Kündigung der Kreditkarte - mit welchem Recht eigentlich? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.08.02 16:36:20 von
neuester Beitrag 01.08.02 21:30:23 von
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JA hallo,
hätte da auch mal eine Frage oder ein paar mehr.
Bei der 1822direkt hatte ich vor einem Jahr ein Zweitgirokonto eingerichtet und Visa- und Eurocard beantragt. Diese wurden mir auch ausgestellt ohne weitere große Nachfragen oder Bedingungen. Vor kurzem führte die Kreditkartenabrechnung zu einer Überziehung des Kontos von läppischen 400 EUR, die ich urlaubsbedingt nicht sofort ausgeglichen habe. Eine Woche nach der Kartenabrechnung schreibt mir die Bank, meine Karten seien unwiderruflich gesperrt. Auf Nachfrage teilt mir der Laden mit, Bedingung für eine neue Ausstellung seien nunmehr regelmäßige Eingänge auf dem Konto.
Frage: Mit welchem Recht sperrt die Bank eigentlich die Karten und ändert plötzlich die Bedingungen für eine neue Ausstellung? WEnn ich mal die sog. "Bedingungen für die Verwendungen der Kreditkarte" durchlese, hat die Bank das REcht zu einer fristlosen Kündigung nur dann, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage eintritt und zu befürchten ist, daß Rückstände nicht mehr ausgeglichen werden können. Eine versehentliche Überziehung von 400 EUR kann doch wohl kaum als sowas angesehen werden?
Wer hat schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Weil ich absolut keine Lust hab, wegen sowas noch ne negative Schufa-Eintragung zu kriegen, hab ich jetzt vor, mich eventuell an einen Ombudsmann zu wenden. Hat das schon mal einer hier versucht und ist das empfehlenswert? Bin für jede Hilfe dankbar.
hätte da auch mal eine Frage oder ein paar mehr.
Bei der 1822direkt hatte ich vor einem Jahr ein Zweitgirokonto eingerichtet und Visa- und Eurocard beantragt. Diese wurden mir auch ausgestellt ohne weitere große Nachfragen oder Bedingungen. Vor kurzem führte die Kreditkartenabrechnung zu einer Überziehung des Kontos von läppischen 400 EUR, die ich urlaubsbedingt nicht sofort ausgeglichen habe. Eine Woche nach der Kartenabrechnung schreibt mir die Bank, meine Karten seien unwiderruflich gesperrt. Auf Nachfrage teilt mir der Laden mit, Bedingung für eine neue Ausstellung seien nunmehr regelmäßige Eingänge auf dem Konto.
Frage: Mit welchem Recht sperrt die Bank eigentlich die Karten und ändert plötzlich die Bedingungen für eine neue Ausstellung? WEnn ich mal die sog. "Bedingungen für die Verwendungen der Kreditkarte" durchlese, hat die Bank das REcht zu einer fristlosen Kündigung nur dann, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage eintritt und zu befürchten ist, daß Rückstände nicht mehr ausgeglichen werden können. Eine versehentliche Überziehung von 400 EUR kann doch wohl kaum als sowas angesehen werden?
Wer hat schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Weil ich absolut keine Lust hab, wegen sowas noch ne negative Schufa-Eintragung zu kriegen, hab ich jetzt vor, mich eventuell an einen Ombudsmann zu wenden. Hat das schon mal einer hier versucht und ist das empfehlenswert? Bin für jede Hilfe dankbar.
1822direkt MEINE Freunde!!!
Ich habe dort mal versucht ein Konto OHNE Karten zu bekommen, KEIN CHANCE.
Ich MUSSTE zu jedem Konto eine (zwei) Kreditkarten mit abnehmen (kostenlos, aber die fliegen jetzt nur bei mir rum)
Die 1822direkt ist eine sehr Kundenunfreundliche Bank.
Rechtschutzversicherung???
Ich habe dort mal versucht ein Konto OHNE Karten zu bekommen, KEIN CHANCE.
Ich MUSSTE zu jedem Konto eine (zwei) Kreditkarten mit abnehmen (kostenlos, aber die fliegen jetzt nur bei mir rum)
Die 1822direkt ist eine sehr Kundenunfreundliche Bank.
Rechtschutzversicherung???
Na toll, jetzt hab ich grad erfahren, daß sich meine neue Lieblingsbank dem Schlichtungsverfahren nicht angeschlossen hat. Werden wahrscheinlich wissen warum.
Also wer jemals wieder irgendwo ein Konto eröffnen oder einen Kredit haben will sollte bei 1822direkt tunlichst nie sein Scheiß-Konto überziehen... oder noch besser nie eins beantragen.
Also wer jemals wieder irgendwo ein Konto eröffnen oder einen Kredit haben will sollte bei 1822direkt tunlichst nie sein Scheiß-Konto überziehen... oder noch besser nie eins beantragen.
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