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    Bitte nicht Lachen!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.04.02 20:11:37 von
    neuester Beitrag 07.04.02 07:47:58 von
    Beiträge: 10
    ID: 574.456
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      Avatar
      schrieb am 06.04.02 20:11:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bitte nicht lachen!!!!
      Habe von der Tochter eines Finanzprüfers vom Finanzamt erfahren das man
      Die Antibabypille von der Steuer absetzen kann!
      Wer hat dies schon gemacht und vor allem unter welcher Rubrik???
      Avatar
      schrieb am 06.04.02 20:17:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hat sie vielleicht auch nur gesagt "ich hab die Pille abgesetzt"?
      Avatar
      schrieb am 06.04.02 20:22:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.04.02 20:24:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn absetzbar dann unter Vergnügungssteuer :laugh:
      Gruss
      Avatar
      schrieb am 06.04.02 20:29:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Als gewerbliche Einkünfte ???

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      schrieb am 06.04.02 21:05:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Geht die "Dame" dem horizontalen Gewerbe nach? Dann wäre die Ausgabe wohl unter Werbungskosten steuermindernd abzusetzen.
      Avatar
      schrieb am 06.04.02 22:33:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kann man absetzen, aber nur wenn sie versagt hat.
      Avatar
      schrieb am 06.04.02 22:58:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      @einergehtnoch
      Dein Name :D: passt super zum Thread
      "tausendmal probiert - tausendmal ist nichts passiert" :laugh: R2
      Avatar
      schrieb am 06.04.02 22:58:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Geht nur bei Nonnen :D
      Avatar
      schrieb am 07.04.02 07:47:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Am besten heiraten und die Frau als "außergewöhnliche Belastung" absetzen ... :)
      Wenn du mit deiner Ehefrau dann "Geld verdienst", geht die Pille unter "Werbungskosten" .. :D


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