Darf eine Bank bei Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung (Depot+Ver.Konto) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.10.02 23:17:31 von
neuester Beitrag 23.10.02 01:57:37 von
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Gebühren für den Übertrag von Wertpapieren verlangen?
Kommt an, für was Gebühren erhoben werden...
Jau, sie darf !! Bearbeitung, Zeitaufwand, Übertrag der Papiere ...
Schlüssle Deine Gebühren mal auf und sende mir eine BM, ich schaus mir an.
Grüße
MB
Jau, sie darf !! Bearbeitung, Zeitaufwand, Übertrag der Papiere ...
Schlüssle Deine Gebühren mal auf und sende mir eine BM, ich schaus mir an.
Grüße
MB
natürlich darf sie das, das liegt in ihrem ermessen.
Vielleicht hilft dies weiter:
Unzulässige Gebühren bei Auflösung des Depots
Verlangt der Kunde die Auflösung des Depots, dann ist die Bank gesetzlich zur
Herausgabe der von ihr verwalteten Wertpapiere verpflichtet. Sie darf deshalb bei
Auflösung des Depots kein Entgelt verlangen. In einem Schlichtungsspruch von 1999 hat
der Ombudsmann der privaten Banken den Geldhäusern untersagt für den Depottransfer
eine Gebühr zu erheben.
Bankkunden, denen von ihrem Geldinstitut ebenfalls Entgelte für einen Depotwechsel
abverlangt wurden, bietet die Verbraucher-Zentrale NRW mit einem Musterbrief
Hilfestellung bei der Rückforderung. [www.vz-nrw.de/depot ]
http://www.infos.com/de/depotaufloesung/index.epl
Unzulässige Gebühren bei Auflösung des Depots
Verlangt der Kunde die Auflösung des Depots, dann ist die Bank gesetzlich zur
Herausgabe der von ihr verwalteten Wertpapiere verpflichtet. Sie darf deshalb bei
Auflösung des Depots kein Entgelt verlangen. In einem Schlichtungsspruch von 1999 hat
der Ombudsmann der privaten Banken den Geldhäusern untersagt für den Depottransfer
eine Gebühr zu erheben.
Bankkunden, denen von ihrem Geldinstitut ebenfalls Entgelte für einen Depotwechsel
abverlangt wurden, bietet die Verbraucher-Zentrale NRW mit einem Musterbrief
Hilfestellung bei der Rückforderung. [www.vz-nrw.de/depot ]
http://www.infos.com/de/depotaufloesung/index.epl
Die Darstellung unter #4 erscheint mir an sich überzeugend.
Abgesehen davon: Welche Seite hat denn gekündigt? Im Falle einer Kündigung durch die Bank selber spricht meines Erachtens noch mehr dafür, den Kunden nicht mit Entgelten zu belasten.
saltus
Abgesehen davon: Welche Seite hat denn gekündigt? Im Falle einer Kündigung durch die Bank selber spricht meines Erachtens noch mehr dafür, den Kunden nicht mit Entgelten zu belasten.
saltus
#5 Ich beabsichtige zu kündigen.
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