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    Problem zum "Analysebogen des Anlagerverhaltens" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.06.02 08:36:12 von
    neuester Beitrag 04.09.02 15:26:10 von
    Beiträge: 29
    ID: 594.489
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      Avatar
      schrieb am 05.06.02 08:36:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      folgendes Problem liegt bei mir an!
      Gestern besuchte mich ein guter alter Freund, der vor einem Jahr irgendwelche Fondsanteile bei seiner Hausbank (HypoVereinsbank) gekauft hatte. Bis dato hatte er keinerlei Erfahrungen auf dem Wertpapiermarkt. Er wurde in einem gut einstündigen Gespräch davon überzeugt, eine für ihn nicht unerhebliche Summe zu investieren.
      Jetzt sind die Anteile gut 20% weniger wert und er ist verägert, dass er sich zu dieser Aktion breitschlagen lies.

      Jedenfalls hält er mir auf einmal einen "Analysebogen zum Anlagverhalten" unter die Nase, die er schnellstmöglich ausfüllen sollte. Dies wunderte mich doch sehr, da dies doch vor dem Kauf geklärt werden müsste! Die Hypo scheint ganz schön zu schwitzen, da sich mittlerweile der Chef persönlich darum zu kümmern, da sich gestern sogar ein Dr. .... bei ihm meldete.
      Der Analysebogen bezieht sich auf §31 Abs. 2 WpHG.

      Meine Frage ist, was für Rechte hat er? Wie ist die Anspruchsgrundlage und wie stehen die Chancen einer Wandlung?

      Ich hoffe, dass mir der ein oder andere weiterhelfen kann.

      Freundliche Grüße


      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 08:41:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn in dem bogen steht, dass die aktie auf fallen kann :-) und es hat ihm vorher keiner gesagt und er hat nix unterschrieben, siehts wohl schlecht für die bank aus!
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 08:46:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Hypverein scheint wahrlich tolle Fondsmanager zu haben. Auch ich habe mich zu einer - sehr begrenzten Anlage - hinreißen lassen und viel ist nicht übrig geblieben.

      Diesen Fragebogen "muß" man regelmäßig (1..3 Jahre) neu ausfüllen also praktisch aktualisieren. Es kann also sein, daß er schon einen Fragebogen vor seinem Fondskauf ausgefüllt hat. Er sollte sich aber eine Kopie des damaligen Blattes (falls vorhanden) aushändigen lassen und dann erst einen neuen A-Bogen ausfüllen.

      Und am besten keine Fonds mehr bei Hypverein kaufen:)

      so long Hugo
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 08:52:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Hugo
      Er ist sich nicht hundertprozentig sicher gewesen, aber tendiert dazu, dass er bis dato keinen Analysebogen ausgefüllt hatte!

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 08:55:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      INAL

      das wphg führt nicht aus, in welcher weise die dokumentation einer aufklärung zu erfolgen hat. hat der berater der bank die in §31 (2) geforderten angaben im rahmen des gespräches eingeholt und anderweitig dokumentiert (zb. gesprächsnotizen) und ist er den aufklärungspflichten nachgekommen, so ist dem wphg hiermit genüge getan.

      anders sieht es aus, wenn seitens der bank gar keine dokumentation erfolgt ist: dann müßtest du nicht der bank eine falschberatung nachweisen, sondern die bank müßte DIR vor gericht beweisen, dass SIE ihre aufklärungs- und erkundigungspflichten erfüllt hat - also eine umkehrung der beweislast.

      eine kundenunterschrift ist auf einem solchen bogen regelmäßig nicht erforderlich.

      Grüße
      Hallo

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      Avatar
      schrieb am 05.06.02 08:56:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Oschein
      Sicherlich hat der Berater zu ihm gesagt, dass der Fonds auch mal fallen kann! :D
      Ich denke, dass es für ihn grundsätzlich die falsche Anlage ist/war und der Kasper bei der Hypo einfach nur die Provision witterte! Immerhin hat er fast seine ganzen Ersparnisse in die Sch... gesteckt!
      Natürlich ist man selbst für seine Entscheidungen verantwortlich, jedoch sollte sich auch die Hypo an die Regeln halten. Wenn dies nicht so geschehen ist, müßte doch was zu machen sein, oder ?!? :D

      Grüße

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 09:06:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      @GuruHallo

      Bedeutet dies, dass wenn ein solches Formular existent ist, es dem Berater obliegt dies zur Anwendung zu bringen? :confused:
      Wenn damals Gesprächsnotizen nicht gemacht wurden, so wäre es doch jetzt kein Problem für den Berater diese auf fiktiver Basis noch zu erstellen.

      Ich bin gerade noch im Netz fündig geworden.
      BT-Drucksache 12/7918, Seite 104, Bericht FinanzA (2.FFG):
      "...dass der Umfang des Erfragens der persönlichen Verhältnisse des Kunden, des Kenntnisstandes sowie die Pflicht zur Mitteilung der zweckdienlichen Informationen maßgeblich vom Grad dere Professionalität des Kunden bestimmt ist. Dies bedeutet, dass de Erbringer von Wertpapierdienstleistungen die unterschiedlichen Schutzbedürfnisse der Kunden berücksichtigen muß und darf, die sich aus deren unterschiedlichen Erfahrungs- und Wissenstand über Eigenschaften und Risiken der jeweils beabsichtigten Anlageentscheidung ergeben..."

      Nun ja, wie wirkt ein professioneller Kunde und ab wann ist man unprofessionell?

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 09:22:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      das wphg ist leider ein absoluter gummi-paragraph. konkretisiert wurde das wphg in den "wohlverhaltensrichtlinien des BAWe". vielleicht läßt sicht hierüber im netz was finden. (http://www.bawe.de)

      eine fiktive nacherstellung von notizen ist nicht ganz so einfach, denn wenn dein kumpel die infos jetzt nicht rausrückt, muss der berater die daten (fin. verhältnisse, erfahrungen usw.) raten/schätzen und liegt höchstwahrscheinlich in dem einen oder anderen punkt voll daneben. ich glaube nicht, dass die sowas riskieren würden.

      dieser bogen (zumindest der, den ich kenne) besagt anderseits nichts über die inhalte des aufklärungsgespräches: ob kursrisiken, marktrisiken etc. besprochen wurden, ob die basisinformation ausgehändigt wurde - und genau darauf kommts ja auch an ! wenn hier geschlampt wurde (und die hürden liegen hier ziemlich hoch!!) hat dein kumpel gute chancen. und wie gesagt, ohne aufzeichnungen liegt die beweislast bei der bank...

      grüße
      Hallo
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 09:32:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      @GuruHallo

      Wie würdest Du jetzt vorgehen?
      Ich hatte ihm gesagt, dass er den Bogen keinesfalls zurücksenden solle. Dies wird er auch nicht machen!
      Die Fragen bezogen sich auf Anlagekenntnisse (die er nicht hatte), auf die Strategie (sicherheitsorientiert, wachstumsorientiert usw.), auf seine Einkünfte und beinhaltete auch die Übergabe von drei Informationsblättern zu Risiken bei Wp-Geschäften, deren Empfang gegenzuzeichnen sind. Diese besagten Info´s zu Risiken bei WP-Geschäften liegen ihm nicht in schriftlicher Form vor!

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 09:58:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      vorab, ich bin kein anwalt. aber wenn die vordrucke der bank eine empfangsbestätigung des kunden für den erhalt der basisinfos vorsehen und diese unterblieben ist, so erweckt dies durchaus den anschein, dass die aushändigung der infos (und damit die aufklärung) nicht erfolgt ist.

      möglich: anschreiben an die compliance der bank mit der anmeldung von ansprüchen aufgrund fehlerhafter/ unterbliebener aufklärung gem. §31 wphg mit dem ziel einen vergleich zu erreichen. falls kein erfolg noch ein schreiben an den ombudsmann der banken.

      je nach dem um wieviel es geht, sollte dein kumpel dann durchaus die einschaltung eines rechtsanwaltes erwägen, der sich mit dieser materie auskennt...

      viel erfolg...
      hallo
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 10:40:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      @GuruHallo

      Ich danke Dir für Deine Ausführungen!

      Grüße

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 11:57:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Im heutigen "Handelsblatt" kommt ein interessantes Urteil des BGH zum Schadenersatz für einen Bankkunden, der eine konservatives Anlage vereinbart hatte, während die Bank Nasdaq-Papiere gekauft hatte. Der Sachverhalt ist nicht identisch, die Ausführungen des BGH sind aber in jedem Fall aufschlussreich.
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 11:20:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo zusammen,
      ich glaube ich kann da ein bißchen weiterhelfen.
      Ich arbeite bei einer Bank als Wertpapierberater.
      Also, es muß ein Gespräch geführt werden und zwar vor dem ersten Kauf. Dabei muß festgestellt werden, wie es um die finanziellen Verhältnisse, die WP-Erfahrung usw. des Kunden bestellt ist. Solche Gespräche werden bei uns nicht in Papierform festgehalten, sondern per EDV. Allerdings können diese Daten nicht nachträglich eingetragen werden, da das Eingabedatum nicht verändert werden kann. Dem Kunden müssen Broschüren angeboten werden, wo die Risiken der WP-Anlage erklärt werden. Allerdings kann der Kunde die Annahme der Broschüren ablehnen. Dies wird dann allerdings bei uns vermerkt.
      Eine Aufklärung erfolgt nur einmal, außer der Kunde wechselt das Anlagemedium. Also von Festverzinslichen in Aktien. Dann muß eine erneute Risikoaufklärung erfolgen.
      Die hier angesprochene Wiederholung der Aufklärung alle drei Jahre bezieht sich nur auf Termingeschäfte. Diese muß schriftlich festgehalten werden.
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 11:54:28
      Beitrag Nr. 14 ()
      @joerg27
      Also kann man doch davon ausgehen, dass dies bei der Hypo damals versäumt wurde. Wenn jetzt nachträglich ein Analysebogen zugesandt wird, versucht die Hypo doch nachträglich die Unterlagen "aufzurüsten". Weiterhin wurden die Risiken nicht in schriftlicher Form übergeben.
      Demnach könnte man sich doch auf § 31 WpHG berufen.

      Wir werden wohl Anfang nächster Woche bei seinem Kundenberater vorsprechen, bin mal gespannt, ob man etwas bewirken kann!

      Grüße

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 12:22:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      Also, ich würde nichts unterschreiben.
      Sprecht einfach mit dem Berater. Der wird ganz schön ins schwitzen geraten, wenn er keine EDV-mäßige Erfassung hat.
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 12:29:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      @joerg
      Was meinst Du, wird passieren?
      Welche Möglichkeiten haben wir?
      Am liebsten würde er wandeln, da er sich überrumpelt fühlt. Ich glaube allerdings nicht, dass die Hypo da mitspielt. Immerhin hat er letztendlich die Anteile gekauft. Das der Fond auch im Kurs fallen kann, war ihm auch bewußt.

      Grüße

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 12:39:47
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ist schwierig. Ein Fonds wird ja auch unter dem Hintergrund der langfristigen Anlage (Aktienfonds mind. 5 Jahre) verkauft und nicht für den Zeitraum eines Jahres. Außerdem hat er den Verlust noch nicht realisiert, also den Fonds verkauft. Deswegen, denke ich werdet ihr es schwer haben, irgendwas durchzusetzen. Wenn ihr einen Fondstausch vornehmen wollt, würde ich darauf drängen einen Rabatt auf das Ausgabeaufgeld zu bekommen. Mind. die Hälfte sollte schon drin sein.
      Was da abgeht, ist eine nachträgliche Befragung, damit die Hypo vorweisen kann, eine Risikoaufklärung gemacht zu haben.
      Wurde der Fonds von eurer Seite ausgesucht und gekauft oder wurde er euch empfohlen?
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 12:44:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      Er wollte damals eine größere Summe abheben und eine Anlage (ich glaube Tagesgeld) auf einer anderen Bank tätigen. Damals wurde er von seinem Berater befragt und ihm wurde die Möglichkeiten auf dem Aktienmarkt offeriert. Der Fondvorschlag kam definitiv vom Berater. Es handelt sich hierbau auch um einen hauseigenen Fond.

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 12:59:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Er soll froh sein, daß er nicht 2000 zur HVB gegangen ist. Da haben die mir nämlich erst den nordasia.com und im Sommer den Neuemi-Fonds aufdrücken wollen.
      Mein Tip: Fonds verkaufen, Verlust abschreiben, Bank wechseln.
      Das Geld ist schließlich nicht weg, hat nur ein andrer ;)
      Grüße!
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 17:53:36
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hoffe, er ist den Fonds noch rechtzeitig losgeworden...
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 01:40:38
      Beitrag Nr. 21 ()
      Jetzt will mir die Citibank Asien-Fonds aufs Auge drücken:
      JPMorgan Fleming Asia Equity Fund 971335
      Schroder ISF Pacific Equity 973045
      Henderson Horizon Pazific Equity Fund 972769
      Soll`s denn da auch noch crashen :confused:
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 08:02:58
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo allerseits!

      Nach langen Wirrungen und endlosen Telefonaten ist heute der große Tag gekommen!:D

      Heute geht zu einem Gespräch zur HVB und ich soll meinem Kumpel beratend zur Seite stehen!:)

      Hat jemand ein paar Tipps für mich?

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 10:48:19
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ja, zieh die Schuhe mit Stahlkappen an...

      Damit du denen mal gehörig in den Hinter oder auch Nüsse treten kannst :D

      Lass Dich auf nix ein.

      Eine Verkäuferregel sagt, wer fragt der führt.....

      Also aufpassen, wenn nur "dumme" Fragen kommen, die wollen dich dann in eine Ecke zwingen, aus der du mit Argumente nicht mehr rauskommst.

      Vielleicht versucht man folgende strategie:
      Einwände analysieren.
      Einwände beseitigen.
      Nachfragen.
      Abschluss.
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 11:11:50
      Beitrag Nr. 24 ()
      @syncMasterDesaster

      cooler Name!:D
      Nun ja, wir gehen heute mit dem festen Willen dorthin die Bande mal richtig aufzumischen und nichts, aber auch gar nichts zu unterschreiben!:D

      Ich habe mir schon einen kleinen Ordner zusammengestellt und mir Paragraphen im WpHG makiert, auf die ich mich berufen kann! Weiterhin habe ich mich im I-net über Vergleichsfälle kundig gemacht.

      Ich bin wirklich auf die zwei Nasen gespannt, die ich heute in den A... treten darf!:D

      Gruß

      Lipser
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 11:37:51
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ein Teil meinens "Namens" stand auf der Rückseite von meinem Monitor :D
      Da der Name "Syncmaster" aber schon vergeben war, fiel mir Mad Max ein :D

      "MasterDesaster" ich glaube den gab es aber auch schon.... also... syncmasterdesaster :D

      SOOO einfach ist das manchmal ;)

      ============================================

      Zur Bankgeschichte:

      Erst mal dumm stellen :D und wenn sie glauben, sie haben Dich.... Schuhe auspacken.

      Banker sind für mich die größten Verbrecher im Staat.

      Ich frag mich manchmal wirklich, ob die überhaupt alle ruhig schlafen können und was hat so ein popeliger Angestellter, wenn er einem Kunden, ein mieses Produkt verkauft....
      Achja, ich vergaß die Provision......
      Ist ja schon fast eine Straftat... wegen erhöhter Provision, schlechter Produkte verkaufen.
      Keine ich unter dem Namen "Schmiergelder" besser.

      Viel Glück....

      UND BERICHTE MAL :D
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 11:43:07
      Beitrag Nr. 26 ()
      Danke, ich werde mit Sicherheit berichten, egal wie es ausgeht!:D

      Ich bin allerdings Anhänger der dominanten Schiene und werde diese auch versuchen durchzuziehen, soweit mir dies gelingt! Es sieht bestimmt auch nicht gut aus, wenn ich mich vor zwei "HVB-Schnecken" dumm stelle und danach meine Schuhe lüfte!:laugh: :laugh: :laugh:

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 09:11:42
      Beitrag Nr. 27 ()
      Tja, das Treffen hat uns leider nicht viel gebracht!

      Die Kundenberaterin hatte richtig Haare auf den Zähnen und hat andauernd versucht meinen Freund zu beeinflußen!
      Fragen wie: "Hat man ihnen damals gesagt, dass dieser Fonds auch fallen kann?" oder "Haben Sie Informationsmaterial zu dem Fonds erhalten?" wurden leider bejaht (dafür hätte ich ihm eine reinhauen können!);)

      Andauernd hat sie versucht mich ruhig zu stellen, da ich damals ja nicht am Gespräch beteiligt war. (Die Kundenberaterin übrigens auch nicht!;))

      Der Hammer aber ist der Angelegenheit mit dem Analysebogen!

      Auf meine Frage, ob dieser denn nun vorliege, wurde mir gegenüber geäußert dieser wäre archiviert.

      Auf meine nächste Frage, warum man denn nun wieder einen ausfüllen müsse, wurde geäußert dieser müsse alle drei Jahre aktualisiert werden!

      Auf meine Frage warum dies schon nach knapp 1,5 Jahren geschehen sollte wurde erstmal der Computer bedient! Dann kamen folgende Aussagen:

      Der Analysebogen ist auf den internen Postweg verloren gegangen!:laugh: Ich bestritt die Existenz des Bogens, die Beraterin meinte erneut, dass ich nicht beim damaligen Gespräch dabei war und dies nicht beweisen könne!

      Gefragt habe ich auch nach der Basisinformation für Wertpapierhandel. Diese wäre, nach Ihrer Aussage, wohl auf dem externen Postweg verloren gegangen!:laugh:

      Ich hielt das alles für einen schlechten Scherz und meine Gegenüber wurde mir abwertend und aggressiver! Es war keinerlei Einlenken von ihr zu verzeichnen und mein Freund war richtiggehend eingeschüchert und sagte nun überhaupt nichts mehr!

      Nun erwägt er doch eine Klage gegen die HVB, wie sind die Chancen?
      Folgende Fakten liegen vor:

      1.) Er ist seit 1994 HVB-Kunde und hatte bisher nur Sparbriefe/Bundesschatzbriefe und dergleichen!

      2.) Eigentlicher Besuch der HVB diente der Abholung von einem größeren Geldbetrag um diesen in einen Sparbrief einer anderen Bank anzulegen

      3.) Der damalige Kundenbetreuer bat ihm damals sofort zum Gespräch, wo er nur diesen einen Fonds und nichts anderes anbot. Es handelt sich hierbei um den Activest Global Choice Typ 3, der nur wenige Tage/Wochen vorher aufgelegt wurde!

      4.) Es wurden kein Verkaufsprospekt und keine Basisinformation übergeben bzw. behauptet die Kundenberaterin dieser wäre auf externen Postweg verloren gegangen!:D

      5.) Es wurde kein Analysebogen erstellt bzw. behauptet die Kundenberaterin dieser wäre auf internen Postweg verloren gegangen!:D

      Das Argument was die HVB immer wieder vorbrachte und wo sie leider auch recht hat ist, das ihn niemand gezwungen hat diesen Fonds zu kaufen!
      Dies ist natürlich richtig, nur die Art und Weise in Verbindung mit Pflicht- und Schutzverletzungen der HVB müsste doch eine Klage Erfolg versprechen!?!?

      Ich würde mich sehr freuen, wenn sich hierzu ein paar User äußern würden, die mit dieser Materie sehr vertraut sind!

      Grüße


      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 15:20:16
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hi Lipser... Satz mit X war wohl nix...

      Ich glaube das größte "Problem" ist Dein Freund.

      Ich bestritt die Existenz des Bogens, die Beraterin meinte erneut, dass ich nicht beim damaligen Gespräch dabei war und dies nicht beweisen könne!

      Die Bank muss ja wohl die Existens beweisen und nicht Dein Freund.

      Da hast du nur Chancen mit einem GUTEN RA.
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 15:26:10
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ja, ich denke auch!
      Die HVB-Fuzzis wurden wohl getrimmt erstmal alles abzublocken und mit ihrer agressiven Vorgehensweise einzuschüchtern, was ihnen ja auch teilweise gelang!

      Er ist einfach nicht der Typ, der mal mit reinhaut wenn es nötig ist. Viel zu gutgläubig ist der Junge. Leider ist diese Eigenschaft ja nicht einmal verwerflich sondern auch noch verdammt löblich (nur in diesem Fall leider nicht!):)

      Eine Klage erwägt er jetzt trotzdem, ob er den Mut hat selbige durchzuziehen muß sich allerdings noch zeigen!

      Grüße

      Lipser :cool:


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