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    Ausgabeaufschlag als Werbungskosten absetzen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.11.02 18:29:24 von
    neuester Beitrag 01.11.02 21:34:44 von
    Beiträge: 6
    ID: 654.513
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      schrieb am 01.11.02 18:29:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann man den Ausgabeaufschlag der bei Ausgabe eines Genussscheins anfällt gleich im ersten Jahr absetzen oder muss man ihn auf die gesamte Laufzeit abscheiben?
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 18:36:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      "BFH: Ausgabeaufschlag als Werbungskosten absetzbar ?


      Der BFH stellt in seinem Urteil vom 23.02.2000 (Az.: VIII R 40/98) fest:

      Ein beim Erwerb einer stillen Beteiligung an den Geschäftsinhaber entrichtetes Ausgabeaufgeld gehört zu den Anschaffungskosten der stillen Beteiligung und ist nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar.

      Vorinstanz: FG Berlin!"
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 18:43:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schade....
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 19:16:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Stimmt genau, was Nataly sagt... Der Ausgabeaufschlag gehört zu den Anschaffungsnebenkosten und mindert die Steuerlast erst bei der Ermittlung des Speku-gewinns (Verkaufspreis abzügl Anschaffungskosten incl. Ausgabeaufschlag)....
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 20:17:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich vermute, rrr wollte den Aufschlag als WK bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machen, nicht bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften.

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      schrieb am 01.11.02 21:34:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Nataly: richtig! Danke für die Auskunft :)


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