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    Aktien auf Kredit gekauft.Bank verklagen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.09.02 15:58:47 von
    neuester Beitrag 09.05.03 00:06:59 von
    Beiträge: 33
    ID: 636.736
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      Avatar
      schrieb am 22.09.02 15:58:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Auch ich bin einer von den Anleger die ihre Aktien auf Kredit gekauft
      haben.Als Sicherheit hat die Bank mein Haus eingetragen.
      Da sich meine Schulden in Grenzen hielten fragte ich vor
      ca 2 Jahren bei meiner Bank an ob ich Aktien auf Kredit
      kaufen kann!
      Dies war selbstverständlich überhaupt kein Problem für die
      Bank,da ja genügend Sicherheit vorhanden war bzw ist.
      Jetzt habe ich meine Steuererklärung bei eimen Steuerberater
      machen lassen.Dieser hat die Hände über den Kopf geschlagen
      und mir dringend geraten die Bank zu verklagen.
      Die Höhe meines Verlustes spielt keine Rolle bei meiner Frage.Aber soweit als vorab Info.Mein Darlehen ist ziemlich
      hoch,aber meine Aktien nichts mehr wert.Viele Anlageempfehlungen
      der Bank waren Flops.Allerdings meine eigenen auch!
      Nun Sitze ich halt auch großen Verlusten,da ich vieles verkauft
      habe.
      Hat jemand ähnlich Erfahrungen bzw. hat schon jemand seine
      Bank verklagt?
      Über Antworten und Anregungen bin ich sehr dankbar.
      heppy
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:04:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      @heppy

      ich sehe den sinn nicht, eine bank zu verklagen - GEKAUFT hast DU die aktien. empfohlen vielleicht die bank, den kredit gewährt auch - na und ? spätestens wenn du volljährig bist, solltest du dir über deine geschäfte im klaren sein.

      dpunkt

      (hab auch geld mit aktien verloren, für meine verhältnisse nicht wenig, schreie aber nicht nach der justiz, nur weil ich zu dumm/leichtgläubig/gierig war. aus fehlern wird man klug).
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:06:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,


      Weg ist weg.


      Kleiner Tip.

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      wird über 1000 % machen.


      Ich hoffe dann sind deine Verluste weg.



      Gruß
      rennfahrer
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:10:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Leidest du unter tiefgreifenden Bewußtseinsstörungen, Schwachsinn oder anderen seelischen Abartigkeiten? Dann bestünde womöglich eine Chance.
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:10:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bank verklagen?
      Typisch "deutsche Prozeßhansellösung"!
      Leute wie du haben sich gefälligst am Dachbalken aufzuhängen!
      Nicht andere für die eigene Gier verantwortlich machen!!

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      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:17:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hat der Steuerberater auch gesagt, welche Gründe du bei deiner Klage angeben kannst?
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:22:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      ...Natalys Frage ist die erste brauchbare Antwort hier.

      Wenn mir ein Steuerberater so einen Rat geben würde, würde ich auch drüber nachdenken, obwohl ich von allein nicht auf die Idee käme, andere für meine Fehler haften zu lassen. Die Frage ist also wohl berechtigt, oder???

      Und wenn die Gerichte so dämlich sein sollten, solche Klagen auf Kosten der Banken durchgehen zu lassen, wieso soll man dann nicht klagen. Ob die Gerichte aber so dämlich sind, das müssen andere beantworten....
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:22:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Alternativ:
      wähle die PDS!
      Wenn die drankommen, hast du Chancen, gegen die Vertreter des Monopolkapitals anzustinken.
      Allerdings ist dein Häuschen dann u.U auch weg, weil verstaatlicht!
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:25:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      @cashlover

      was heißt denn Prozeßhansellösung?
      Ich habe doch in meiner Frage lediglich gefragt ob es Sinn
      macht eine Bank zu verklagen.
      Auch habe ich nicht gesagt,das ich sie verklagen werde!
      Logo war auch Gier eine Kaufentscheidung.
      Also laß uns doch einfach disskutieren.Vielleicht hilft es ja dem einen
      oder anderen.
      Und so schlecht geht es mir auch noch nicht das ich
      mich an einen Balken hängen muß.
      heppy
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:33:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Verklag Sie alle!! Den Papst, Onkel Dagobert ubnd Daffy Duck meinetwegen auch noch, nur, bist du überhaupt schon volljährig oder kannst Du nicht zu Deiner Gier einstehen, hättest Du sie auch an der Rendite beteiligt???

      Wie groß ist Dein Haus, wie ist die Lage, hätte eventuell interesse, bevor es unter den Hammer kommt.
      bin damals bei DAX 8000 ausgestiegen und brauche langsam Investments für die Altersvorsorge, denke ein paar Häuser können da nicht schaden
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:36:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      @nataly

      er sagte,das sie meinen Kredit mehrmals erhöht haben
      und mich so weiter in die Schuldenfalle laufen ließen.
      Ich muß trotz meiner Schulden nicht an Hungertuch nagen.
      Ich sehe es genau so wie xylophon.
      Da ich auch eine Rechtschutzversicherung habe warum soll
      ich denn nicht klagen.Was kann ich denn verlieren?
      Meine Bank könnte mein Darlehen kündigen!Na und,gehe
      ich zu einer anderen Bank.
      Aber vielleicht erklärt sie sich im Vorfeld zu einer geseitigen
      einvernehmlichen Lösung bereit?
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:37:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      @heppy: Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast und diese Deckung übernimmt, könnte man einen Prozess riskieren.
      Aber meine Frage ist immer noch unbeantwortet: Auf welche Gründe sollst du denn nach Ansicht des Steuerberaters die Klage stützen? Die Bank müsste doch vorwerfbar etwas falsch gemacht haben?
      P.S.: Habe auch Aktien auf Kredit gekauft, bin aber bisher nicht auf die Idee gekommen, die Banken zu verklagen.
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:38:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      heppy

      Für WAS willst du denn die Bank haften lassen ?

      Im deutschen Recht gilt grundsätzlich:

      volenti non fit iniuria = demjenigen, der etwas freiwillig
      tut, geschieht kein Unrecht.

      Zusätzlich:

      1. Ohne konkrete Angaben kann dir keiner helfen

      2. Gibt´s Anwälte

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:38:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Du würdest ja wohl gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen!
      Die Grundregel heißt: Spekuliere nie auf Kredit.
      Wenn doch, trägt niemand anders das wirtschaftliche Risiko, als der Spekulant selber.
      Du fütterst bestenfalls noch nen Advokaten mit durch.
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:42:22
      Beitrag Nr. 15 ()
      ..nun, es gibt gerade in diesem Bereich immer wieder sehr seltsame Entscheidungen...wirklich.
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:43:42
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ob die bank den Fehler gemacht hat oder du ist egal.

      Die Prozesskosten dürften sehr hoch sein, daher solltest du abklären, ob die Versicherung die Kosten übernimmt. Falls ja MUSST du klagen. Da hast dann nichts zu verlieren und kannst nur gewinnen.

      Wenn die Versicherung nicht einspringt, würde ich mich dem Prozeßrisiko nicht aussetzen.

      Reine Chancen-Risiko Abwägungen...

      Um Schul usw. geht es dabei gar nicht. Die Bank überlegt jedenfalls nicht, ob sie dich verklagen soll (z.B. die Immobiliensachen die hier vor einiger Zeit zur Sprache kamen).

      Gruß
      S.
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:43:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      hat am ende gar die bank den kauf auf kredit empfohlen ???
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:44:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      #11

      Zitat:"Da ich auch eine Rechtschutzversicherung habe warum soll
      ich denn nicht klagen.Was kann ich denn verlieren?"
      ........

      genau das meine ich mit "Prozeßhansellösung"!!
      Das schießt man mal einfach in die Luft und schaut, ob man was trifft.
      Aber die Rechtschutzversicherungen prüfen mittlerweile sehr genau die Prozeßrisiken.
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:45:35
      Beitrag Nr. 19 ()
      man kann wegen Dummheit niemanden verklagen !!!!
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:45:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      Also ich sehe das so: Wer so gierig ist bzw. so "doof" und Aktien auf Kredit kauft, ist selber schuld.
      Nun ist hier vielleicht aber die Frage zu klären,ob Deine Bank dir definitiv den Rat gegeben hat(das schliesse ich aus,da du mit dem Anliegen an die Bank herangetreten bist), und ob als Verwendungszweck im Kreditvertrag auch Kauf von Aktien angegeben wurde.
      Insofern hätte der Anlageberater der Bank dich auf das Risiko aufmerksam machen müssen.Hier wäre vielleicht eine Chance, aber auch die stufe ich als gering ein.Schliesslich hast Du letztendlich die Anlageentscheidungen getroffen.Den Fehler musst Du dir nun mal eingestehen(wie wohl ziemlich alle hier im Board).Es war für dich eine Wette - hop oder top.
      Etwas positives bleibt dir ja immerhin:die Zinsen für das Darlehen kannst Du als Werbungskosten geltend machen :D
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:50:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zu #20: Werbungskosten: Das trifft zu, allerdings kann heppy den Verlustvortrag aus den Speku-Geschäften nur mit Gewinnen aus Speku-Geschäften verrechnen. Und die müssen erst mal gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 16:53:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich wäre nie selber auf die Idee gekommen meine Bank
      zu verklagen.
      Da ich aber im Vollbesitz meiner geistigen Sinne bin,
      eine gute Rechtschutzversicherung habe überlege ich
      schon das ganze Wochenende diesen Schritt zu tun.
      Allerdings werde ich diesen Schritt nur dann tun,wenn
      meine Rechtschutzversicherung den Fall bezahlen würde.
      Ich werde jedenfalls kein gutes Geld schlechtem hinterher
      werfen.
      @nataly
      Er ist der Meinung das die Bank mich nicht über die Risiken
      aufgeklärt hat.
      Ich sagte ihm aber auch das die Bank dies im Grunde getan
      hat und das ich sogar unterschrieben habe ein spekulativer
      Anleger bin.
      Trotzdem ist er der Meinung,das ich mit einer Klage Erfolg
      haben könnte!!!!
      Ich habe nächste Woche nochmals ein Termin bei meinem Steuer
      berater.Er will mir einen Guten Anwalt nennen.
      Fragen kostet ja nichts.
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 17:06:57
      Beitrag Nr. 23 ()
      @dollarking 2000

      Deswegen bin ich eigentlich zum Steuerberater gegangen.
      Die Zinsen wurden letztes Jahr schon nicht vom Finanzamt
      anerkannt.
      Die Begündung dafür war,das die Aktien nicht lange genug
      im Depot waren.Keine Langfristanlage sozusagen....
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 17:08:53
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ich sagte ihm aber auch das die Bank dies im Grunde getan
      hat und das ich sogar unterschrieben habe ein spekulativer
      Anleger bin.


      denn ist ja alles klar, oder! Junge Junge
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 17:09:35
      Beitrag Nr. 25 ()
      heppy, ich beneide Deinen Steuerberater.

      Ein Mandant der gleichermaßem mit Kapital wie mit Blödheit bestückt ist - Volltreffer.

      kalauer7
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 17:15:39
      Beitrag Nr. 26 ()
      happy
      @all

      finde eine diskussion hierüber grundsätzlich gut.

      allerdings kann ich user happy und seinem problem nicht ganz folgen.

      dir hat dein steuerberater bis dato ein floh ins ohr gesetzt. gründe kann dir dein steuerberater nicht nennen. hoffentlich ist er wenigstens ein fähiger steuerberater.

      und happy, wenn du mit diesem gedanken spielst, solltest du dir selbst gedanken machen darüber, ob du etwas unternehmen willst, welcher anwalt hierfür kompetent ist und ob sich der finanzielle aufwand lohnt, denn deine rechtsschutz prüft vorab, ob deckung besteht. und ich kann dir aus erfahrung sagen, daß die deckung abgelehnt wird. allerdings muß ich einfügen, daß dies nicht auf meine eigene erfahrung zurückgreift.

      viel glück bei deinen entscheidungen
      kreuzas
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 17:23:54
      Beitrag Nr. 27 ()
      Zu #23: Wenn das Finanzamt die Zinsen nicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (Anlage KAP) anerkennt, ist die Begründung nachvollziehbar.
      Die Zinsen sind dann aber als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (Anlage SO 2001, Seite 2)zu berücksichtigen.
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 17:29:19
      Beitrag Nr. 28 ()
      Wenn der vom StB empfohlene Anwalt Erfolgsaussichten sieht und die RS-Versicherung Deckung gewährt, wäre ein Rechtsstreit durchaus in Erwägung zu ziehen. Allerdings steht auch dann der Erfolg nicht fest.
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 17:40:17
      Beitrag Nr. 29 ()
      Die Sorte high-risk-gambler mag ich:
      mit dem Geld anderer spekulieren und, wenn`s zu einer Warren Buffet Karriere nicht gereicht hat, wiederum mit dem Geld anderer (Versicherungsgemeinschaft) prozessieren.
      Hoffentlich gibts eins vor`n Latz!!
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 22:59:53
      Beitrag Nr. 30 ()
      #29 Dem kann ich nur 1000 %ig zustimmen.
      Avatar
      schrieb am 30.04.03 14:52:48
      Beitrag Nr. 31 ()
      @ Heppy,


      was ist denn aus deinem 2 Beitrag aus WO geworden?
      Avatar
      schrieb am 01.05.03 16:41:39
      Beitrag Nr. 32 ()
      @heppy

      Wenn die Rechtschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt,
      frag doch deinen Steuerberater. Dann siehst du ja,
      wie sicher er sich ist. ;)
      Avatar
      schrieb am 09.05.03 00:06:59
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ihr wart ja fast alle gegen ihn und seid über den user hergefallen - klar irgendwo verständlich.

      ABER:

      Bedenkt bitte, daß die Banken in der Regel auch gnadenlos sind und jede Chance ergreifen um an euere Kohle zu kommen. Die hätten sich nicht gefragt, ob sie klagen oder nicht klagen sollen - die hätten es sofort gemacht...

      PS: Wie ist denn der Prozess ausgegangen?!


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