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    Steuern auf Abschreibungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.08.02 12:37:38 von
    neuester Beitrag 29.08.02 14:42:15 von
    Beiträge: 22
    ID: 626.308
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      Avatar
      schrieb am 29.08.02 12:37:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kaum zu glauben, aber die Sozis haben es mit ihrer Steuergesetzgebung geschafft. Lebensversicherungen zahlen auf A B S C H R E I B U N G E N Steuern.
      Wenn die jetzige Regierung nicht mehr in der Lage (oder weil sie es nicht versteht) ist dies zu ändern, müßte man sie zwingen, diese Einnahmen in den Flutfonds einzuzahlen. Erklären kann man den Versicherten diese Sachlage kaum. Glauben kommten wir es auch nicht. Leider ist es Fakt.
      Herzlichen Glückwunsch SPD!

      So,
      Nun ist Schluß
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 12:42:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi,
      gibts dazu auch ne Quelle? Würde mich interessieren, weil es steuersystematisch an sich gar nicht möglich ist, auf Abschriebungen, die den Gewinn mindern, Steuern zu zahlen!
      Danke im Voraus!
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 12:42:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Halbwahrheiten sind schwachsinniger Populismus
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 12:47:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      huta:
      z. B. Abschreibungen aufgrund von Wertverlusten bei Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften §8b(3) Körperschaftsteuergesetz
      Allerdings sind ja auch Gewinne bei Beteiligungsveräußerungen steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 12:49:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Steuertip:
      Okay, DANKE! Gemeint ist also die Tatsache, dass Verluste bei ausländischen Beteiligungsgesellschaften in Deutschland nicht mehr abgesetzt werden können?!
      Na ja, ist ja nicht unbedingt ne Abschreibung:-)!

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      Avatar
      schrieb am 29.08.02 12:53:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das kann er nicht meinen, denn das wäre ja lediglich der Umstand, dass Abschreibungen nicht steuermindernd sind. So wie er es schreibt, erhöhen sie die Steuerbemessungsgrundlage, und da wär ich für eine nähere Erläuterung dankbar.
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 12:56:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      @huta:
      Das betrifft auch Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften. Begrifflich ist das schon eine Abschreibung, da ein Buchwert abgeschrieben wird (sog. Teilwertabschreibung).
      Das könnte gemeint sein. Ansonsten war das ja nur eine wilde Behauptung mit etwas Wahrheit.
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:02:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Erläuterung: (Keine Halbweisheit und ganz bestimmt kein schwachsinniger Populismus)

      Auf Grundlage des HGBs und des 341 b sind Lebensversicherungen bei dauerhaften Wertminderungen auf Beteiligungen, somit auch auf Aktien und Fonds !!!!Abschreibungen vorzunehmen. (Die Definition dauerhaft ist sicherlich diskussionsfähig)
      Diese Abschreibungen darf ich in der Steuerbilanz nicht vornehmen. Ergo zahle ich auf Abschreibungen Steuern.

      Viele Grüße von
      Nun ist Schluß
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:08:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Steuern bezahlst Du nur, wenn auch andere STEUERPFLICHTIGE Erträge da sind, z. B. Zinsen. Diese können natürlich nicht unbesteuert bleiben, wenn Aufwendungen mit einem anderem Zusammenhang nicht steuermindernd wirken dürfen. Das ist eine systematische Folge des sog. Halbeinkünfteverfahrens. Das Steuerbilanz und Handelsbilanz auseinanderfallen ist im Übrigen nichts Neues (Hinweis auf Abschreibungen bei dauerhaften Wertminderungen und besondere Wertvorschriften des §6 EStG).
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:17:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      nuistSchlu :laugh:

      Hauptsache, es gibt ne fette Überschrift, ja? Du zahlst keine Steuern auf Abschreibungen, sondern auf die gewinne, wenn es sie gibt. Und das derartige Abschreibnungen nicht steuermindernd sind, ist irgendwie nicht überraschend, da bei Wertsteigerungen selbst bei Veräusserung doch auch keine Steuern mehr fällig werden. Entweder meinst Du etwas anderes oder es ist eine Halbwahrheit. Oder geht es detailierter? Gibt es ggf. Unterschiede hinsichtlich der steuerlichen Behandlung bei Veräusserungen und bei vorgenommenen Wertminderungen, etwa hinsichtlich des Beteiligungsvolumens oder dergleichen?

      Ansonsten würd eine Ungleichbehandlung doch mal wieder zu denkwürdigen Aktionen einladen, etwa: Ich hol mir mal durch eine "dauerhafte" Wertminderung eine Steuerersparnis per Abschreibung, um selbige beteiligung 2 Jahre später mit um so größeren gewinn, der dann steuerfrei ist, zu verkaufen. Nun beschwere sich einer, wenn das nicht geht :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:20:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      #Steuertip
      Bitte berücksichtige in diesem Fall den spezellen Steuerzahler, eine Lebensversicherung!
      Die vereinnahmenten Zinsen und Erträge werden per Direktgutschrift oder Einstellung in die RfB steuerfrei (ähnlich einer NV-Bescheinigung) an die Versicherten
      weitergereicht. Insofern Zahlen die Lebensversicherungen kaum Steuern. Bisher.
      Aufgrund der Kapitalmarktbewegung, werden Abschreibungen notwendig. Diese Abschreibungen dürfen wir nicht in der Steuerbilanz berücksichtigen und stellt einen Gewinn dar, der verstuert werden muß.


      Das ist sicherlich ein spezielles Thema, betrifft nur die Lebens- und Krankenversicherungen und bedarf einer genauen Analyse.

      Gruß
      Nun ist Schluß
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:29:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die gesamte Branche steht in Diskussion mit dem jeweiligen Wirtschaftsprüfer. In der Presse wurde das Thema nur einmal ( Börsenzeitung )angegangen. Beim IDW kann man sich auch über den HBG 341 b informieren.
      Ich versuche es mal in Zahlen.

      Du investierst 100,--
      90,-- in Festverzinslichen WPs
      10,-- in Aktien
      Steigen die Kurse hast Du stille Reserven und keinerlei Steuern.
      Fallen die Aktienkurse, und bleiben lange und deutlich unter Deinem Anschaffungskurs, mußt Du nach HGB 341 b abschreiben. In der Steuerbilanz nicht.
      Angenommen der Wert Deiner Aktien liegt bei 6,-- mußt Du 4,-- mit ca. 47 % versteuern und hast als Lebensversicherung keine Chance diese wiederzubekommen.

      Hoffentlich versteht mich mal einer.

      Gruß von
      Nun ist Schluß
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:35:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      ooooh menno...wasfürnscheiss!!!

      Hier die Anleitung des nächsten Threads

      Die Bildung von Drohverlustrückstellungen ist in der Steuerbilanz verboten und in der Handelsbilanz geboten. Durchbrechung des Massgeblichkeitsprinzips und Besteuerung von Rückstellungen. SKANDAL!!!
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:39:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      #nurmalsozugucken
      Für einige ist die Thematik eben zu hoch. Ich war mir vorher schon nicht sicher, ob ich es schreiben soll. Du bist der Beleg, daß ich das falsche Forum gewählt habe.

      Schade.
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:43:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      @nunistSchlu
      Hmmm, wenn ich mir Dein Beispiel so anschaue, hab ich schon ne Frage: Wenn Du in der Handelsbilanz abschreibst und in der Steuerbilanz net, warum kommst Du dann auf einen zu versteuernden Gewinn. In der Steuerbilanz müssten die Aktien aus dem Besipiel doch mit den Anschaffungskosten (=10 DM) bewertet werden. In der Handelsbilanz stehen sie bei dauernder Wertminderung bei 6 (weil Du da abschreiben darfst) in der Steuerbilanz bei 10 ! Wo ist denn da in der Steuerbilanz der Ertrag, der zu versteuern ist?
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:52:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort kommt, dauert aber ein bischen
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 14:05:01
      Beitrag Nr. 17 ()
      #Huta
      Du erstellt die Steuerbilanz auf Basis der Handelsbilanz.
      Wenn Du z.B. einen Jahresüberschuß von x nach den Abschreibungen hast, sieht die Steuerbilanz noch genauso aus. Jetzt mußt Du außerbilanziell jedoch auf den Jahresüberschuß die vorgenommene Abschreibung draufschlagen. Das Ergbnis ist Deine Bemessungsgrundlage.
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 14:06:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      Die Tippfehler verschenke ich.
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 14:18:58
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die Regelungen wurden bereits am 24.3.1999 verabschiedet. Weshalb kommst du erst jetzt damit an? Zumal es alle Unternehmen betrifft und kein Problem der Lebensversicherungen ist. § 60 EStDV ist älter als ich, dazu kann ich nichts sagen. Genauso kann man die Abzinsung der Rückstellungen und vieles mehr kritisieren. Allein die SPD dafür verantwortlich zu machen ist Nonsens.
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 14:22:40
      Beitrag Nr. 20 ()
      #nurmal..
      Bisher konnte man die Steuern durch Realisierung vermeiden.
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 14:29:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      Soweit es sich um nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des AV handelt ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S.1 bei voraussichtlich dauernder Wertminderung eine Teilwertabschreibung vorzunehmen. Ich weiss nicht was du meinst. Klär mich auf! Anscheinend bin ich doch etwas zu doof
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 14:42:15
      Beitrag Nr. 22 ()
      #nurmal..
      Du hast Recht, die Spreizung der Bilanzen begann 1999. Die Problematik der Versteuerung konnte durch einen Verkauf der betroffenen Titel vermieden werden. Der nächste Schritt war die Steuerbefreiung von Beteiligung, mit der Auswirkung, daß Abschreibungen und realisierte Kursverluste gleich gestellt wurden. Ein Verkauf half nicht mehr. Im Anschluß wurde der 341 b eingeführt. Danach muß auf des AV wenn es sich um eine dauerhafte Wertminderung eine Abschreibung vorgenommen werden. Aufgrund der Börsenbewegung ist es zu dieser Situation gekommen. Wir nehmen nun Abschreibungen vor, können die aber nicht steuerlich geltend machen. Alles weitere habe ich ja beschrieben. Selbstverständlich mache ich dem Verband auch entsprechende Vorwürfe. Aber auch der SPD, die nicht gewillt ist, diesen Umstand zu ändern.

      Viele Grüße
      von
      Nun ist Schluß


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