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    Wann geht der dumme Michel endlich auf die Straße? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.11.02 13:40:08 von
    neuester Beitrag 13.11.02 16:00:26 von
    Beiträge: 15
    ID: 657.980
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      schrieb am 10.11.02 13:40:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es bedarf nicht mehr vieler Worte, um die Unfähigkeit der jetzigen Regierung zu Blatte zu tragen.
      Langsam hat auch jeder Sonderschüler gemerkt, wie sehr die bürokratische Abzockgemeinschaft um die Lügner Schröder und Eichel mit ihren wahnwitzigen Steuern- und Gesetzesänderungen Deutschland schaden - gar in den Ruin treiben wird. Schließlich weiß man als Jurist und Deutschleher besser als jeder Wirtschaftsexperte, was gut für unser Land ist.

      In wohl jedem anderen Land wären die Bürger schon lange auf der Straße, würden einen Generalstreik durchziehen oder sogar so manchem Regierungslügner persönlich an den Kragen gehen.

      Wann wird der lasche deutsche Michel endlich aktiv? Wann geht er auf die Straße? Wann passiert endlich etwas? :mad:

      MM
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      schrieb am 10.11.02 13:42:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      JA!! Bürgerkrieg!!
      Aufgehetzt von der Bildzeitung und der CDU werden wir ab 5.45 Uhr zurückschiessen
      Avatar
      schrieb am 10.11.02 13:48:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...da warte ich schon lange drauf. Die Abzocke mit den Steuern und Sozialabgaben ist doch garnichts gegen dass was die Politiker und Banken ausgehandelt haben wegen der angeblichen Altschulden der DDR, den berühmten "Solibeitrag". Dass war rafinierte Umverteilung des Geldes an die Banken und die großen Konzerne....

      Der Milliardenbetrug mit den "Altschulden"
      Die willkürliche Erzeugung von mehreren 100 Mrd. DM Schulden zu Lasten der ostdeutschen Wirtschaft und der gesamtdeutschen Steuerzahler ist ein so ungeheuerlicher Vorgang, daß viele ihn bis heute nicht begriffen haben.

      Warum blieb am Ende der "Abwicklung" durch die Treuhand vom gesamten Volksvermögen der ehemaligen DDR nichts als rund 400 Mrd. DM Schulden im Erblastentilgungsfonds übrig? Ein wesentlicher Faktor ist die von jedem normalen Standpunkt völlig unsinnige und rechtswidrige Übernahme der DDR-internen Pseudoschulden. Bei einem Seminar des "Diskussionsforums Ost" Ende Mai in Dresden befaßte der Dozent aus Halle Manfred Potschka sich in seinem Vortrag über die Treuhand und den "größten Vermögenstransfer der Geschichte" auch mit dem Thema Altschulden. Der folgende Text, soweit nicht kursiv gesetzt, ist dem Dresdner Vortrag von Herrn Potschka entnommen.

      Westliche Banken und Versicherungen übernahmen das ganze ostdeutsche Filialnetz der früheren DDR-Banken. Als aussagekräftige Quelle kann hier der Bericht des Bundesrechnungshofes "über die Abwicklung von Altkrediten der ehemaligen DDR und die Übernahme von Geschäften ehemaliger DDR-Kreditinstitute durch andere Geschäftsbanken" vom 27. September 1995 dienen: Das Eigenkapital der ehemaligen DDR-Banken wurde als einziges gesellschaftliches Vermögen bei der Währungsunion 1:1 umgestellt. Schon dies war ein gewaltiges Geschenk für die westdeutschen Banken, denn im Durchschnitt betrug das Umstellungsverhältnis der Betriebs-, Bevölkerungs- und Bankvermögen 1,81:1. Zusätzlich erwarben die Banken aber noch die Ansprüche auf Altschuldenforderungen, die im Verhältnis 2:1 umgestellt wurden und sich ab 1. Juli 1990 zu westüblichen Zinssätzen vermehrten.

      Diese Vorgänge beschrieb Der Spiegel vom 23. Oktober 1995 unter der Überschrift "Zweite Enteignung. Der Bundesrechnungshof wirft Bonn Verschleuderung von Steuergeldern in Milliardenhöhe beim Abwickeln des DDR-Bankensystems vor." So ließ sich beispielsweise die Berliner Bank A.G. bei den Verhandlungen mit der Berliner Stadtbank, die aus der Staatsbank der DDR hervorgegangen ist, eine Schadenersatzsumme von 115 Mio. DM festschreiben, falls die Fusion nicht klappen sollte, und drohte mit dem Abbau von mehreren tausend Arbeitsplätzen. Aber die Berliner Bank A.G. kaufte die Berliner Stadtbank für 49 Mio. und erwarb damit Ansprüche auf "Altschuldenforderungen" von 11,5 Mrd. DM. Bei nicht mehr eintreibbaren Schulden verpflichtete sich die Bundesregierung, einzuspringen. Dafür kommt letztlich der Steuerzahler auf.

      Das Mißverhältnis zwischen Kaufsumme und Profit (ca. 10000%) ist einfach unfaßbar. Wie konnte die Treuhand so einen Deal zulassen? Und die Berliner Bank A.G. ist kein Einzelfall: In "Verpaßte Chance" wird über ein Gerichtsurteil vom 21. September 1995 in Magdeburg berichtet, wonach die DG Bank, die am 10. September 1990 die "Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft" der DDR gekauft hatte, nicht berechtigt sei, alte "Kredite" an die LPGen einzutreiben. Geklagt hatten 20 LPGen, bei denen die DG Bank versucht hatte, Zinsen für "Kredite" in Höhe von 7,6 Mrd. DM zu kassieren. Im Zuge des Verfahrens kam heraus: Die DG Bank hatte besagte Bank für ganze 106 Mio. DM von der Treuhand gekauft, obwohl allein noch Bareinlagen in Höhe von 250 Mio. DM vorhanden waren, zudem Liegenschaften im ganzen DDR-Gebiet. Und außerdem hatte sie noch Schuldforderungen im Wert von 15 Mrd. DM erworben, für deren Rückzahlung die Bundesregierung bzw. die gesamtdeutschen Steuerzahler hafteten!

      Wie der Bundesrechnungshof in seinem Bericht vom 27. September 1995 darstellte, betrugen die Altkreditforderungen 177,5 Mrd. DM:

      Deutsche Kreditbank AG rd. 124,5 Mrd. DM
      Deutsche Außenhandelsbank rd. 7,0 Mrd. DM
      Genossenschaftsbank Berlin rd. 17,5 Mrd. DM
      Berliner Stadtbank AG rd. 11,5 Mrd. DM
      Deutsche Handelsbank AG rd. 6,5 Mrd. DM
      Sparkassen und Volksbanken rd. 10,5 Mrd. DM



      Aus welchen Kategorien von Schulden und Krediten setzten sich diese Forderung zusammen? Offiziell gab die Bundesregierung an, mit Inkrafttreten der Währungsunion am 1. Juli 1990 folgende Schulden übernommen zu haben:

      28,0 Mrd. DM interne Schulden des Staatshaushalts
      23,3 Mrd. DM Netto-Auslandsverschuldung
      38,0 Mrd. DM Wohnungsbaukredite
      104,0 Mrd. DM Altschulden der Treuhandbetriebe
      26,0 Mrd. DM Restausgleichsposten aus der Währungsumstellung

      --------------------------------------------------------------------------------

      216,7 Mrd. DM insgesamt



      Der weitaus größere Teil davon sind keine Schulden im westlichen Sinne: Das gilt für die Altschulden der Treuhandbetriebe, die "Kredite" an die Wohnungsbaugesellschaften und an die Kommunen (enthalten im ersten Posten) in Höhe von 6,9 Mrd. Schulden - zusammen fast 150 Mrd. DM!

      Umfassende Rechtsgutachten und auch Experten von Wirtschaftsinstituten gelangen immer wieder zu dem gleichen Ergebnis: Es ging bei diesen "Altschulden" der DDR in Wirklichkeit um Finanzzuweisungen einer zentralistischen Planwirtschaft, die mit Krediten im marktwirtschaftlichen Sinne nichts gemein hatten. Mit dem Einigungsvertrag wurden keine Schulden übernommen, sondern begründet und geschaffen. In der Planwirtschaft wurde im Planungsprozeß entschieden, wie viele Mittel ein Betrieb, eine Gemeinde bzw. LPG zu erhalten hatte - mit zu erfüllenden Auflagen. Es gab keine eigenverantwortliche Tätigkeit der Betriebe. Geld war kein allgemeines Äquivalent und kein Anrecht auf Leistungen und Güter. "Gläubiger" (Staatsbank der DDR u.a.) war der Staat, "Schuldner" (staatlicher Betrieb, Gemeinde als Staatsorgan) war ebenfalls der Staat mit staatlichen Aufgaben.

      Hinzu kommt, daß die "Kreditnehmer" diese "Kredite" zu DDR-Zeiten nicht zu den Bedingungen aufgenommen haben, die ihnen nachträglich auferlegt wurden. Es gibt keinen ursprünglichen "Kreditvertrag" und auch keine Unterschrift unter eine Verpflichtung zu 11% Zinsen (in der DDR lag der Zinssatz bei 0,5%). Das alles wurde nachträglich unter Androhung von Sanktionen aufgenötigt. In der Regel geschah das, indem der Erlaß eines Teils der "Schulden" davon abhängig gemacht wurde, daß die vorgerechneten Schulden und Modalitäten des Schuldendienstes anerkannt wurden.

      Unter den Augen von Bundesfinanzministerium und Treuhandanstalt wurden diese absurden "Altschuldenforderungen", soweit sie von der Bundesregierung übernommen wurden, in einem Erblastentilgungsfonds untergebracht, der rund 400 Mrd. DM umfassen soll. Der Schuldendienst an die westdeutschen Banken erfolgt streng separat vom übrigen Schuldendienst. Das ist nichts anderes als eine gewaltige Subventionierung der Banken zu Lasten der ostdeutschen Wirtschaft.

      Soweit Manfred Potschka. Man kann sich denken, wie sehr der Albatros der Altschulden dem Aufbau Ost geschadet hat. Auch der produktivste Betrieb mußte daran pleite gehen. Andere Betriebe wurden aufgrund dieser künstlichen Schulden in ihren Büchern für symbolische Summen verschenkt und dann oft dicht gemacht. Die Treuhand übernahm Altschulden und häufte ein Multimilliardendefizit auf, usw.

      Es bleibt die Frage, wer diesen Milliardenschwindel anzettelte und warum. Wer war verantwortlich für diesen Aspekt der Wirtschafts- und Währungsunion vom 1. Juli 1990? Was bewog die Volkskammer bei ihrer letzten Sitzung am 24. Juni 1990 zur Verabschiedung des Zinsanpassungsgesetzes, das den winzigen DDR-Zins auf Westniveau von 10-11% anhob?

      Direkt profitierten zweifellos die westdeutschen Banken, die das leicht kassierte Geld der Steuerzahler West und Ost sogleich ins große Finanzkasino trugen, um die größte Spekulationsorgie aller Zeiten zu veranstalten. Diese Party ist allerdings inzwischen auch vorbei.

      Wer wollte den Betrug mit den Altschulden noch? Wer hatte ein Interesse, den Aufbau Ost zu sabotieren, wenn nicht die Gegner der Wiedervereinigung in Ost und West? Ost: So mancher 1990 ins gesellschaftliche Abseits beförderte SED-Bonze wird Kohl & Co. diese Altschuldenzeitbombe wohl wärmstens gegönnt haben. West: Die geopolitische Fraktion à la Huntington, Kissinger, Brzezinski konnte zwar die Wiedervereinigung nicht verhindern, wollte aber auf keinen Fall, daß der Wirtschaftsaufbau der neuen deutschen Bundesländer bald zum Modell für ganz Osteuropa und den Rest der Welt würde. Eine Sabotageaktion, und erst recht eine für ihre Bankierfreunde so überaus lukrative wie der Altschuldenschwindel, war da gerade recht.

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      Titelinterview: Zeit-Fragen Nr. 27 vom 01.05.96, Seite 1 bis 2

      Zeit-Fragen im Gespräch mit Professor Karl A. Schachtschneider

      Unrecht kann nicht zu Recht werden
      Maastricht, DDR-Altschulden und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
      Das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum Maastricht-Vertrag und die anstehende Entscheidung über die Altschuldenregelung im Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR sind in ihrer Brisanz bislang kaum gewürdigt worden. Professor Schachtschneider, juristischer Vater beider Klagen, äussert sich zu den mit beiden Fällen verbundenen grundsätzlichen rechtlichen und politischen Fragen.



      Prof. Karl A. Schachtschneider bei einem Vortrag in Zürich. (Foto: uh/panaopticum)

      Zeit-Fragen: Herr Professor Schachtschneider, Sie haben das Maastricht-Verfahren massgebend geprägt. Worum ging es dabei? Was waren die Auswirkungen des Entscheids in dieser Sache?

      Professor Schachtschneider: In diesem Musterprozess ging es um eine wesentliche Veränderung des europäischen Verfassungsrechts. Die Institutionalisierung der Europäischen Union hat das Verhältnis der europäischen Gemeinschaft zu den europäischen Völkern von Grund auf verändert. Das vor einiger Zeit ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat dieses Verhältnis erneut wesentlich verändert und den Versuch eines Staatsstreiches abgewehrt: Denn der Maastricht-Vertrag hatte im Artikel F Abs.3 den Führern Europas das Recht gegeben, sogar die Verfassungen der Völker zu ändern. In einer Generalklausel sollte ihnen das Recht eingeräumt werden, alle Mittel zu nutzen, die erforderlich sind, um die Ziele und Politiken des Vertrages zu verwirklichen. An dieser Vorschrift wäre der Vertrag gescheitert, wenn das Gericht sie nicht als eine unverbindliche politische Absichtserklärung eingestuft hätte.

      Verantwortung bleibt bei nationalen Parlamenten
      Das demokratische Prinzip ist allein auf die Völker bezogen, so das Bundesverfassungsgericht: Das Europäische Parlament kann die demokratische Legitimation nur stärken, aber nicht begründen. Das bedeutet insbesondere: Die gesamte Politik in Europa ist wesentlich durch die Gesetzgebungsorgane der Völker, durch die nationalen Parlamente verantwortet. Letztere sind durch dieses Urteil enorm gestärkt worden.

      Wo wirkt sich dieses Verfahren heute aus?

      Diese Erkenntnisse sind hinsichtlich der Währungsunion von grosser Bedeutung. Die Währungsunion ist vom Bundesverfassungsgericht gutgeheissen worden, aber mit ganz erheblichen Vorbehalten.

      Das Entscheidende dabei ist, dass das Bundesverfassungsgericht die sogenannten Konvergenzkriterien für Deutschland verbindlich gemacht hat. Deutschland darf nur noch einer Stabilitäts gemeinschaft angehören, und die wird nach den Konvergenzkriterien bestimmt.

      Laut Vertrag sind diese Kriterien nämlich für die künftigen Mitgliedsländer überhaupt nicht verbindlich. Zwar gab es eine völkerrechtliche Verpflichtung für alle Mitglieder der Union, nach diesen Kriterien die Konvergenz anzustreben, aber sie sind nicht Voraussetzung der einheitlichen Währung.

      Währungsunion ohne Chance?
      Angenommen, der Europäische Rat begründet - allen Widerständen zum Trotz - die geplante Währungsunion, welche europäischen Staaten werden integriert? Und wenn sich diese Währungsunion dann nach einiger Zeit als instabil erweist, hat das Bundesverfassungsgericht dafür eine Handlungsvorgabe gesetzt?

      Nach dem Maastricht-Urteil müsste Deutschland, wenn die Währungsunion die Währungsstabilität nicht wahrt, aus dem Währungsverbund aussteigen. Die Währungsunion hat juristisch gesehen wegen dieses Urteils eigentlich keine Chancen, es sei denn, man ändert die Konvergenzkriterien - was der gesamten, jahrelangen Propaganda widerspräche. Dennoch - oder gerade deshalb - erwarte ich, dass in diesem Jahr auf der Maastricht-Revisionskonferenz die Konvergenzkriterien geändert werden, so dass auch Frankreich und vielleicht sogar Italien und Belgien werden teilnehmen können. Der Kanzler hat bereits in Mallorca gesagt: «Die Konvergenzkriterien sind äusserst wichtig, aber alle sollen mitwirken können.» Als der Finanzminister sagte, die Teilnahme Italiens sei problematisch, ist er sofort derart gerügt worden, dass er dies nie wieder sagen wird.

      Man kann diesen wesentlichen Schritt, der mehr oder weniger zur Einheitlichkeit Europas führen soll, nicht ohne die Mitgliedstaaten tun, die von vornherein die römischen

      Verträge mitgetragen haben, wie Belgien oder Italien. Es ist ganz klar: Diese Länder haben einen Staatsschuldenstand, den sie nicht beheben können, und sie haben dennoch diesem Vertrag zugestimmt. Das zeigt ganz deutlich, dass die Staatsschulden und andere Kriterien gar nicht verbindlich sein sollten!

      Maastricht-Urteil stärkt nationales Recht
      Dem hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben. Das wird ein grosses rechtliches Dilemma werden. Das Gericht wird irgendwann vor der Frage stehen festzustellen, dass Deutschland an dieser Währungsunion, die es im wesentlichen selbst betrieben hat, nicht mitwirken darf. Insofern muss man wohl von grossen Wirkungen dieses Urteils sprechen.

      Neben diesen konkreten politischen Wirkungen hat das Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil weitere juristisch sehr bemerkenswerte Prinzipien angesprochen und festgelegt.

      Insgesamt kann man sagen, dass das Maastricht-Urteil die europäische Politik in enge Grenzen gewiesen hat. Die wesentliche Politik muss nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts von den nationalen Parlamenten gemacht werden, nicht von europäischen Organen. Die Organe der Gemeinschaft dürfen nur in engem Rahmen wirksam werden.

      Wichtig ist auch, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Bedeutung als Motor der Integration zurückgestuft worden ist. Die Grundprinzipien des Rechts werden demnach nach wie vor von den Mitgliedstaaten verantwortet. Also: Die Frage, ob in Deutschland die Strukturprinzipien eingehalten sind - etwa das demokratische Prinzip und insbesondere der Wesensgehalt der Grundrechte -, wird letztlich in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht verantwortet, nicht von einem europäischen Gremium.

      Allerdings habe ich eine grosse Sorge: Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden letztlich nach Parteienproporz und politischen Gesichtspunkten gewählt. Der jeweilige Kanzler hat da ein gewichtiges Wort mitzureden. Es gibt keinen Richter im Bundesverfassungsgericht, dessen Berufung nicht der Bundeskanzler zugestimmt oder wesentlich betrieben hat.

      Über 180 Milliarden D-Mark DDR-Altschulden
      Auch im Verfahren, das zurzeit im Zusammenhang mit den Altschulden der Kommunen in den neuen Bundesländern läuft, geht es um ganz grundsätzliche Rechtsfragen. Der gesamte Rechtsbegriff steht zur Diskussion. Können Sie kurz zusammenfassen, welches Anliegen hinter der Klage steckt, welche Problematik angesprochen wird?

      Es geht in dem Altschulden-Prozess um den Bestand der sozialistischen Verbindlichkeiten aus der früheren DDR. Der Pilotprozess wurde von mir für eine LPG, eine landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft in Liquidation, angestrengt. Der Sache nach wird allerdings für die Kommunen der ehemaligen DDR mitentschieden sowie für alle andern, die Altschulden aus der früheren Zeit der DDR haben, da es um die gleiche Rechtsfrage geht.

      Der Einigungsvertrag von 1990 hat diese Altschulden aufrechterhalten. Er hätte sie auch für erledigt erklären können, ohne dass irgendein Recht verletzt worden wäre. Er hat sie aber aufrechterhalten; das ist ein Volumen von etwa 180 Mrd. DM. Hinzu kommen die Zinsen: zurzeit etwa 40 bis 50 Mrd. DM.

      Diese Verpflichtungen, welche nach dem Zusammenbruch der DDR «Nonvaleurs» waren, also wertlose Zahlen auf dem Papier, sind durch den Einigungsvertrag verrechtlicht und verbindlich gemacht worden. Jetzt sollen sie von den Nachfolgern dieser verschiedenen Wirtschaftseinheiten - heute selbständige Unternehmen - bezahlt werden. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das die Altschuldenregelung des Einigungsvertrages akzeptiert hat, habe ich im Auftrage des Beklagten angegriffen. Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Sache sehr ernst und wird darüber entscheiden.

      Warum soll der Bestand an Krediten, der bei den ehemaligen DDR-Unternehmen aufgelaufen war, nicht von den heutigen Nachfolgebetrieben übernommen werden?

      In der DDR waren alle Wirtschaftseinheiten gezwungen, nach dem Prinzip der knappen Dotierung zu kalkulieren. Das heisst, zunächst wurden die Gewinne abgeschöpft, und danach mussten die Kosten durch Kredite finanziert werden, auch die Löhne. Das nannte man das Prinzip der Zwangskreditierung. So haben nahezu alle Wirtschaftseinheiten hohe Schuldenbestände. Man wollte auf diese Weise die Einhaltung der Pläne sicherstellen. In diese Planverwirklichung waren die sogenannten Staatsbanken involviert. Das waren administrative Stellen, die durch Zwangsverträge die Wirtschaftseinheiten - man kann sie nicht Unternehmen nennen - gesteuert hatten.

      Also hatten die Kredite Lenkungsfunktion, Kontrollfunktion und Planfunktion, auch Disziplinierungsfunktion - aber erst an letzter Stelle Finanzierungsfunktion. Es wurden Kreditbeträge auf die Konten geschrieben, so dass fast alle Unternehmen - wenn sie nicht aus irgendwelchen politischen Gründen rein willkürlich begünstigt wurden - hohe Verpflichtungen hatten.

      Rechtlose Ordnung
      Inwieweit stehen mit dieser Frage grundsätzliche Rechtspositionen zur Diskussion?

      Der Angriffspunkt ist, dass die sozialistischen Verhältnisse der DDR als Rechtsverhältnisse aufrechterhalten werden. Aus meiner Sicht waren diese Verhältnisse aber rechtlos, weil die DDR überhaupt kein Recht kannte, weil sie nämlich kein Gemeinwesen der Freiheit war, sondern eine Despotie. Es geht also in dem Prozess um das Verhältnis von Gesetz und Recht. In der DDR herrschten die Vorschriften einer Ordnung, die man nicht als Rechtsvorschriften einstufen kann, weil eben eine Rechtsgrundlage fehlte. Despotische Verhältnisse - die DDR war eine sowjetische Satrapie - können nicht Recht hervorbringen. Wir können nicht heute unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten die

      sozialistischen Unrechtsverhältnisse als Recht anerkennen! Ich kritisiere insbesondere, dass alle vom Unrechtsstaat reden, aber die DDR so behandeln, als sei sie doch ein Rechtsstaat gewesen.

      Obendrein geht es natürlich auch um die Willkürhaftigkeit der Altschulden. Ich meine, dass durch den Einigungsvertrag Grundrechte beeinträchtigt und verletzt werden. Es gibt gute Aussichten, dass das Gericht die Altschuldenregelung für verfassungswidrig erklärt. Das hätte immense Konsequenzen, weil es die gesamte Treuhand-Politik ins Unrecht setzen würde.

      Es geht um ein gigantisches wirtschaftliches und politisches Volumen. Alle Verkäufe der DDR-Wirtschaftseinheiten durch die Treuhand würden sich als Verschleuderung von Bundesvermögen darstellen: Denn sie alle wurden im Kaufpreis erheblich durch die Altschulden gedrückt, die alle diese Unternehmen hatten. Wenn der Altschuldenprozess gewonnen wird, würde es dem Steuerzahler, also uns allen, Vorteile bringen: Die Banken [als rechtliche «Erben» der DDR-Staatsbank, die Red.] fordern im Augenblick in Deutschland 95 Mrd. DM an Altschulden, und es wird noch mehr werden. Die würden wegfallen. Also wäre dies eine erhebliche Erleichterung auch für den Staatshaushalt.

      Vorsätzliche De-Industrialisierung?
      Sind Sie ein entschiedener Kritiker der Treuhandanstalt?

      Ich meine, dass die ganze Treuhand-Politik ein Skandal war, der im wesentlichen durch den Missgriff der Währungsumstellung bestimmt war: sie hat die Wirtschaft in der früheren DDR, in den neuen Ländern, endgültig ruiniert. Es war meines Erachtens eine vorsätzliche De -Industrialisierung zugunsten der westdeutschen Industrie, deren Manager wesentlich in den Vorständen und in der Treuhandanstalt mitwirken durfte.

      Der Druck der Altlasten sowie die Währungsumstellung im Zusammenhang mit den ohnehin sehr schwierigen Weltmarktverhältnissen hatte den Start für die neuen Länder unmöglich gemacht. Erst dadurch wurden die enormen Transferleistungen in die neuen Bundesländer nötig - etwa eine Billion DM!

      Hat Ihre Beurteilung der DDR-Gesetze auch Konsequenzen für andere Bereiche?

      Wenn man Frieden schaffen will in den neuen Ländern, dann muss das Recht hergestellt werden. Auch die strafrechtliche Bewältigung der DDR-Vergangenheit leidet darunter, dass man die früheren Verhältnisse als Rechtsverhältnisse einstuft und nur bestraft, wenn die Täter sich auch nach früheren Vorschriften der DDR strafbar gemacht haben. Das ist meist nicht der Fall. Denn das, was wir als Verbrechen einstufen, wie etwa die Todesschüsse an der Berliner Mauer, war nicht strafbar, sondern wurde prämiiert.

      Eine Despotie ist kein Rechtsstaat
      Besonders schlimm ist, dass die früheren Justizfunktionäre, die wesentlich an der Unterdrückung der Bevölkerung mitgewirkt haben, jetzt wegen Rechtsbeugung angeklagt sind und damit als Richter behandelt werden, obwohl es überhaupt kein Recht gab. Keiner von ihnen hat nämlich Recht zu sprechen versucht, sondern Massnahmen im Interesse der Partei, der SED, getroffen. Im übrigen waren sie nicht unabhängig, sondern weisungsabhängig vom Obersten Gericht, und das Oberste Gericht war - wie es direkt in der sogenannten DDR-Verfassung stand - dem Staatsrat verantwortlich. Das waren also keine Richter, sie sind somit auch heute nicht als solche zu beurteilen.

      Wir können die DDR heutzutage nicht so behandeln, als sei sie ein ebensolcher Staat, ein freiheitliches Gemeinwesen gewesen wie etwa die Bundesrepublik Deutschland. Natürlich bestehen in Deutschland auch viele Sorgen hinsichtlich der Rechtlichkeit, wir leben in einer Zeit des Verfalls des Rechts. Aber es gibt gewaltige Unterschiede zu der Tyrannei in der DDR.

      Einigungsvertrag nicht im Geiste der friedlichen Revolution
      Ich meine, dass der Einigungsvertrag die Revolution in der DDR von 1989 geradezu verraten hat: Die Revolution wollte diese Verhältnisse des Unrechts überwinden, in die Vergangenheit entlassen und zum Recht führen. Man kann im Altschuldenbereich nicht die alten Verhältnisse des Unrechts aufrechterhalten! Das Vertrauensschutzprinzip, das revolutionäre Vertrauensschutzprinzip, das eine «Retroaktivierung» der Verhältnisse verbietet, ist verletzt worden.

      Sie haben das Wort «vorsätzliche De-Industrialisierung» genannt. Können Sie dazu ein Beispiel nennen?

      Der Fall der Kali-Werke in Bischofferode ist für mich ein Beispiel. Denn die Tochter von BASF, die Kali+Salz AG Kassel, konnte mit Unterstützung der Treuhandanstalt eben mit den MDK, den Mitteldeutschen Kali-Werken, fusionieren: «Im Interesse der Arbeitnehmer», wie dann immer gesagt wurde, hat Kali+Salz eine Anschubfinanzierung von 1 Mrd. DM bekommen. Aber auf Grund der neuen Unternehmensstrukturen sind die Bergwerke in Mitteldeutschland weitestgehend stillgelegt worden, auch Bischofferode.

      Dieses Kali-Unternehmen in der früheren DDR hatte am Weltmarkt Platz 3 mit 13% Weltanteil; es war also durchaus ein erfolgreiches Unternehmen, auch wenn das zum Teil auf Subventionen beruht haben mag, was ich nicht im einzelnen beurteilen kann. Trotzdem: Man hat ein weltmarktfähiges Unternehmen ruiniert und einen Wettbewerber beseitigt, und das ausgerechnet durch den Konkurrenten auf dem Weltmarkt, das Kasseler Unternehmen, das sehr viel kleinere Weltmarktanteile, aber die starke BASF im Hintergrund hatte.

      Dies geschah schliesslich auch zu Lasten einer grossen Arbeitnehmerschaft. Mit Recht hat das in der früheren DDR grosse Bitternis ausgelöst. Es ist ein Beispiel unter vielen für solche Machenschaften, die zur De-Industrialisierung geführt haben.

      Währungsumstellung, ein Missgriff
      Könnten Sie in diesem Zusammenhang nochmals die Bedeutung der Währungsumstellung erläutern?

      Die Währungsumstellung 2:1 angesichts der Währung der früheren DDR war ökonomisch ein völliger Missgriff. Jeder Verantwortliche musste das wissen, dass diese Währungsumstellung, die eine Aufwertung von fast 500% bedeutete, der Ruin der Industrien in den neuen Ländern sein musste. Das ist nicht allein damit erklärt, wie es immer heisst, dass diese Unternehmen marode waren, sie waren ja immerhin auf Platz 16 im Weltniveau, also zum Teil durchaus erhaltenswert. Mit den enormen Mitteln, die zur Unterstützung aufgewendet wurden, hätte man die Unternehmen weitgehend weltmarktfähig machen können, auch mit arbeitsrechtlichen Massnahmen: Sicherlich hatten diese Betriebe viel zu viele Beschäftigte.

      Angesichts der ökonomischen Klarheit der Verhältnisse muss man sagen: Das ist vorsätzlich geschehen, gegen jeden gesamtwirtschaftlichen Sachverstand. Das rechtfertigt eben den Vorwurf und macht die Bitternis in den neuen Ländern auch erklärlich. Wir werden noch sehr viel damit zu tun haben. Die Treuhandanstalt hat einen Verlust von fast einer Billion erwirtschaftet - das habe nicht ich ausgerechnet! Sie hat also die mitteldeutsche Industrie verschleudert.

      Die Unternehmen sind fast alle auf Grund der Treuhand-Arbeit in die Hände von westdeutschen Konkurrenten geraten. Das ist letztlich mit Unterstützung der westdeutschen Gewerkschaften zu Lasten der mitteldeutschen oder ostdeutschen Arbeitnehmer geschehen, die jetzt arbeitslos und damit insgesamt in einer bitteren Lage sind. Diese Privatisierung kann man in der Wirkung einen kapitalistischen Raubzug nennen, und wohl nicht nur in der Wirkung.

      Weshalb hat dabei die parlamentarische Kontrolle versagt?

      Sie wissen vielleicht, dass der Treuhandausschuss im Bundestag die Akten über die Verkäufe der Unternehmen nie gesehen hat. Es wurde erfolglos darum prozessiert. Ich kenne das Verfahren im einzelnen nicht genau.

      Der Kampf um die Akten der Treuhandanstalt jedenfalls, den der Untersuchungsausschuss des Bundestags geführt hat, ging wochenlang durch die Presse: erfolglos! Die Regierung hat die Akten nicht herausgegeben. Zudem weiss keiner, was noch in den Akten steht, was vielleicht schon längst herausgenommen worden ist.

      Leider haben wir keine echte Opposition - obwohl die SPD ja im Bundesrat die Mehrheit hat. Man kann die SPD nicht reinwaschen - das alles ist gemeinsame Politik der grossen Parteien! Das ist eben der Sozialdemokratismus der CDU! Das ist hochkapitalistisch und gleichzeitig hochsozialistisch! Es ist eine seltsame Kombination. Das ist das Erfolgsrezept des Kanzlers. Deswegen gibt es keine Opposition.

      Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Professor Schachtschneider!



      --------------------------------------------------------------------------------
      Prof. Dr. iur. Karl A. Schachtschneider

      1940 in Pommern geboren. Studium der Rechtswissenschaften in Berlin, Bonn und Tübingen. 1969 Promotion über den «Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht in Bund-Länder-Streitigkeiten». 1969 bis 1980 praktizierender Rechtsanwalt in Berlin. 1972 bis 1989 Professor für Wirtschaftsrecht zuerst in Berlin, dann in Hamburg. Seit 1989 Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht in Nürnberg.

      Im Rahmen seiner grundlegenden Darlegungen zur Freiheits-, Rechts- und Staatslehre erschien 1994 sein Grundlagenwerk «Res publica res populi».


      Titelinterview: Zeit-Fragen Nr. 27 vom 01.05.96, Seite 1 bis 2, letzte Änderung am 30.06.97
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      Avatar
      schrieb am 10.11.02 13:52:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also MegaMotze macht du den ERSTEN
      Avatar
      schrieb am 10.11.02 14:07:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      @benaco: ich sehe das Problem. Und bisher habe auch ich nicht mehr getan, als versucht, Aufklärungsarbeit (auch gleichzusetzen mit Aufweckdienst) in meinem Freunden/Bekanntenkreis zu betreiben.
      Leider weiß ich nicht, wie es in anderen Ländern möglich ist, dass die dort lebenden Menschen gemeinsam gegen eine Fehlpolitik vorgehen bzw. aktiver werden und hierzulande nicht.
      Liegt es daran, dass es uns noch zu gut geht oder einfach an der typisch deutschen Lethargie und Gutgläubigkeit, die die Regierung schamlos ausnutzt.

      Meine Frage in der Threadüberschrift könnte genauso gut beinhalten, "was nötig ist, damit etwas passiert"?
      Ich hoffe nur, dass etwas passiert, bevor der Schaden so groß ist, dass es Jahrzehnte bräuchte, um ihn wieder zu regulieren.

      MM

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      Avatar
      schrieb am 10.11.02 14:14:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      @#1
      geht nicht,der schrei(b)t hier bei w.o !
      mfg.wangert;)
      Avatar
      schrieb am 10.11.02 14:33:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dabei wäre es doch so einfach, wenn nur genug Leute mitmachten.

      Bsp. die weitere Öko(abzock)steuererhöhung im Januar:
      vorgeblich will man ja nur den Verkehr von der Straße auf z.B. den ÖPNV verlagern. Gut, tun wir es. Lassen wir im Januar den Wagen stehen und fahren alle mit der Bahn, Bus etc zur Arbeit.
      Die Dinger sind zur Berufsverkehrszeit eh alle bereits brechend voll. Wenn nur ein Teil der Pendler so reagierten, gäb es zumindest in den Ballungszentren ein lustiges Chaos.

      Ich kann jedoch leider nicht mitmachen: ich gehe zu Fuß zur Arbeit ;-)
      Avatar
      schrieb am 10.11.02 14:36:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.11.02 14:39:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      #3
      danke für die ausführlichen Info´s.
      das da vieles nicht sauber lief war mir schon klar, das die Bundesregierung aber dermaßen versagt hat ist die Krönung.
      Und nun sollen alle die Karre aus den Dreck ziehen.
      Bin dafür das die Profiteure bis auf die Unterhose geschröpft werden, dannach die Verantwortlichen Politiker mit dem "eigenen Vermögen" haften.
      Avatar
      schrieb am 10.11.02 14:40:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Viva la revolución!

      Venceremos!


      :cool:
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 15:17:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Es muss etwas gegen diese Regierung unternommen werden.
      Und zwar schnell!
      Jetzt befürwortet Schröder sogar einen Beitritt der Türkei zur EU.
      Ist der denn des Wahnsinns? :mad:
      Das würde Deutschland den Rest geben. Wir würden uns dem wirtschaftlichem Desaster-Niveau Argentiniens angleichen.
      Das muss der doch wissen.
      Dieser Heuchler kriecht damit doch nur den Amis in den Hintern.
      MM
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 15:33:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      mit wem willst Du denn etwas unternehmen ??

      Die Mehrheit der Bevölkerung hat doch von tuten und blasen keine Ahnung. Die sind zufrieden, wenn sie ihre Millionärsshows ect. zu sehen bekommen und ihre "Fernsehlieblinge" dann ist die Welt für die in Ordnung und schweben im siebten Himmel. Glaubst Du, die wissen was auf sie zukommt mit der EU-Osterweiterung. Kosten von 400 Milliarden Euro in zehn Jahren. Was glaubst Du, von wem die das Geld holen dafür.

      Es gab doch schon mal so Zeiten, in denen das Volk mit "Brot und Spiele" von den wahren Problemen abgelenkt wurde so auch dieses mal wieder. Die meisten haben doch keine Ahnung was wirklich abgeht, weil es sie nicht interessiert und deshalb sie sich auch nicht informieren. Ich kenne einen 30jährigen Studierten. Mit dem kann man auch nicht reden. Null Bock darauf.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 15:43:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      @gjauch: genau das bereitet mir auch Kopfzerbrechen.
      Ich merke aber, dass sich mehr und mehr Menschen dafür interessieren. Aufklärungsarbeit ist hier sehr wichtig.
      MM
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 15:52:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      Mit schöner Regelmäßigkeit

      Auch im neuen Bundestag steht die Erhöhung der Diäten zur Debatte



      Für die meisten Menschen sind Diäten gleichzusetzen mit einer Abnahme, nämlich der von Gewicht. Bei Politikern hingegen führen Diäten zu einer monatlichen Zunahme, und zwar der von Geld. Um die Diäten im letzteren Sinne gibt es seit jeher Diskussionen. Eine Selbstbedienungsmentalität werfen die einen den Abgeordneten vor, weil sie im Parlament über die eigenen Bezüge entscheiden können. Recht und billig finden das die anderen, zumal die Politiker sich in ihren Augen bescheiden und immer noch weniger verdienen als viele Manager in der Wirtschaft.

      Kaum hat sich der neue Bundestag konstituiert, ist diese Debatte auch in der 15.Legislaturperiode wieder entflammt. Der Funke für die Aufregung kam angeblich von Wolfgang Thierse (SPD). Einem Zeitungsbericht zufolge nämlich soll sich der Bundestagspräsident dafür ausgesprochen haben, die Abgeordnetenbezüge auch nach dem 1.Januar 2003 unter 7000 Euro monatlich zu halten. In der Bundestagsverwaltung ist man indes bemüht, den Brand so schnell wie möglich wieder zu löschen: Konkrete Ideen zur Fortentwicklung der Diäten gebe es zurzeit nicht, sagt eine Sprecherin. Erst in den kommenden vier Monaten werde Thierse seine Vorschläge präsentieren. Mit diesem Verfahren folgt der Parlamentspräsident dem Abgeordnetengesetz: Danach muss jeder Bundestag in den ersten sechs Monaten seines Bestehens über die „Anpassung der Abgeordnetenentschädigung“ entscheiden. Thierse ist gehalten, beizeiten einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen.

      Zunächst einmal aber soll alles so bleiben, wie es ist: Derzeit erhalten die Abgeordneten eine monatliche Entschädigung von 6878 Euro brutto. Ab dem 1.Januar 2003 sollen es 7009 Euro sein – das entspricht einer Erhöhung um 1,9 Prozent. Zusätzlich zu der Entschädigung erhalten die Parlamentarier eine monatliche Pauschale von 3417 Euro, die nicht versteuert werden muss und die entsprechend der Inflationsrate angepasst werden soll.

      Über die Erhöhung der Diäten zum neuen Jahr hat der Bundestag bereits 1998 entschieden. Daran wolle man nun auch festhalten – so jedenfalls heißt es aus der SPD-Fraktion. In den kommenden Jahren allerdings müsse man „der angespannten Wirtschaftslage Rechnung tragen“. Die haushaltspolitische Sprecherin der Grünen, Franziska Eichstädt-Bohlig, hingegen plädiert dafür, die Erhöhung von 131 Euro monatlich um mindestens ein Jahr auszusetzen. Alles andere mache „die gesamte Sparpolitik unglaubwürdig“.

      Bei der Union schweigt man vornehm. Zu nahe liegend seien Missverständnisse beim Thema Geld, heißt es. Eben deshalb spricht sich Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach dafür aus, die Abgeordneten nicht länger über das eigene Gehalt entscheiden zu lassen. „Solange wir das tun, setzen wir uns dem Verdacht der Selbstbereicherung aus.“ Die Liberalen haben schon vor zwei Jahren einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, der aber keine Mehrheit fand. Danach sollte eine unabhängige Kommission über die Bezüge entscheiden. Für eine solche Kompetenzverlagerung wäre eine Änderung des Grundgesetzes nötig. Laut Bundesverfassungsgericht nämlich muss das Parlament selbst über die Themen entscheiden, die „wesentlich“ sind und die Nation bewegen. Wie die jüngste Debatte zeigt, erfüllt die Frage der Diäten beide Kriterien.

      Christiane Wirtz
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 16:00:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wirklich unglaublich:
      Die Debatte müsste darum gehen, ob und inwiefern auch Politiker von ihren hohen Gehältern Abstriche machen. Stattdessen wird diskutiert, ob sie mehr bekommen.
      Jetzt sollen wir auch noch froh sein, wenn sie ihre Diäten in dieser Zeit nicht auch noch erhöhen?
      Unfassbar :mad:


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