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    ****** Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig !! ****** - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.07.02 14:16:28 von
    neuester Beitrag 19.07.02 09:51:32 von
    Beiträge: 5
    ID: 609.419
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      Avatar
      schrieb am 18.07.02 14:16:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      ROUNDUP/BFH: Besteuerung von Spekulationsgewinnen
      verfassungswidrig

      MUeNCHEN (dpa-AFX) - Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in Muenchen ist die
      Versteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig. Strukturelle Maengel beim
      Steuererhebungsverfahren koennten zu einer Ungleichheit in der steuerlichen Belastung einzelner
      Anleger fuehren. Damit meint der IX. Senat, dass die Erhebung durch die Finanzaemter nicht
      flaechendeckend, sondern sehr selektiv erfolge. Kontrollen faenden nur unzureichend statt. Damit
      bestehe eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Solche Maengel koennten nach der
      Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift
      fuehren. Naehere Gruende zum Beschluss vom 16. Juli werden voraussichtlich erst in sechs bis acht
      Wochen vorliegen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in Muenchen hatte sich mit der Frage aufgrund einer
      Klage eines Steuerzahlers beschaeftigt. Der Mann aus Schleswig-Holstein hatte Klage erhoben, weil
      nur wenige ehrliche Buerger die Steuer zahlten und die Finanzaemter kaum Kontrollmoeglichkeiten
      haetten. Deshalb seien der Grundsatz der Steuergleichheit verletzt und die Steuer verfassungswidrig.

      Das oberste deutsche Steuergericht hatte bereits im Vorfeld klar gemacht, dass es den Fall beim
      Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Klaerung vorlegen werde, falls es sich den Zweifeln des
      Klaegers anschliessen sollte. Das mit Spannung erwartete BFH-Urteil ist fuer Millionen von Anlegern in
      ganz Deutschland von Bedeutung. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen
      Wertpapieren in Hoehe von mehr als 512 Euro muessen versteuert werden, sofern zwischen An- und
      Verkauf weniger als ein Jahr liegt./aa/av


      mfg derda50
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 14:26:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Will Eichel T-Aktien verkaufen???
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 14:27:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Derda,

      das Bundesverfassungsgericht muss wohl doch erst darüber entscheiden ob eine Verfassungswidrigkeit vorliegt.
      Der Bundesfinanzgerichtshof ist zwar der Meinung, kann dies aber eben nicht feststellen und verweist daher an das BVG.

      Solltest bei Deiner Threadüberschrift etwas sorgfältiger sein!
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 14:28:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ach hätt´ich doch nur Gewinne, daß ich mir über eine Versteuerung Gedanken machen müsste...

      ;)

      Der Bayer
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 09:51:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      .


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