****** Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig !! ****** - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.07.02 14:16:28 von
neuester Beitrag 19.07.02 09:51:32 von
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ROUNDUP/BFH: Besteuerung von Spekulationsgewinnen
verfassungswidrig
MUeNCHEN (dpa-AFX) - Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in Muenchen ist die
Versteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig. Strukturelle Maengel beim
Steuererhebungsverfahren koennten zu einer Ungleichheit in der steuerlichen Belastung einzelner
Anleger fuehren. Damit meint der IX. Senat, dass die Erhebung durch die Finanzaemter nicht
flaechendeckend, sondern sehr selektiv erfolge. Kontrollen faenden nur unzureichend statt. Damit
bestehe eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Solche Maengel koennten nach der
Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift
fuehren. Naehere Gruende zum Beschluss vom 16. Juli werden voraussichtlich erst in sechs bis acht
Wochen vorliegen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in Muenchen hatte sich mit der Frage aufgrund einer
Klage eines Steuerzahlers beschaeftigt. Der Mann aus Schleswig-Holstein hatte Klage erhoben, weil
nur wenige ehrliche Buerger die Steuer zahlten und die Finanzaemter kaum Kontrollmoeglichkeiten
haetten. Deshalb seien der Grundsatz der Steuergleichheit verletzt und die Steuer verfassungswidrig.
Das oberste deutsche Steuergericht hatte bereits im Vorfeld klar gemacht, dass es den Fall beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Klaerung vorlegen werde, falls es sich den Zweifeln des
Klaegers anschliessen sollte. Das mit Spannung erwartete BFH-Urteil ist fuer Millionen von Anlegern in
ganz Deutschland von Bedeutung. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen
Wertpapieren in Hoehe von mehr als 512 Euro muessen versteuert werden, sofern zwischen An- und
Verkauf weniger als ein Jahr liegt./aa/av
mfg derda50
verfassungswidrig
MUeNCHEN (dpa-AFX) - Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in Muenchen ist die
Versteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig. Strukturelle Maengel beim
Steuererhebungsverfahren koennten zu einer Ungleichheit in der steuerlichen Belastung einzelner
Anleger fuehren. Damit meint der IX. Senat, dass die Erhebung durch die Finanzaemter nicht
flaechendeckend, sondern sehr selektiv erfolge. Kontrollen faenden nur unzureichend statt. Damit
bestehe eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Solche Maengel koennten nach der
Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift
fuehren. Naehere Gruende zum Beschluss vom 16. Juli werden voraussichtlich erst in sechs bis acht
Wochen vorliegen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in Muenchen hatte sich mit der Frage aufgrund einer
Klage eines Steuerzahlers beschaeftigt. Der Mann aus Schleswig-Holstein hatte Klage erhoben, weil
nur wenige ehrliche Buerger die Steuer zahlten und die Finanzaemter kaum Kontrollmoeglichkeiten
haetten. Deshalb seien der Grundsatz der Steuergleichheit verletzt und die Steuer verfassungswidrig.
Das oberste deutsche Steuergericht hatte bereits im Vorfeld klar gemacht, dass es den Fall beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Klaerung vorlegen werde, falls es sich den Zweifeln des
Klaegers anschliessen sollte. Das mit Spannung erwartete BFH-Urteil ist fuer Millionen von Anlegern in
ganz Deutschland von Bedeutung. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen
Wertpapieren in Hoehe von mehr als 512 Euro muessen versteuert werden, sofern zwischen An- und
Verkauf weniger als ein Jahr liegt./aa/av
mfg derda50
Will Eichel T-Aktien verkaufen???
Derda,
das Bundesverfassungsgericht muss wohl doch erst darüber entscheiden ob eine Verfassungswidrigkeit vorliegt.
Der Bundesfinanzgerichtshof ist zwar der Meinung, kann dies aber eben nicht feststellen und verweist daher an das BVG.
Solltest bei Deiner Threadüberschrift etwas sorgfältiger sein!
das Bundesverfassungsgericht muss wohl doch erst darüber entscheiden ob eine Verfassungswidrigkeit vorliegt.
Der Bundesfinanzgerichtshof ist zwar der Meinung, kann dies aber eben nicht feststellen und verweist daher an das BVG.
Solltest bei Deiner Threadüberschrift etwas sorgfältiger sein!
Ach hätt´ich doch nur Gewinne, daß ich mir über eine Versteuerung Gedanken machen müsste...
Der Bayer
Der Bayer
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