Höhe der Reisekosten bei Bewerbungsgesprächen ?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.01.02 12:45:39 von
neuester Beitrag 19.01.02 21:49:37 von
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Hallo,
eine kleine Frage :
ich habe im Jahr 2001 mehrere Fahrten zu Vorstellungsgesprächen gehabt.
Von den Firmen wurde mir nie etwas erstattet.
Wie hoch ist der anerkannte Kilometersatz für Bewerbungsgespräche im Jahr 2001 fürs Finanzamt???
Danke für Eure Hilfe!
Gruß Rolfensen
eine kleine Frage :
ich habe im Jahr 2001 mehrere Fahrten zu Vorstellungsgesprächen gehabt.
Von den Firmen wurde mir nie etwas erstattet.
Wie hoch ist der anerkannte Kilometersatz für Bewerbungsgespräche im Jahr 2001 fürs Finanzamt???
Danke für Eure Hilfe!
Gruß Rolfensen
Für 2001 kannst du für Fahrten mit dem PkW 0,58 DM je gefahrenen km absetzen.
Dazu natürlich naoch Verpflgungsmehraufwand entsprechend den gesetzlichen Sätzen. Hängt davon ab, wie lange die Reise gedauert hat. Wenn dich die Fa. z.B. zum Mittagessen eigeladen hast, mußt du die Sätze entprechend vermindern.
Übrigens: Bei was für komischen Firmen hast du dich denn da vorgestellt? Normalerweise ist es üblich, daß die Firmen die Reiskosten unaufgefordert bezahlen. Meines Wissens hast du sogar einen Rechsanspruch darauf, wenn die Übernahme der Kosten bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Dazu natürlich naoch Verpflgungsmehraufwand entsprechend den gesetzlichen Sätzen. Hängt davon ab, wie lange die Reise gedauert hat. Wenn dich die Fa. z.B. zum Mittagessen eigeladen hast, mußt du die Sätze entprechend vermindern.
Übrigens: Bei was für komischen Firmen hast du dich denn da vorgestellt? Normalerweise ist es üblich, daß die Firmen die Reiskosten unaufgefordert bezahlen. Meines Wissens hast du sogar einen Rechsanspruch darauf, wenn die Übernahme der Kosten bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Klarer Rechtsanspruch auf Auslagenersatz. Fahrtkosten i.d.R. 2. Klasse Bahn, Tages- und ggf. Übernachtungsspesen in steuerlich zulässiger Höhe bzw. gegen Nachweis. Arbeitgeber in spe kann das Verkehrsmittel vorschreiben.
Wie immer im Leben: Brave Kinder kriegen nichts, man muss eben den Anspruch schriftlich geltend machen.
Wie immer im Leben: Brave Kinder kriegen nichts, man muss eben den Anspruch schriftlich geltend machen.
Wenn nichts vereinbart wurde, muss der Arbeitgeber die Kosten erstatten. Allerdings kann auch Ausschluss der Erstattung vereinbart werden.
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