Riester-Rente für EINEN Ehepartner - Frage an die Experten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.02.02 08:30:57 von
neuester Beitrag 05.06.02 08:33:09 von
neuester Beitrag 05.06.02 08:33:09 von
Beiträge: 11
ID: 548.402
ID: 548.402
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 3.501
Gesamt: 3.501
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
28.09.06, 14:49 | 313 | |
22.04.08, 12:27 | 289 | |
10.11.14, 14:54 | 288 | |
gestern 22:44 | 243 | |
heute 00:46 | 204 | |
31.10.09, 12:59 | 182 | |
heute 01:33 | 178 | |
gestern 14:57 | 173 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.722,00 | -0,22 | 160 | |||
2. | 2. | 10,550 | +2,23 | 86 | |||
3. | 3. | 171,89 | +1,53 | 77 | |||
4. | 4. | 5,1900 | +78,35 | 70 | |||
5. | 5. | 0,1960 | -9,68 | 66 | |||
6. | 6. | 13,110 | +41,73 | 54 | |||
7. | 7. | 30,45 | +74,40 | 45 | |||
8. | 8. | 0,1500 | -28,57 | 45 |
Folgende Situation:
Ich verdiene sehr gut und habe mich überzeugen lassen, dass die die betriebliche Altersvorsorge mit Gehaltsumwandlung für mich die bessere Alternative zur Riesterrente darstellt.
Unser Versicherungsvertreter möchte uns nun gerne einen Riester-Vertrag für die Ehefrau aufs Auge drücken. Sein Argument: Da sie sehr wenig verdient (unter 12.000€/Jahr), kommt sie bei minimaler Eigensparleistung (120€/Jahr) in den Genuss einer maximalen Förderung von 130€/Jahr (für sich und 2 Kinder). Damit sei das Riester-Produkt für Ihren Fall konkurrenzlos, mein Einkommen spiele hierbei keine Rolle.
Jetzt hat mir ein anderer „Experte“ erzählt, das sei alles gelogen. Selbstverständlich sei bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern zur Ermittlung der Förderquote das Familieneinkommen heranzuziehen und damit sei das ganze uninteressant.
Ja was denn nun? Weiß jemand hier genau Bescheid? Oder wo kann man sich schlau machen?
Besten Dank für Eure Tipps
Gruß MR
Ich verdiene sehr gut und habe mich überzeugen lassen, dass die die betriebliche Altersvorsorge mit Gehaltsumwandlung für mich die bessere Alternative zur Riesterrente darstellt.
Unser Versicherungsvertreter möchte uns nun gerne einen Riester-Vertrag für die Ehefrau aufs Auge drücken. Sein Argument: Da sie sehr wenig verdient (unter 12.000€/Jahr), kommt sie bei minimaler Eigensparleistung (120€/Jahr) in den Genuss einer maximalen Förderung von 130€/Jahr (für sich und 2 Kinder). Damit sei das Riester-Produkt für Ihren Fall konkurrenzlos, mein Einkommen spiele hierbei keine Rolle.
Jetzt hat mir ein anderer „Experte“ erzählt, das sei alles gelogen. Selbstverständlich sei bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern zur Ermittlung der Förderquote das Familieneinkommen heranzuziehen und damit sei das ganze uninteressant.
Ja was denn nun? Weiß jemand hier genau Bescheid? Oder wo kann man sich schlau machen?
Besten Dank für Eure Tipps
Gruß MR
Hi, ich arbeite für ein Beratungsunternehmen im Bereich betrieblicher Altersversorgung und kann Dir nur sagen beide haben unrecht!
Deine Frau kann ruhig einen Riester-Vertrag abschliessen.
Sie muss dafür im Jahr 2002 1% ihres Einkommens minus(!!!) Zulagen einzahlen. Da deine Frau sehr wenig verdient und ihr 2 Kinderzulagen bekommt, bekommt Sie insgesammt mehr Zulagen als 1% ihres EInkommens. Sie muss dann aber doch einen Beitrag leisten, den sog. Sockelbetrag. Dieser ist (mit 2 Kindern) € 30 in den Jahren 2002-2004 und steigt ab 2005 auf (humane) € 60. Für deine Frau lohnt sich Riester aus Gründen der hohen Zulagen wohl. Die Nachteile sind hier aber: sehr kleine Rente für deine Frau und eben dass es im Alter nur Renten gibt. Ich würde dir ein Produkt empfelen, dass sehr wenig Kosten hat (die Riester-Verträge müssen die einzelnen Kosten seperat ausweisen).
Gruss
Deine Frau kann ruhig einen Riester-Vertrag abschliessen.
Sie muss dafür im Jahr 2002 1% ihres Einkommens minus(!!!) Zulagen einzahlen. Da deine Frau sehr wenig verdient und ihr 2 Kinderzulagen bekommt, bekommt Sie insgesammt mehr Zulagen als 1% ihres EInkommens. Sie muss dann aber doch einen Beitrag leisten, den sog. Sockelbetrag. Dieser ist (mit 2 Kindern) € 30 in den Jahren 2002-2004 und steigt ab 2005 auf (humane) € 60. Für deine Frau lohnt sich Riester aus Gründen der hohen Zulagen wohl. Die Nachteile sind hier aber: sehr kleine Rente für deine Frau und eben dass es im Alter nur Renten gibt. Ich würde dir ein Produkt empfelen, dass sehr wenig Kosten hat (die Riester-Verträge müssen die einzelnen Kosten seperat ausweisen).
Gruss
Danke für den Tipp. Wichtig war mir die Kernaussage: Daß meine Frau sehr wohl mit geringer Zahlung gefördert wird.
Komisch nur: Das Programm der Volksfürsorge, das der Typ hier auf seinem Laptop hat laufen lassen, hat als notwendigen Eigenbetrag 1% vom Jahresbrutto, also 120 Euro, ausgeworfen. Da steht nix mit Abzügen oder Sockelbeträgen!
Sei`s drum: Nach Deiner Aussage liegt man also mit 120 Euro im Jahr in jedem Fall auf der sicheren Seite, um maximal gefördert zu werden.
Noch ein Satz zu Produkten: Wie finde ich denn die mit "wenig Kosten" raus? Ich hab schon viel im Internet gestöbert, aber noch keinen vernünftigen Vergleich für solche Produkte gefunden.
Komisch nur: Das Programm der Volksfürsorge, das der Typ hier auf seinem Laptop hat laufen lassen, hat als notwendigen Eigenbetrag 1% vom Jahresbrutto, also 120 Euro, ausgeworfen. Da steht nix mit Abzügen oder Sockelbeträgen!
Sei`s drum: Nach Deiner Aussage liegt man also mit 120 Euro im Jahr in jedem Fall auf der sicheren Seite, um maximal gefördert zu werden.
Noch ein Satz zu Produkten: Wie finde ich denn die mit "wenig Kosten" raus? Ich hab schon viel im Internet gestöbert, aber noch keinen vernünftigen Vergleich für solche Produkte gefunden.
Ach, und noch ne Frage: Man hat mir Verträge mit verschiedenen Rentengarantielaufzeiten angeboten. Ich habe hier in verschiedenen Treads gelesen, für Riester-Verträge wäre so etwas nicht zulässig (das heißt, sobald der Rentenempfänger stirbt, kriegt der Ehepartner nichts mehr). Aussage der Versicherung: Völliger Blödsinn. Ja was denn nu?
Mit den Rentengarantiezeiten und der vererbbarkeit der Ansprüche aus einer Riesterpolice ist das so eine Sache. Genaues kann ich Dir da leider nicht sagen, nur das hier noch einiges Unklar ist und es wohl noch einige Klarstellungen von den entsprechenden Behörden geben wird.
@ MurphysR:
Entweder taugt das Programm der Volksfürsorge nichts, oder der Vertreter kann mit dem Ding nicht umgehen!
Tatsache ist (Thorsten73 liegt völlig richtig):
1% von z.B. 12.000 EUR (Brutto 2001)= 120 EUR
abzgl. 38 EUR Grundförderung und 92 EUR Kinderförderung
ergibt -10 EUR Jahresbeitrag. Hier kommt also der Sockelbetrag von 30 EUR zum tragen, Deine Frau erhält somit pro 1 EUR Eigenaufwand 4,33 EUR vom Staat dazu. Sie sollte in jedem Fall auch nur einen Vertrag mit 2,50 EUR mtl. Beitrag abschließen, da es für zusätzliche Beiträge keine Förderung gibt!
Die Rentengarantiezeit sollte in Eurem Fall so kurz wie möglich sein, da hierdurch die Rente Deiner Frau höher ausfällt (Du bist doch hoffentlich nicht auf Fortzahlung Ihrer Rente nach ihrem Tod angewiesen!).
@ Thorsten73:
Die Sache ist klar geregelt:
Stirbt der Versicherte VOR Rentenbeginn,gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Kein Ehegatte vorhanden oder Ehegatte hat keinen geförderten Vertrag = Auszahlung des Deckungsstockes an den/die Erben, allerdings OHNE die staatlichen Zulagen.
2. Ehegatte hat einen geförderten Vertrag = Übertragung des GESAMTEN Guthabens des Verstorbenen auf seinen Vertrag, und zwar ohne Abzüge.
Die Rentengarantiezeit hat hiermit NICHTS zu tun, hier geht es darum, wie lange die Rente bei Tod des Versicherten NACH Rentenbeginn an die Hinterbliebenen weitergezahlt wird.
Achtung: Die Rente aus Riester-Verträgen ist in JEDEM Fall VOLL steuerpflichtig!
Hoffe, Euch etwas geholfen zu haben
Gruß
Pumba
Entweder taugt das Programm der Volksfürsorge nichts, oder der Vertreter kann mit dem Ding nicht umgehen!
Tatsache ist (Thorsten73 liegt völlig richtig):
1% von z.B. 12.000 EUR (Brutto 2001)= 120 EUR
abzgl. 38 EUR Grundförderung und 92 EUR Kinderförderung
ergibt -10 EUR Jahresbeitrag. Hier kommt also der Sockelbetrag von 30 EUR zum tragen, Deine Frau erhält somit pro 1 EUR Eigenaufwand 4,33 EUR vom Staat dazu. Sie sollte in jedem Fall auch nur einen Vertrag mit 2,50 EUR mtl. Beitrag abschließen, da es für zusätzliche Beiträge keine Förderung gibt!
Die Rentengarantiezeit sollte in Eurem Fall so kurz wie möglich sein, da hierdurch die Rente Deiner Frau höher ausfällt (Du bist doch hoffentlich nicht auf Fortzahlung Ihrer Rente nach ihrem Tod angewiesen!).
@ Thorsten73:
Die Sache ist klar geregelt:
Stirbt der Versicherte VOR Rentenbeginn,gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Kein Ehegatte vorhanden oder Ehegatte hat keinen geförderten Vertrag = Auszahlung des Deckungsstockes an den/die Erben, allerdings OHNE die staatlichen Zulagen.
2. Ehegatte hat einen geförderten Vertrag = Übertragung des GESAMTEN Guthabens des Verstorbenen auf seinen Vertrag, und zwar ohne Abzüge.
Die Rentengarantiezeit hat hiermit NICHTS zu tun, hier geht es darum, wie lange die Rente bei Tod des Versicherten NACH Rentenbeginn an die Hinterbliebenen weitergezahlt wird.
Achtung: Die Rente aus Riester-Verträgen ist in JEDEM Fall VOLL steuerpflichtig!
Hoffe, Euch etwas geholfen zu haben
Gruß
Pumba
@Pumba, danke für die Nachhilfe :-)
Die Sache hat nur einen Haken: Bei einem Todesfall vor Rentenbeginn soll das Deckungsstock ohne Zulagen ausgezahlt werden!?-Nur hat man sehr häufig die Situation, dass ein Riestervertrag auch zu einer zusätzlichen Steuerersparnis führt (der Gesamtbeitrag ist ja nach § 10a EStG als Sonderausgaben abzugefähig). Wie sieht es dann aus?
Die Sache hat nur einen Haken: Bei einem Todesfall vor Rentenbeginn soll das Deckungsstock ohne Zulagen ausgezahlt werden!?-Nur hat man sehr häufig die Situation, dass ein Riestervertrag auch zu einer zusätzlichen Steuerersparnis führt (der Gesamtbeitrag ist ja nach § 10a EStG als Sonderausgaben abzugefähig). Wie sieht es dann aus?
@Pumba und MurphysR
Beim Jahresbeitrag rechnet die Volksfürsorge wahrscheinlich
wie viele andere Anbieter auch mit Mindestbeträgen die die
Volksfürsorge erzielen möchte. Ich könnte mir nach den Angaben
von MorphysR vorstellen, dass die Volksfürsorge
120 € Mindestjahresbeitrag haben möchte. Denn ich denke,
dass sicherlich nur wenige (um nicht zu sagen wahrscheinlich
keine) Gesellschaften Verträge anbieter, bei denen du 30 €
pro Jahr einzahlen kannst. Die verdienen schon so nichts
an den Riester-Verträgen.
Dass 1% von 12.000 € nun auch 120 € sind, ist wohl eher
Zufall.
Beim Jahresbeitrag rechnet die Volksfürsorge wahrscheinlich
wie viele andere Anbieter auch mit Mindestbeträgen die die
Volksfürsorge erzielen möchte. Ich könnte mir nach den Angaben
von MorphysR vorstellen, dass die Volksfürsorge
120 € Mindestjahresbeitrag haben möchte. Denn ich denke,
dass sicherlich nur wenige (um nicht zu sagen wahrscheinlich
keine) Gesellschaften Verträge anbieter, bei denen du 30 €
pro Jahr einzahlen kannst. Die verdienen schon so nichts
an den Riester-Verträgen.
Dass 1% von 12.000 € nun auch 120 € sind, ist wohl eher
Zufall.
!
Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
Ich habe zu dem Thema "Vertrag nur für einen Ehepartner" noch eine weiterführende Frage.
Bekommt meine Frau für sich und die Kinder auch die Förderung, wenn sie nicht selbst rentenversicherungspflichtig (und somit nur über mich förderungswürdig) ist?
Wie hoch ist der Vertrag dann abzuschliesen?
Wie hoch müssen die eigenenen Beiträge sein?
(Dies konnte mir bisher noch kein Experte beantworten)
Bekommt meine Frau für sich und die Kinder auch die Förderung, wenn sie nicht selbst rentenversicherungspflichtig (und somit nur über mich förderungswürdig) ist?
Wie hoch ist der Vertrag dann abzuschliesen?
Wie hoch müssen die eigenenen Beiträge sein?
(Dies konnte mir bisher noch kein Experte beantworten)
Deine Ehefrau / Ehepartner ist auch dann Förderberechtigt.
Voraussetzung: der versicherungspflichte Ehepartner muss einen Fördervertrag haben.
Solange dieser besteht kann auch der Ehepartner ohne Einkommen die staatliche Förderung für sich nutzen. Hierbei greifen wieder die Sockelbeträge.
Voraussetzung: der versicherungspflichte Ehepartner muss einen Fördervertrag haben.
Solange dieser besteht kann auch der Ehepartner ohne Einkommen die staatliche Förderung für sich nutzen. Hierbei greifen wieder die Sockelbeträge.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
160 | ||
86 | ||
77 | ||
70 | ||
66 | ||
54 | ||
45 | ||
45 | ||
37 | ||
36 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
31 | ||
24 | ||
23 | ||
21 | ||
20 | ||
19 | ||
18 | ||
18 | ||
18 | ||
17 |