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    Steuererklärung-Habe ein Problem mit der Wertpapierabrechnung!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.05.02 23:01:37 von
    neuester Beitrag 30.05.02 18:27:17 von
    Beiträge: 17
    ID: 590.446
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      Avatar
      schrieb am 26.05.02 23:01:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      folgendes Problem stellt sich mir.

      Im Jahr 2000 gab ich einem Freund Geld um eine Aktie außerbörslich zu kaufen, die nur bei einer bestimmten Bank außerbörslich gehandelt wurde, da ich zum damaligen Zeitpunkt bei dieser Bank weder ein Konto noch Depot besaß.

      Er kaufte für mich die Aktien.
      Anschließend eröffnete ich dort selber ein Konto und ließ die Aktien von seinem in mein Depot übertragen.

      Anschließend verkaufte ich die Aktien.

      Nun mein Problem

      Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen und sah, das mir die KAUFabrechnung fehlt, da sie nicht über mein Depot lief. Der besagte Freund würde mir zwar die Auszüge zur Verfügung stellen

      -Beleg über Geldeingang
      -Kaufabrechnung

      aber er möchte NICHT, dass sein Name auf den Papieren erscheint ;). Kann ich seinen NAMEN sowie die Kontonummer schwärzen/durch streichen????


      ERKENNT DAS FINANZAMT TROTZDEM DIE KAUFABRECHNUNG SOWIE DIE EINZAHLUNGS- UND ÜBERTRAGSDOKUMENTE AN??
      Avatar
      schrieb am 26.05.02 23:10:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Alex,

      lange nicht von Dir gelesen. Das letzte Mal hatten wir ein wenig über Hochtief philosophiert. Leider hatte ich sie nach kurzer Zeit wieder abgestossen. Sie haben sich seitdem prächtig entwickelt. :D

      Zu Deinem Problem. Bin mir nicht sicher, meine aber gelesen zu haben, dass die Dir übertragenen Aktien mit Wert bei Übertragung steuerrechtlich angerechnet werden. Es ist unerheblich (m.E.), dass Du sie über einen Dritten hast kaufen lassen. Entscheidend muesste der Zeitpunkt des Übertrags gewesen sein.

      Gruss

      Lasse
      Avatar
      schrieb am 26.05.02 23:14:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      HI lasse


      jo ich erinner mich. Jaja Hochtief, das war im Oktober glaube ich.


      Mir geht es aber auch darum, dass ich die Daten meines Freundes gegenüber dem Finanzamt VERSCHWEIGEN kann.

      Deshalb möchte ich dem Finanzamt eine Kopie der Kaufabrechnung geben, auf der der Name NICHT mehr zu erkennen ist.

      Akzeptieren die sowas?

      Bist du immernoch in Ffm?
      Avatar
      schrieb am 26.05.02 23:20:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Erscheint denn der Name/depotnummer o.ä. Deines Freundes auf deinem Jahresdepotüberblick (hier sind ja auch die notwendigen daten für steuererkl. enthalten, ich jedenfalls erhalte immer eine lange liste über alle EIn- und Ausgänge)?

      Wenn DIr Deine Bank einen solchen Jahresdepotauszug übersendet, dürfte das eigentlich ausreichen. Ausschwärzen ...hmmm? Halte ich für schwierig, da das eher misstrauisch macht.

      Nein, bin nicht mehr in FFM. Bin seit Februar im Rheinland.

      Gruesse

      Lasse
      Avatar
      schrieb am 26.05.02 23:26:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Habe über diese Bank nur ein Geschäft getätigt, nämlich der Verkauf der Aktien.

      Eine Aufstellung habe ich nicht erhälten. Nur für die Sollzinsen, aber die paar Pfennige erwähne ich nicht.

      Ich wollte nur den Einzahlungsbeleg(geschwärzt), die Kauforder(geschwärzt), den Übertragsbeleg (auch geschwärzt)(alle 3 Belege stammen von meinem Kumpel) sowie meine Verkaufsabrechnung einreichen.

      mmmmhhhh

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      Avatar
      schrieb am 26.05.02 23:32:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo AlexDeLarge

      ich verstehe Dein Problem nicht. Ich Trade nun seit ca. 30 Jahren und habe meinem Finanzamt noch nie eine Kauf-bzw. Verkaufsabrechnung zur Verfügung stellen müssen. Ich mache lediglich eine detaillierte Aufstellung meiner Käufe und Verkäufe bzgl. der Spekulationsfristen.
      Avatar
      schrieb am 26.05.02 23:32:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Um dieses Risiko zu umgehen, würde ich lieber eine Jahresdepotübersicht anfordern.
      Avatar
      schrieb am 26.05.02 23:37:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      guten abend ramsbach,

      dies ist meine erste steuererklärung.

      Nur mal zum Verständnis:

      Die erstellst an deinem PC zu Hause bspw. Excel eine Tabelle und führst dort deine Trades auf mit einer Gewinn- und Verlustrechnung.

      Habe ich das richtig verstanden?
      Will das Finanzamt keine Belege dafür?

      GILT DAS NUR FÜR GEWINNE ODER AUCH BEI

      VERLUSTEN?
      Denn bei mir ist es ein Verlust den ich melde. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.05.02 23:43:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wen das Finanzamt möchte, kann es auch Belege anfordern.
      Avatar
      schrieb am 27.05.02 00:04:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo AlexDeLange

      Ja, ich führe über PC eine Liste mit allen Käufen und Verkäufen nach Datum, Laufzeit (Tage) Kaufpreis, Verkaufspreis und der Differenz. Also ist leicht ersichtlich ob es einen Gewinn oder einen Verlust ergeben hat. Die Liste führe ich nach der FIFO Methode. Die zuerst gekauften Aktien gehen auch als Erste wieder raus wenn es zu einem Verkauf kommt. Ein Eintrag mache ich natürlich erst bei einem Verkauf. Bei Dir müßte es dann z.B. so aussehen.
      20.01.02 / 15.05.02 / 115 / 3.758,70 / 2.167,64 / -1.591,06
      Wenn ein Wert länger als 365 Tage läuft, dann markiere ich ihn entsprechend, denn dann fällt er ja nicht unter die Spekulationsfrist. Die letzte Spalte wird fortgeführt, so daß am Ende des Jahres leicht ersichtlich ist, ob ich einen Gewinn oder einen Verlust gemacht habe. Eine Bank gebe ich dabei nie an, aber ich lege selbstverständlich den Jahresdepotauszug der Steuererklärung bei.
      Avatar
      schrieb am 27.05.02 11:42:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nach der BFH-Rechtsprechung ist die FIFO-Methode falsch, es gibt keine Regel, dass zuerst gekaufte Aktien auch zuerst wieder verkauft werden.
      Avatar
      schrieb am 27.05.02 12:01:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi Leute!
      Muß man denn unbedingt einen Jahresdepotauszug haben?
      Kostet sowas Geld?

      Wäre euch für Antworten sehr dankbar.

      Gruß,
      SG
      Avatar
      schrieb am 27.05.02 12:03:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Allerdings kommt die Berechnung nach der FIFO-Methode der BFH-Methode sehr nahe, denn nach BFH wird dann angenommen, die verkauften Aktien seien aus dem "Altbestand" (älter als 365 Tage), wenn dies rechnerisch möglich ist. Wenn aber aus Tranchen verkauft wird, die alle innerhalb der Speku-Frist liegen, ist ein Durchschnittswert zu bilden, hier wird nicht angenommen, dass die ältesten Aktien zuerst verkauft werden.
      Avatar
      schrieb am 27.05.02 12:05:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die Banken verschicken alle Jahresdepotauszüge, diese kosten nichts zusätzlich (=sind in der Depotgebühr enthalten)und müssen auch nicht besonders angefordert werden.
      Avatar
      schrieb am 30.05.02 16:56:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ach du Achim! :eek:
      Hab eben mal meine Bank angerufen wegen Verlustvortrag. Die haben mir erzählt, ich soll die Abrechnungen von allen Transaktionen zum Finanzamt schicken!!!
      Und: Auflistungen der Orders erstellen die nicht!
      Dolle Wurst, diese Entrium.

      Was haltet ihr davon?

      Gruß,
      SG
      Avatar
      schrieb am 30.05.02 17:34:35
      Beitrag Nr. 16 ()
      Es wäre angenehm, wenn die Banken solche Aufstellungen machen würden. Aber nach meinem Info-Stand machen das auch anere Banken nicht. Ohne gesetzliche Verpflichtung läuft da wohl nichts.Ich bin mir auch nicht sicher, ob das wünschenswert wäre.
      Avatar
      schrieb am 30.05.02 18:27:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      @NATALY
      Eine gesetzliche Regelung wäre die logische Konsequenz. Vor allem würden damit auch viel weniger Spielraum für Steuerhinterziehung geboten. Ich glaub ich werd einfach `ne ausgedruckte Excel-Tabelle hinschicken und sehen was passiert.


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