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    Euer steuerlicher Beitrag zur Beseitigung der Flutschäden... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.10.02 14:27:48 von
    neuester Beitrag 28.10.02 15:07:51 von
    Beiträge: 5
    ID: 652.326
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      Avatar
      schrieb am 28.10.02 14:27:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      zu versteuerndes Einkommen Grundtarif Splittingtarif
      20.000,00 EUR 170,91 EUR 261,64 EUR
      30.000,00 EUR 175,13 EUR 339,71 EUR
      40.000,00 EUR 178,29 EUR 341,82 EUR
      50.000,00 EUR 166,69 EUR 346,04 EUR


      Euer Beitrag = Verzicht auf die Entlastung 2003 zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 14:43:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn jetzt alle Arbeitnehmer aus der Gewerkschaft austreten, bleibt das Nettoeinkommen doch so ca. gleich?

      Würde gerne aus der IHK austreten, wer kennt sich da aus? Ist leider teurer aber genauso spannend wie das Gewerkschafts-Abo.
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 14:50:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2

      schade dass Sie noch drin sind.
      Hätten von Anfang an jede Beitrags-
      zahlung verweigern müssen.

      Hat mal bei mir funktioniert.

      Nach einigen sinn-, zweck- und fruchtlosen
      Schriftverkehren hat man dort dann aufgegeben......
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 14:51:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1 @ Doktor Dax:

      Warum hörst Du bei 50.000 € auf :confused: ;)
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 15:07:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo keinschweinweissbescheid,
      Meinst Du (Du ist doch okay? gilt auch für mich) die IHK?
      Ich kenne da nur immer wieder Versuche; die werden aber juristisch immer abgebügelt. Das Recht der positiven und negativen Koalitionsfreiheit gilt in unserem geliebten Staat nicht für jeden.
      Bei uns ist das IHK-Zwangsgeld automatisch mit dem Gewerbesteuerbescheid gekoppelt, FA gibt problemlos alle Daten an IHK weiter. Auch die Gewerbehörden haben für jede (trotz "Gewerbefreiheit" kostenpflichtigen An-/Um-Änderungsmitteilung" immer gleich ein Durchschlag für die IHK).
      Selbst wenn der Verigißmichirgendwann-Trick funktionieren würde, würden sie doch immer wieder automatisch an mich erinnert. Ich bin gerade dabei versuchen zu verhindern, daß nicht (im Zuge einer Rechtsformänderung) doppelt abkassiert (aus er gleichen Bemessungsgrundlage) wird, wie es seit einiger Zeit passiert.

      Da haben es die Arbeitnehmer mit ihrer Gewerkschaft beim Austritt doch leichter. Da gibt es doch legale Kündigungsmöglichkeiten?


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