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    Ad hoc Ricardo - Hinweis auf Fusion ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.05.02 08:06:49 von
    neuester Beitrag 06.05.02 19:36:04 von
    Beiträge: 15
    ID: 583.001
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      Avatar
      schrieb am 03.05.02 08:06:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      DGAP-Ad hoc: ricardo.de AG <DE0007020703>


      ricardo.de AG senkt Verluste um 68% - Konsolidierung erfolgreich fortgesetzt

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      ricardo.de AG senkt Verluste um 68% - Konsolidierung erfolgreich fortgesetzt

      Die ricardo.de AG hat im Geschäftsjahr 2001/02 (1. April 2001 bis 31. März
      2002) ihren Ebitda-Verlust um 68% von 18,4 Mio. Euro auf 5,8 Mio. Euro gesenkt,
      davon 2,1 Mio. Euro im zweiten Halbjahr. Nach erfolgreicher Umstellung des
      Geschäftsmodells auf ein reines Plattformgeschäft reduzierte sich der Umsatz
      von 9,2 Mio. Euro auf 1,4 Mio. Euro. Gleichzeitig stieg die Marge um 27% von
      0,8 Mio. Euro (8,7% des Umsatzes) auf 1,1 Mio. Euro (78,6% des Umsatzes). Die
      Mitgliederzahl erhöhte sich von 0,8 Mio. auf 1,0 Mio. Ein Konzernabschluss wird
      aufgrund des Verkaufs bzw. der Liquidierung aller wesentlichen Beteiligungen
      nicht erstellt.

      Für Rückfragen:

      ricardo.de Aktiengesellschaft
      Matthias Schmidt-Pfitzner, Sprecher des Vorstands
      Tel. +49 (40) 30 635 352
      E-Mail: matthias.schmidt-pfitzner@ricardo.de


      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 03.05.2002
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 702070; ISIN: DE0007020703; Index:
      Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen,
      Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart


      030800 Mai 02
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 08:16:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ricardo.de AG verkauft ihre schweizerischen und holländischen Tochtergesellschaften. Käufer ist die QXL ricardo plc, die britische Konzernmutter aus London. Durch diesen Verkauf entfällt bei Ricardo.de die Pflicht, die Tochtergesellschaften finanziell zur Erreichung der Gewinnzone zu unterstützen. Dadurch kann das deutsche Unternehmen seine liquiden Mitteln zum Erreichen der eigenen Profitabilität einsetzen.
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 08:28:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Träum schön weiter Trabi und mach noch ein paar Threads auf, darin bist Du ja "Boardmeister" sozusagen. Wie viele sind es denn mittlerweile, 200? 99% Humbug auf jeden Fall. :)
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 09:38:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      @pipi

      F50 hat 153 Threads eröffnet. Der Nachrichtenwert dieses Threads ist hoffentlich nicht signifikant für alle anderen.
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 09:48:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Volki

      Wer den Typ ernst nimmt dem ist nicht mehr zu helfen.
      Ich dagegen will gar nicht ernstgenommen werden, kleiner aber feiner Unterschied. ;)

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      Avatar
      schrieb am 03.05.02 10:20:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      moin moin!
      ein kleiner trit auf die euphorie bremse gefällig?

      bitteschön!

      08:54 Uhr: Blitzmeinung von Andreas Braun

      QXL Ricardo bleibt Geldvernichter

      Vom Neuen Markt hat sich der ehemalige Highfllyer Ricardo.de bereits vor geraumer Zeit verabschiedet. Gemeinsam mit der britischen Muttergesellschaft QXL tut das Unternehmen nun vereint, was es - neben Online-Autkionen - am besten kann: Geld verbrennen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2001/2002 waren es operativ noch 25,2 Millionen Britische Pfund, und das bei einem Umsatz von 5,4 Millionen Pfund. Der Versuch, über Partner-Plattformen wie MSN oder AOL ein Großteil des Geschäfts abzuwickeln, schlägt sich noch nicht in erträglichen Kosten-Nutzen- Relationen nieder. Nach Kassenlage darf QXL Ricardo noch ein knappes Jahr weiter wursteln, ein Happy-End für die Aktionäre scheint mehr als fraglich.


      gruß
      morph. :(
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 13:05:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es dürfte nicht allen bekannt sein, das es auch Verbindungen zwischen QXL/Ricardo und LBC (insbes. LBC England) gibt. So z. B. der Austausch von Kundendateien und gemiensamer Server (in England). Diese Info habe ich von der IR Abteilung.

      Hier eine noch neuere Ad hoc, interessant ist auch das "Geschäftsmodell".



      DGAP-Ad hoc: QXL ricardo plc <DE0005788855> deutsch


      QXL ricardo plc Jahresbericht und Quartalsbericht des vierten Quartals

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      London (03.05.02). Das Geschäftsjahr 2001/2002 der QXL ricardo plc (1. April
      2001 bis 31. März 2002) war von einem stetigem Wachstum des Gross Auction Value
      (Wert der gehandelten Waren, GAV) und des Gross Profit sowie einer weiteren
      Reduzierung des operativen Verlustes geprägt.
      Der Gross Auction Value stieg im Geschäftsjahr 2001/2002 im Vergleich zum
      Vorjahr um 15% von GBP 89,3 Mio. auf GBP 102,9 Mio. Als Ergebnis der
      erfolgreichen Umstellung vom Eigenhandel auf das Plattformmodell reduzierte sich
      der Umsatz um 64% von GBP 15,1 Mio. im Geschäftsjahr 2000/2001 auf GBP 5,4 Mio.
      im Geschäftsjahr 2001/2002. Der Gross Profit erhöhte sich im selben Zeitraum um
      84% von GBP 2,7 Mio. auf GBP 4,9 Mio. Die Zahl der registrierten Mitglieder
      konnte um 38% auf 4,0 Mio. gesteigert werden. Der operative Verlust für das
      volle Geschäftsjahr sank um 49% von GBP 49,5 Mio. auf GBP 25,2 Mio.

      Für Rückfragen:
      Alison Cabot
      QXL ricardo plc
      Telefon: +44 20 8962 7100
      eMail: alison.cabot@qxl.com

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 03.05.2002
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 578885; ISIN: DE0005788855; Index:
      Notiert: Amtlicher Handel in Frankfurt;
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart


      030800 Mai 02
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 13:13:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ morphoys1

      Achtung, Ricardo und QXL/Ricardo sind zwei paar Schuhe.

      Ebenso die beiden Ad hoc´s die ich eingestellt habe.

      Wer ist eigentlich Investor von QXL bzw. Ricardo

      GEM ?

      Murdoch ?
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 23:43:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 05.05.02 21:17:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich soll ja nicht immer einen neunen aufmachen, aber ich muss es doch mal eindeutig sagen:

      Dies ist kein

      Politik Forum

      und kein

      Schwulen Forum

      sondern eine Diskussionsstätte über das beste Unternehmen am Neuen Markt, nämlich letsbuyit.com.

      Es ist sehr verwerflich, dass sich gerade am Wochenende,
      hier allerlei tummelt, welches hier nichts zu suchen hat.

      Verzeiht euch endlich Ihr Idioten. (Alle die der Aktie schaden)

      Ihr könnt mich gerne melden.
      Avatar
      schrieb am 06.05.02 07:38:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich verzeihe den Idioten ebenfalls. ;)
      Avatar
      schrieb am 06.05.02 10:32:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      f50,

      soso, du würdest gerne nur mit leuten reden, die sowieso deiner meinung sind?

      erstens: wie du selbst sagst, ist das hier eine diskussionsstätte. hier hat jeder was zu suchen, ob es dir passt oder nicht.

      zweitens: wenn man soviel quatsch schreibt wie du, braucht man sich entsprechende kommentare nicht zu wundern.
      Avatar
      schrieb am 06.05.02 10:43:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      Bist Du etwa auch warm?
      Avatar
      schrieb am 06.05.02 14:29:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      50
      Ein allgemeinverbindlicher und vollständiger Katalog publizitätspflichtiger
      Tatsachen kann nicht aufgestellt werden. Auch die nachstehenden Beispiele
      können nur als Empfehlung an die Emittenten verstanden werden, bei
      Vorliegen der genannten Sachverhalte zu prüfen, ob unter Berücksichtigung
      der konkreten Verhältnisse eine zu veröffentlichende Tatsache gegeben ist.
      Die Beispiele sind also nicht dahin gehend zu verstehen, daß bei ihrem
      Vorliegen automatisch die Eignung zur erheblichen Kursbeeinflussung besteht.
      Vielmehr kommt es auch bei diesen Tatbeständen stets auf die Umstände
      des Einzelfalls an. So scheidet eine erhebliche Kursrelevanz aus, wenn
      eines der genannten Beispiele in der konkreten Situation ohne besondere
      Bedeutung für das Gesamtunternehmen ist (z.B.Verschmelzung einer unbedeutenden
      Konzerntochter). Ferner ist zu beachten, daß die kursrelevante
      Beurteilung des einzelnen Unternehmens von Faktoren wie Größe und
      Struktur des Unternehmens, Branche,Wettbewerbssituation etc. erheblich
      beeinflußt wird.
      Bei Prüfung der Veröffentlichungspflicht ist ferner zu berücksichtigen, daß es
      erheblich kursrelevante Tatsachen geben kann, die zwar als Insidertatsache
      anzusehen sind, aber nicht oder noch nicht der Publizitätspflicht des
      §15 WpHG unterliegen. Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang insbesondere
      die mehrstufigen Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse im
      Unternehmen, bei denen die Publizitätspflicht häufig einen höheren Grad
      an Konkretisierung voraussetzt als die Insidertatsache. Eine weitere Fallgruppe
      von insiderrelevanten, aber nicht publizitätspflichtigen Ereignissen
      betrifft markt- oder emittentenbezogene Tatsachen, die nicht im Bereich des
      Emittenten eingetreten sind (z.B.Verhängung eines absatzrelevanten
      Embargos, wesentliche Veränderung der Aktionärsstruktur oder erheblich
      kursrelevante Nachfrage-/Angebotssituation für das betreffende Wertpapier).
      a) Veränderungen der Vermögens- oder Finanzlage
      – Veräußerung satzungsmäßiger Kernbereiche
      – Verschmelzungsverträge
      – Eingliederungen,Ausgliederungen, Umwandlungen, Spaltungen sowie
      andere wesentliche Strukturmaßnahmen
      – Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge
      – Erwerb oder Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen
      – Übernahme- und Abfindungs-/Kaufangebote
      – Kapitalmaßnahmen (inkl.Kapitalberichtigung)
      2.3 Beispiele prüfungsrelevanter Tatsachen
      im Rahmen der Publizitätspflicht
      Avatar
      schrieb am 06.05.02 19:36:04
      Beitrag Nr. 15 ()
      f50,

      wieso postest du hier texte, du du sowieso nicht verstehst?

      und, gransasso: nö.


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