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    Finanztermingeschäftsfähigkeit? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.08.02 21:46:18 von
    neuester Beitrag 08.08.02 10:04:15 von
    Beiträge: 4
    ID: 617.255
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      Avatar
      schrieb am 07.08.02 21:46:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie oft muß ich die eigentlich erneuern?
      Ich dachet nach der dritten Erneuerung ist mir diese
      fahigkeit ohne weitere Nachfrage gegeben?

      Oder wurde da etwas geändert?
      Ich habe nämlich schon wieder den Informationszettel mit der Bitte um Unterschrift bekommen.
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 22:05:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,
      bis vor kurzem galt die Erstbelehrung ein Jahr und dann alle 3 Jahre. Seit Juli immer zwei Jahre,

      Gruss,

      Dietmar
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 22:24:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      geändert hat sich das Gesetz übrigens mit Wirkung zum 31.07.02, so dass Du jetzt, wenn es schon mehr als 2 Jahre her ist, dass Du Dich selber `belehrt` hast, schriftlich erneuern musst. Wenn Deine Hausbank was taugt dan hat sie Dich deswegen schon längst angeschrieben....
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 10:04:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      danke für die Antworten, ich hatte gedacht, das diese
      Belehrungen zur Termingeschäftsfähigkeit
      irgendwann aufhören :laugh:
      ich bekomme regelmäßig alle zwei Jahre dieses Schreiben,
      von der comdirect-Bank.... meine Hausbank hat sich noch
      nie drum gekümmert...
      ich gehöre auch zu denen, die immer noch mehrere Depots haben..


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