Steuerfreiheit bei AKTIENGEWINNEN ??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.09.02 16:14:37 von
neuester Beitrag 20.09.02 18:06:50 von
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Hallo zusammen,
Aktiengewinne sind ja bekanntlich Steuerfrei, wenn ich die entsprechende Aktie mindestens 12 Monate in meinem Besitz hatte.
Frage:
- Gilt das auch für Aktien die nicht an der Börse notiert sind ?
Wie sieht es aus wenn ich eine Unternehmensbeteiligung kaufe (z.B. an GmbH) und nach einem Jahr mit Gewinn verkaufe ?
Grüße, mpk
Aktiengewinne sind ja bekanntlich Steuerfrei, wenn ich die entsprechende Aktie mindestens 12 Monate in meinem Besitz hatte.
Frage:
- Gilt das auch für Aktien die nicht an der Börse notiert sind ?
Wie sieht es aus wenn ich eine Unternehmensbeteiligung kaufe (z.B. an GmbH) und nach einem Jahr mit Gewinn verkaufe ?
Grüße, mpk
Das gilt sogar, wenn Du Dir einen Sack Reis kaufst, und innerhalb des ersten Jahres mit Gewinn verkaufst!!!
P.S.: ...dabei ist unerheblich, ob zum Zeitpunkt des Kaufs eine Spekulationsabsicht bestand, oder nicht.
kann mir keiner weiterhelfen ?
Sack Reis ??
Klarer Fall von Warentermin-Geschäft.
Klarer Fall von Warentermin-Geschäft.
Hi mpk,
steuerfreie Gewinne sind die schönsten Gewinne, oder.
Vorsicht ist aber geboten, wenn Du mehr als 1% der gesamten Anteile hälts.
Bei Aktien ist dies wohl unwahrscheinlich.
Bei GmbH-Anteilen ist es aber leicht möglich.
Wenn Du in den letzten 5 Jahren mehr als 1% am Kapital beteiligt bistoder warst, sind Veräußerungen nach mehr als einem Jahr Besitzzeit nach § 17 EStG steuerpflichtig.
cu
pegru
steuerfreie Gewinne sind die schönsten Gewinne, oder.
Vorsicht ist aber geboten, wenn Du mehr als 1% der gesamten Anteile hälts.
Bei Aktien ist dies wohl unwahrscheinlich.
Bei GmbH-Anteilen ist es aber leicht möglich.
Wenn Du in den letzten 5 Jahren mehr als 1% am Kapital beteiligt bistoder warst, sind Veräußerungen nach mehr als einem Jahr Besitzzeit nach § 17 EStG steuerpflichtig.
cu
pegru
WARUM???
Das war mein voller Ernst!!!
Auch, wenn es noch so traurig ist...
Die "Spekulationssteuer" gilt für ALLES !!!
Das war mein voller Ernst!!!
Auch, wenn es noch so traurig ist...
Die "Spekulationssteuer" gilt für ALLES !!!
@ pergu: Bedeutet dies nun, dass ich mich z.B. mit 0,5 % an einer GmbH beteiligen kann und den Anteil nach 12 Monaten mit Gewinn veräussern kann ohne Steuern zu bezahlen ?
@ lassmichrein: Wenn ich nun nur ein Reiskorn von dem Reis besitze kann ich das wohl nach einem Jahr mit Gewinn verkaufen
Grüße, mpk
@ lassmichrein: Wenn ich nun nur ein Reiskorn von dem Reis besitze kann ich das wohl nach einem Jahr mit Gewinn verkaufen
Grüße, mpk
@mpk
Dir helfe ich nochmal weiter...
Dir helfe ich nochmal weiter...
Bei dem Verkauf von drei Säcken Reis bleibt allerdings zu prüfen ob der Tatbestand der Nachhaltigkeit gegeben ist und damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen. Die Vermittlung von einem Reissack ist nach § 22 Nr. 3 nicht einkommensteuerpflichtig sofern die Einkünfte 256 € nicht übersteigen.
@mpk Richtig. Der Gewinn durch den Verkauf eines Reiskorns unterliegt, sofern ausserhalb der Grenzen des § 23 EStG, nicht der Einkommensteuer.
@mpk Richtig. Der Gewinn durch den Verkauf eines Reiskorns unterliegt, sofern ausserhalb der Grenzen des § 23 EStG, nicht der Einkommensteuer.
Sorry Lassmichrein, aber ich habe Deine Antworten in Bezug auf meine Frage nicht verstanden. Ich will ja wissen für was ich keine Steuern zahlen muss.
Grüße, mpk
Grüße, mpk
Hi mpk,
ja (zu Deiner Frage #8)
cu
pegru
ja (zu Deiner Frage #8)
cu
pegru
@mpk
Da scheinen aber so einige neuere Entwicklungen an Dir vorübergegangen zu sein.
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben ab dem Veranlagungszeitraum 2002 nur noch dann steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn 512,-- EUR nicht übersteigt (§ 23 III S.6 EStG).
Da scheinen aber so einige neuere Entwicklungen an Dir vorübergegangen zu sein.
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben ab dem Veranlagungszeitraum 2002 nur noch dann steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn 512,-- EUR nicht übersteigt (§ 23 III S.6 EStG).
@11:
Ich wollte damit nur sagen, daß im Grunde genommen auf alles Steuer gezahlt werden muß, sobald das Wirtschaftgut weniger als 1 Jahr gehalten wurde, und die Grenze von 512 € überschritten wurde. Dabei ist es, wie gesagt, unerheblich, ob es Aktien, Autos, oder der o.g. Sack Reis ist.
Ich wollte damit nur sagen, daß im Grunde genommen auf alles Steuer gezahlt werden muß, sobald das Wirtschaftgut weniger als 1 Jahr gehalten wurde, und die Grenze von 512 € überschritten wurde. Dabei ist es, wie gesagt, unerheblich, ob es Aktien, Autos, oder der o.g. Sack Reis ist.
@mpk
wenn Du die Kohle hast um dich an einer GmbH zu beteiligen dann solltest Du dich evtl. mit der Besteuerung ein bisschen auseinandersetzen
Gruss
PAYBACK
wenn Du die Kohle hast um dich an einer GmbH zu beteiligen dann solltest Du dich evtl. mit der Besteuerung ein bisschen auseinandersetzen
Gruss
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