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    Wichtig - ich brauche nen Rechtsanwalt :o( - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.04.02 16:33:26 von
    neuester Beitrag 24.04.02 18:24:16 von
    Beiträge: 34
    ID: 574.245
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      Avatar
      schrieb am 05.04.02 16:33:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich machs kurz, folgender Sachverhalt:

      - Ich fahre mit meinem Geschäftswagen nen Pfeiler an, ich muß Schäden bis 1000 DM am Geschäftsauto selber zahlen. Mein Chef sagt, daß ich den Schaden nicht bezahlen brauche und läßt den Wagen SCHWARZ reparieren (ich weiß auch von wem, Name ist mir bekannt).

      - Ich kündige, weil ich ne bessere Anstellung gefunden habe.

      - Jetzt bekomme ich ne OFFENSICHTLICH gefälschte Rechnung von einer Werkstatt, die den Schaden repariert haben will (eine 6 Monate später ausgestellte Rechnung).

      - dieses Geld will mein ehemaliger Chef jetzt von meinem letzten Lohn einbehalten.

      WAS kann ich tun ??? Bitte bitte bitte nur ernstgemeinte Antworten ...

      Und noch was: Mein ehemaliger Geschäftswagen wurde als UNFALLFREIER Wagen an einen Bekannten von mir verkauft - das ich den Käufer kenne weiß mein Chef natürlich nicht ;)

      Vielen, vielen Dank von Dudde :(
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 16:44:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dein ehem. Chef sitz ziemlich tief in der scheisse wenn rauskommen sollte das er den Wagen als "Unfallfrei" verkauft hat, und er es nicht ist, damit wäre der Kaufvertrag nichtig. Versuch doch mal deinem Chef das schmackhaft zu machen was auf ihn zukommt wenn er weiterhin auf die Rechnung besteht :-)
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 16:50:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich weiß, daß der Käufer dann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten könnte und den Kauf rückgängig machen könnte - aber ICH hocke noch auf meiner Reparaturrechnung, denn die Kosten für die VERMEINTLICHE Reparatur behält er einfach von meinem Lohn ein :( - die Werkstatt mußn Kumpel von meinem Chef sein, denn den Kundendienst für das Auto hat IMMER ne andere Werkstatt gemacht.

      Trotzdem vielen Dank für deine Antwort ...

      Gruß von Dudde :(
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 17:00:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      @dudde.

      Eine Frage noch dazu: Ist dieser Unfall während der Arbeitszeit oder privat passiert?

      Bei privat haste wenig Chancen, bestenfalls wegen der offentsichtlich gefälschten Rechnung. Läuft diese Rechnung aber ordnungsgemäß bei der Reparaturfirma über die Büche, hast du fast verloren.

      ISt der Unfall während der Arbeitszeit passiert, muß dein Chef eh haften dafür. Denn du bist im Auftrage der Firma unterwegs gewesen. Somit fallen solche Unfälle unter Fahrlässigkeit und du brauchst nichts dafür zahlen.
      Nimm dir dann einen Rechtsanwalt.


      Gruß´Manne
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 17:01:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ dudde: zieh` vor`s arbeitsgericht! du kannst dir vorab bei deinem zuständigen landgericht kostenfrei `ne auskunft einholen. die nennen dir dann die möglichkeiten.

      good luck!

      servus db:D:D:D

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      Avatar
      schrieb am 05.04.02 17:12:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Der Unfall ist leider passiert als ich den Geschäftswagen privat genutzt habe :( !!

      Kann man denn nicht denjenigen, der den Wagen WIRKLICH repariert hat, als Zeugen vor Gericht laden ??? Wenn er sagt, er hätte den Wagen nicht repariert, würde er ja nen Meineid leisten ??

      Scheiße alles :( - ich kann ja nix beweisen, Scheiß Rechtsstaat is das hier :(

      Auf der getürkten Rechnung steht nur der Fahrzeugtyp, kein amtliches Kennzeichen, kein KM-Stand, NIX ... ich wette die haben den Wagen NIE gesehen ...

      Das Rechnungsdatum ist 1 Woche nach dem Verkauf des Autos ausgestellt, der Schaden 6 Monate her :(

      Dudde :( :( :(
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 17:24:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wo kann ich denn überprüfen lassen, ob die Rechnung OK ist ??? Kann man das nicht der Handwerkskammer melden ??? Ich meine da gehts doch um Betrug :( ...

      Dudde :(
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 17:46:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vermutlich haettest Du den Schaden sogar auf Basis eines Kostenvoranschlages zahlen muessen - also wenn Dein Chef ihn ueberhaupt nicht haette reparieren lassen. Das er jetzt nicht Wort haelt ist zwar aergerlich aber ich denke, dass Du wenig Chancen hast.
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 17:51:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Du machst mir Mut :( - ich kanns nicht glauben, daß man mit SOWAS durchkommt :( - die werden sich vermutlich das Geld teilen und sich totlachen ... :( - FRECH kommt wohl wirklich IMMER weiter ... :(
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 17:53:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich kann Deinen Chef aber auch verstehen. Warum bist Du auch nicht aus Dankbarkeit noch mindestes 2 Jahre geblieben...;)
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 17:58:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke - jetzt kann ich :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 18:00:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      ein Gutachter kann klären, WANN der Schaden entstanden ist (ist zwar aufwendig, aber machbar) Dann kommt dein Chef bzw. der Werkstattfuzzi dran, wegen Urkundenfälschung und arglistiger Täuschung ... Ok. er will dir eins auswischen, aber da musst du aber auch ein wenig Dreck am Stecken haben, was? ;) Man fährt nicht mir nichts dir nichts solche Geschütze auf.

      Gruss
      celtic
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 18:05:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich habe keinen Dreck am stecken, aber das ich die Firma verlassen habe war wohl für den "Stolz" meines Chefs zu viel - deswegen will er mir eins auswischen ... und so wie es aussieht schafft er das auch ...
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 18:08:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      ok. Oder haste mit seiner Frau was gehabt :laugh:?
      Ansonsten kannst du ja den Pfeiler vor Gericht ziehen :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 18:09:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      nee im Ernst: gab es damals Zeugen?
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 18:12:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      Nur meine Freundin und deren Mutter ... :(
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 22:01:25
      Beitrag Nr. 17 ()
      Post
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 22:38:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hi Dudde

      ich glaube daß Du die Rechnung nicht bezahlen mußt. Werde mal meine Bekannten von den KFZ-Innungen( Beisitzer Schiedsgericht) befragen.

      gruss
      Avatar
      schrieb am 06.04.02 08:35:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ Aufschlag

      POST und vielen vielen Dank nochmal ;) !!!!!

      @theak

      Ich wäre Dir sehr dankbar wenn Du mal Deinen Bekannten fragen würdest ...

      Es gibt ja doch noch nette Menschen :) :) :)

      Ich habe schon mit dem Gedanken gespielt, einfach mal Strafantrag wegen Betruges zu stellen, das würde unangenehme FRAGEN bedeuten :D
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 19:46:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      Das Problem in dieser Rubrik Recht & Steuern ist, daß alle erst einmal die Fakten erzählen, die für sie günstig sind. Der Rest wird gerne verschwiegen.

      Dudde, jetzt gibt es auf einmal "unangenehme Fragen". Was soll das denn jetzt wieder heißen? Gerade eben hast Du noch erklärt, "keinen Dreck am Stecken zu haben".

      Also, wenn Du ein reines Gewissen hast, dann hast Du auch überhaupt nichts zu befürchten. Was soll hier das Gejammer?

      a) Du hast Zeugen für den Unfall. Also zuerst das Unfalldatum dokumentieren
      b) Die gefälschte Rechnung hat keine Angaben über das Fahrzeug, Kennzeichen, Kilometerstand, etc. Schon allein deshalb brauchst Du sie nicht anerkennen. Kann doch von jedem beliebigen Fahrzeug sein.
      c) Die gefälschte Rechnung wurde 1 Woche nach dem Verkauf des Wagens datiert. Kann also gar nicht von Deinem Auto sein.
      d) Der Wagen wurde als unfallfrei verkauft. Also hatte Dein Wagen offiziell keinen Unfall. Ohne Unfall auch keine Rechnung. Wenn es aber doch einen Unfall gab, dann kann der Käufer den Kauf rückgängig machen oder den Kaufpreis mindern. Auch nicht gut für Deinen Chef.
      e) Eine staatsanwaltliche Ermittlung würde mit Sicherheit beweisen können, daß die Rechnung gefälscht ist. Der Schwarzarbeiter, der den Wagen repariert hat, wird wohl kaum in einem polizeilichen Verhör Deinen Chef decken.
      f) Wenn die Rechnung nachweislich gefälscht ist, dann ist Dein Chef wegen Urkundenfälschung und Betrug dran = Straftat = Vorstrafe. Ist es ihm soviel Risiko wert?

      So, jetzt lese das alles Deinem Chef vor. Wenn er dann immer noch auf der Rechnung besteht, dann gehst Du zur nächsten Polizeidienststelle und erstattest Anzeige.

      Das ist wirklich ein ganz banaler Fall. Was soll das Geschrei???

      Ich glaube allerdings nicht, daß Du wirklich eine so weiße Weste in der Sache hast...
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 20:02:15
      Beitrag Nr. 21 ()
      Erstmal Danke für Deine Antwort - ich muß was klarstellen, denn Du hast was falsch verstanden - ICH habe eine reine Weste und die unangenehmen Fragen würde die Staatsanwaltschaft bei einer Anzeige meinem Chef stellen !!

      Ich habe jetzt einen Anwalt konsultiert und erstmal meinem Chef angeboten sich gütlich zu einigen - tut er es nicht, gibts die Anzeige !!

      Gruß vom Dudde :)
      Avatar
      schrieb am 11.04.02 22:47:03
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo Dudde

      hatte jetzt Kontakt mit meinen Bekannten.
      Frage war ob Du den PKW privat nutzen durftest. Wenn Ja wurde geldwerter Vorteil beim FA geltend gemacht. Bei ebenfalls Ja brauchtst Du nicht zu zahlen.

      Zahlung in jeden Fall ablehnen mit der Begründung daß es für Dich nicht ersichtlich ist ob hier wirklich Dein Fahrzeug repariert wurde. Fehlende Fahrzeugdaten!!!. Rechtsanwalt wirst Du trotzdem brauchen!!

      gruss
      theak
      Avatar
      schrieb am 11.04.02 22:52:02
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ergänzung zum zweiten Satz!

      Dein Fahrzeug usw....und Du keinen Reparaturauftrag vergeben hast.

      grüsse
      theak
      Avatar
      schrieb am 13.04.02 08:52:20
      Beitrag Nr. 24 ()
      Vielen Dank theak :) - ich werde Euch aufm Laufenden halten wie es weitergeht, wenns Euch interessiert ;)

      Gruß vom Dudde :)
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 19:25:27
      Beitrag Nr. 25 ()
      Wenn Du Deinem Ex-Chef damit drohst, Du würdest ihn wegen der Sache mit dem "unfallfrei" anzeigen, wenn er nicht von der Verrechnung der Reparaturkosten absieht, dann sieh zu, daß da kein Zeuge dabei ist, sonst hat er Dich wieder am A..., denn diese Art Drohung stellt eine Nötigung dar und ist strafbar!
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 22:11:29
      Beitrag Nr. 26 ()
      @Charanga: Da wäre ich mir nicht so sicher, ob das eine strafbare Nötigung wäre. Wenn der Chef aufgefordert wird, eine rechtswidrige und strafbare Handlung (Verrechnung von Peparaturkosten mittels falscher Rechnung) zu unterlassen und ihm gleichzeitig mitgeteilt wird, dass andernfalls eine rechtmäßige Handlung, nämlich eine Anzeige dieser strafbaren Handlung, erfolgt, ist dies keine Nötigung.
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 22:25:38
      Beitrag Nr. 27 ()
      #25
      § 240 StGB: Wer einem Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird.....


      § 240 II: Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestretem Zweck als verwerflich anzusehen ist.

      Die Widerrechtlichkeit ergibt sich hierbei aus dem Verhältnis von Nötigungsmittel und Nötigungszweck
      Auf deutsch: Steht der Nötigungszweck unter dem Schutz der Rechtsordnung so ist die Androhung einer Strafanzeige nicht rechtswidrig

      Vorliegend hat sein AG kein Anspruch gegen Dudde. Vielmehr will er sich diesen aufgrund eines Betruges sichern.
      Die Androhung soll Dudde somit erreichen eine rechtswidrige Handlung seitens des AG zu unterbinden.
      Die Drohung kann somit nicht als rechtswidrig angesehen werden.
      Avatar
      schrieb am 18.04.02 11:56:04
      Beitrag Nr. 28 ()
      Dudde,

      mir ist noch ein Punkt nicht ganz klar. Du sagtest, der Wagen wurde beschädigt, als Du ihn privat genutzt hast. Also hättest Du die Reperatur bezahlen müssen. Dein Chef hat den Wagen dann schwarz reparieren lassen. So wie ich es rausgehört habe, hat die Kosten Dein Chef getragen. Kurz darauf hast Du Dein Arbeitsverhältnis gekündigt. Dein Chef hat sich dann wahrscheinlich darüber geärgert, daß er Dir kurz zuvor die Reperatur bezahlt hat. War das so?

      In dem Fall solltest Du Deinem Chef die Kosten für die Reperatur ersetzen, und die Sache ist erledigt. Ich kann schon verstehen, daß er verärgert ist, wäre ich wahrscheinlich auch.
      Avatar
      schrieb am 18.04.02 18:05:50
      Beitrag Nr. 29 ()
      @Aufschlag

      So weit so gut aber letztlich würde der Richter entscheiden, ob der AG gegenüber Dudde einen Anspruch hat (während wir das hier alle vorsorglich verneinen) und wenn der zu der Ansicht gelangt, daß ein Anspruch besteht, sieht das mit der Nötigung (Drohung mit Anzeige) m.E. nicht so klar aus, wie Du das anschaulich dargestellt hast.
      Ich würde es bei der Beweislage nicht riskieren, mit einer bezeugbaren Nötigung zu hausieren.
      Avatar
      schrieb am 18.04.02 21:36:49
      Beitrag Nr. 30 ()
      #29 Es ist nicht so offensichtlich, dass Dudde keinen Anspruch gegen den AG hat. Kann er nämlich beweisen, dass die Rechnung von einer anderen als der Reparaturwerkstatt kommt ist der Fall schon eindeutig!
      Auch muß immerhin seine Intention berücksichtigt werden - diese sprich allemal für ihn.
      Wenn überhaupt würde es sich um einen äußerst geringen Fall einer Nötigung handeln.

      Um die Diskussion abzuschließen: Schließlich muß der AG die Äußerung beweisen können - das sollte doch nicht so einfach sein und ist nicht nur von Zeugen abhängig sondern auch von der Art und Weise der Äußerung!
      Avatar
      schrieb am 18.04.02 21:44:12
      Beitrag Nr. 31 ()
      Wer seinem Freund bewusst ein Unfallauto kaufen lässt,
      hat nicht nur Dreck am Stecken,da kann man den Stecken ruhig weglassen.
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 13:18:54
      Beitrag Nr. 32 ()
      @Mad Henry

      Ja Du siehst das richtig
      Er hat die Kosten für die Reparatur nicht vom Lohn abgezogen, ich brauchte ihm nicht drohen - was ist wenn ich trotzdem Strafantrag stelle ???

      Gruß und Danke an alle :)
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 22:57:48
      Beitrag Nr. 33 ()
      Dudde,

      dann darst Du Dich nicht wundern, wenn Dein Chef jetzt sauer ist. Bezahlt Dir erst die Reperaturrechnung, und dann kündigst Du kurz darauf Deinen Job. War auch nicht so nett, oder?

      Natürlich stellt sich Dein Chef jetzt wirklich dämlich an, und handelt sich viel Ärger ein.

      Ich würde aber keine Strafanzeige stellen, wenn er nicht weiter von Dir Geld mit einer gefälschten Rechnung fordert. Mach` ihm doch den Vorschlag, ihm 50% der Reperaturkosten zu erstatten.

      Es wäre auch nicht gut, irgendwo eine Leiche im Keller zu haben. Mein Motto ist, man begegnet sich immer zweimal im Leben. Fairness zahlt sich immer aus.
      Avatar
      schrieb am 24.04.02 18:24:16
      Beitrag Nr. 34 ()
      @ Mad Henry

      Zwischen dem Unfall und der Kündigung liegen immerhin 6 Monate, also soll der Chef nicht rumheulen ;) !!

      Der Schwarzarbeiter wird wohl den Chef decken, er ist sein Freund und ich kann nichts beweisen - nur ICH habe gesehen wer den Wagen abgeholt hat und ihn wiedergebracht hat - er könnte ja auch den Wagen in die vermeintliche Werkstatt gebracht haben ??

      Der Käufer des Wagens hat mir bestätigt, daß er den Wagen unfallfrei gekauft hat!! Will sich auch an den Chef wenden !!

      Ich habe jetzt übrigens nochmals die Rechnung bekommen !! Nicht vom Lohn abgezogen, sondern nochmals zugestellt !! 1 Tag nach der letzten Lohnabrechnung - bis gestern sollte ich bezahlt haben - WAS TUN ?? Der Strafantrag ist gestellt !! Ich habe wirklich nix am "STECKEN"

      Ich hoffe ich habe jetzt nix vergessen, haben dein Posting eben nochmals gelesen und Du scheinst KOMPETENT ;)

      Gruß vom Dudde :)


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