Auslandsaufenthalt - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.09.02 20:01:44 von
neuester Beitrag 30.09.02 20:34:23 von
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Hallo,
ich bin derzeit für einen Auslandsaufenthalt in Frankreich vorgesehen. In dem Vertrag steht, dass ich nach der Zeit in Frankreich noch für mindestens 2 Jahre bei meinem Arbeitgeber bleiben muss. Auch hier die Frage, ob so etwas vor Gericht Bestand haben würde. Wichtig: Ich bin kein außertariflich bezahlter Mitarbeiter.
Danke und vielen Dank!
Carlo
ich bin derzeit für einen Auslandsaufenthalt in Frankreich vorgesehen. In dem Vertrag steht, dass ich nach der Zeit in Frankreich noch für mindestens 2 Jahre bei meinem Arbeitgeber bleiben muss. Auch hier die Frage, ob so etwas vor Gericht Bestand haben würde. Wichtig: Ich bin kein außertariflich bezahlter Mitarbeiter.
Danke und vielen Dank!
Carlo
Soll das heißen, du kannst zwei Jahre lang nicht kündigen?
Das wird dort so nicht explizit ausgewiesen, de fakto ist es aber eine Einschränkung meiner Kündigungsmöglichkeit.
Geht das überhaupt nach deutschem Recht oder ist das nur ein Einschüchterungsversuch, um die Investitionen in den MA zu sichern?
Geht das überhaupt nach deutschem Recht oder ist das nur ein Einschüchterungsversuch, um die Investitionen in den MA zu sichern?
Fußballspieler sind doch auch vertraglich so gebunden, dass sie erst nach einer bestimmten Dauer veräussert werden dürfen bzw. sich selbst verkaufen dürfen.
Einzelvertraglich dürfen längere Kündigungsfristen als die in § 622 Abs. 1 bis 3 genannten vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 Satz 3 BGB). Allerdings darf für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).
So eine Klausel ist mit großer Sicherheit nicht o.k..
De fakto bedeutet dies eine Kündigungsfrist von zwei Jahren. Diesen Vertrag solltest du auf keinen Fall unterschreiben. Du solltest lieber darauf achten, dass das Arbeitsverhältnis während deiner Zeit in Frankreich ebenfalls kündbar ist, doch dort die Kündigungsfrist nicht zu kurz. Ein Rückumzug,.... ist sicherlich etwas mehr Aufwand.
De fakto bedeutet dies eine Kündigungsfrist von zwei Jahren. Diesen Vertrag solltest du auf keinen Fall unterschreiben. Du solltest lieber darauf achten, dass das Arbeitsverhältnis während deiner Zeit in Frankreich ebenfalls kündbar ist, doch dort die Kündigungsfrist nicht zu kurz. Ein Rückumzug,.... ist sicherlich etwas mehr Aufwand.
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