checkAd

    versetzung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.08.02 10:23:22 von
    neuester Beitrag 02.08.02 11:38:03 von
    Beiträge: 3
    ID: 614.859
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 198
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 10:23:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      weiß jemand, ob der arbeitgeber bei der versetzung in eine andere stadt die umzugskosten und die kosten für heimfahrten übernehmen muß?
      gib es da eine gesetzliche regelung?
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 10:53:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      abhängig von:

      1. Deinem Arbeitsvertrag
      2. evtl. bestehenden Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsräten und AG
      3. Deinem Verhandlungsgeschick

      Gruss

      Lasse

      p.S.: Neue Stadt, neues Glück! :)
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 11:38:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      WICHTIG:

      Wenn Dein Arbeitgeber nichts zahlt, dann kannst Du immer noch das Finanzamt beteiligen ...ich sag nur: "DOPPELTE HAUSHALTSFÜHRUNG"



      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      versetzung