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    Steuererklärung 2001. Wie soll ich das Halbeinkünfteverfahren behandeln? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.06.02 12:30:17 von
    neuester Beitrag 27.06.02 15:02:17 von
    Beiträge: 19
    ID: 602.199
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      schrieb am 27.06.02 12:30:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ich mache gerade die Steuererklärung für 20001.
      Für Trades mit ausländischen Aktien gilt hier doch schon das Halbeinkünfteverfaheren, oder?

      Ich frage mich nur wie ich bei ein paar hundert Wertpapierabrechnungen dieses in der Praxis handhaben soll?

      Alles einzeln aufzulisten ist mir ehrlich gesgt etwas zu stressig...

      Wie handhaben andere dieses Problem?
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 12:34:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich mache eine Excel-Tabelle, in der die einzelnen Trades aufgeführt sind. Für 2001 sind zwei Tabellen erforderlich, eine für Trades, die unter das HEV fallen und eine für Trades nach dem bisherigen Verfahren.
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 12:38:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei mir wollte der Finanzamtsheini sogar die Originalabrechnungen haben.
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 12:39:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 12:39:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ist aber ganz schön aufwendig...

      Achso, ich bin zur Zeit privat krankenversichert.

      Nützt es mir etwas, wenn ich die Kosten in der Steuererklärung angebe?

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      schrieb am 27.06.02 12:54:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zu #5: Ja, es nützt was, du kannst die Ausgaben für die private KV als Sonderausagaben geltend machen und zwar im Mantelbogen auf S. 3 unter "Kranken- und Pflegeversicherung". Falls du steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zur priv. KV erhältst, sind diese abzuziehen.
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 12:58:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Nataly

      Ich habe 2001 ausschliesslich Einkünfte aus privaten Veraüsserungsgeschäften (Wertpapiere) gehabt.

      Wirken sich die Sonderausgaben bei dieser Einkunftsart denn steuermindernd aus?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 12:59:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zu #3: Ich habe ebenfalls die Originalabrechnungen eingereicht, wobei ich darauf geachtet habe, dass die Reihenfolge der Abrechnungen mit der Reihenfolge in der Excel-Tabelle übereinstimmte. Das Finanzamt überprüft zumindest anhand von Stichproben und ist dankbar, wenn ihm die Arbeit erleichtert wird.
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 13:02:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      # Aktienneuling
      Bei mir auch, deshalb alles gleich abheften.
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 13:06:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zu #7: Sonderausgaben werden nicht einer bestimmten Einkunftsart zugeordnet. (Ausgaben, die einer bestimmten Einkunftsart zugeordnet sind, heissen entweder Werbungskosten oder Betriebsausgaben.) Wenn du mit Einkünften gleich welcher Art über dem Grundfreibetrag von ca. 15.000 DM liegst, wirken sich Sonderausgaben steuermindernd aus. Wenn deine Einkünfte aus Speku-Geschäften (Einkünfte = Einnahmen - Werbungskosten) den Grundfreibetrag nicht übersteigen, brauchst du die Sonderausgaben nicht geltend zu machen. Weitere Sonderausgaben können z.B. sein: Privat- und Kfz-Haftpflicht und Unfallversicherung, Lebensversicherung.
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 13:08:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke Nataly!

      Schnell und kompetent, besser als beim Steuerberater!:)
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 13:10:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      Übrigens: Solltest du dich um eine Stelle als Angestellter oder Arbeiter bemühen und dadurch Bewerbungskosten haben, kannst du diese als Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit geltend machen (Anlage N). Du hast dann negative Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die sich steuermindernd auswirken.
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 13:10:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      :O
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 13:29:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ergänzung zu #7: Wenn du deine Speku-Gewinne ausschließlich mit Wertpapieren erzielst, die dem HEV unterliegen, kannst du natürlich mit ca. 30.000 DM Speku-Gewinn noch unter dem Grundfreibetrag von ca. 15.000 DM liegen. Übrigens: Bei den HEV-Trades kannst du auch die Werbungskosten nur zur Hälfte abziehen.
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 14:02:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      Gilt das HEV für 2002 eigentlich wirklich für alle Aktien, oder gibt es hier auch noch Ausnahmen?
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 14:20:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      Nach meinem Infostand hängt es bei deutschen Aktien in 2002 noch davon ab, ob das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Wenn nicht, dann soll das HEV noch nicht anwendbar sein.
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 14:45:30
      Beitrag Nr. 17 ()
      Tja, ich würde sagen komplizierter geht es nicht!

      Dann müsste man ja bei jeder Aktie Nachforschungen anstellen, wann bei denen das Geschäftsjahr stattfindet und aus welchem Land das Unternehmen stammt....

      Ich glaube kaum, dass das Finanzamt die Zeit hat dies bei jedem zu kontrollieren...
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 15:00:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wenn du dich bezüglich des Geschäftsjahrs täuschst, wird man dir das nicht verübeln (denk ich mal). Bei den AGs wird es so sein, dass du im Regelfall weisst, ob die Aktie deutsch oder ausländisch ist. Du machst deine Angaben:
      "wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen"
      (Mantelbogen, S. 1).
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 15:02:17
      Beitrag Nr. 19 ()
      Das Geschäftsjahr spielt aber nur bei inländischen Aktien im Jahr 2002 eine Rolle.


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