ITler (Vertrieb) sucht Kaufmann und Charti zwecks Analyse Cancom - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.08.02 21:13:54 von
neuester Beitrag 03.08.02 20:17:35 von
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These: Lebt Cancom noch vom Geschäft mit Apple?
Wie lange noch?
Wie lange noch?
These2:
Cancom ist quasi Monopolist.
Viel kleinere Uhlmann (Bechtle-Gruppe) ist einziges auch bundesweit bedeutendes Apple-Systemhaus
Cancom ist quasi Monopolist.
Viel kleinere Uhlmann (Bechtle-Gruppe) ist einziges auch bundesweit bedeutendes Apple-Systemhaus
Ich fürchte, für Cancom interessiert sich keine Sau cc.
Apples neue Händlerverträge sorgen für heftige Diskussionen
[30.07.2002 15:10 ]
Das reihenweise Sterben und Schrumpfen von Mac-Händlern in Deutschland und die permanenten Klagen der verbliebenen Schar Getreuer blieb bei Apple[1] offenbar nicht ungehört: Mit einem neuen "Reseller-Agreement" will man nicht mehr Händler wegen ihrer Größe, sondern für Kompetenz belohnen. "Wir erwarten dadurch in Zukunft eine größere Anzahl an qualifizierten und spezialisierten Fachhändlern, die ein Kunde nach seinen individuellen Bedürfnissen kontaktieren kann", sagte der Apple-Deutschland-Chef Frank Steinhoff gegenüber heise online. Apple werde das "doch tiefergreifende Händlermodell" auch noch mit speziellen Programmen unterstützen.
In dem neuen Vertrag wird ein Punktesystem eingeführt, welches etwa Qualität der Mitarbeiter, Größe von Ladengeschäften und Schaufenster sowie das Angebot von Demogeräten, installierten Lösungen und Peripherie, die Lage, Öffnungszeiten und die Anzahl von Parkplätzen berücksichtigt. Die Bewertung durch Apple führt zu unterschiedlich hohen prozentualen Preisnachlässen. Außerdem sinkt ab einem Umsatz von mehr als 4 Millionen Euro pro Shop der Margen-Schlüssel. Reine "Kistenschieber" und Online-Händler bekommen demnach weniger Preisnachlass. Zusätzlich soll die Subventionierung über Marketinggelder nicht mehr umsatzabhängig geschehen, sondern sich auch an der Qualität der Händler orientieren.
Betroffen sind Steinhoff zufolge alle Apple-Vertragspartner. Die Mac-Handelskette Gravis zählt sich nach Aussagen des Geschäftsführers Archibald Horlitz gegenüber heise online nicht dazu, weil man wie etwa der MediaMarkt als Retailer eingestuft sei. Einige von uns befragte Händler erkennen als Hauptbetroffenen vielmehr den Umsatzriesen Cancom, der auch Ziel vieler Händlerbeschwerden war. Geschäftsführer Reinhold Gatzka sieht in dem neuen Vertragswerk jedoch keine finanziellen Nachteile für Cancom. "Unterm Strich wird sich nichts ändern," sagte er gegenüber heise online. Auch nach dem neuen Händlermodell wird es voraussichtlich für einen Wiederverkäufer keine unterschiedlichen Einkaufspreise je nach Vertriebsweg (Laden, Großkunden, Versand) geben. Einer der Hauptkritikpunkte, große Anbieter würden die etwa für Verlagshäuser gedachten Konditionen auch online oder für den Endkunden anwenden, bliebe damit erhalten.
Steinhoff erwartet, dass die Fachhändler "die eingeräumten Margen zur Erhöhung der Services an Endkunden beziehungsweise zur Generierung von Nachfrage einsetzen werden". Manche Apple-Händler rechnen auch damit, dass Macs zukünftig um etwa 3 Prozent teurer werden und die Preise beim Händler sich denen des Apple-Online-Stores nähern. Insgesamt begrüßen die von uns befragten Händler mehrheitlich die neuen Margen-Bestimmungen und sehen sie auch als Chance für kleinere und kompetente Apple-Händler.
Für Aufregung hat vor allem der Bestandteil des Vertrages gesorgt, der Apple die Erlaubnis gibt, Einsicht in die Buchhaltung der Vertragspartner nehmen zu dürfen. Außerdem behält sich Apple das Recht vor, die Räume und Läden der Händler jederzeit während der Ladenöffnung ohne Voranmeldung zu inspizieren. Offiziell will Apple damit die Qualität des Angebotes sichern. Aber auch andere Gründe könnten dabei von Bedeutung sein. "Apple kann so den korrekten Verbleib von rabattierten Macs aus Bundling-Aktionen oder für den Erziehungsbereich überprüfen sowie Subdistribution und Preisdumping besser verhindern," sagte uns ein Händler, der nicht genannt werden will. Ob derlei "Hausdurchsuchungen" eine Basis für gute Zusammenarbeit sind, bezweifeln viele Händler, sehen sich aber mangels Alternativen zur Unterzeichnung gezwungen. Es gab aber auch Stimmen, die weder von einer Verschärfung reden mochten noch sich eingeschränkt fühlten, da man ja eine "ehrliche Partnerschaft" wolle.
Der europaweit angewendete Vertrag folgt nun irischem Recht und bringt dadurch einige Verschlechterungen gegenüber den bisher zugrunde liegenden deutschen Gesetzen mit sich, was Fristen für Preiszusicherungen oder Gewährleistung Apples gegenüber den Händlern angeht. Schon allein weil der Gerichtsstand Cork (Irland) ist, sehen viele Händler ihre Rechtsposition geschwächt. Zudem treten die Vertragsunterzeichner als Importeure auf und müssen damit Transportrisiken und Formalitäten wie Zoll oder Recyclinggebühren schultern.
Ein Apple-Händler, der ungenannt bleiben wollte, sprach heise online gegenüber sogar von der Möglichkeit, Apple könne nach irischem Recht von den Handelspartnern aus dem Education-Bereich Daten von Kunden beziehen und diese künftig selbst beliefern, um den Anteil des Direktvertriebs (wie beim Vorbild Dell) zu steigern. Apple hat sich auf unsere Anfrage hin dazu nicht geäußert, da man Vertragsdetails nicht in der Öffentlichkeit diskutiere. (jes[2]/c`t)
--------------------------------------------------------------------------------
URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/data/jes-30.07.02-000/
Links in diesem Artikel:
[1] http://www.apple.com/de
[2] mailto:jes@ct.heise.de
[30.07.2002 15:10 ]
Das reihenweise Sterben und Schrumpfen von Mac-Händlern in Deutschland und die permanenten Klagen der verbliebenen Schar Getreuer blieb bei Apple[1] offenbar nicht ungehört: Mit einem neuen "Reseller-Agreement" will man nicht mehr Händler wegen ihrer Größe, sondern für Kompetenz belohnen. "Wir erwarten dadurch in Zukunft eine größere Anzahl an qualifizierten und spezialisierten Fachhändlern, die ein Kunde nach seinen individuellen Bedürfnissen kontaktieren kann", sagte der Apple-Deutschland-Chef Frank Steinhoff gegenüber heise online. Apple werde das "doch tiefergreifende Händlermodell" auch noch mit speziellen Programmen unterstützen.
In dem neuen Vertrag wird ein Punktesystem eingeführt, welches etwa Qualität der Mitarbeiter, Größe von Ladengeschäften und Schaufenster sowie das Angebot von Demogeräten, installierten Lösungen und Peripherie, die Lage, Öffnungszeiten und die Anzahl von Parkplätzen berücksichtigt. Die Bewertung durch Apple führt zu unterschiedlich hohen prozentualen Preisnachlässen. Außerdem sinkt ab einem Umsatz von mehr als 4 Millionen Euro pro Shop der Margen-Schlüssel. Reine "Kistenschieber" und Online-Händler bekommen demnach weniger Preisnachlass. Zusätzlich soll die Subventionierung über Marketinggelder nicht mehr umsatzabhängig geschehen, sondern sich auch an der Qualität der Händler orientieren.
Betroffen sind Steinhoff zufolge alle Apple-Vertragspartner. Die Mac-Handelskette Gravis zählt sich nach Aussagen des Geschäftsführers Archibald Horlitz gegenüber heise online nicht dazu, weil man wie etwa der MediaMarkt als Retailer eingestuft sei. Einige von uns befragte Händler erkennen als Hauptbetroffenen vielmehr den Umsatzriesen Cancom, der auch Ziel vieler Händlerbeschwerden war. Geschäftsführer Reinhold Gatzka sieht in dem neuen Vertragswerk jedoch keine finanziellen Nachteile für Cancom. "Unterm Strich wird sich nichts ändern," sagte er gegenüber heise online. Auch nach dem neuen Händlermodell wird es voraussichtlich für einen Wiederverkäufer keine unterschiedlichen Einkaufspreise je nach Vertriebsweg (Laden, Großkunden, Versand) geben. Einer der Hauptkritikpunkte, große Anbieter würden die etwa für Verlagshäuser gedachten Konditionen auch online oder für den Endkunden anwenden, bliebe damit erhalten.
Steinhoff erwartet, dass die Fachhändler "die eingeräumten Margen zur Erhöhung der Services an Endkunden beziehungsweise zur Generierung von Nachfrage einsetzen werden". Manche Apple-Händler rechnen auch damit, dass Macs zukünftig um etwa 3 Prozent teurer werden und die Preise beim Händler sich denen des Apple-Online-Stores nähern. Insgesamt begrüßen die von uns befragten Händler mehrheitlich die neuen Margen-Bestimmungen und sehen sie auch als Chance für kleinere und kompetente Apple-Händler.
Für Aufregung hat vor allem der Bestandteil des Vertrages gesorgt, der Apple die Erlaubnis gibt, Einsicht in die Buchhaltung der Vertragspartner nehmen zu dürfen. Außerdem behält sich Apple das Recht vor, die Räume und Läden der Händler jederzeit während der Ladenöffnung ohne Voranmeldung zu inspizieren. Offiziell will Apple damit die Qualität des Angebotes sichern. Aber auch andere Gründe könnten dabei von Bedeutung sein. "Apple kann so den korrekten Verbleib von rabattierten Macs aus Bundling-Aktionen oder für den Erziehungsbereich überprüfen sowie Subdistribution und Preisdumping besser verhindern," sagte uns ein Händler, der nicht genannt werden will. Ob derlei "Hausdurchsuchungen" eine Basis für gute Zusammenarbeit sind, bezweifeln viele Händler, sehen sich aber mangels Alternativen zur Unterzeichnung gezwungen. Es gab aber auch Stimmen, die weder von einer Verschärfung reden mochten noch sich eingeschränkt fühlten, da man ja eine "ehrliche Partnerschaft" wolle.
Der europaweit angewendete Vertrag folgt nun irischem Recht und bringt dadurch einige Verschlechterungen gegenüber den bisher zugrunde liegenden deutschen Gesetzen mit sich, was Fristen für Preiszusicherungen oder Gewährleistung Apples gegenüber den Händlern angeht. Schon allein weil der Gerichtsstand Cork (Irland) ist, sehen viele Händler ihre Rechtsposition geschwächt. Zudem treten die Vertragsunterzeichner als Importeure auf und müssen damit Transportrisiken und Formalitäten wie Zoll oder Recyclinggebühren schultern.
Ein Apple-Händler, der ungenannt bleiben wollte, sprach heise online gegenüber sogar von der Möglichkeit, Apple könne nach irischem Recht von den Handelspartnern aus dem Education-Bereich Daten von Kunden beziehen und diese künftig selbst beliefern, um den Anteil des Direktvertriebs (wie beim Vorbild Dell) zu steigern. Apple hat sich auf unsere Anfrage hin dazu nicht geäußert, da man Vertragsdetails nicht in der Öffentlichkeit diskutiere. (jes[2]/c`t)
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