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    MOBILCOM / INFOMATEC = Ein echter Hammer! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.02.02 15:49:49 von
    neuester Beitrag 21.04.02 10:20:43 von
    Beiträge: 23
    ID: 554.766
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      schrieb am 21.02.02 15:49:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe über einen Rechtsanwalt aus Hamburg folgendes gehört:Ein bedeutender Grund für die Unstimmigkeiten von Mobilcom mit France Telecom in den letzten 2 Tagen war die Tatsache, dass Mobilcom verschwiegen hat,von Infomatec auf EURO 16 Mio. Schadensersatz verklagt worden zu sein bzw. der Insolvenzverwalter dieses androht und sich nach Frankreich gewendet hat.Muß eine alte Geschichte sein, die da jetzt hoch kommt. Würde für Infomatec etwa Euro 0,80 je Aktie bedeuten...
      Avatar
      schrieb am 21.02.02 16:19:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist schon ein Hammer, war aber auf den Sites der Infomatec lange genug zu lesen.

      Es ist aber sehr schön, dass es noch Gerechtigkeit gibt.
      Nich Harlos und Häfele hätten ins Gefängnis gehört, nein. wo die echten Verbrecher sitzen, wissen wir ja jetzt: MobilCom.


      Die MobilCom hat den Deal mit der Infomatec platzen lassen. Ich werde in den nächsten Stunden hier einiges reinstellen, Schöne zu lesen wird es sein. Dann sieht die MobilCom, wie es ist, wenn das Kapital richtung 0 schmilzt. :laugh::laugh::laugh:

      Einen wunderschönen, schadenfrohen Gruß an die gessamte MobilCom
      Avatar
      schrieb am 21.02.02 16:22:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Angeblich soll ja ein Kripobeamter dahinter stecken dass Mobilcom den Deal damals storniert hat. nachzulesen bei aktionaere-infomatec.de . gruss
      Avatar
      schrieb am 21.02.02 16:34:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ganz grob gesagt, war das Hauptproblem ein Scartkabel; das nicht funkentstört war. Diesen von einem Zulieferer gemachten Fehler, wollte die Infomatec sofort und kostenlos nachbessern.

      Dieser Fehler wurde bekannt, während der Auslieferung der ersten Testgeräte in der ersten vertraglichen Tranche (14 000 Set Top Boxen sollte diese betragen)

      Infomatec und Mobilcom hatten sich damal zum Ziel gemacht, zusammen 100.000 Surfstations zu vermarkten. Infomatec wollte das MobilCom Verkaufspersonal auf eigene Kosten auf die Surfstations schulen und sich an massiven Werbeengagements beteiligen.

      Trotz alledem zog die MobilCom plötzlich den "Schwanz" ein und ließ den Deal platzen. Wahrscheinlich sah man sich mit diesem Projekt überfordert und wollte den schwarzen Peter der Infomatec zuschustern. Jaja, manchmal kommt der schwarze Peter aber auch wieder zurück.

      +++Werde jetzt Texte kopieren und Quell "URLS" hier reinstellen... Moment:
      Avatar
      schrieb am 21.02.02 16:38:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      1. Die Site des Aktionärsclubs Aktionäre für Infomatec !
      http://www.aktionaere-infomatec.de/

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      Avatar
      schrieb am 21.02.02 16:40:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 21.02.02 16:41:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Schmiddi und Häfele


      Zusammenlegung jetzt!
      Avatar
      schrieb am 21.02.02 16:43:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 21.02.02 16:53:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Quelle: http://www.aktionaere-infomatec.de/Intranet/Adminintranet/ve…
      Mobilcom - Deal:
      Am 20.05.1999 wurde von Infomatec eine Meldung adhoc abgesetzt des folgenden Inhalts:

      "Deutschlands zweitgrößter netzunabhängiger Mobilfunkanbieter Mobilcom hat per Rahmenabkommen Surfstations und die zugehörigen JNT-Lizenzen geordert, die die Kombination Fernsehen und Internetsurfen ermöglichen. Das sich daraus ergebende Auftragsvolumen beträgt mindestens ca. 55 Mio. DM. Die Abwicklung erfolgt in mehreren Chargen. Die erste Charge wird bis Ende Juli geliefert. Das Telekommunikationsunternehmen wird die Box unter dem Namen Mobilcom-Surfstation vertreiben. ......."

      Zugrunde lag dieser Ad-hoc-Meldung ein von Mitarbeiter R.M. (Vertrieb) erstelltes Vertragsangebot der Infomatec vom 17.05.1999 an die Mobilcom AG. Der Stückpreis sollte für Lieferungen bis 49 999 Stück 660.- DM betragen, für Lieferungen von 50 000 bis 99 999 Stück DM 550.-, für Lieferungen von 100 000 bis 199 999 Stück DM 495.-, für Lieferungen von 300 000 bis 499 999 Stück DM 440.- und für Lieferungen ab 500 000 Stück 385.- (Ziff.5.1.S.11). Der Lieferplan (Ziff.5.4,S.13) sah für den Fall der Auftragserteilung bis 20.05.1999 bestimmte Lieferzeiten vor.

      Im Schreiben der Mobilcom vom 19.05.1999 heißt es dann u.a.: .....auf der Basis Ihres Angebotes vom 17.Mai 1999 erteilen wir Ihnen folgenden Auftrag: 14 000 Stück JNT-Surfstations versehen mit dem Logo "Mobilcom Surfstation".

      Weiterhin wurden dort folgende Ergänzungen vereinbart:

      "Ziel ist es, die heutige Bestellung nach erfolgreichem Test auf mindestens 100 000 Stück zu erhöhen. Die heute beauftragte Menge wird deshalb bei einem Nachfolgeauftrag bei der dann anzusetzenden Preisstaffel berücksichtigt."

      Grundlage des Deals war ein Angebot der Fa. Mobilcom vom 19.04.1999 sowie die sich daraus ergebenden Verhandlungen der "Projektleiter" der beiden Firmen. Hier ging es v.a. auch um Zusatzleistungen, die Mobilcom "raushandeln" wollte, die Infomatec aber erst ab der Abnahme von mehreren 100000 Stück kostenfrei in Aussicht stellte, v.a. die Mitlieferung einer Mobilcom - Offline-Internet-Startseite.

      Im Schreiben der Mobilcom vom 19.05.1999 heißt es nun auch diesbezüglich, dass "

      ...die Definition des Pflichtenheftes für die offline-Startseite bis zum 28.Juni 1999 erforderlich..." sei.

      ----------------------------------------------

      In der Abwicklung der Geschäftsbeziehung ergaben sich v.a. Monate später Probleme, deren Ursprung wir bis heute nicht so ganz klären konnten. Eine große Rolle mag das "Dazwischenpfuschen" eines Augsburger Kriminalbeamten ab Herbst 1999 gespielt haben (siehe hierzu Augsburger Staatsanwaltschaft), der über Jahre hinweg wider jede Vernunft behauptete, die der Mobilcom-Surfstation zugrunde liegende Technologie sei eine "geklaute".

      Fakt ist jedenfalls, dass im August 2000, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit weiteren belegten Interventionen, Mobilcom den Vertrag zu wandeln begehrte und Infomatec daraufhin im Rahmen einer Ad-hoc-Meldung mitteilte, dass das Vertragsziel nicht erreicht werden könne und u.a. deswegen die Umsatzprognosen reduziert werden müssten.

      -------------------------------------------------

      Nun wurde der Infomatec AG u.a. von der Staatsanwaltschaft Augsburg sowie auch von einer ganzen Reihe von Privatklägern vorgeworfen, dass sie bzw. die Vorstände Harlos und Häfele einen Kursbetrug im Sinne des § 88 Nr.1 BörsG begangen hätten.

      Dieser genannte §88 BörsG bestimmt:

      "Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren .......

      1.unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere ..... erheblich sind .........oder

      2.sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet,

      wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft"

      ----------------------------------------------

      Für uns Aktionäre als Nicht-Juristen gilt nun bei der Bewertung des Sachverhalts zuvörderst die ganz einfache Frage:

      Gab es ein Abkommen zwischen Mobilcom und der Infomatec, das die Lieferung von 100 000 Stück Mobilcom-Surfstations umfasste , - oder gab es lediglich ein Abkommen über die gelieferten 14 000 Stück?

      Hatten Harlos und Häfele bzw. die Infomatec gelogen oder nicht?

      Wichtig erscheint uns für die Bewertung die Tatsache, dass nach wie vor auch mündliche Verträge absolut bindend sind.

      Für welche Version sprechen die "besseren Gründe", für 100 000 oder für lediglich 14 000 Stück?

      Gegen das Bestehen einer mindestens 100 000 Stück umfassenden Vereinbarung spricht nur die in der Bestellung der ersten Charge vom 19.05.99 genannte Anzahl von 14 000 Stück.

      Für eine Vereinbarung von mindestens 100 000 Stück sprechen eine Unmenge von Sachverhalten:

      die Formulierung "auf der Basis Ihres Angebots vom 17.Mai 1999" in Verbindung mit den Ergänzungen ("Preisstaffel" und "offline-Startseite" ), damit das Einfordern von Bedingungen, die vereinbarungsgemäß erst ab 100 000 Stück berücksichtigt werden sollten;
      das Abrufen weiterer Sonderanfertigungen, die Infomatec nur ab einer Mindestabnahme von 100 000 Stück anbot;
      Zeugenaussagen von beteiligten Personen (z.B. Herr Kleine, Crosstainment AG)
      die Ziel-Formulierung von mindestens 100 000 Stück, die bei der Bestellung der ersten Charge von 14 000Stück abgegeben wurde;
      die Tatsache, dass Infomatec unmittelbar nach dem 20.05.99 Maschinen und Gerätschaften im Wert von ca. 27 Mio. DM erwarb, um die massenhafte Herstellung der Surfstations zeitnah zu gewährleisten (27 Mio. Ausgaben für einen Umsatz von etwas über 9 Mio. , nur, um die Anleger zu bescheißen - so dumm ist keine Firma! ) ;
      die euphorischen Äußerungen (bezüglich der Vorzüge der Surfstations) des Mobilcom-Vorstandes Herrn Schmid in NTV bei Carola Ferstl zum genannten Deal ;
      die Ausführungen des Herrn Schmid auf einer eigens Mitte Juni 1999 in Hamburg einberufenen Pressekonferenz vor 24 Journalisten, die wiederum widergegeben sind in Zeitungen und Zeitschriften wie "Die Welt" 17.06.99, wo es heißt , es seien "zunächst 100 000 Stück" geordert worden", in einem gegen Infomatec gerichteten Schmäh-Bericht in der "Computerwoche", in dem von einer "Geschäftsbeziehung, deren ursprüngliches Ziel es war, Hunderttausende von Couch Potatoes mit Hilfe der Augsburger Surfstation ins Web zu bringen", wo Herr Schmid auch zitiert wird mit den bei o.gen. Pressekonferenz formulierten Worten : "Ich glaube, dass der Markt für die Internet-Nutzung via TV in Deutschland über ein größeres Wachstumspotential als der PC-Markt verfügt." Auch im "Hamburger Tagblatt" wurde entsprechend berichtet.
      die Ausführungen der Mobilcom AG zum Thema Zusammenarbeit mit der Infomatec in den Quartalsberichten II/99 und III/99 sowie im Prospekt der am 09.11.1999 beschlossenen Kapitalerhöhung der freenet AG;
      das uns vorliegende Protokoll eines Meetings der WestLB mit zwei beteiligten Herren, in dem von dem "Großauftrag der Mobilcom AG über 100 000 Surfstations (Auftragswert DM 55 Mio. )" geschrieben steht;
      die Tatsache, dass die Infomatec-Ad-hoc-Mitteilung seitens der Mobilcom AG unwidersprochen blieb. Insbesondere diese Tatsache verdient genauer beleuchtet zu werden angesichts dessen, dass ja auch die Mobilcom AG verpflichtet gewesen wäre, eine Ad-hoc abzusetzen bezüglich einer entsprechenden Geschäftsbeziehung (die ja sehr wohl auch bei Mobilcom kursbeeinflussend war), wenn nicht dies bereits durch Infomatec geschehen wäre, dass sie aber noch viel mehr verpflichtet gewesen wäre, der Infomatec-Ad-hoc zu widersprechen, wenn diese nicht gestimmt hätte, da ja die Tragweite des angekündigten Geschäfts die Kursbeeinflussung v.a. ausmachte.
      Dass Mobilcom normalerweise sehr wohl auf ihrer Meinung nach unzutreffende Meldungen mit Richtigstellungen reagierte, ist bekannt (etwa mit Pressemitteilung vom 30.09.99 bezüglich einer Allianz-Ankündigung der Herzog Telecom AG mit Mobilcom ).
      So ist für uns zweifelsfrei gegeben, dass eine Vereinbarung bezüglich der Vermarktung von mindestens 100 000 Stück Surfstations getroffen war und in der Bestellung der ersten Charge absprachengemäß vertraglich manifestiert ist.

      Warum Mobilcom letztendlich das Geschäft doch platzen ließ, darüber darf getrost spekuliert werden.

      Wer konnte etwas gegen die Verbreitung der Infomatec-Surfstations gehabt haben?

      Oder hatte sich der sonst so vorausschauende Herr Schmid verkalkuliert? Eher weniger zu glauben!

      Oder spielte doch die Lancierung der "Software-Klau"-Story durch den Augsburger Ermittler eine große Rolle insofern, als der Käufer einer "geklauten" Ware als quasi "Hehler" jegliches Recht an dieser Ware verliert, wenn sich der Verdacht der Illegalität herausstellen sollte?

      Immerhin fand nach unseren Informationen (siehe Augsburger Staatsanwaltschaft/Beweise) die erste Kontaktaufnahme des Ermittlers mit Mobilcom Ende November 1999 statt, genau in der Zeit, als die Nachfolgelieferungen hätten angegangen werden sollen.

      Uns liegt ein E-Mail des damaligen Vertriebsleiters R.M. an den Leiter der Investor-Relations - Abteilung der Infomatec, Herrn K.A. vor, das einerseits begeistert die Erfolge des bisherigen Geschäftsablaufs schildert (Zitat: "Die einzelnen Vertriebsleiter der Mobilcom sind begeistert."), andererseits auch für Ende November die Aufnahme der Folgebestellungsgespräche avisierte, wobei er von einem Volumen von 20 000 bis 50000 Boxen ausging.

      Man beachte die Zeitnähe der Folgebestellungsgespräche und der Kripo-Interventionen!

      Doch das alles sind an dieser Stelle sekundäre Fragestellungen.

      Unsere Frage als Aktionäre, ob wir belogen wurden, ist für uns soweit beantwortet:

      Nein, wir wurden nicht getäuscht durch die Infomatec-Meldung.

      Jeder Aktionär, der aufgrund dieser Meldung Infomatec- (oder Mobilcom- )Aktien gekauft hat, wäre nur dann getäuscht, wenn beide Unternehmen gleichermaßen betrogen hätten.

      Insofern, - das ist aber ein an anderer Stelle ausführlicher dargestellter Zusammenhang, - kann sogar von einer strafbaren Handlung der Staatsanwaltschaft Augsburg ausgegangen werden, da sie, wenn sie denn von einem Vergehen im Sinne des §88BörsG ausgeht, auch gegen Mobilcom hätte vorgehen müssen! (siehe hierzu Augsburger Staatsanwaltschaft)

      ------------------------------------------------

      Weitere juristische Einwendungen gegen die Darstellungen der Klageinstanzen seien hier kurz genannt, obwohl sie für uns angesichts der unserer Meinung nach erwiesenen Richtigkeit der wesentlichen Ad-hoc - Inhalte zu Infomatecs Entlastung gar nicht mehr nötig wären.

      Nach gängiger Rechtsauffassung ist § 88 BörsG kein Schutzgesetz zum Schutze einzelner Kapitalanleger. Darüber sind sich nahezu alle diesbezüglichen Kommentare einig.

      Der "Trick" des Augsburger Landgerichts, das einem Privatkläger in erster Instanz Schadensersatz zusprach, indem es einfach formulierte, dass § 88 BörsG "nach Auffassung unsere Kammer" doch ein Schutzgesetz für Anleger sei, führt den Richterspruch bereits in dieser Formulierung ad absurdum, weil nämlich Gesetze nicht dazu da sind, dass ein Augsburger Gericht ihnen widersprechend nach seiner allen anderen fachlichen Kommentaren widersprechenden "Auffassung" urteilt. Siehe hierzu auch den Artikel aus der Südd.Zeitg. von Daniela Kuhr (siehe SZ Ende Dez. 2001) oder ein Interview von Börse Online mit RA Steinhübel vom 22.11.01 !

      ---------------------------------------------

      Ein weiterer wichtiger juristischer Aspekt ist die in § 88 festgelegte Bedingung der "Täuschungsabsicht", die ja nun mit Sicherheit der Infomatec nicht nachgewiesen werden kann angesichts des öffentlichen Trubels, den Mobilcom um die Bedeutung des Deals und dessen Tragweite gemacht hatte.

      Zu täuschen wäre ohne Zustimmung der Mobilcom AG gar nicht möglich gewesen!

      ------------------------------------------------

      Unseren juristischen Ausführungen zugrunde liegen die uns vorliegenden Darstellungen eines der anerkanntesten deutschen Rechtsgelehrten, des Prof.Dr.Peter Kindler (Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Ruhr-Universität Bochum) sowie die Aussagen anderer renommierter deutscher Anwälte.

      Es sei aber abschließend zum Themenkomplex Mobilcom noch einmal betont, dass für uns Aktionäre für Infomatec v.a. die auf den "besseren Gründen" basierende Überzeugung bezüglich einer wirklich bestehenden Vereinbarung zwischen Mobilcom und Infomatec im Sinne eines Vertragsumfangs von mindestens 100 000 Stück ausschlaggebend dafür war, dass wir uns überhaupt darauf einließen, uns für Infomatec einzusetzen angesichts des katastrophalen Umfelds.

      Mindestens nach dem Grundsatz der Kantschen Logik, die "das Fürwahrhalten aus unzureichenden Gründen, die aber zu den zureichenden ein größeres Verhältnis haben als die Gründe des Gegenteils" vorschreibt, sollte für jeden Zweifler klar sein, welche der beiden in der Eingangsfragestellung (Vereinbarung über mindestens 100 000 oder nur 14 000 Surfstations) formulierten Alternativen die "zu fürwahrhaltende" ist !!!
      Avatar
      schrieb am 21.02.02 17:03:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      So, nun geb ich die MobilCom zum Abschuss frei.

      Obwohl ich alles andere als ein Basher bin, das musste jetzt raus. Der Infomatec Deal war seitens der MobuilCom echt faul.

      Für die Aktionäre der MobilCom tut mir das jetzt leid. Aber ein Super Unternehmen, die Infomatec IIS AG wurde zerstört, eine der fortschrittlichsten Technologie Entwickler für Interaktives Fernsehen und viele andere Innovationen wurde zerstört.

      Mit MTV hatte Infomatec bereits ein erfolgreiches Pilotprojekt gestartet Das gesamte Geschäftsfeld Interaktives Fernsehen (Cross TV)wurde zuletzt vom Insolvenzverwalter an einen ausländischen Investor vollständig verkauft. Selbst dieser Verkauf wird seitens der (uns) Aktionäre in frage gestellt.

      Es wurde Top Technologie im Wert zerstört und dann billig aus der Insolvenzmasse verscherbelt ! ! !


      Dafür muss MobilCom bluten :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.02.02 17:42:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ad hoc-Service: Infomatec AG <DE0006222003> =
      Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      Augsburg, 20. Februar 2001 - Die Infomatec IIS AG, Augsburg, (WKN 622200) hat
      Widerklage auf Schadensersatz gegen die Mobilcom AG, Büdelsdorf, beim
      Landgericht Augsburg eingereicht. Aus einem vorläufig ermittelten Gesamtschaden
      von DM 9,5 Mio. wird zunächst ein Teilbetrag von DM 4,6 Mio. geltend gemacht.
      Die Klage steht im Zusammenhang mit der zwischen beiden Unternehmen im Mai 1999
      getroffenen Vereinbarung über die Lieferung von JNT-Surfstations. Die Infomatec
      wirft der Mobilcom AG vor, ihre auch in zahlreichen Presseveröffentlichungen
      verbreitete Zusage zur Bestellung von 100.000 Surfstations nicht eingehalten,
      sondern lediglich 14.000 Geräte abgenommen zu haben. Durch die damals
      veranlaßten Aufwendungen zur Abwicklung des Großauftrags und durch den in der
      Öffentlichkeit entstandenen Eindruck, die Infomatec würde falsche Angaben über
      Aufträge machen, ist ein kaum ersetzbarer Schaden für die Infomatec IIS AG
      entstanden. Zumindest für den nachweisbaren materiellen Schaden soll Mobilcom
      nun aufkommen.
      Die Mobilcom AG begehrt ihrerseits im Klageweg Rückabwicklung und Schadensersatz
      aus dem Vertrag über die Lieferung von 14.000 Surfstations. Ihre Ansprüche hat
      die Mobilcom AG selbst mit 11 Mio. DM bewertet.


      Ende der Ad hoc-Mitteilung, (c) DGAP 20.02.2001
      -----------------------------------------------------------------------
      WKN: 622200; Index: NEMAX 50
      Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
      Hamburg, Hannover, München, Stuttgart


      202130 Feb 01


      20.02.2001 21:30
      Avatar
      schrieb am 06.03.02 21:39:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      *up*

      :laugh:


      Banane
      Avatar
      schrieb am 01.04.02 11:22:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      Der Illusionist von Büdelsdorf
      Den risikofreudigsten Spieler unter Deutschlands Unternehmern scheint das Glück zu verlassen. Eine uneuphorische Laudatio auf Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid, der kurz vor seinem 50. Geburtstag am Ende seiner milliardenschweren Illusion angelangt ist, er könne die Deutsche Telekom an die Wand spielen.


      --------------------------------------------------------------------------------
      Text: Ulf J. Froitzheim, Foto: Henning Bock


      ----- Der Mann ist unorthodox. Sagen und schreiben die, die sich immer über ihn gewundert und ihn nie verstanden haben. Unorthodox: nicht nur in feinen hanseatischen Kreisen ein diplomatischer Euphemismus, ein Adjektiv für einen Menschen, dem alles zuzutrauen ist, vor dessen Mischung aus Genie und Bauernschläue man unterschwellig jedoch ein bisschen Respekt hat. Auf altbayerisch nennen sie so einen gern einen „Hund“.
      Vielleicht mag er das ja nicht hören. Vielleicht hat sich Gerhard Schmid deswegen vor bald zwölf Jahren entschieden, nicht länger im Süden zu bleiben als Underdog beim größten „Hund“ der Autoverleiher-Branche, sondern lieber hoch im Norden als Topdog in seinem eigenen kleinen Reich zu arbeiten. Unbestritten ist, dass Schmid von seinem Ex-Chef Erich Sixt (setzt Pin-up-Girls auf Kühlerhauben und behauptet: „Niedriger als das Niveau dieser Anzeige sind nur unsere Preise.“) viel gelernt hat. Unter anderem, wie man als frecher kleiner Regionalanbieter schwerfälligen Multis die Kunden abjagen kann.
      Das Firmengründen konnte ihm der Pullacher Branchenschreck nicht beibringen. Der hatte seine Autovermietung von den Eltern geerbt. Ganz ungeplant wurde Erich Sixt dennoch zum Geburtshelfer der Mobilcom AG: Als erster Mietwagen-Anbieter hatte er Mitte der achtziger Jahre die besseren Modelle mit Autotelefonen für das damalige C-Netz der Deutschen Bundespost ausgerüstet. Sixts junger Adlatus Schmid, seit 1989 Vertriebs- und Marketingvorstand, kam so in Kontakt mit Managern der Mobilfunk-Hersteller. Als er 1990 erfuhr, dass die geplanten Digitalfunk-Netze D1 und D2 bei Vermarktung und Kundenbetreuung mit unabhängigen Service Providern zusammenarbeiten sollten, erkannte der damals 38-Jährige: Da liegt ein unbeackertes Feld, eine Chance für Gründer. Der gebürtige Oberfranke kehrte zurück an die Ostsee, wo er auch mal den Ferienpark Damp gemanagt hatte, und gründete nach und nach mehrere Firmen im Umfeld der sich formierenden Handybranche – darunter die Teleforce Gesellschaft für Telefonmarketing GmbH, die spätere Mobilcom Holding AG.
      Seit jener Zeit trägt Schmid den Ruf, stets für eine Überraschung gut zu sein, wie ein Markenzeichen mit sich herum. Schon seine demonstrative Affinität zum peripheren Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein ließ ihn als Außenseiter erscheinen – ein Image, das der Eishockey-Veteran bislang gepflegt hat, auch wenn seinen Geschäftsfreunden eine gesunde Durchschnittlichkeit manchmal lieber wäre. „Schmid ist unberechenbar“, lamentieren etwa die Repräsentanten der France Télécom. Der halbstaatliche Konzern hat mit Schmid Geschäfte gemacht, deren schieres Finanzvolumen selbst einem Milliardenjongleur wie Leo Kirch Schweißperlen auf die Stirn triebe, und bemüht sich seit Wochen, den eigensinnigen Kompagnon zur Räson zu bringen. Von dessen Kooperationsbereitschaft hängt das Wohl des gesamten Deutschland-Engagements der Franzosen ab. Ein Scheitern der Liaison, in deren Mittelpunkt der geplante Digitalfunk UMTS steht, könnte den Pariser Koloss durchaus ins Wanken bringen.
      Was ist das Geheimnis dieses scheinbar allgegenwärtigen Mannes, den bis vor fünf Jahren auch in Deutschland kaum jemand kannte? Wer ist dieser Monsieur Schmid, dessen beängstigendes Selbstvertrauen dem französischen Finanzminister schlaflose Nächte bereitet? Wie konnte dieser dreiste Mensch, der mehrfach ohne Rücksicht auf Wettbewerbsrecht und gute Sitten die Deutsche Telekom zum Narren hielt, zu einem ernst zu nehmenden wirtschaftlichen Machtfaktor im Lande werden? Nicht zuletzt: Was kann man lernen von dem Mann, der in Internet und Pressedatenbank am schnellsten mittels Eingabe seines schon völlig abgewetzten Beinamens „Marketinggenie“ zu finden ist?

      Sei der Erste. Und habe stets eine gute Geschichte parat

      Wer Antworten auf diese Fragen sucht, muss sich ein paar Jahre zurückversetzen in die Zeit, als Jungunternehmer und Wagnisfinanzierer sehnsüchtigst auf die Eröffnung des Neuen Marktes warteten. Anfang 1997 laufen in Frankfurt am Main die Vorbereitungen für die ersten Aktienemissionen an der vermeintlichen Wachstumsbörse an, die Mobilcom AG hat zu diesem Zeitpunkt längst alles geregelt: Schmids mit Venture Capital hochgepäppeltes Unternehmen ist zwar nach sechs Jahren im Markt immer noch ein Mobilfunk-Service-Provider aus der zweiten Reihe und gilt weder in der Handy-Szene noch bei Verbraucherschützern als Musterbeispiel für kundenfreundlichen Service. Den Ton in der Zunft geben Konkurrenten an, die große internationale Konzerne im Rücken haben, wie Debitel, Cellway-Martin Dawes oder Talkline. Doch in Sachen Börsengang haben die Gesellschafter – Gerhard Schmid und seine Investoren Commerz-UBAG und 3i Group – ihre Hausaufgaben gemacht. Bereits im August 1996 hatten sie die GmbH in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und das Kapital in kleinanlegertaugliche Fünf-Mark-Stammaktien aufgeteilt.
      Beim Börsendebüt will sich Schmid keinen Schnitzer erlauben. Der studierte Betriebswirt verhält sich strikt gemäß der Doktrin, dass alles, was man verkaufen kann, ein Produkt oder eine Marke ist – und übt seine neue Rolle: Produktmanager für die M-Aktie. Ohne falsche Hemmungen macht er sich daran, Mobilcom als kleines Pendant zur Telekom zu inszenieren und sich selbst als Gegenspieler des mächtigen Ron Sommer aufzubauen. Diese Show-Nummer ist durchaus langfristig angelegt, denn Schmid spekuliert darauf, 1998, nach dem Fall des Telekom-Monopols auf Festnetz-Ferngespräche gegen das Herausforderer-Trio Arcor/ Otelo/Viag anzutreten. Dass dafür noch die rechtlichen Rahmenbedingungen fehlen, hält ihn nicht von der Planung ab.
      Wie bei einer gegenständlichen Ware konzentriert sich der Marketing-Profi beim IPO auf das Thema Time-to-market. Er will sichergehen, dass es seine Aktie ist, deren Kurs am Neuen Markt als Allererster festgestellt wird. Nur dann kann er den First Mover Advantage ausschöpfen, nur dann ist ihm die Aufmerksamkeit der Medien sicher. Schmid plant das perfekte Product Placement: Mobilcom soll Zeitgeschichte schreiben, ihr Name in allen Nachrichtensendungen und Zeitungen vorkommen.
      Die Rechnung geht auf. Tatsächlich wird Mobilcom als erstes Unternehmen zum Handel zugelassen. Die Spielregeln des Neuen Marktes beherrscht der Newcomer bereits, bevor die Nachwuchsbörse überhaupt geöffnet ist. So kümmert er sich nicht allzu sehr um die alten Messgrößen Umsatz und Gewinn. Dass ihm im Vorjahr nur eine bescheidene Umsatzrendite von 4,6 Prozent geglückt ist, kaschiert er vor der Presse ebenso clever wie die Tatsache, dass er sich fürs erste Jahr der Mobilcom als börsennotiertes Unternehmen ein Wachstumsziel gesetzt hat, das weit hinter der wahren Dynamik des Mobilfunkmarktes zurückbleibt – so weit, dass er es geradezu zwangsläufig übertreffen muss. Die Analysten werden später ein übererfülltes Soll loben.
      Die Story ist Schmid von Anfang an wichtiger als fundamentale Werte. Das Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit, so sein unausgesprochenes Credo, macht einen Unternehmer nun einmal bei weitem nicht so schnell reich wie der Verkauf eines gut abgewogenen Aktienpaketchens zur rechten Zeit. So hat der Franke bereits vor der Platzierung der ersten Mobilcom-Anteile offensichtlich einen genauen Plan für die zweite Runde, die er denn auch im Herbst 1997 drehbuchmäßig durchzieht.
      Wie nicht anders zu erwarten, erreicht Mobilcom die von Schmid fürs Jahresende avisierte Kundenzahl von 210000 bereits Ende September. Die ideale Story zum Thema Festnetzstart hat der Mehrheitsaktionär ebenfalls rechtzeitig für die zweite Tranche parat: Die Regulierungsbehörde gewährt de facto auch Wiederverkäufern von Telekom-Minuten bundesweite Sprachlizenzen. Bevor ein Rivale die Chance erkennt, besetzt Schmid in den Medien die Rolle des Primus unter vielen Davids, die sich mutig den Goliaths Mannesmann, RWE, Veba und Viag entgegenstellen. Die Presse ist begeistert: Kleiner Mittelständler zeigt Großkonzernen, wie man der Deutschen Telekom im Festnetz richtig Konkurrenz macht. Nicht Milliardeninvestitionen in Glasfaserkabel und aufwändige Vermittlungstechnik seien nötig, behauptet Schmid, sondern lediglich acht über die Republik verteilte Vermittlungsrechner, die er bei Siemens samt des dazugehörigen Know-hows für lächerliche 25 Millionen Mark zu kaufen gedenke.
      Den Aktionären gefällt die Story ebenso gut wie den Chefredakteuren. Schmid und sein Wagnisfinanzierer 3i Group nutzen die Gunst der Stunde: Im Zuge der Emission von 200000 neuen Aktien, die den Einstieg ins Festnetzgeschäft finanzieren sollen, werfen sie zusätzlich eine gute halbe Million ihrer alten Fünf-Mark-Aktien auf den Markt. Ein scheinbar lukrativer Deal – der Kurs hat sich seit März fast verfünffacht. Es kann ja niemand ahnen, dass der Mobilcom-Börsenwahnsinn noch bevorsteht.
      Das Ende des Telekom-Monopols entwickelt sich – neben dem Neuen Markt – zum Verbraucherthema des Jahres. Und Gerhard Schmid ist immer zur Stelle, wenn ein knackiges Zitat gebraucht wird. Die Neugier nutzwertorientierter Reporter befriedigt der Mobilcom-Chef mit dem Tarifmodell „Discount 30“: Es sei an das (zu dieser Zeit noch sehr vielschichtige) Gebührenmodell der Telekom angelehnt, aber bis zu 30 Prozent günstiger. So kompliziert dieser Tarif in der Praxis wäre, so simpel und schlagzeilentauglich ist die Botschaft: Mobilcom ist eine Super-Firma, da gibt’s kräftig Rabatt.
      Zum Jahreswechsel legt Schmid noch einen nach: Die Regulierungsbehörde hat ihm die Netzvorwahl 01019 zugeteilt. Während die Konkurrenten laut über einprägsame Minutenpreise wie 44 Pfennig nachdenken, rechnet er schnell durch, ob er mit dem hübschen Schwellenpreis von 19 Pfennig pro Minute auf seine Kosten kommt. Bald stellt sich heraus, dass er das zugkräftigste Marketingkonzept aller Telekom-Herausforderer erfunden hat.
      Wie Schmid arbeitet, zeigt sich freilich auch an den anderen Dingen, die die Aufmerksamkeit des Chefs fordern. So fehlt dem aufstrebenden Unternehmen eine angemessene Behausung fürs zunehmend anspruchsvolle Personal. In Schleswig, wo die mit gut 300 Mitarbeitern noch recht übersichtliche Aktiengesellschaft in ihrem innerstädtischen Quartier aus allen Nähten platzt, sind dem Boss die Behörden zu träge und unkooperativ. Darum schaut sich Schmid in Büdelsdorf um, dessen Bürgermeister Herbert Schütt, bekennender Unbürokrat, mit Schmid die gleiche Sprache spricht. Ein paar Monate später ist Baubeginn.
      Die Mobilcom ist zwar eine AG, doch Mehrheitsaktionär Schmid führt sie, als gehöre sie ihm allein. Den Auftrag, die neue Konzernzentrale zu entwerfen, bekommt ein Architektenteam um Paul Sindram. Der junge Mann, gerade mit dem Studium fertig, ist der Sohn von Schmids acht Jahre älterer Lebensgefährtin Sybille Sindram. Um jederzeit einen kurzen Draht zu seinen Baumeistern zu haben, quartiert er das Trio bei Mobilcom ein. Den gesellschaftsrechtlichen Rahmen stellt er ebenfalls bereit – in Form des ausgedienten GmbH-Mantels der Rostocker Firma Relog Computersysteme. Die Geschäftsführung dieser Immobilien- und Vermögensverwaltungsfirma, die später unter dem Namen Millennium GmbH noch einmal wichtig wird, übernimmt am 29. Januar 1998 Schmid selbst.
      Die Zustimmung zu seinem Bau holt Schmid am 20. Mai auf einer außerordentlichen Hauptversammlung nach, ohne Widerspruch. Zu jener Zeit beschäftigen Mobilcom ganz andere Themen: Mit seinem Rund-um-die-Uhr-19-Pfennig-Tarif hat er einen Volltreffer gelandet. Die Konkurrenten bleiben bei ihren Angeboten, die tagsüber fast doppelt so teuer sind. Sie vertrauen auf Schmids Beteuerung, es handle sich nur um ein Sonderangebot zur Einführung. Niemand traut ihm zu, dass er nicht mehr Geld verdienen will. So spricht sich die Nummer 01019 schnell herum, auch wenn die meisten Anrufer zunächst nur das Besetztzeichen hören. Denn Schmid hat mit der denkbar billigsten Installation angefangen – einer einzigen Vermittlungsstation in Hamburg – und betreibt diese mit einer so hohen Auslastung, dass die Amortisation erkennbar nur eine Frage von Wochen ist.
      Mobilcom lebt in dieser Zeit von Mundpropaganda. Über Monate hinken die Kapazitäten der Nachfrage hinterher, woran Schmid mit seiner vorsichtigen Investitionsplanung nicht ganz unschuldig ist. Er klemmt sich dahinter, dass die Telekom die weiteren Vermittlungsrechner an ihr Netz anschließt, und weiß, dass er den idealen Sündenbock vor sich hat: Im Zweifelsfall ist immer die Telekom schuld, die den aggressiven Preisbrecher ausbremsen will. Bis zum Sommer steigert Mobilcom die Zahl der täglich verkauften Telefonminuten von 0,5 auf sieben Millionen, Ende 1998 sind es mehr als 20 Millionen.

      Mache die Analysten glücklich. Dann tun sie es auch mit dir

      Die Umsätze, die das Festnetz Schmid beschert, sind in dieser Zeit freilich Peanuts im Vergleich zu den Gewinnen, die er und seine Mit-Aktionäre an der Börse erzielen. Anfang Februar übersteigt der Kurs 460 Mark, ein paar Wochen später jazzen ihn die Frankfurter Analysten Joeri Sels (Bankhaus Julius Bär) und Ernst Scheerer (Dresdner Kleinwort Benson) in astronomische Höhen: 1200, 1500, 2000 Mark. Sels versteigt sich zu dem Jubelruf: „Mobilcom ist eine Gelddruckmaschine.“ Mit so viel Wind unter den Flügeln sieht Schmid seine Chance, den größeren Handy-Service-Provider Cellway-Martin Dawes zu übernehmen. Diese Ankündigung wiederum greift am Freitag, dem 13. März, Egbert Prior auf: In seiner Sendung 3Sat-Börse betet der Hohepriester der Hausse den Anlegern vor, das Papier sei auch 3000 Mark wert. Bei 1580 Mark reicht es den Aktionären am Montag danach erst einmal. Zwei Wochen später ist die Übernahme von Cellway – bis dahin eine Tochter der France Télécom – unter Dach und Fach.
      In der Presse ist Mobilcom mittlerweile sakrosankt. Angesichts der wunderbaren Geldvermehrung bei vielen Volksaktionären und seines segensreichen Einflusses auf die Telefonrechnung genießt Schmid Messias-Status. Als im April eine technische Panne dazu führt, dass 92000 Mobilcom-Kunden überhöhte Rechnungen ins Haus flattern, zeigt sich die Münchner »Abendzeitung« verständnisvoll. Als handle es sich um höhere Gewalt, schreibt das Blatt milde, es habe ausgerechnet die „Wunderfirma“ erwischt und tröstet ihre Leser: „Schmid erhielt übrigens selbst eine solche überhöhte Rechnung.“ Letzterer erstattet das Geld und steht als sympathischer Strahlemann da.
      Als sich der erste Rummel gelegt hat, wickelt Schmid erst einmal die liegen gebliebenen Arbeiten ab. Die außerordentliche Hauptversammlung vom 20. Mai beschließt einen Aktiensplit im Verhältnis 4:1 verbunden mit einer Kapitalerhöhung auf 68 Millionen Mark. Acht Tage später nickt der Aufsichtsrat eine weitere Kapitalerhöhung ab: auf 72 Millionen Mark zwecks Finanzierung der Cellway-Übernahme. Als die gesplitteten Aktien auf den Markt kommen, sind die Börsianer wieder ein wenig zur Besinnung gekommen. Der Ausgabekurs von 265 Mark entspricht 1060 Mark pro alter Aktie. Eher beiläufig steigt Schmid ins vermeintlich zukunftsträchtige Internetgeschäft ein. Die Übernahme des Krefelder Providers Topnet AG im Juli, rückwirkend zum 1. Januar ausgeführt, hinterlässt keine sichtbaren Wellen.
      Die nächste Gelegenheit, großen Wirbel zu machen, sieht Schmid im Herbst 1998. Er hat ein Auge auf den größeren Konkurrenten Debitel geworfen, ein Joint Venture von Daimler-Benz und der Metro-Gruppe. Schmid insinuiert, nach der Fusion mit Chrysler müsse Daimler die Stuttgarter Beteiligung loswerden, und schickt Jürgen Schrempp ein Angebot. Der lässt über einen Sprecher verkünden, er habe nicht die Absicht, Debitel zu verkaufen, „und schon gar nicht zu so einem lächerlichen Preis“.

      Suche dir einen mächtigeren Gegner. Als David hast du immer alle Sympathien

      Prompt hat Schmid wieder Schlagzeilen, und in den folgenden Monaten kommen etliche hinzu. Denn der Ex-Sixtie hat sich von den Werbescharmützeln seines früheren Arbeitgebers gegen Europcar inspirieren lassen und beginnt das gleiche Spiel mit der Telekom. In ganzseitigen Anzeigen, die in Schrift und Erscheinungsbild bis ins Detail der Werbung des Großkonzerns gleichen, fordert er die Telekom-Kunden auf, ihren Anschluss dauerhaft auf die 01019 umstellen zu lassen. Jürgen Kindervater, Kommunikationschef der Gegenseite, lässt einen eilig getexteten Spot über die Anzeige „von der Mogelcom“ mit Telekoms Liebling Manfred Krug drehen. Fortan hat Schmids Firma in den Internet-Foren und Newsgroups ihren Spitznamen weg.
      Der Angreifer treibt das Spiel mit der Telekom weiter und sichert sich so die Aufmerksamkeit für die nächsten Coups. Mitten im Werbekrieg mit der Telekom vereinbart Schmid mit der kurz zuvor gegründeten Internet-Zeitschrift »Tomorrow« einen scheinbar sensationellen Pauschaltarif für den Web-Zugang. Für 77 Mark im Monat sollen die Leser des Blattes täglich ab 19 Uhr und am Wochenende ganztägig unbegrenzt surfen dürfen. Allen Telefonkunden verspricht Schmid außerdem kostenlose abendliche Ferngespräche an den beiden Weihnachtsfeiertagen. Und am Heiligen Abend verrät eine Meldung im »Wall Street Journal« den Anlegern, dass Mobilcom künftig komplette Telefonanschlüsse vermarkten werde, in deren Grundgebühr die Ortsgespräche bereits enthalten seien – eine Idee, die Schmid schon länger hat, ohne sie bisher an die große Glocke gehängt zu haben.
      Während Gerhard Schmid zufrieden das Jahr 1998 bilanziert – der Umsatz ist explosionsartig von 323 Millionen auf 1,47 Milliarden Mark hochgeschossen – bahnt sich allerdings das Ende seiner Glückssträhne an. Was er auch anfasst, bekommt eine schlechte Presse. Mit seinem Lockvogel-Angebot, abends alle Ferngespräche bis 60 Sekunden nicht zu berechnen, bringt er die Verbraucherschützer gegen sich auf – denn bei Telefonaten von 61 Sekunden Länge kassiert er die Gebühr für volle zwei Minuten. Das Amtsgericht Schleswig beklagt sich öffentlich, dass es der vielen Handy-Mahnungen von Mobilcom nicht mehr Herr werde. Kurz darauf erhalten Kunden von der Telekom Telefonrechnungen mit falschen Angaben zu Mobilcom-Verbindungen. Grund: eine Software-Panne der nach Büdelsdorf umgezogenen Firma.

      Behalte den Überblick. Nicht jede neue Technik ist ein Geschäft

      Zum Reinfall des Jahres wird der Versuch, die Internet-Flatrate einzuführen. Viele Kunden kommen bei der Einwahlnummer gar nicht durch, finden aber später Gebühren bis zu 3511 Mark auf der Rechnung. Als am 25. Januar die Februar-Ausgabe von »Tomorrow« mit einer Einwahl-CD-Rom ausgeliefert wird, bricht das Netz völlig zusammen, die Mobilcom-Tochter Topnet muss die Verbindungen abschalten. Am 1. Februar geht Topnet wieder online, wird aber der Nachfrage wieder nicht Herr. Dann macht ein gnädiger Zeitgenosse den Verbraucherschutzverein Berlin auf einen Passus der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam, wonach die Kunden – als Gegenleistung für die Pauschale von 77 Mark – gar keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit der Einwahlknoten hatten. Schmids Firma nimmt die prompt folgende Abmahnung nicht etwa zum Anlass, die AGB zu ändern, sondern allen »Tomorrow«-Kunden die Verträge zu kündigen. Damit ist Mobilcom bei den Internet-Freaks, die täglich mehrere Stunden im Netz verbringen, unten durch – was Schmid wenig stört, weil er an ihnen sowieso nichts verdient.
      Die Börse nimmt zunächst keine Notiz von den Querelen. Die Aktie, die Schmid schon 1998 auf dem Papier zeitweise zum mehrfachen Milliardär gemacht hat, erreicht mitten im Debakel 449,50 Euro. Auf alte Aktien umgerechnet, sind das über 500 Mark mehr als Egbert Priors wagemutiges Kursziel von einst. Mobilcom ist nun 6,5 Milliarden Euro wert.
      Doch von nun an geht’s bergab. Schmids Ankündigung, die eben erst kläglich gescheiterte Topnet AG zum Konkurrenten von T-Online und AOL zu entwickeln, kann das Abrutschen des Kurses nicht verhindern. Schmid wirft der Meute aus Analysten und Journalisten immer neue Köder hin. Angeblich interessiert ihn, der bei Debitel abblitzte, jetzt die Festnetzgesellschaft Otelo, die den Konzernen RWE und Veba – wie einst von Schmid völlig korrekt prophezeit – schwer auf der Tasche liegt. Schmid verspricht eine Internationalisierung, suggeriert Pläne, sich in Kanada zu engagieren. Seine kleine Suchmaschine Dino-Online will er zur „stärksten Internetseite in Deutschland“ ausbauen, stärker noch als Yahoo.
      Nicht zuletzt kündigt Schmid an, gemeinsam mit dem (ebenfalls am Neuen Markt vertretenen) Augsburger Softwarehaus Infomatec das Internet mit Hilfe einer neuartigen Surfstation auf den Fernsehschirm zu bringen: ein viel versprechender Deal, der für die Gründer Alexander Häfele und Gerhard Harlos noch fatale Folgen haben wird. Das von seinen eigenen Ideen begeisterte Duo schließt im Mai mit Mobilcom eine Rahmenvereinbarung über 100000 Surfstations, die das Softwarehaus bei einem koreanischen Subunternehmer fertigen lassen muss, und feiert sich selbst in einer Ad-hoc-Meldung, wegen der sie später verklagt werden, weil sie missverständlich formuliert gewesen sein soll.
      Zum Eklat kommt es wenige Monate später: Mobilcom reklamiert die erste Tranche von 14000 Surfstations, weil die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post den Geräten wegen eines Hardware-Fehlers keine Betriebserlaubnis erteilt. Mobilcom legt bei der Behörde keinen Widerspruch ein und akzeptiert auch nicht das Angebot von Infomatec, die Boxen kostenlos nachzubessern. Branchen-Insider gehen davon aus, dass Schmid – wie seinerzeit beim Malheur mit der an »Tomorrow« gekoppelten Flatrate – nicht unglücklich ist, aus dem Vertrag herauszukommen. Seine Begeisterung fürs Web-TV ist jedenfalls verflogen; einen alternativen Hersteller sucht er gar nicht erst. Harlos und Häfele hingegen stehen nach dem Rückzug von Mobilcom vor dem Bankrott, landen vorübergehend in Untersuchungshaft und werden wegen der strittigen Ad-hoc-Mitteilung von Aktionären auf Schadenersatz verklagt.
      Während die Augsburger Ende 1999 eifrig an ihrer Software fürs Internet-Fernsehen werkeln, begeistert sich Gerhard Schmid längst für den Multimedia-Mobilfunk UMTS. Die Bundesregierung versteigert die Frequenzen in sechs Lizenzen – das ist die Chance für Mobilcom, vom Wiederverkäufer zum Netzbetreiber zu werden und die Wertschöpfungskette zu verlängern. Anfang 2000 verbündet sich Schmid mit der Stuttgarter Debitel, mittlerweile in Schweizer Händen. Die Pläne für das gemeinsame Joint Venture sind weit gediehen, doch die Partner können sich nicht einigen, wer unternehmerisch führen darf.
      Ende März präsentiert Schmid seinen neuen Verbündeten: France-Télécom-Chef Michel Bon – einst Partner und nun großer Gegenspieler von Ron Sommer. Inzwischen ist sicher, dass es bei der Auktion im August um große Summen gehen wird. Doch Schmid macht klar, dass der reiche Freund aus Frankreich alles bezahlen wird. „Wir wollen eine Lizenz, auch wenn sie sehr, sehr teuer ist“, tönt Schmid. Und schockt die Branche mit Größenordnungen von 22 bis 24 Milliarden Mark.
      Wieder bekommt Schmid, der Tage vor der Auktion seine Lebensgefährtin Sybille ehelicht, seinen Willen. In der Anfangsphase der Versteigerung sorgen die Bieter der Mobilcom Multimedia GmbH, ein 50:50-Joint-Venture mit France Télécom, durch forsches Vorpreschen für schmidgemäße Aufmerksamkeit. Bei 16,37 Milliarden Mark fällt schließlich der Hammer. Nur die Beteiligten wissen zu dieser Zeit genau, wo all das Geld herkommt, das da im September in die Bundeskasse eingezahlt wird. Es ist eine abenteuerliche finanztechnische Konstruktion, die Bon und Schmid aneinander bindet. So verfügt die Mobilcom Multimedia, die für den Riesenbetrag gerade stehen muss, gerade einmal über die Mindestkapitaleinlage von 25000 Euro. 3,7 Milliarden Euro stellt France Télécom als Gesellschafterkredit bereit. Der Rest kommt von einem Bankenkonsortium unter Führung des Quartetts Merrill Lynch, Deutsche Bank, Société Generale und ABN Amro. Ihre einzige Sicherheit für 4,7 Milliarden Euro: der gute Ruf der France Télécom.

      Vorsicht: Irgendwann können sich alle alten Erfolgsrezepte gegen dich wenden

      Einen Monat nach Ende der Auktion geht beim Verwaltungsgericht Köln eine Klage gegen die Lizenzgebühr ein – Absender: Mobilcom Multimedia. Alles deutet auf einen Alleingang des Deutschen hin, der in diesem Moment streng genommen nur bis 12500 Euro haftet. Der Staat, behauptet Schmid unter Berufung auf einige Juristen, sei zur Auktion gar nicht berechtigt gewesen.
      Es ist wie immer: Schmid hat seine Schlagzeilen, die Konkurrenz schüttelt nur den Kopf. Sein Finanzvorstand Torsten Grenz rechnet unterdessen der Presse vor, dass Mobilcom zunächst mit einer Brückenfinanzierung arbeite und der Aufbau der Infrastruktur durch Lieferantenkredite von Nokia und Ericsson gesichert werde. Außerdem hat er mal kalkuliert, was die Klage kosten wird, wenn sein Chef unterliegt: 600 bis 900 Millionen Mark. Doch der sieht nur die Anwaltskosten bei Klageerfolg – 140 Millionen Mark – und hält dies für „ein sehr lohnendes Investment“.
      Für Beobachter des Unternehmens wird es in dieser Phase immer schwieriger, Wahrheit, Irrtum und Angeberei voneinander zu unterscheiden, so widersprüchliche Meldungen kommen aus Büdelsdorf. Fusioniert die aus Topnet und anderen Töchtern hervorgegangene Internet-Tochter Freenet mit Wanadoo, ihrer französischen Cousine in spe? Hat Mobilcom das Versprechen gebrochen, deutschen Schulen PCs und Internetzugänge zu spenden? Ist die Idee, eine Mobilbank für Aktiengeschäfte per Handy zu gründen, nur ein PR-Gag? Schmid hat Glück, dass viele Redakteure seinen Namen langsam leid sind: Die via DPA verbreitete »Focus«-Nachricht, er habe bei der Übernahme des Datendienstleisters Topnet einen Vorbesitzer um 6,7 Millionen Mark geprellt, die nun der Gerichtsvollzieher zurückholen werde, ist am 27. November 2000 nur noch eine einspaltige Meldung wert.
      Fest steht allerdings, dass France Télécom am 31. Oktober beim Baseler Notar Dieter Gränicher seinen Anteil an der Multimedia GmbH samt der Forderung in Höhe von 3738600000 Euro in die Mobilcom AG eingebracht und dafür 18,6 Millionen Aktien zum Stückpreis von 201 Euro erhalten hat. Unstrittig ist auch, dass Michel Bon damit ein Rechtfertigungsproblem gegenüber dem französischen Finanzministerium, seinem Hauptaktionär, hat: Die Mobilcom-Aktie ist nur noch knapp 80 Euro wert.
      Zeitsprung in die Gegenwart, Frühjahr 2002: Über Gerhard Schmid steht wieder fast täglich etwas in der Zeitung, doch nichts mehr, das ihn freuen könnte. Der Umsatz sinkt, das Spielzeug Mobilbank ging kaputt, bevor es fertig gebastelt war. So oft hat der einstige Eishockey-Halbprofi vom ERC Selb über Bande gespielt, dass nicht nur Michel Bon das Vertrauen verloren hat. Wenn denn Schmid selbst noch den Überblick über das hat, was er von sich gibt: Nach mehr als einjähriger Mesalliance hatte Schmid am 29. November 2001 über das Anlegerblatt »Focus Money« die Behauptung lanciert, es gebe einen neuen Anteilseigner, der fünf Prozent der Aktien halte. Zwei Wochen später präsentierte er via »Financial Times Deutschland« den franko-amerikanischen Spekulanten Guy Wyser-Pratte als Kleinaktionär mit 1,1 Prozent. Wollte er seinen Anteil, der durch Kapitalerhöhungen in die 40-Prozent-Region abgesackt war, mittels Helfern wieder zur Mehrheit ausbauen? Heimlich hätte er sich leichter getan – zumal ihm dazu weniger Aktien fehlten als dem linksrheinischen Rivalen, der angeblich still zukauft.
      Kurz darauf enttarnt er sich selbst als Bluffer, indem er zugibt, bei dem geheimnisvollen Investor handle es sich um seine Frau. Seine Erklärung macht Bon & Co nur noch misstrauischer: Von Treueaktien für seine Handy-Händler ist da die Rede, Sybille Schmid-Sindram habe mit ihrer Kieler Firma Millennium GmbH nur die Abwicklung übernommen. Dabei handelt es sich um jene Firma, die Schmid 1998 für seinen heutigen Stiefsohn aktiviert und 2000 in Millennium umgetauft hat. Die Geschäftsführung hatte er erst am 10. April 2001 an seine Frau übergeben.
      Zurückrudern kann Schmid nicht mehr. Der in seinen Einzelheiten nicht bekannte Vertrag zwischen beiden Parteien ist offenbar mit Klauseln versehen, die de facto darauf hinauslaufen, dass kein Partner den anderen aufs Kreuz legen kann, ohne alles zu riskieren. Wie sehr der einstige Börsenstar mit dem Rücken zur Wand steht, beweist ein schleswig-holsteinischer Lokalskandal, der nur auf den ersten Blick nichts mit Mobilcom zu tun hat. So ruht seit Ende Februar auf Kiels prominentester Baustelle der Betrieb. Der Bauherr dieses 100-Millionen-Euro-Komplexes auf einem früheren Werftareal zahle seine Rechnungen nicht mehr, erklärt die Arbeitsgemeinschaft der Bauunternehmen. Name des Bauherrn: Gerhard Schmid. Der Architekt heißt Paul Sindram.
      Und die Mobilcom AG, Schmids Lebenswerk? Die muss im Sommer den Anteil am Brückenkredit von 4,7 Milliarden Euro umschulden, ohne den Banken angemessene Sicherheiten vorweisen zu können. Das neue Funknetz, das gerade entsteht, gehört nicht Mobilcom, sondern den skandinavischen Lieferanten. Die haben, um die UMTS-Aufträge zu bekommen, bis zu 150 Prozent der Vertragssumme als Darlehen gewährt – mit zumindest den Funkmasten als Sicherheit. -----|


      Zusatzinformationen:

      Die Mobilcom in Zahlen (Januar bis September 2001):

      Mitarbeiter: 5797
      Umsatz: 2,01 Milliarden Euro
      Jahresfehlbetrag: 113,6 Millionen Euro
      Kunden insgesamt: 8,48 Millionen
      davon:
      Kunden im Mobilfunk: 5,05 Millionen
      Kunden im Internet: 2,52 Millionen
      Kunden im Festnetz: 911000

      Die Zahlen beziehen sich auf die ersten neun Monate des vergangenen Jahres. Der Jahresabschluss für 2001 lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.


      Der Telekommunikationsmarkt in Zahlen:

      Der Telekommunikationsmarkt in Deutschland wuchs im vergangenen Jahr um 15 Prozent auf 63,4 Milliarden Euro. Insgesamt tummeln sich auf dem Markt über 2000 Anbieter. Die Deutsche Telekom verfügt aber immer noch über einen Marktanteil von knapp 60 Prozent. Insgesamt beschäftigte die Branche knapp 242000 Menschen, 74 Prozent arbeiteten allein bei der Deutschen Telekom.
      In den vergangenen zehn Jahren wuchs die Zahl der Mobilfunk-Teilnehmer auf 56 Millionen: Damit übertrifft sie 2001 erstmals die Anzahl der Festnetzanschlüsse von 52,3 Millionen, bei denen die Deutsche Telekom 97 Prozent für sich verbuchen kann. Nach aktuellen Schätzungen werden die Umsätze auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt bis 2010 auf 112,5 Milliarden Mark steigen. Das Gros soll dabei auf den Mobilfunk entfallen. Die gute Nachricht zum Schluss: Seit der Deregulierung 1998 sind die Preise für Ferngespräche um bis zu 90 Prozent gesunken (Quellen: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, 2001, Bitkom und das Wissenschaftliche Institut für Kommunikationsdienste).



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      Avatar
      schrieb am 02.04.02 11:35:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      ...sprach der Hasser und liess sich von der alten das Nudelholz über die Birne ziehen ...
      Avatar
      schrieb am 15.04.02 10:23:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      Betreff:

      Entscheidung zur Haftung von Vorständen für

      Ad-hoc-Mitteilungen:



      Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg hat am

      9.1.2002 unter dem Aktenzeichen 6 O 1640/01 die

      Klagen mehrerer Anleger gegen die Vorstände der

      Infomatec AG wegen Schadensersatzes nach angeblich

      falschen Ad-hoc-Mitteilungen abgewiesen.

      Die 6. Zivilkammer ist in dieser Entscheidung nicht

      den Gründen des Urteils der 3. Zivilkammer, Akten-

      zeichen: 3 O 4995/00, gefolgt. Die 3. Zivilkammer

      hatte § 88 Börsengesetz als Schutzgesetz zugunsten

      der Anleger gesehen und deswegen einen

      Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2 BGB für

      gegeben gehalten, ausserdem war die Verurteilung

      auf die Vorschrift des § 826 BGB gestützt worden.



      Die 6. Zivilkammer hat die Vorschrift des § 88

      Börsengesetz nicht für ein Gesetz gehalten, dessen

      Zweck der direkte Schutz von Anlegern ist. Demgemäß

      wurde die Zubilligung von Schadensersatz gem. § 823

      Abs. 2 BGB insoweit abgelehnt.



      § 826 BGB wurde als Anspruchsgrundlage für einen

      solchen Schadensersatzanspruch ebenfalls abgelehnt.

      Diese Bestimmung billigt einen Schadensersatzanspruch

      bei vorsätzlicher sittenwidriger Schadenszufügung zu.

      Abweichend von anderen Gesetzesbestimmungen, die

      einen solchen Schadensersatzanspruch geben, setzt die

      Erfüllung des Tatbestandes der Vorschrift voraus, daß

      der Vorsatz des Täters die Schadensfolgen konkret

      unmfassen muß, wegen denen Ersatz verlangt wird.

      Die 6. Zivilkammer war der Auffassung, daß der wegen

      des späteren Vermögensverfalls der Gesellschaft bei

      den Anlegern entstandene Schaden bei Herausgabe der

      entscheidungserheblichen Ad-hoc-Mitteilungen nicht

      vom Vorsatz der Vorstände und Beklagten, auch nicht

      von einem sogenannten bedingten Vorsatz, umfaßt war.

      In dieser Hinsicht hatten die Kläger nicht einmal Be­-

      hauptungen aufgestellt.



      Andere Anspruchsgrundlagen für den verlangten

      Schadensersatz hat das Gericht im Einklang mit allen

      übrigen bekannten Gerichtsentscheidungen nicht für

      gegeben gehalten.
















      Mittermaier

      Vors. Richter am Landgericht
      Avatar
      schrieb am 15.04.02 12:40:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      Was bedeutet das denn ? Kann es mit Infomatec doch weitergehen ? Wer hat Informationen ?
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 08:43:32
      Beitrag Nr. 17 ()
      Infomatec AG ist nicht tod, sondern insolvent.
      Insolvenzen können durch Insolvenzplan beendet werden.
      Vorstand und einige Entwickler sind aktiv.
      Umsatz = 0, Verlust = 0, für neue Marktverhältnisse nicht schlecht.
      Burnrate = 0, Insolvenzverwalter bezahlt.
      Neuer WP hat Prüfungsauftrag eines externen Geldgebers und arbeitet auch, wie man hört.

      Infomatec hat ca. 20 000 Aktionäre und nur ca. 380 klagen.
      Von fünf Prozessen sind vier gewonnen.
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 09:52:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      Firmenankündigungen:
      Hauptversammlung der INFOMATEC AG kann nicht wie angekündigt im April 2002 stattfinden, der Vorstand arbeitet jedoch intensiv an einer kurzfristigen Realisierung der HV.
      Avatar
      schrieb am 19.04.02 18:36:57
      Beitrag Nr. 19 ()
      Heute am 19.4.2002 Klage gegen Infomatec wegen Schadensersatz abgewiesen!
      Dazu unter www.aktionaere-infomatec.de folgende Meldung:
      19.04.02: Erneut Schadensersatzklage gegen Infomatec-Gründer und –Vorstände abgewiesen!
      Der Einzelrichter der 2.Zivilkammer des LG Augsburg hat heute, am 19.04.2002, in seiner mündlichen Urteilsverkündung die Klage eines Anlegers gegen die Vorstände der Infomatec AG wegen Schadensersatzes nach angeblich falschen Ad-hoc-Meldungen abgewiesen.
      Bemerkenswert ist, dass Richter Dr.Hirmer nach Anhörung verschiedener Zeugen seine Entscheidung nicht nur auf juristische „Auslegungen“ von Gesetzen begründete, sondern sich auch dahingehend zu äußern wagte, dass er im Verhalten der Beklagten keinen Vorsatz erkennen könne.
      Wir Aktionäre für Infomatec fühlen uns durch diese Entscheidungsbegründung sowie auch durch die diesen zugrunde liegenden Zeugenaussagen in unseren Ausführungen (siehe Vergangenheitsbewältigung / Mobilcom-Deal / Global-Well.com etc.) bestätigt. Sie bestärkt auch unser Vertrauen, dass irgendwann doch die Wahrheit siegen wird.
      Wir sind nämlich mehr denn je der Überzeugung, dass es irgendwelcher juristischer Spitzfindigkeiten gar nicht bedarf, um Infomatec „reinzuwaschen“. Die Wahrheit genügt allemal!

      Wir wollen an dieser Stelle einmal klarstellen, dass uns als ebenfalls durch den Infomatec-Absturz wirtschaftlich immens Geschädigte die Kleinanleger-Kollegen wirklich leid tun, die nach dem Verlust ihrer Ersparnisse nun auch noch in Ermangelung zutreffender Informationen dem schlechten Geld gutes hinterher geworfen haben.
      Avatar
      schrieb am 19.04.02 18:37:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      Heute am 19.4.2002 Klage gegen Infomatec wegen Schadensersatz abgewiesen!
      Dazu unter www.aktionaere-infomatec.de folgende Meldung:
      19.04.02: Erneut Schadensersatzklage gegen Infomatec-Gründer und –Vorstände abgewiesen!
      Der Einzelrichter der 2.Zivilkammer des LG Augsburg hat heute, am 19.04.2002, in seiner mündlichen Urteilsverkündung die Klage eines Anlegers gegen die Vorstände der Infomatec AG wegen Schadensersatzes nach angeblich falschen Ad-hoc-Meldungen abgewiesen.
      Bemerkenswert ist, dass Richter Dr.Hirmer nach Anhörung verschiedener Zeugen seine Entscheidung nicht nur auf juristische „Auslegungen“ von Gesetzen begründete, sondern sich auch dahingehend zu äußern wagte, dass er im Verhalten der Beklagten keinen Vorsatz erkennen könne.
      Wir Aktionäre für Infomatec fühlen uns durch diese Entscheidungsbegründung sowie auch durch die diesen zugrunde liegenden Zeugenaussagen in unseren Ausführungen (siehe Vergangenheitsbewältigung / Mobilcom-Deal / Global-Well.com etc.) bestätigt. Sie bestärkt auch unser Vertrauen, dass irgendwann doch die Wahrheit siegen wird.
      Wir sind nämlich mehr denn je der Überzeugung, dass es irgendwelcher juristischer Spitzfindigkeiten gar nicht bedarf, um Infomatec „reinzuwaschen“. Die Wahrheit genügt allemal!

      Wir wollen an dieser Stelle einmal klarstellen, dass uns als ebenfalls durch den Infomatec-Absturz wirtschaftlich immens Geschädigte die Kleinanleger-Kollegen wirklich leid tun, die nach dem Verlust ihrer Ersparnisse nun auch noch in Ermangelung zutreffender Informationen dem schlechten Geld gutes hinterher geworfen haben.
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      schrieb am 19.04.02 21:28:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zocken macht wohl krank. Hier wird leider wieder sehr viel Müll gelabert. Schade. Mobilcom steht am Ende der Woche bei 22 Euro. Ich klink mich hier aus. Macht mit Idioten leider keinen Spaß hier zu posten.
      Avatar
      schrieb am 20.04.02 08:46:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      02.08.2001
      freenet.de auf Käufersuche
      Die Telebörse


      Der Chef von der freenet.de AG (WKN 579200) soll sich derzeit auf Käufersuche befinden, dies berichten die Börsenbeobachter vom Anlegermagazin "Die Telebörse".

      Als erster Interessent für den Hamburger Online-Dienst werde der italienische Internet-Service-Provider Tiscali gehandelt. Da Tiscali-Chef Renato Soru als einer der wenigen in der Branche überhaupt noch über Cash verfüge, erscheine ein Engagement nicht unwahrscheinlich. Mobilfunker MobilCom halte 77 Prozent des Kapitals von freenet.de. Beim derzeitigen Kurs von etwa elf Euro wäre das MobilCom-Paket rund 130 Mio. Euro wert.



      ist zwar schon etwas älter aber zur Zeit brandaktuell

      in Börse-Online stand etwas von Abfindung durch
      Ex-Mobilcom-Schmidt



      denke hier ist mehr Spielraum nach oben als in Mobilcom zur Zeit

      hier der Artikel von gestern:


      Angebot winkt

      Der Abgang von G.Schmid bei Mobilcom sorgt auch bei Aktionären von Freenet für Wirbel, schließlich hält Mobilcom 76%.
      Lt.E.Spoerr Chef von Freenet wurde Schmid eine faire Behandlung von
      Freenet zugesichert.

      BO vermutet daß Schmid neben Bargeld auch Freenet-Aktien erhalten wird.
      Dann winkt ein Übernahmeangebot von Schmid,würde Schmid gar den
      Chefsessel übernehmen könnte er künftig statt der Telekom T-Online auf Trab halten


      DER KING
      Avatar
      schrieb am 21.04.02 10:20:43
      Beitrag Nr. 23 ()
      Sehr gut ,hab ichs doch gewusst :-)


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