Bitte nicht Lachen!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.04.02 20:11:37 von
neuester Beitrag 07.04.02 07:47:58 von
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ID: 574.456
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Bitte nicht lachen!!!!
Habe von der Tochter eines Finanzprüfers vom Finanzamt erfahren das man
Die Antibabypille von der Steuer absetzen kann!
Wer hat dies schon gemacht und vor allem unter welcher Rubrik???
Habe von der Tochter eines Finanzprüfers vom Finanzamt erfahren das man
Die Antibabypille von der Steuer absetzen kann!
Wer hat dies schon gemacht und vor allem unter welcher Rubrik???
Hat sie vielleicht auch nur gesagt "ich hab die Pille abgesetzt"?
Wenn absetzbar dann unter Vergnügungssteuer
Gruss
Gruss
Als gewerbliche Einkünfte ???
Geht die "Dame" dem horizontalen Gewerbe nach? Dann wäre die Ausgabe wohl unter Werbungskosten steuermindernd abzusetzen.
Kann man absetzen, aber nur wenn sie versagt hat.
@einergehtnoch
Dein Name : passt super zum Thread
"tausendmal probiert - tausendmal ist nichts passiert" R2
Dein Name : passt super zum Thread
"tausendmal probiert - tausendmal ist nichts passiert" R2
Geht nur bei Nonnen
Am besten heiraten und die Frau als "außergewöhnliche Belastung" absetzen ...
Wenn du mit deiner Ehefrau dann "Geld verdienst", geht die Pille unter "Werbungskosten" ..
Wenn du mit deiner Ehefrau dann "Geld verdienst", geht die Pille unter "Werbungskosten" ..
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