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    Spekusteuer: neue Gewinne werden versteuert auf alten Verlusten bleibt man sitzen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.11.02 12:48:35 von
    neuester Beitrag 12.11.02 18:16:21 von
    Beiträge: 19
    ID: 658.850
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      Avatar
      schrieb am 12.11.02 12:48:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer gehofft hat, die verlängerte Spekufrist wird rückwirkend greifen,
      um einige Positionen, die man länger als ein Jahr hält und die sich
      doch nie erholen werden, doch noch als Spekuverluste loskriegen zu
      können, der wird in die Röhre qucken. Auf den wertlosen Aktien
      bleibt ihr sitzen, in die neuen Spekugewinne wird voll der Eichel
      reingreifen. Nichts mit Verrechnung der Verluste aus der Vergangenheit!
      Und das wird von den Grünen den Grünspatzenhirnen von Deutschen
      als riesengroßer Erfolg im bewundernswert hartnäckigem Ringen mit
      der SPD um eine gerechte Spekusteuerlösung verkauft. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 12:54:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ohne Quellenangabe, kannste viel erzählen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 12:54:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eins ist ganz vergessen worden. Verkäufe werden von der Bank automatisch ans FA weitergeleitet, d.h. euer Vermögen kann nachgerechnet werden, und dann gibt´s ne fette Nachzahlung!! M.a.W. konne am 01.01. neu starten!!!!!
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 12:57:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Einen Verlustvortrag nachträglich für nichtig zu erklären wäre wohl verfassungswidrig.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 13:01:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Spekulationsfrist für Aktien soll länger werden

      Die Finanzpolitiker der rot-grünen Koalition haben nach Angaben der Grünen-Expertin Christine Scheel vereinbart, die Spekulationsfrist für Wertpapierverkäufe nicht vollständig abzuschaffen sondern lediglich zu verlängern.
      Verlängerung auf fünf Jahre im Gespräch
      "Darüber waren wir uns einig", sagte Scheel der Nachrichtenagentur Reuters nach einem Gespräch der Finanzexperten von SPD und Grünen in Berlin. Nun gehe es um eine Verlängerung der bislang einjährigen Spekulationsfrist für die Besteuerung von Gewinnen aus Wertpapierverkäufen. In der Diskussion sei der Vorschlag einer Fristverlängerung auf fünf Jahre sowie die Belassung der Spekulationsfrist für nicht selbst genutzte Immobilien bei unverändert zehn Jahren. Einig seien sich beide Seiten auch, dass die neue Besteuerungsregel nicht rückwirkend gelten werde. Stichtag solle das Kaufdatum von Wertpapieren oder Immobilien sein, erklärte Scheel.

      Gruß

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      Avatar
      schrieb am 12.11.02 13:03:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Verfassungswidrig ist leider nur das, was mindestens fünf von acht Richter eines Senats des Bundesverfassungsgerichts als solches erklären. Und jetzt überlege man, wer für die Einsetzung der Richter verantwortlich ist. Nach welchen politischen Mehrheitsverhältnissen sind die Richter ausgewählt worden? Sind die wirklich absolut unabhängig? Sind die wirklich ökonomisch vorgebildet?
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 13:08:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es ist zum Kotzen mit dieser Rot-grünen Sauce
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 13:08:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Damit werden ca. 2.500 neue Mitarbeiter für die Kontrollmitteilungen bei den Finanzämtern notwendig. D.h. ca. 500 Mio. Euro Personalkosten (ohne Rentenansprüche)pro Jahr.
      Leider sind in diesen Board Kraftausdrücke nicht erwünscht, aber es ist zum Kotz...

      Irgendwie muß das Land doch kaputt zu kriegen sein. Wir schaffen das S P D.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 13:19:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      ... aus meinem Aphoristischen Tagebuch von heute:

      (siehe WO-Sofa)


      Manche Behörden sehen ihre Aufgabe darin, Mißstände zu bekämpfen, die es ohne sie gar nicht geben würde.

      Gruß Agio
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 13:20:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      @HeiligerSchweinehund: Für Deine Blödheit kann auch Rot-Grün nichts. Wenn Du vergessen hast Deine Verluste innerhalb eines Jahres zu realisieren ist das Dein Problem. Die hättest Du ja nach der alten Regelung auch nie wieder verrechnen können.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 14:33:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      @lachsack
      also Du findest das im Sinne der Stärkung der Aktienkultur in D,
      dass diejenigen, die ernsthafte Anleger sind, und z.B. bei der
      2-ten Tranche Telekom gezeichnet haben und jetzt auf ihren
      uneinholbaren Verlusten sitzen nicht in den Genuss des Verlust-
      vortrags kommen, dagegen ihre etwaige Kompensationsgeschäfte
      voll der Steuer unterziehen (sei denn sie halten die Aktie bis
      zur Rente ;) ). Klar die Windigen, die Schlauen, die Abzocker
      die werden natürlich besser mit den rot-grünen Gesetzen zu potte
      kommen. Die Leute verstehen sich anscheinend untereinander.
      Im übrigen ich habe z.B. die Telekom nie besessen, ich denke
      halt für andere mit.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 14:42:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      @HeiligerSchweinehund:

      Wer seine Verluste nicht innerhalb der Spekulationsfrist realisiert hat ist selbst Schuld. Wer sowas nicht weiß, ist auch selbst Schuld. Wer eine Telekom bei 70 Euro kauft und bis heute nicht verkauft hat ist auch selbst Schuld. Wenn die Leute die Grundregeln der Börse nicht verstehen, sollen sie halt die Finger davon lassen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:12:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hmmm... also ich hab keine T-Aktie zu 70€ (oder überhaupt) gehabt, aber mal angenommen, die Regelung wäre so wie oben beschrieben: Such ich mir einen Handelspartner, der auf seine teuer erworbenen Allianzaktien sitzt und kauf sie ihm für 400€ ab, wenn er mir meine T-Aktien für 70€ abnimmt.


      Anschliessend verkauf ich und er unser Zeugs an der Börse und realisieren beide kräftige Verluste.



      Andere Frage: Stichtagsbezogen - sollte das nicht zumindest heissen, dass die derzeit in meinem Depot befindlichen Anteile nach alter Spekufrist abgerechnet werden, ergo auch alles, was ich vorher noch günstig (historisch) draufpacke??
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:21:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Neeman: Genauso ist es. Die Änderungen sind nicht rückwirkend, d.h. alle bereits gekauften (und noch bis zum Stichtag zu kaufenden) Papiere unterliegen der alten Regelung.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:27:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      Dann wird es demnächst Zeit, Allianz, Bayer & Co. für sein Langfristdepot auf das gewünschte Volumen auszubauen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:37:42
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Neemann #13
      das soll Dir das Finanzamt anerkennen? :laugh:
      wo lebst Du denn? Eben das künstliche generieren
      von Verlustvorträgen wird Dir angekreidet werden.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:49:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      Versuchen kann - bzw. könnte - ich es ja. :D
      Aber nochmal: Solange eine Stichtagsregelung gilt, sehe ich eigentlich keine richtige Benachteiligung. Wer jetzt seit Jahren auf horrenden T-Aktienverlusten sitzt, kann sich auch jetzt nicht steuerlich geltend machen. Eebensowenig, wie er Gewinne versteuern muss oder später müsste.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:57:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Neeman: Das Ganze hat wohl auch eine rein praktische Seite. Gälte die Regelung auch rückwirkend, müßten die Banken plötzlich Geschäfte melden, die u.U. schon Jahre zurückliegen. Dazu wären die Banken wohl kaum in der Lage.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 18:16:21
      Beitrag Nr. 19 ()
      Bei der Deutschen Telekom bin ich eigentlich ziemlich optimistisch gestimmt das wir in den nächsten 20 Jahre Kurse um 50 Euro sehen sollten.


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