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    Mit 17 (!!!) Kilogramm Haschisch aufgeflogen. Strafe ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.11.02 15:48:31 von
    neuester Beitrag 13.11.02 17:01:50 von
    Beiträge: 30
    ID: 658.994
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      schrieb am 12.11.02 15:48:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      ein typ aus unsere Stadt ( 10 000 einwohner) ist mit 17 Kilogramm haschisch aufgeflogen. die ham ihn an nem parkplatz gestellt als die ware grad übergeben wurde. was droht im maximal und was minimal? weiß da jemand was? ach ja wenn jemand ma die unglaubliche geshcichte nachlesen will. geht auf http://www.polizei.rlp.de dort stehts ja shcon in fetten lettern. ciao flo
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:51:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich seh grad die polizei seite geht grad net. geht mal auf www.ron.de und scrollt bis ganz nach unten zu den am meisten gelesenen artikeln. dort steht des. ach ja der typ war erst 18 ;-) zu arg ohne scheiß. zieht euch des ma rein. schade ei der polizei seite stands ausführlicher.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:51:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein Joint schadet wie sieben Zigaretten

      Kiffen schadet nicht nur der Psyche, sondern vor allem der Lunge. Grund dafür ist der hohe Gehalt an krebserregenden Stoffen, berichtet die British Lung Foundation. Das Risiko wird immer noch unterschätzt. Dabei verursachen drei Joints aus reinem Cannabis die gleichen Schäden wie 20 Zigaretten. Werden Tabak und Cannabis zusammen geraucht, verschlimmert sich der Erffekt sogar noch.
      Joints werden tiefer inhaliert
      Nach Angaben der Wissenschaftler enthält Teer aus Cannabis-Zigaretten 50 Prozent mehr krebserregende Stoffe als Tabak. Zudem werden Joints tiefer inhaliert. Der Rauch wird etwa viermal so lange in der Lunge gehalten wie Tabakrauch. Schadstoffe können so eher in der Lunge verbleiben.

      Risiko wird unterschätzt
      Vor allem Jugendliche glauben, dass Cannabisgenuss weniger schädlich ist als Zigarettenrauchen. Die gesundheitlichen Risiken werden unterschätzt. Nur zwei Prozent der zu diesem Thema befragten Kinder stuften einen Joint als gefährlich ein. Die sorglose Einstellung - auch bei Erwachsenen - resultiert womöglich noch aus früheren Untersuchungen in den 60er und 70er Jahren, in denen Drogenkonsum allgemein positiver bewertet wurde.

      Missbrauch von Cannabis - Schizophrenie vorzeitig ausgelöst
      Der Missbrauch von Cannabis kann einer Studie zufolge Schizophrenie vorzeitig auslösen und die Psychose verschlimmern. Dies ist das Ergebnis einer am Donnerstag veröffentlichten Untersuchung des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim anhand von 232 erstmals an Schizophrenie erkrankten Patienten. Demnach brach die Krankheit bei regelmäßigen Cannabis-Konsumenten im Durchschnitt mit 17,7 Jahren aus, bei Abstinenten erst 8 Jahre später.
      Haschisch kann Schizophrenie auslösen
      Bei fast 35 Prozent der schizophrenen Cannabis-Konsumenten brach die Krankheit in demselben Monat aus, in dem auch der Drogenmissbrauch begann - 28 Prozent hatten zur Zeit des Krankheitsausbruchs schon länger als ein Jahr regelmäßig gekifft. "Der zeitliche Zusammenhang ist hoch signifikant", sagte der Leiter der Arbeitsgruppe Schizophrenieforschung, Prof. Heinz Häfner. Dies lasse den Schluss zu, dass die Krankheit durch die Droge ausgelöst werde. Die Studie der Mannheimer Forscher ist in der Fachzeitschrift "Nervenheilkunde" erschienen.

      Sucht und Schizophrenie
      Schizophrenie und Suchtkrankheiten treten nach einer Untersuchung der Universität Köln häufig gemeinsam auf. Bei schizophrenen Menschen sei das Risiko deutlich erhöht, vor allem von Alkohol oder Cannabis- Produkten wie Haschisch oder Marihuana süchtig zu werden, hatte 1999 eine Studie der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität ergeben. Dafür waren 230 schizophrene und nicht- schizophrene Drogenabhängige befragt worden.

      Risiko bei familiärer Vorbelastung
      Ob Kiffen bei solchen Menschen Schizophrenie auslösen kann, die ansonsten nicht erkranken würden, lässt sich Häfner zufolge nicht mit Sicherheit sagen. Ein solcher Zusammenhang sei "nicht unwahrscheinlich, aber extrem schwer nachzuweisen", sagte der Forscher. Der Cannabis-Wirkstoff THC wirke auf bestimmte Rezeptoren im Gehirn, die auch beim Auftreten von Psychosen beteiligt seien. "Jemand, in dessen Familie schon eine Vorbelastung mit Schizophrenie besteht, sollte es auf jeden Fall lassen."

      Cannabis verschlechtert Therapiechancen
      Sei die Krankheit erst ausgebrochen, habe der Cannabis-Konsum weitere negative Folgen: "Wahnvorstellungen, Halluzinationen und Denkstörungen werden signifikant verstärkt", sagte Häfner, "Gleichgültigkeit und Abstumpfung, worunter manche Patienten ausgesprochen leiden, werden hingegen vermindert". Das bringe manche Kranke in die Versuchung, mit Cannabis eine Selbsttherapie zu betreiben - mit oft negativen Folgen: Längerer Cannabismissbrauch führe zu schlechterer Therapierbarkeit, so Häfner.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:52:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      macht doch endlich die scheisse legal dass man diese kiffer kontrollieren kann !!

      klappt doch bei den aklis auch !!

      was dass UNS STEUERZAHLER WIEDER KOSTET !!!
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:53:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich denke, es war nur für den Eigengebrauch gedacht. Bei der Krise
      kann er sagen: " ich weiss nicht, ob ich bald meine Arbeit noch hab und
      dann mit joints leisten kann. Daher hab ich für mein ganzes Leben schon
      gekauft." hehe

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      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:53:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      17kg ...???? ...wieso strafe??? ist doch eigenbedarf...
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:54:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ein Joint und der Tag ist Dein Freund

      lol
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:57:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Den kannste demnächst im Bau besuchen...und zwar die nächsten 6-8 Jahre...eiaiaia 17 KG...Das ist ja schon fast George Jung verdächtig!
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:58:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      17 Kilogramm = 17 000 Gramm. ach ja nur so nebenbei. bei dem typ wie gesgat erst 18 wurde auch noch 25 000 Euro Bargeld in der jackentasce gefunden. zu arg was bei uns im ort abgeht.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:58:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      LKW mit 17oo (!!) Flaschen Schnaps entdeckt! Strafe?
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:02:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Boardthread mit 10!! Kommentaren entdeckt!! Strafe?
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:03:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      naja...17000gr...pro gramm 5-6 e`s macht summa summarum 100.000 e`s ...18 jahre? nit schlecht ...sehr geschäftstüchtig der junge mann...
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:04:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      #8
      Der geht bestimmt nicht in den Bau! Sicherlich hatte er eine schwere Kindheit und verdient Mitleid von uns allen!:D

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:06:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      Lasst ihn das Zeug selber rauchen, und wenn er es nicht ganz schafft , dann sollen seine Kinder das weiterrauchen.
      Wenn die dann schizophren werden, dann ist der Tag sein Freund.
      vielleicht weiß er dann auch wieviel Familien er schon unglücklich gemacht hat.:mad:
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:06:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      über einen 18jährigen werden sich die Jungs im Knast freuen :D
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:07:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      Cannabisverbot ist lächerlich......
      - solche Deppen machen das große Geld
      4.000.000 Kiffer kaufen ihr Stoff bei solchen Leuten

      - der Steuerzahler zahlt Geld dafür, das die Polizei
      unschuldigen Bürgern nachstellt.

      - Und Weißbier saufende Idioten versuchen den Wahnsinn auch
      auch noch zu rechtfertigen....
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:09:33
      Beitrag Nr. 17 ()
      # Dr.Spezialist: >>Wenn die dann schizophren werden, dann ist der Tag sein Freund. vielleicht weiß er dann auch wieviel Familien er schon unglücklich gemacht hat.<<?????

      Dr.??? Spezialist????? wohl kaum!
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:13:04
      Beitrag Nr. 18 ()
      styxz dann geh doch mal in die Kliniken!!!
      Die Psychosen haben eine enorme Steigerungsrate.
      Wahrscheinlich bist du noch zu jung!
      So long
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:14:04
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die Strafen sind bei 15-25 KG Hasch regional unterschiedlich:

      München: Lebenslänglich mit anschliessender Sicherheitsverwahrung
      Hamburg: 3-6 Monate auf Bewährung
      Wanne-Eickel: Kleine Ermahnung vom Jugendbeauftragten (bei Ersttäter, ansonsten 10,50 EUR Strafe)
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:17:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      zu jung??? psychosen werden kaum von haschisch ausgelöst ...dafür kommen andere drogen in frage...beispielsweise die modedroge ecstasy oder auch lsd oder die ganzen naturdrogen, die grad wieder schwer im kommen sind....stechapfel, goldregen, psylos....
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:19:02
      Beitrag Nr. 21 ()
      Haschisch in den EU-Staaten
      In immer mehr Ländern wird der Cannabis-Konsum nicht mehr bestraft.

      Belgien
      Entkriminalisierung ist beschlossen, der persönliche Gebrauch straffrei.

      Dänemark
      Gesetzlich strafbar, aber gemäß Empfehlung des Generalstaatsanwalts wird bei Besitz kleiner Mengen nur verwarnt.

      Deutschland
      Gesetzlich strafbar, aber der Besitz von sechs bis 30 Gramm (nach Ländern unterschiedlich) wird nicht bestraft.

      Finnland
      Auf Besitz, Gebrauch oder Anbau stehen bis zu zwei Jahre Gefängnis.

      Frankreich
      Strafe bis zu einem Jahr Gefängnis. Beim ersten Mal Verwarnung, wenn es die Umstände rechtfertigen.

      Griechenland
      Besitz oder Genuss auf öffentlichen Plätzen wird mit bis zu fünf Jahren Kerker bestraft, bei ersatzweiser Zwangsbehandlung.

      Großbritannien
      Grundsätzlich strafbar mit bis zu fünf Jahren Gefängnis. Aber die Gerichte können bei Geringfügigkeit auch Geldstrafen verhängen oder verwarnen.

      Irland
      Geldstrafe bei Besitz für den persönlichen Gebrauch. Ab der dritten Anzeige Gefängnis bis zu drei Jahren.

      Italien
      Verwarnung bei Besitz für den persönlichen Gebrauch, ab der zweiten Beanstandung Verwaltungsstrafe (Führerscheinentzug).

      Luxemburg
      Grundsätzlich strafbar mit Gefängnis bis zu drei Jahren und/oder Geldstrafe. Besitz und Konsum sehr kleiner Mengen wird nicht bestraft.

      Niederlande
      Produktion und Handel werden, je nach Menge, mit bis zu vier Jahren Haft bestraft. Der Handel mit Mengen bis zu fünf Gramm in Coffeeshops ist geduldet.

      Österreich
      Polizei muss in jedem Fall Anzeige erstatten. Strafe bis zu sechs Monaten Haft. Staatsanwalt kann bei kleinen Mengen von Verfolgung absehen.

      Portugal
      Strafbar mit bis zu einem Jahr Haft. Bei kleinen Mengen zum persönlichen Gebrauch wird von Bestrafung abgesehen.

      Schweden
      Strafbar mit bis zu sechs Monaten Gefängnis. Eigengebrauch wird mit Geldstrafen geahndet, denen man gegen freiwillige Beratung entkommen kann.

      Spanien
      Haschischkonsum auf öffentlichen Plätzen wird mit Verwaltungsstrafen geahndet.


      http://www.legalisieren.at/medien/artikel/prf/legalize4.htm

      @@@@@@@@@@@@@@@@@@

      Das "Haschisch-Urteil" und seine Folgen

      Erstellt von der Koordinationsstelle für Suchtprävention in Hessen (KSH) mit Unterstützung der Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität beim Oberlandesgericht Frankfurt/M. (Stand: August 1994)

      Ausgangslage

      Haschisch ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als illegale Droge neben Heroin, Kokain etc. aufgeführt. Damit stehen der Handel und der Erwerb unter Strafe, nicht jedoch der Konsum. Allerdings geht fast jedem Konsum ein strafbarer Besitz und Erwerb voraus.
      Die gesundheitlichen Gefahren des Haschischkonsums sind seit vielen Jahrzehnten stark umstritten. In den letzten Jahren hat sich bei Fachleuten immer mehr die Erkenntnis durchgesetzt, daß die Kriminalisierung des Konsums (und die damit verbundene Stigmatisierung durch ein Strafverfahren) in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Gesundheitsgefahren steht.
      Die Verfolgung von Haschischendverbraucher(inn)n mit geringen Mengen wird in den Bundesländern unterschiedlich restriktiv gehandhabt. Im Rhein-Main-Gebiet, vor allem in Frankfurt, werden diese Straftaten weitgehend nicht mehr verfolgt. Bei den neun hessischen Staatsanwaltschaften werden Konsument(inn)en, die bis zu 30 Gramm Haschisch bei sich führen, unterschiedlich großzügig behandelt. Die Polizei konzentriert sich auf die Strafverfolgung der Drogendealer.
      Das BtMG erlaubte schon bisher nach § 29 Abs. 5 mit Zustimmung des Gerichts das Absehen von einer Strafe, wenn der/die Täter/-in Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge "anbaute, herstellte, einführte, ausführte, durchführte, erwarb, sich in sonstiger Weise verschaffte oder besaß." Bei dieser Voraussetzung konnte in Verbindung mit den §§ 153,153a der Strafprozeßordnung (StPO) von der Strafverfolgung abgesehen werden, wenn nur eine geringe Schuld vorlag und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestand. Der neu eingefügte § 31a des BtMG gibt der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, auch ohne Zustimmung des Gerichts von einer Strafverfolgung abzusehen, "wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung vorliegt". Die Einstellung des Verfahrens wird also von sogenannten "unbestimmten" Rechtsbegriffen abhängig gemacht; es ist letztlich Sache der Gerichte, sie verbindlich auszulegen.
      Davon ausgehend, daß nach dem Ergebnis vieler Untersuchungen die Gefahren des Haschischkonsums weit unter denen des Alkohols liegen, hat ein Lübecker Richter eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht (BVG) herbeigeführt. Nach seiner Ansicht ist es verfassungswidrig, daß eine rauscherzeugende Substanz (wie Alkohol) erlaubt ist, eine andere jedoch, mit nachgewiesenermaßen geringerem Gefahrenpotential (wie Haschisch) aber unter Strafe steht.
      Der Beschluß

      Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Beschluß fest:

      Das gesundheitliche Gefahrenpotential von Haschisch wurde in der Vergangenheit wahrscheinlich überschätzt.
      Die gesundheitlichen Gefahren sind bei Alkoholkonsum wahrscheinlich höher.
      Die Strafverfolgung von Haschischkonsument(inn)en wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Dies ist ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dann, wenn gelegentliche Eigenkonsument(inn)en geringer Mengen Haschisch bestraft werden. Dies trifft nicht auf besondere Ausnahmefälle zu, z.B., wenn ein Lehrer einen Joint vor einer Schulklasse rauchen würde.
      Der Gesetzgeber und die Landesjustizverwaltungen werden aufgefordert eine einheitliche Vorgehensweise bezüglich der Bestrafung oder Nichtbestrafung von Haschischkonsument(inn)en vorzunehmen, z.B. durch eine einheitliche Anwendung der §§ 29 Abs. 5 und 31a des BtMG (Einstellung von Verfahren wg. Geringfügigkeit). Der Besitz "geringer Mengen" Haschisch zum Zwecke des Eigengebrauchs soll von seiten der Verfassung straffrei sein. Die Bundesländer müssen nun einheitlich festlegen, was unter "geringer Menge" zu verstehen ist.

      Kommt keine Einigung zustande, wird der (Bundes-) Gesetzgeber tätig werden.

      Konsequenzen für die Praxis

      Zur Zeit gilt immer noch das Betäubungsmittelgesetz auch für Haschischkonsument(inn)en; sie machen sich strafbar. Durch das Urteil hat sich zunächst noch nichts geändert!
      Haben Haschischkonsument(inn)en geringe Konsummengen erworben oder werden sie im Besitz derselben angetroffen, so wird zunächst regelmäßig ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Erst dann wird im Einzelfall von der Staatsanwaltschaft entschieden, ob das Verfahren eingestellt wird.
      Wann der Gesetzgeber das Betäubungsmittelgesetz im Sinne eines liberaleren Umgangs mit Haschisch ändert ist im Moment noch nicht absehbar.
      Aber auch dann kann weiterhin bei bestimmten Personengruppen ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen, auch wenn Haschisch in "geringen Mengen" erworben und konsumiert wurde, z.B.

      bei Minderjährigen,
      beim Führen eines Kraftfahrzeuges, eines Flugzeuges oder einer Eisenbahn,
      beim Bedienen von Maschinen.

      http://www.hls-ksh.de/Service/Berichte___Texte/Cannabisurtei…

      @@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:22:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      Mit Verboten schafft man nur einen Schwarzmarkt, mit enormen Gewinnen für das organisierte Verbrechen.( siehe Prohibition und Al Capone)Und 17 Kilo sind für die Mafia Pipifax, da geht´s um Tonnen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:22:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      Richtig!
      Canabis verstärkt nicht nur eine Psychose sondern kann auch eine auslösen.Kennst du heut noch reines Zeug?? Das meiste ist schlechte Qualität! Da es sowieso konsumiert wird, bin ich sogar dafür es in Apotheken verkaufen zu können, damit die Leute wenigstens angemessene Ware bekommen. Glaub mir ich weiß von was ich rede;)
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:29:34
      Beitrag Nr. 24 ()
      #21:>>Davon ausgehend, daß nach dem Ergebnis vieler Untersuchungen die Gefahren des Haschischkonsums weit unter denen des Alkohols liegen, hat ein Lübecker Richter eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht (BVG) herbeigeführt. Nach seiner Ansicht ist es verfassungswidrig, daß eine rauscherzeugende Substanz (wie Alkohol) erlaubt ist, eine andere jedoch, mit nachgewiesenermaßen geringerem Gefahrenpotential (wie Haschisch) aber unter Strafe steht.<<

      isch weisch auch wovon isch rede...canabis kann psychosen verstärken, da gebe ich Dr.Spezialist (Gott, was für ein nick)... löst aber selbst keine psychosen aus!!!!
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:36:08
      Beitrag Nr. 25 ()
      #23
      Also kennst dich ja echt aus, wahnsinn!

      Dann weist du sicherlich auch, das cannabis bereits teilweise zu therapeutischen Zwecken in Krankenhäusern angewandt wird, z.B. um den Appetit anzuregen und das allgemeine Wohlbefinden zu erhöhen. Psychosen können durch sehr viele Dinge oder Ereignisse ausgelöst werden, liest dir mal den Beipackzettel von einer Kopfschmerztablette durch. Cannabis spielt da mit Sicherheit eine völlig untergeordnete Rolle. Es gibt eine Vielzahl "legaler" Dinge die wesentlich schlimmer sind.

      Aber du weiss ja wovon du redest... *lol*
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:44:14
      Beitrag Nr. 26 ()
      #24

      vertrete hier nur PRO und KONTRA

      ich persönlich bin für eine legal. !!
      den jugendlichen wird nur die kohle aus dem a. gezogen und sie erhalten schlechtes matt !

      ausserdem verdient der staat nicht daran nimm mal an der staat würde die sache kontrollieren und 16 % Mwst kassieren ... .... FÜR DEN SCHULDENABBAU in 5 jahren wären wir wieder schulden frei !!!

      zu den NEBENWIRKUNGEN von hasch .,.,,,
      trink ich zuviel ist es auch schlecht für den körper !!
      ess ich zuviel fett ist es acuh schlecht für den körper so ist es auch mit hasch !!
      in maasen geniesen und spass haben !!

      und dass mit reinem material und nicht vom dealer gestreckt dass er noch seine heroin sucht fianziert oder noch schlimmer das hasch mit heroin mixt so dass die jugendlichen immer wieder kommen !!

      DENK ENDLICH MIT !!! EINE FREIGABE KANN UNSERE JUGEND NUR NOCH RETTEN DER VERBOT HAT NICHTS GEBRACHT !!!

      in finnland ist der alk hoch versteuert rate mal wo die meisten alkis leben ?

      in holland kiffen die wenigsten jugendlichen !!

      mir wäre lieber man würde die ganzen chemie drogen härter kontrollieren !!

      wie auch immer dieses problem hat nicht deutschland sondern DIE E U !!
      deswegen sollte sich vielleicht mal die eu damit beschäftigen !
      wenn schrödi hanf legal macht ist er bei den wähler wieder der depp und es heisst DICK in der SCHEISShauszeitung schröder würde die steuernerhöhen und die jugend süchtig machen !!!
      ALSO IHR EU HEINIS MACHT WAS FÜR DIE JUGEND !!! DENN DIE JUGEND IST DIE ZUKUNFT !!! UND DIE JUGEND BRAUCHT EURE HILFE !!!
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 18:00:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      hey leute ich wollt enicht dass ihr mir erklärt was man alles damit machen kann bzw wie ihr die sache mit der freigabe seht sondern einfahc nur was dem typ passieren kann. der hat mit 17 kilo gedealt ich mein was passiert mit dem in rheinland pfalz. ciao flo
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 21:49:42
      Beitrag Nr. 28 ()
      2-3 jahre knast ...
      +
      geldstrafe
      und bewährung !!

      sagt meine bekannte bei der kripo ....
      urteil ist aber mild ausgefallen .,... ihr habt es in der pfalz doch ein bisschen lockerer !!

      @@

      wieso dass thema ist nunmal aktuell und man muss darüber offen diskutieren ...

      was dein freund bekommt ... ist noch nicht sicher ...
      weil er ist erst 18 Jahre und die richter entscheiden .. ob er volljährig ist oder nicht ...(vor dem gesetzt)
      wie es in der familie aussieht !
      ist er vorher aufgefallen !
      was hatte er mit den drogen vor !
      usw..
      dann kommt das Urteil ... !!
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 22:20:21
      Beitrag Nr. 29 ()
      Du kannst mal hier nachschauen oder die Frage, wenn noch nicht vorhanden, stellen.
      Aber vernünftig formuliert, sind keine schlichten w:o-mods, sondern Rechtsanwälte. ;)

      http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&id=19
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 17:01:50
      Beitrag Nr. 30 ()
      also ich muss ma klarstellen das es sich bei dem 18 jährigen typ weder um en bekannten noch um nen kumpel handelt. ganz im gegenteil ich lach mir jetzt noch immer den arsch ab wenn ich den artikel bei de rpolizei les. wenn die gerichtsverhandlung öffentlich ist fahr ich zum gericht weil des gericht des dafür zuständig ist is net weit von uns weg. alle infos über den fall nachzulesen unter www.polizei.rlp.de die seite geht wieder. ciao Flo


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      Mit 17 (!!!) Kilogramm Haschisch aufgeflogen. Strafe ?