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    Berufsunfähigkeitsversicherung - worauf ist zu achten, welche Anbieter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.01.02 12:20:10 von
    neuester Beitrag 25.06.02 21:31:09 von
    Beiträge: 100
    ID: 541.102
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 12:20:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      sind die günstigsten ? Tips werden hier gerne entgegen genommen ;)
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 13:25:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nimm die Hannoversche Leben. Sehr günstig und hat keine klausel bezüglich etwaig noch möglicher Arbeitsfähigkeit.
      Auf jeden Fall alle Vorerkrankungen angeben!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 13:29:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      HL ist so gut wie pleite. Finger weg von dieser Versicherung.
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 13:33:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      was für ein Schwachmannes schreibt denn da von Pleite.
      Bin seit über 10 Jahren bei der Truppe,eine der besten und billigsten Versicherer in Deutschland!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 13:46:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nimm eine von der Aachener&Münchener,
      die waren bei der Stiftung Warentest vorne dabei (ich glaube Testsieger),
      außerdem kriegst du am Ende fast das ganze eingezahlte Geld zurück!

      Gruß
      Miccc

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      Avatar
      schrieb am 27.01.02 13:52:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Viel Spaß auch noch :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 15:01:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das Gerücht mit der Hannoverschen hab ich jetzt schon öfter gehört..

      langsam wird das interessant, zumal meine Sippe schon seit über 30 Jahren für mich eingezahlt hat...

      Was sagen die Versicherungsexperten aus diesem Board dazu?

      Gruß BM
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 15:48:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Meine Empfehlung

      Nürnberger IBU oder Comfort IBU

      Jede zweite in Deutschland abgeschlossene BU wird mit diesem
      Produkt gemacht.

      Vertrieb über Makler; MLP; AWD und viele MGA´s

      Ein Vorteil des Produktes ist die Ablaufleistung und es ist eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung.
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 15:55:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      RE: BUZ

      in 65 % der Fälle meiner Mandanten ist die Aachener und Münchener einschlägig.

      @rabenplatz

      hast wohl noch nie in Eure Bilanz reingeschaut , LOL
      Vorstände werden gefeuert, das Bundesaufsichtsamt muss eingreifen, und HL hat die geringste (!) Gesamtverzinsu8ng der Lebensversicherer in 2002.
      Reserven gleich null.
      völlig verfehlte Anlagepolitik mit hohen Risiken.
      und jetzt müssen die Kunden bluten.

      Und da muss man sich so etwas anhören.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 16:01:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      @rabenschiss

      Dummheit regiert die Welt, Du bist das beste Beispiel dafür. Wer jetzt noch bei der HL abschließt ist entweder vollkommen bescheuert, oder wird bei keiner anderen Gesellschaft mehr versichert. Das ist einfach nur die Wahrheit über diese Truppe.
      Avatar
      schrieb am 20.02.02 13:33:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo zusammen,
      ich bin grad auf der suche nach einer geeeigneten BU (reine BU). Hab schon auf die Nürnberger IBU geschaut was im I-net steht. Hat jemand schon einen neuere Erkenntniss welche Anbieter es sonst gibt die in dieser Klasse mitspielen?

      Thanx und Gruß

      Jo
      Avatar
      schrieb am 20.02.02 16:27:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hör nicht auf die ganzen Vermittler hier.
      Ich bin mit der AWD sehr zufrieden und die sind wirklich unabhängig.
      Wenn du willst, besorge ich dir ein gutes und faires Angebot.
      Avatar
      schrieb am 21.02.02 12:44:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      vielleicht hilft auch mal der folgende Link:

      http://www.zanox-affiliate.de/ppc?128233C1580319282
      Avatar
      schrieb am 22.02.02 13:31:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ appendix

      wenn du einen Seselpuperjob hast, empfehle ich dir die Condor-Versicherung.
      Bist du kein Sesselpuper, dann ist die Conti zu empfehlen.
      Avatar
      schrieb am 12.04.02 11:15:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Fondsmaster AWD wirklich unabhängig ??????????

      starte doch einfach mal einen Vergleichsrechner. Bei den meisten wir die A&M auf den ersten Plätzen stehen - zudem bekommst du am Laufzeitende noch geld zurück.
      Bei einer BU sollte man auch nicht nur auf den Preis schauen. Da würde ich eine "renomiere" Gesellschaft wählen.

      Jedenfalls ist eine BU die wichtigste Versicherung nach einer Privathaftpflicht, zumindest wenn man nach dem 1.1.1961 geboren ist

      gruß spacecowboy
      Avatar
      schrieb am 30.05.02 09:15:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      Frage zu BUZ:
      Bis zu welchem Alter würdet ihr diese abschließen????
      Meine alte, welche ich Betragsfrei gestellt habe lief bis 55 Jahre.
      Nun habe ich eine Neue abgeschlossen bis 60 Jahre, doch habe ich bedenken wegen des immer späteren Renteneintritt doch bis 65 Jahre abzusichern.
      Avatar
      schrieb am 30.05.02 09:39:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      RE: Kuehe

      ich empfehle zumindest die Leistungsdauer bis zum 65. Lebensjahr zu vereinbaren.

      Ob die Versicherungsdauer bis 60 oder 65 geht, ist ein
      individuelles abwägen. Da sehr viele Versicherte noch mit über 60 Berufsunfähig werden, findet die Laufzeit bis endalter 65 schon seine Begründung.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 30.05.02 18:03:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ Kuehe

      Die Leistungs- und Versicherungsdauer sollten schon identisch sein.

      Grundsätzlich gilt natürlich:
      Die Zeit zwischen 60 und 65 ist natürlich die teuerste.

      Die Beitragsersparnis bei einer Versicherungsdauer bis 60 und einer Leistungsdauer bis 65 verglichen mit einer vollen Versicherungsdauer bis 65 ist aber i.d.R. vernachlässigbar gering.

      Ob Du persönlich bis 60 oder 65 absicherst hängt davon ab
      wie deine persönliche Finanzplanung aussieht!
      Wenn du bis 60 die Mittel für deine Ruhestand zusammen hast,
      reicht natürlich auch eine BU bis 60.
      Wenn du meinst bis 65 arbeiten zu müssen , brauchst du logischerweise auch eine BU bis 65.

      Die dritte Möglichkeit:
      Du wärst zwar eigentlich mit 60 "Reich genug",
      Möchtest aber im Falle des Falles auch "ordentlich von der Versicherung kassieren", gemäß dem Motto "wenn schon denn schon!" Bei einem Leistungsanspruch wird die Summe Der Rentenzahlungen bei Eintritt der BU mit z.B. 55 ja mehr als Verdoppelt (Leistungsdynamik).
      Avatar
      schrieb am 31.05.02 18:56:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ Som

      Ich Hab mal ne Frage zur Aachener&Münchener BU-Versicherung.

      Die sind ja recht günstig im Überschussverwendungssytem "Bonusrente"

      Wird den eine Anpassung des Gesamtversicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung an das Urspüngliche Niveau ohne Gesundheitsprüfung garantiert, wenn die Überschuss-BU-Rente gesenkt wird ?

      Vorab schon mal Danke für deine qualifizierte Antwort ;)
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 12:24:55
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ Som
      Danke, hat sich schon erledigt,
      Antwort: Ja
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 07:48:13
      Beitrag Nr. 21 ()
      @KVExperte

      Die AM hat alledings eine Klausel, die besagt, daß sie dich z.B. nach einen Jahr BU wieder zu einem Arzt Ihrer Wahl schicken darf zwecks Üperprüfung´. Find ich nicht sehr reizvoll.

      Was hälst zu von der BU der Continentalen ?
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 14:22:24
      Beitrag Nr. 22 ()
      @Herbergsvater

      das ist keine spezielle Klausel der AM sondern gängige Praxis bei den meisten Versicherern.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 17:29:47
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Grasgeflüster

      Soweit ich weiß hat das die Conti nicht !
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 18:49:39
      Beitrag Nr. 24 ()
      ehrlich gesagt kann ich das nicht glauben, da BU immer nur für einen bestimmten Zeitraum gilt, danach erfolgt eine neue Untersuchung, ob der BU Fall noch berechtigt ist. Wenn es wirklich so wäre, wird uns der KVEx... das sicherlich gleich erzählen.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 21:18:02
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ Herbergsvater

      Auch Grasgeflüster kann mal recht haben, nicht oft, aber schon mal ;)

      In der Tat kann der Versicherer einmal jährlich die BU überprüfen lassen, kann nicht muss, kommt wohl auf die genauen Umstände an.
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 21:21:54
      Beitrag Nr. 26 ()
      @KVExperte

      NaNaNa, nicht so spitz mein Lieber ;), lies meine Meinung im Christiansen Thread über Friedman, vielleicht nähern wir uns so wieder an, oder bist Du genauso engstirnig wie dieser arrogante Selbstdarsteller ? ;)


      GGF
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 22:02:18
      Beitrag Nr. 27 ()
      Verbraucherinformation CONTINENTALE
      Kapitel 1 / Abschnitt D / 1.2

      "Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen."
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 07:42:11
      Beitrag Nr. 28 ()
      Gibt es denn ein BU-Versicherer der auf diese Klausel verzichtet :confused:

      Ich suche grade eine neue BU.
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 08:05:45
      Beitrag Nr. 29 ()
      Interessant sind wohl auch die Karlsruher, wird von Insurance-City empfohlen! Bei den Direktversicherern hat die Cosmos wohl das beste Preis-Leistungs-Verhältnis! Vorsicht bei der Europa-Versicherung!!! Die werben mit ihrem "guten" Produkt und versuchen das "schlechte" Produkt zu verkaufen (bieten zwei BU´s an!)!

      Grüße

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 08:11:48
      Beitrag Nr. 30 ()
      Also von der Cosmos kann ich jeden nur dringend abraten, da bei einem Onlineabschluß zuerst versucht wird die BU zu den "alten" Bedingungen zu versichern. Die sind zwar wirklich billig, werden im Schadensfall aber mit Sicherheit nicht zahlen. Wenn es nur zur Beruhigung Deiner Nerven dienen soll, dann schließe bei einer Direktversicherung ab, ansonsten kann man hier nur raten: Hände weg.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 08:12:26
      Beitrag Nr. 31 ()
      @Grasgeflüster

      Da Du bei der Allianz BU bist:

      Bei der Allianz, so hat mir ein "Berater" berichtet, besteht nicht die Möglichkeit die BU dynamisch ohne Gesundheitsprüfung anzupassen. Was bringt mir heute eine BU Rente, die in 20-30 Jahren nur noch ein Bruchteil wert ist wenn es drauf ankommt ?

      Ich überlege grade Conti oder AM :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 09:07:01
      Beitrag Nr. 32 ()
      das stimmt so natürlich nicht !!! Die Allianz sieht wie die meisten Gesellschaften vor, dass Du bei Hochzeit oder einem Kind Deine BU Leistung um einen bestimmten Betrag ohne Gesundheitsprüfung erhöhen kannst, wenn der BU Fall bis dahin nicht eingetreten ist. So oder so ähnlich steht es im Gesetz. Das gilt aber für die meisten Gesellschaften, natürlich musst Du dann mehr Beiträge zahlen. Ich will hier niemanden von der Allianz überzeugen, es gibt sehr gute andere Versicherer. Für mich war die Allianz günstig, da meine Frau im Gesundheitswesen arbeitet und deshalb eine andere BU auch für mich greift. Es stimmt allerdings auch, dass die Allianz trotzdem noch teurer ist als viele andere Versicherer, aber, die Allianz führt die wenigsten Prozesse gegen Ihre Kunden im Schadensfall, das ist das beste Argument für die Allianz.

      Im Versicherungsboard bei WO findest Du einen Beitrag von Insider3000 oder so ähnlich, der eine BU Versicherung abgeschlossen hatte und jetzt wahrscheinlich in die Röhre guckt.

      Ihr müsst selbst wissen wie Ihr Euch absichern wollt und könnt. Cosmos, Europa und die ganzen Verbrecherorganisationen kannst Du getrost vergessen, die prozessieren im Schadensfall bis zur letzten Instanz.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 09:16:17
      Beitrag Nr. 33 ()
      eine nachträgliche Erhöhung der BU Rente ohne Grund hat keine Gesellschaft, der Grund dafür ist sehr simple. Die BU Gesundheitsprüfung ist abhängig von der Höhe der vereinbarten Rente, d.h., wenn Du 3000 € Rente willst, wird anders geprüft als für 300€, was ja auch verständlich ist.

      Andernfalls könntest Du erst auf 300€ versichern und später ohne Prüfung auf 3000€ hochgehen. Die Versicherungen sind nicht dumm, das lässt keine Gesellschaft zu.

      Manchmal hilft auch schon ein bisschen Nachdenken...


      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 09:24:48
      Beitrag Nr. 34 ()
      @Grasgeflüster
      Du wirfst ja alle Direktversicherungen in einen Topf!
      Warum sollte gerade ein Direktversicherer anders prozessieren als eine alt gediente Versicherungsgesellschaft wie z.B. AM oder Allianz? :confused:

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 09:44:02
      Beitrag Nr. 35 ()
      Statisiken dafür kannst Du beim Bund der Versicherten anfordern. Manche Gesellschaften haben die Listen auch ausliegen. In einer Finanztest Ausgabe war auch schon mal eine Statisik drin.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 09:50:27
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ist in der Statistik auch die Erfolgsquote vemerkt?
      Trotz der verbraucherfreundlichen Rechtssprechung ist es doch gut möglich, dass solche Statistiken das eigentliche Bild verzerren! Wenn z.B. eine Cosmos gegen "jede" Inanspruchnahme prozessieren würde, wäre selbige wohl nicht mehr lange am Markt, oder?!?

      Grüße

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:19:07
      Beitrag Nr. 37 ()
      Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der kompliziertesten Produkte am Markt. Die unterschiedlichen Beitragssysteme (Verzinsliche Ansammlung, Fondsansammlung, Direktrabatt, Bonusrente) und die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten (selbständige BU, Verbindung mit Risikoleben und/oder Kapitalleben) machen es sehr schwierig, die Kosten zu vergleichen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Berufen, die von den jeweiligen Versicherungsgesellschaften in unterschiedliche Risikoklassen eingeteilt werden.

      Zudem sollte eine eingehende Überprüfung der jeweiligen Versicherungsbedingungen erfolgen. Punkte wie der Verzicht auf abstrakte Verweisung, Verzicht auf Anwendung der § 41.1, 41.2 und 16 VVG, Verzicht auf die Arztanordnungsklausel, Nachversicherungsgarantie u.a. sind bei den von Franke & Bornberg mit der Bestnote FFF bewerteten Angeboten meist Standard. Der Teufel steckt im Detail. So z.B. Garantieerklärung nach § 172 VVG - Verzicht auf Beitragsanpassung sowie Verzicht auf Kürzung gewährter Überschüsse, Verzicht auf KONKRETE Verweisung, Wiedereingliederungshilfen usw.

      Nur durch eine genaue Einzelfallprüfung (das kostet Zeit und braucht eine unabhängige und absolut professionelle Beratung) kann eine weitgehend optimale Lösung gefunden weden. Dabei sollte eine Vielzahl der besten Angebote am Markt miteinbezogen werden.
      Bei wenigen Gesellschaften gibt es die Möglichkeit einer sogenannten Individualvereinbarung, bei der alle relevanten Punkte áls Anhang im Vertrag aufgeführten werden. Dies gibt mehr Rechtssicherheit.

      Man muss sich jedoch im Klaren darüber sein, dass Probleme mit den Gesellschaften im Leistungsfall auch bei bester Vorbereitung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können. Wer auf Nummer sicher gehen will, dem sei geraten, eine entsprechende Rechtsschutzversicherung v o r einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:29:28
      Beitrag Nr. 38 ()
      @ Grasgeflüster

      Ich bin nicht der Typ Mensch, der auf eine ausgestreckte Hand schlägt. ;)

      Aber f
      achlich solltest Du vieleicht doch etwas zurückhaltung üben!

      Die selbständige BU-Versicherung (B1)der Continentale ist in der Tat dynamisch, d.h. alle 3 Jahre erfolgt eine Beitragsdynamik um 10%(die letzte spätestens mit 50Jahren), welche eine entsprechende Erhöhung der versicherten Rente (ohne Gesundheitsprüfung!)zur Folge hat, welche aufgrund des höheren "Einstiegsalters" nicht ganz 10% beträgt.

      Alos grob betrachtet 3% Rentenerhöhung p.a.

      D.h. ein 30jähriger Mann der heute 1.500,--
      BU-Rente versichert, hat bei Eintritt der BU mit 50 einen Versicherungsschutz von ca. 2.500,-- Euro

      Wer mehr BU versichert haben möchte, als die Gesellschaft
      annehmen möchte, sollte evtl. eine kleine Kapitalpolice
      mit BUZ abschliessen, hier sind dynamische Erhöhungen von 10% p.a. möglich ( so hab ich es gemacht ;) )
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:34:13
      Beitrag Nr. 39 ()
      RE: Verzicht auf § 16 VVG ? @Farbton

      wo gibts denn sowas ?
      Anträge ohne Gesundheitsfragen, das würde mich interessieren...

      SOM
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:35:16
      Beitrag Nr. 40 ()
      @KVExperte

      das hat meine Allianzversicherung auch (teildynamisch), aber das war nicht die Fragestellung !!!

      Sorry, ich muß jetzt für ne Weile weg, werde heute abend wieder antworten.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:37:59
      Beitrag Nr. 41 ()
      @Alle

      es gibt eine Möglichkeit eine 90%ige Sicherheit zu erhalten, indem man auf jeden Fall ein ärztliches Gutachten anfordert und gleichzeitig selbsständig eine Krankenkassenauskunft anfordert. Diese Unterlagen schickst Du dann unaufgefordert an die Gesellschaft. Auch auf die Gefahr hin das Du abgelehnt wirst, garantiert das ziemliche Sicherheit.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:45:24
      Beitrag Nr. 42 ()
      @ Grasgeflüster

      "..eine nachträgliche Erhöhung der BU Rente ohne Grund hat keine Gesellschaft.."

      Doch, z.b. die Conti mit der dynamik im B1
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 12:02:59
      Beitrag Nr. 43 ()
      eine Dynamik hat fast jede Gesellschaft, das ist kein spezielles Alleinstellungsmerkmal der Conti, hat meine Allianzversicherung auch.

      Was der Fragesteller wollte, ist eine Anhebung der BU Rente von 100€ auf 10000€ ohne erneute Prüfung, das kann auch Deine Conti nicht.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 12:06:53
      Beitrag Nr. 44 ()
      #38

      so habe ich das auch gemacht, das ist aber nicht für alle die beste Lösung, da man immer in der Lage sein muß die Beiträge aufzubringen, andernfalls drohen Verluste bei vorzeitiger Auflösung.

      Fazit: Wer es sich leisten kann, sollte #38 machen.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 12:52:36
      Beitrag Nr. 45 ()
      @ Grasgeflüster

      "Bei der Allianz, so hat mir ein "Berater" berichtet, besteht nicht die Möglichkeit die BU dynamisch ohne Gesundheitsprüfung anzupassen."

      War das nicht die Fragestellung???????
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 12:58:45
      Beitrag Nr. 46 ()
      @KVexp

      Ja, das war sie !

      Bloß gefällt mir die Conti nicht wegen der Arztvorschrift bei Überprüfung des BU-Status.
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 13:05:37
      Beitrag Nr. 47 ()
      wenn Du es möchtest, kopiere ich den Vertrag und schicke es Dir per mail zu. Schicke mir bitte Dein email Adresse per BM zu, morgen hast Du dann den Vertrag.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 13:17:48
      Beitrag Nr. 48 ()
      @ Grasgeflüster

      Eine dynamik in der selbständigen BU ist eben nicht "üblich"
      das die Continentale hier ein "Alleinstellungsmerkmal" hat
      bezweifel aber auch ich.

      Wie es bei der AM diesbezgl. Ausschaut, vieleicht kann SOM dazu Auskunft geben?

      @ Herbergsvater

      Das der Versicherer selber Ärzte bennent, ist wohl die Regel, und wie ein "Vorredner" schon richtig bemerkte:
      Eine Rechstschutzversicherung sollte jeder haben!
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 13:20:09
      Beitrag Nr. 49 ()
      Zumindest ist die AM jetzt unten durch. Die haben nämlich eine abstarkte Veweisbarkeit bei der BU-Nachprüfung ! :eek:

      @Farbton

      Danke !
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 13:21:43
      Beitrag Nr. 50 ()
      das habe ich von der allianz homepage kopiert, kann Dir aber auch den Vertrag noch explizit schicken. Zusätzlich zur Dynamik besteht bei der Allianz noch eine Erhöhung der BU Rente bei Heirat oder Geburt eines Kindes.


      GESTALTUNGS- MÖGLICHKEITEN BEI DER BERUFSUNFÄHIGKEITS- VORSORGE



      Der heutige Arbeitsmarkt stellt immer neue Anforderungen. Die Allianz Berufsunfähigkeitsvorsorge trägt dieser Entwicklung durch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die dem Bedarf angepasst werden können, Rechnung.
      Vorsorge ganz flexibel
      Variable Rentendauer
      Die Dauer der Berufsunfähigkeitsrente kann individuell vereinbart werden.

      Zur Wahl steheneine Rentenzahlung bis zum Beginn der Altersrente,
      eine individuell festgelegte Rentenzahlungsdauer.

      Wachsende Vorsorge durch Beitragsübernahme mit Dynamik
      Die Beitragsübernahme kann auch mit Dynamik vereinbart werden. Dadurch wächst die Altersvorsorge - und gegebenenfalls auch die Hinterbliebenenvorsorge - während der Berufsunfähigkeit. In diesem Fall wird Jahr für Jahr ein steigender Beitrag für den Vorsorgebaustein unterstellt. Das ist besonders wichtig, denn bei Berufsunfähigkeit entfällt das regelmäßige Einkommen und somit auch die Mittel zur weiteren Anpassung der Altersvorsorge an sich verändernde Lebenssituationen.
      Niedrigere Beiträge durch Karenz
      Die Rentenzahlung kann nach Wunsch erst nach einer Karenzzeit von bis zu 24 Monaten einsetzen (Berufsunfähigkeitsrente Karenz). Die Vereinbarung einer Karenzzeit mindert den Beitrag. Dies ist besonders interessant für Personen, die die erste Zeit der Berufsunfähigkeit mit eigenen finanziellen Mitteln überbrücken können.
      Berufsunfähigkeitsvorsorge Plus
      Insbesondere Selbstständige benötigen eine besondere Absicherung, da sie im Falle der Berufsunfähigkeit für gewöhnlich keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Mit der Allianz Berufsunfähigkeitsvorsorge Plus werden die vereinbarten Leistungen bereits bei einer Berufsunfähigkeit von voraussichtlich mindestens sechs Monaten gleich vom ersten Tag an fällig.
      Vorsorge ganz individuell
      Kombinationsmöglichkeiten
      Die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge können individuell mit den anderen Bausteinen des Allianz Vorsorge-Konzepts (Alters-, Hinterbliebenen- und Pflegevorsorge) kombiniert werden. Je nach persönlicher Lebenssituation lässt sich durch die Kombination der einzelnen Bausteine ein bedarfsgerechter Schutz zusammenstellen. Jederzeit flexibel anpassbar, wenn sich das Leben verändert. Welche Bausteinkombination im Einzelnen optimal für Sie ist, erläutert Ihnen gerne Ihr Allianz Fachmann. Unverbindlich, individuell und kompetent.
      Vorsorge für alle Fälle
      Finanzielle Engpässe beim Beitragszahler
      Das Leben nimmt schon einmal unvorhersehbare Wendungen. Was auch passiert, gemeinsam lässt sich eine Lösung finden. Die Allianz bietet zum Beispiel bei finanziellen Engpässen die Möglichkeit,für einen bestimmten Zeitraum geringere Beiträge zu bezahlen,
      bei Arbeitslosigkeit die Beitragszahlung für bis zu ein Jahr zu stunden.
      Dabei bleibt in diesem Zeitraum die Vorsorge in vollem Umfang erhalten. Die gestundeten Beiträge können später auf verschiedene Arten ausgeglichen werden.
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 13:36:15
      Beitrag Nr. 51 ()
      @ Grasgeflüster

      Du redest anscheinend über die dynamikregelungen einer KLV mit BUZ, wir sprechen über die dynamik einer "reinen", selbständige BU-Versicherung !

      @ Herbergsvater

      zur AM: kann ich kaum glauben, gerade die Verweisungsklauseln der AM sind von Franke & Bornberg mit "Hervorragend" ausgezeichnet

      P.S. schick Dir gern nen Antrag zu Conti-Bu-Vers. ;)
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 13:54:42
      Beitrag Nr. 52 ()
      Was ich mich manchmal frage ist, ob die Klauseln der BU Versicherung (insbesondere ab wann man BU ist) nicht gerade bei Selbstständigen etwas zu sehr betont werden ?

      Bezogen auf mich (bin schon ein Weilchen selbstständig) würde ich zur Zeit sagen, dass ich nicht BU werden wollte und wahrscheinlich auch eher "gezwungen" werden müsste das Arbeiten aufzuhören. Muss es dann wirklich eine "Supercomfort BUZ Plus" sein ? Ist nicht eher ein "einfacherer" Vertrag, dann aber in angemessener Höhe sinnvoller ? Gibt es was, das ich übersehe ?

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 14:01:09
      Beitrag Nr. 53 ()
      was ist BU im vertraglichen Sinne ?

      Alte BU Verträge hatten eine Verweismöglichkeit, d.h, wenn Du vorher Professor an der Uni warst und jetzt noch für mehr als 3h Pförtner sein kannst, bist Du nicht BU.

      dafür bezahlst Du zwar weniger, entspricht aber im allg. der Erwerbsunfähigkeit. Viel Spass vor Gericht...


      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 14:01:44
      Beitrag Nr. 54 ()
      @KVE..

      nein, davon rede ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 14:06:49
      Beitrag Nr. 55 ()
      @ Grasgeflüster

      Dann stell hier auch nicht unsinnige Texte der Allianz zum Thema dynamik der beitragsbefreiten Haupt (KLV) Versicherung rein !
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 14:11:14
      Beitrag Nr. 56 ()
      @KVExp.

      Ja, Allianz Dynamik bloß mit KLV, FLV, RLV etc.

      Ich hab den Fragenkatalog von M&M vor mir liegen. Daraus ersehe ich, dass die AM eine abstrakte Verweisbarkeit bei der BU-Nachprüfung aufweist.

      Kann könnte die verzinliche Überschußansammlung einer BU schlagen wenn man eine BU mit Beitagsverrechnung hat und die Differenz zur verzinslichen Überschußansammlung intelligent anlegt. Denkbar, oder ?
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 14:13:28
      Beitrag Nr. 57 ()
      @grasgeflüster
      Heißt es nicht, dass "...Tätigkeiten, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden und seiner bisherigen Lebensstellung entsprechen verwiesen werden kann...." :confused:

      Dabei spielt es dann doch eine Rolle, ob ein andersartiger Beruf für die versicherte Person zumutbar ist. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit spielen die Ausbildung und das beruflich erworbene Wissen, die Arbeitsinhalte und die Gehaltseinstufung eine Rolle.
      Übertrieben gesagt darf ein angestellter Arzt nicht auf einen Beruf als Pförtner verwiesen werden.
      Es spielt jedoch keine Rolle, ob beispielsweise durch die Arbeitsmarktsituation bedingt eine entsprechende Stelle auch tatsächlich erhältlich ist.


      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 14:21:40
      Beitrag Nr. 58 ()
      #57

      ich sage ja, dann viel Spaß beim Streit mit der Gesellschaft was zumutbar und was nicht ist.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 14:25:08
      Beitrag Nr. 59 ()
      Ist doch aber eindeutig!
      Wenn ich als Arzt einer Vollzeittätigkeit nachgehe und mir die Verweisung eines 3-Stunden-Jobs als Pförtner ergeht, entspricht dies doch nicht meiner Ausbildung und meinem beruflich erworbenen Wissens sowie der Arbeitsinhalte und schon gar nicht meiner Gehaltseinstufung!

      Grüße

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 14:28:45
      Beitrag Nr. 60 ()
      @Grasgefluester #53

      ich weiss nicht, ob sich das auf mein Posting bezieht, aber mittlerweile ist es doch so, dass ein grösserer Teil der BU Versicherungen mit eingeschränkter bzw. ab bestimmten Alter und/oder Dauer der Versicherung vollkommen aufgehobener Verweisbarkeit ausgestattet ist.

      Bei einer (eher älteren) BUZ (habe zur Risikostreuung verschieden) sieht das bspw. so aus, dass Verweisung ausgeschlossen ist,

      - ab Alter 55 bei Eintritt des V-Falles
      - ab Alter 50 bei Eintritt des V-Falles und Beruf die letzten 10 Jahre ausgeübt.
      - Studium & Abschluss FH/Uni und Bruttoeinkommen gr. Beitragsbemessungsgrenze (letzte 3 Jahre)
      - wenn das Einkommen in der anderen Tätigkeit 20% unter dem zuletzt ausgeübten Beruf liegt.

      Also ehrlich, da bleibt doch bei einer gewissen Anzahl von Selbstständigen nicht mehr viel übrig, um verwiesen werden zu können (bei mir geht es jedenfalls nicht).

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 14:29:27
      Beitrag Nr. 61 ()
      @KVExperte

      Du bist ja wirklich noch dümmer als ich vermutet hätte. Ich habe bis jetzt noch keinen Grund gesehen auch nur eine Deiner angebotenenen Versicherungen abzuschließen, die regelmäßig in der Presse auf den letzten Plätzen landen. Mit welcher Unverfrorenheit Du hier noch Werbung für diese Drückerkolonne machst, grenzt schon an Fanatismus. Fanatismus zusammen mit Dummheit ist gefährlich, insofern sollte man Dich nicht auf Kunden loslassen.

      Ich kann Herbergsvater nur raten nicht auf diese Drückermasche hier reinzufallen, siehe Stiftung Watentest und Finanztest Note ausreichen- ungenügend. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

      PS: Wende Dich am besten an einen Makler, der Dir Angebote mehrerer Versicherungen anbieten kann. Hier im Board ist sehr positiv SOM.you aufgefallen. Außerdem hat er die Ausbildung um Dich objektiv zu beraten, was man von einem Vermittler, der nicht mal die deutsche Sprache beherrscht nicht verlangen kann. Wende Dich an Ihn oder an jemand in Deiner Nähe, wer Kunden im Internet sucht ist unseriös !!!

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 14:33:12
      Beitrag Nr. 62 ()
      @K1

      ja, die meisten Versicherer haben Ihre Produkte daraufhin angepasst, den Rest regelt der Markt.

      Alte Verträge werden aber in der Regel nicht auf die neuen Bedingungen umgestellt ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchzuführen.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 14:40:19
      Beitrag Nr. 63 ()
      @ Herbergsvater

      Sicher, Beitragsverrechnung oder Sofortbonus wählen
      und ersparten Beitrag selner anlegen, wenn mann weis wie.
      Auf alle fälle ist mann dann flexibler, und kann die Beitragszahlung zur BU besser durchhalten, wobei nur "looser" damit wirklich ernsthafte Problem bekommen.

      Wie meinte doch Meinhard Miegel:

      "Im Geldwert von 2000 kann ein einzelner Sozialhilfeempfänger heute eben soviel ausgeben wie ein durchschnittlicher Vier-Personen-Arbeitnehmerhaushalt 1950-
      etwa 610 Euro im Monat.Oder: einem vierköpfugen Sozialhilfehaushalt steht heute ebenso viel zur Verfügung
      wie einem durchschnittlichen Vier-Personen-Arbeitnehmerhaushalt 1965. So gesehen , ist die große Mehrheit der heute 40-Jährigen in Haushalten aufgewachsen, die nach der jetzt üblichen Terminologie Armenhaushalte waren, nur mit dem Unterschied, dass vor 35 Jahren diese "Armenhaushalte" Häuser und Eigentumswohnungenn erwaben und jene Vermögen bildeten, deren Milliardenbeträge nun zur Vererbung anstehen. Wie willkürlich die ganze Armutsdebatte ist, verdeutlicht auch ein Blick über die Grenzen. Obwohl Deutschlands östliche Nachbarn schon in einigen Jahren Mitglieder der Europäischen Union sein werden, scheint es nur wenige zu stören das dort Ingenieure, Ärzte oder Universitätsprofessoren Einkommen erzielen, deren Kaufkraft nicht höher ist als diejenige deutscher Sozialhilfeempfänger.
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 14:49:46
      Beitrag Nr. 64 ()
      @Grasgeflüster

      "Alte Verträge werden aber in der Regel nicht auf die neuen Bedingungen umgestellt ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchzuführen."

      Ich kann nur von zwei Beispielen reden, einmal Hannoversche Leben, Vertrag von 1997, da wurden die Versicherungsbedingungen wie in #60 beschrieben ohne Mehrbeitrag und/oder Gesundheitsprüfung mittlerweile geändert (ich glaube in 2000). Bei Cosmos von 1989 bzw. 1991 war Kündigung sinnvoller, da es mittlerweile trotz höherem Eintrittsalter deutlich bessere und billigere Verträge gibt.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 14:51:36
      Beitrag Nr. 65 ()
      @ Grasgeflüsetr

      Wer hier dumm ist, beweisen deine Verirrungen zur Dynamik in der BU-Versicherung ja zu genüge.

      Der beste Beweis für dein Dummheit, ist die Behauptung
      die Berufsunfähigkeitsversicherung der Continentale würde auf "den letzten Plätzen landen" oder wäre mit "ausreichend -mangelhaft" bewertet wurden.

      Ebenso wenig sind die "businessline"-Tarife der Continentale mit "ausreichend-mangelhaft" bewertet wurden.

      Fanatismus muss bei Dir diagnostiziert werden, da du unablässig falsche Behauptungen zur Qualität von Versicherung der Continentale abgibst, deren Bedingungen du nicht kennst.
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 14:54:57
      Beitrag Nr. 66 ()
      @K1

      ein Bekannter von mir ist bei der Volksfürsorge, bei Ihm wurde das leider nicht gemacht.

      Wie ich vermute, macht das die Continentale natürlich auch nicht ;)

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 14:57:15
      Beitrag Nr. 67 ()
      kennt jemand Webspace wo ich Kopien von Testurteilen der Continentale hinstellen kann. So langsam geht mir der Typ auf den Geist mit seinen ständigen Lügen. Habe mir aber alles aufgehoben und werde es in den nächsten Tagen hier reinstellen, wenn ich Webspace bekomme.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 14:59:12
      Beitrag Nr. 68 ()
      Webspace, wo gibt es den noch gratis. Werde Testurteile über die Coninentale reinstellen...

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 15:02:42
      Beitrag Nr. 69 ()
      @ Grasgeflüster

      Echt toll von Dir, das Du werbung für die "ausgezeichnet" bewertete Berufsunfähigkeitsstversicherung der Continentale machen möchtest :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 15:03:09
      Beitrag Nr. 70 ()
      Probier es doch mal bei freenet.de!

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 15:03:48
      Beitrag Nr. 71 ()
      Frag doch mal direkt bei der Conti, könnt mir vorstellen die geben Dir reichlich :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 15:06:14
      Beitrag Nr. 72 ()
      @ Grasgeflüster

      Echt nett von Dir, dass Du Werbung für die ausgezeichnete Berufsunfähigkeitversicherung der Continentale machen möchtest. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 15:10:35
      Beitrag Nr. 73 ()
      @KV...

      da musst selbst Du lachen, oder ?
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 15:26:04
      Beitrag Nr. 74 ()
      @ Grasgeflüster

      ja, über Dich. :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 15:31:55
      Beitrag Nr. 75 ()
      @ Herbergsvater

      Zur AM
      Die haben keine abstrakte Verweisung bei der Nachprüfung!!!
      Wäre auch absurd gewesen.

      Quelle M&M

      "Der Versicherer kann nur (erneut) "prüfen, ob der Versicherte eine ander berufliche Tätigkeit(...) ausübt,.."

      Also lediglich konkrete Verweisung!

      Wie im übrigen bei der Conti auch.
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 15:38:29
      Beitrag Nr. 76 ()
      Hat sich denn hier jemand einmal mit der Cosmos-BUZ konstruktiv auseinandergesetzt und hat eine vertretbare Meinung zur selbigen?

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 15:38:47
      Beitrag Nr. 77 ()
      @ Garsgeflüster

      Wer folgendes schreibt, kann ja nicht mehr zurechnungsfähig sein!

      "Hier im Board ist sehr positiv ...aufgefallen....wer Kunden im Internet sucht ist unseriös !!!"

      Was denn nun Herr Grasgelaberer?
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 15:45:28
      Beitrag Nr. 78 ()
      Hier im Board ist sehr positiv SOM.you aufgefallen. Außerdem hat er die Ausbildung um Dich objektiv zu beraten, was man von einem Vermittler, der nicht mal die deutsche Sprache beherrscht nicht verlangen kann. Wende Dich an Ihn oder an jemand in Deiner Nähe, wer Kunden im Internet sucht ist unseriös !!!



      Das war der korrekte Wortlaut.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 15:48:26
      Beitrag Nr. 79 ()
      PS: weil Du es wieder nicht verstehst, er versucht im Gegenteil zu Dir die Leute nicht hinters Licht zu führen und Ihnen unseriöse Policen anzudrehen.

      Der Unterschied zwischen Ihm und Dir ist eine fundierte Ausbildung, Du schwafelst nur daher und das ist offensichtlich. Selbst ich als Laie habe ein größeres Fachwissen als Du, aber das hat whrscheinlich jeder Zweite hier im Board.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 15:50:50
      Beitrag Nr. 80 ()
      Nun beruhigt Euch doch mal wieder!!! :D

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 16:05:04
      Beitrag Nr. 81 ()
      @ Grasgelaberer

      "Selbst ich als Laie habe ein größeres Fachwissen als Du,.."
      :laugh: :laugh:

      Das dollste ist ja, Du glaubst das wirklich :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 16:06:08
      Beitrag Nr. 82 ()
      "unseriöse Policen"

      :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 16:22:37
      Beitrag Nr. 83 ()
      @Lipser

      RE: Cosmos-BUZ

      Mir scheint die HUK ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis zu haben. Prüfen aber scheinbar recht intensiv, was mich persönlich allerdings nicht stört.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 16:28:05
      Beitrag Nr. 84 ()
      was ist die Steigerungsform von Drückerkolonne ?

      KVExperte :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 16:42:32
      Beitrag Nr. 85 ()
      @Grasgef.

      Also die Conti und die AM haben bei der Stiftung Warentest beide mit sehr gut abgeschnitten und fallen beide unter die 5* Kategorie.
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 16:50:08
      Beitrag Nr. 86 ()
      in meiner Stiftung Warentest haben die anders abgeschnitten (Ende letztes Jahr).

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 17:07:56
      Beitrag Nr. 87 ()
      Also aus der Finanztest 8/2001 die im Thread besprochenen Gesellschaften (jeweils der höherwertigste Tarif, Kaufm. Angestellter, 100TDM Todesfallsch. + 2000DM pro Monat BU Rente, Nichtraucher):

      Gesellschaft / Note / Beitrag p.a.

      HUK-Coburg 0,9 .. 638DM
      Hannoversche Leben 0,9 .. 877DM
      Continentale 0,9 ... 891DM
      AM 0,9 ... 970DM (aber Schlussbonus)
      Cosmos 1,6 ... 705DM
      Allianz 1,6 ... 1112DM

      Anzumerken ist, dass die Hauptbewertungsunterschiede aus den Antragsformularen herrühren.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 17:47:03
      Beitrag Nr. 88 ()
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 18:04:51
      Beitrag Nr. 89 ()
      Danke für Eure Info´s ! Jetzt kenne ich auch Franke und Bornberg: Hier die Ratings zur Selbständigen BU:

      http://www.franke-bornberg.de/fb_home/sub_kls_rating/vm-kls_…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      http://www.franke-bornberg.de/fb_home/sub_kls_rating/vm-kls_…
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 18:12:43
      Beitrag Nr. 90 ()
      "Firlefanztest" hat sich bei der Conti an der Antragsfrage
      "Sind Sie gesund" aufgehangen, weil darauf kann mann ja keine richtige Antwort geben...

      Seis drum, die Frage existiert nicht mehr!

      P.S.

      Welche von den aufgeführten Versicherungen kann mann denn als selbständige BU mit dynamik abschliessen?
      ( Für "Firlefanztest ist das natürlich völlig irrelevant hauptsache mit Risiko-LV kombiniert, kann mann 2 Euro sparen..)
      Und welche BU-Versicherung bestellt bei gleichzeitigem bestehen einer Krankentagegeld bei gleicher Unternehmensgruppe nur einen Gutachter, gewährt durchgehenden Leistungsbezug beim Übergang KTG-BU ?
      Und bei welcher Versicherung kann mann das KTG bei verändertem Einkommen ohne Gesundheitsprüfung anpassen?

      Warum schreibt "Firlefanztest" mann dürfe keinesfalls das Überschußverwendungsystem "Bonusrente" wählen ? obwohl gute Versicherungen bei Kürzung der Überschussätze eine Anpassung des Versicherungsschutzes gewähren?


      @ Grasgelaberer

      Und? Nix verstanden? Hab ich mir schon gedacht. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 18:44:11
      Beitrag Nr. 91 ()
      nix verstanden Du Drücker, das gilt wohl eher für Dich. Die Resonanz ist eindeutig, Du wirst hier keinen mehr über den Löffel ziehn.

      Was machst Du eigentlich den ganzen Tag, außer hier geistigen Müll abzusondern ? Musst Du Dich nicht um Deine vielen Kunden kümmern :laugh:

      GGF
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 18:48:54
      Beitrag Nr. 92 ()
      @ Grasgelaberer

      Dummies wie Dich fertige ich zwischen meinen hochqualitativven Beratungen ab :laugh:

      In der realen Welt treffe ich leider nur zu selten auf solche Dummschwätzer wie Dich, die mann so schön vorführen kann ;)

      Aber tröste Dich, bist ja Diplomschwachmat :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 18:51:03
      Beitrag Nr. 93 ()
      das Wort hochqualitativ schreibt man so...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 18:56:57
      Beitrag Nr. 94 ()
      @ Grasgelaberer

      Hast Du es eigentlich schon mal geschaft , mich fachlich zu widerlegen ?
      Ich korrigiere deine falschen Aussagen im dutzend :laugh:

      Aber immerhin, das Du ein doppeltes v als w zu erkennen meinst ;)
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 19:00:13
      Beitrag Nr. 95 ()
      bis jetzt habe ich fachlich leider nichts von Dir gelesen. Schick mir einfach ne mail, wenn Du neben den üblichen Beleidigungen mal was zur Sache schreibst. Können wir so verbleiben ? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 20:23:19
      Beitrag Nr. 96 ()
      @Herbergsvater

      das franke-bornberg Rating ist leider wenig aussagekräftig, da man nich nachvollziehen kann, wie das Rating zu Stande kommt. Sowas hilft i.d.Regel wenig, da ein allgemein gutes Produkt für mich schlecht und/oder zu teuer sein kann. Hast du eventuell noch eine Aufschlüsselung des Ratings ?

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 07:36:37
      Beitrag Nr. 97 ()
      @K1

      Da hast Du recht. Passt ein Produkt zu den Erwartungen ist Stiftung Warentest sowie Franke und Bornberg lediglich eine Art "Gütesiegel". Leider hab ich keine detailierteren Info´s.

      @KV und Gras

      Könnt ihr euch nicht via WO-Mail niedermachen ?
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 23:04:26
      Beitrag Nr. 98 ()
      Wer sich die Mühe machen will, die umfangreichen und im Detail komplizierten Bedingungswerke der Berufsunfähigkeitsversicherungen einmal genau zu studieren, kann sich unter www.promakler.de den von neutralen Stellen empfohlenen BU-Atlas 2002 von Franke & Bornberg für 18,90 Euro bestellen. Hier werden über 80 Angebote am Markt anhand von 58 Kritieren unter die Lupe genommen. Die Analysen stellen die Grundlage für das Rating (Bestnote FFF) dar.
      Avatar
      schrieb am 24.06.02 15:11:09
      Beitrag Nr. 99 ()
      Wann sollte man eine BU als Angestellter abschließen?
      Ein Freund von mir ist gelernter Krankenpfleger und Schreiner. Wann ist der "Tatbestand" einer Berufsunfähigkeit erfüllt?
      Avatar
      schrieb am 25.06.02 21:31:09
      Beitrag Nr. 100 ()
      RE: alfredoline

      Ein Krankenpfleger und ein Schreiner kann schon nach einem einfachen Bandscheibenvorfall berufsunfähig werden.


      VM


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