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    Darf eine Bank bei Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung (Depot+Ver.Konto) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.10.02 23:17:31 von
    neuester Beitrag 23.10.02 01:57:37 von
    Beiträge: 6
    ID: 648.798
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      Avatar
      schrieb am 19.10.02 23:17:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gebühren für den Übertrag von Wertpapieren verlangen?
      Avatar
      schrieb am 19.10.02 23:35:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kommt an, für was Gebühren erhoben werden...

      Jau, sie darf !! Bearbeitung, Zeitaufwand, Übertrag der Papiere ...

      Schlüssle Deine Gebühren mal auf und sende mir eine BM, ich schaus mir an.

      Grüße
      MB:D
      Avatar
      schrieb am 20.10.02 12:08:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      natürlich darf sie das, das liegt in ihrem ermessen.
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 19:50:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielleicht hilft dies weiter:

      Unzulässige Gebühren bei Auflösung des Depots
      Verlangt der Kunde die Auflösung des Depots, dann ist die Bank gesetzlich zur
      Herausgabe der von ihr verwalteten Wertpapiere verpflichtet. Sie darf deshalb bei
      Auflösung des Depots kein Entgelt verlangen. In einem Schlichtungsspruch von 1999 hat
      der Ombudsmann der privaten Banken den Geldhäusern untersagt für den Depottransfer
      eine Gebühr zu erheben.

      Bankkunden, denen von ihrem Geldinstitut ebenfalls Entgelte für einen Depotwechsel
      abverlangt wurden, bietet die Verbraucher-Zentrale NRW mit einem Musterbrief
      Hilfestellung bei der Rückforderung. [www.vz-nrw.de/depot ]

      http://www.infos.com/de/depotaufloesung/index.epl
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 20:09:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Darstellung unter #4 erscheint mir an sich überzeugend.

      Abgesehen davon: Welche Seite hat denn gekündigt? Im Falle einer Kündigung durch die Bank selber spricht meines Erachtens noch mehr dafür, den Kunden nicht mit Entgelten zu belasten.

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      Avatar
      schrieb am 23.10.02 01:57:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5 Ich beabsichtige zu kündigen.


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