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    Fortbildung / ausbildung /weiterbildung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.02 11:48:08 von
    neuester Beitrag 07.03.02 14:44:11 von
    Beiträge: 3
    ID: 562.158
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      Avatar
      schrieb am 07.03.02 11:48:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,

      ist es richtig, dass das finanzamt eine

      fortbildung

      zu 100% "abschreiben" lässt und eine

      ausbildung nicht ??!!!



      wenn ich also eine fortbildung angebe kann ich alle kosten absetzen, oder??


      gruß

      chio
      Avatar
      schrieb am 07.03.02 12:05:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi chio,

      hier habe ich was für dich.

      Kleiner Unterschied bringt großes Plus in Geldbörse

      Fortbildung oder Ausbildung? Wer gerade an der Einkommensteuer-Erklärung sitzt, muss wissen: Die genaue Definition der Paukerei kann
      bares Geld bedeuten: Wem es gelingt, sein Studium als Fortbildung und nicht als Ausbildung vor dem Finanzamt zu deklarieren, kann
      sämtliche Kosten für die berufliche Weiterbildung in voller Höhe von der Steuer absetzen - bei der Ausbildung funktioniert das nur zum Teil.

      Die Gerichte neigen immer häufiger dazu, den Preis für eine berufliche Weiterbildung als Fortbildungskosten anzuerkennen. Sie berufen sich
      dabei auf das Einkommensteuergesetz: Alle Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und dem Erhalt von Einnahmen dienen, gelten
      demnach als Werbungskosten und sind von der Steuer absetzbar.

      Um in den Genuss der Steuerersparnis zu kommen, muss der Fiskuszahler bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, bevor er
      beispielsweise ein Erststudium als Fortbildung geltend machen kann. Inhaltlich müssen Studium und Berufsausbildung auch korrespondieren:
      Entscheidet sich ein gelernter Krankenpfleger für ein Sozialpädagogikstudium, so kann das Studium sowohl dem Erwerb künftiger Einnahmen
      z.B. als Sozialarbeiter in einem Krankenhaus dienen, als auch in seinem Beruf als Krankenpfleger von Vorteil sein.

      Die neuen Richtersprüche schaffen auch für Arbeitslose rosigere Zeiten. In zwei Fällen hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden,
      dass Arbeitslose, die zuvor berufstätig waren, die Kosten für Aus- und Weiterbildung in voller Höhe absetzen können. (Az.: V 664/94 und V
      415/93) Ein arbeitsloser Arzt kann demnach die gesamten Kosten für den Besuch medizinischer Seminare steuerlich geltend machen.

      Quelle: www.biallo.de

      ich hoffe es hilft dir weiter.
      Avatar
      schrieb am 07.03.02 14:44:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      @chio:

      #2 ist völlig korrekt.

      Bei der Fortbildung ist auch noch zu berücksichtigen, dass diese wirklich berufsbezogen sein muss. Ansonsten kommt das Finanzamt schnell auf die Idee, die Kosten als Kosten der privaten Lebensführung anzusehen (kein Abzug).

      So ist bspw. ein Englisch- oder Französischkurs regelmäßig nicht absetzbar.


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