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    Aktivierung von SW-Entwicklungskosten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.11.02 15:43:21 von
    neuester Beitrag 14.11.02 16:31:33 von
    Beiträge: 4
    ID: 660.185
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      schrieb am 14.11.02 15:43:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe die Frage schon mal im Forum Recht / Steuern gestellt, bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Weiß hier vielleicht jemand diesbezueglich Bescheid ?

      Nach dem Handelsgetztbuch darf ein Software-Haus doch Kosten für die Eigenentwicklung von Software aktivieren. Wenn ich das mache kommt`s doch zu so einer sog. "Bilanzverlängerung" oder (bin leider nicht so richtig fit in Bilanzen und GuV). Nun meine Frage: Entspricht das noch den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, würde ein konservativer Kaufmann so bilanzieren oder ist das nur ein Versuch durch die Aktivierung künstlich Gewinne vorzutäuschen (das es rechtlich Ok ist bestreite ich nicht)
      Avatar
      schrieb am 14.11.02 15:56:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer konservativ ist, schreibt die Entwicklungskosten wohl schnellstmöglich ab. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist das bsp. ein deutlicher Unterschied zwischen COR und FJA (du hattest doch NM-Firmen im Visier..?), beide im Bereich Versicherungssoftware tätig, aber nur letztere schreiben Entwicklungskosten unmittelbar ab.
      Avatar
      schrieb am 14.11.02 16:22:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke erstmal für die prompte Reaktion, ist meine Beobachtung dann richtig, daß es durch die Aktivierung zu einer Bilanzverlängerung kommt, während dies bei einer direkten Abschreibung nicht der Fall ist, also Gewinn bei direkteer Abschreibung geringer ist.
      FJA schreibt glaube ich sofort ab, hat aber dieses komische Probleme (zumindestens lt. Börse-Online) schon den LOI (letter-of-intent)als Unmsatz auszuweisen. Lt. IAS denke ich OK, aber nach Handelsgesetz dürfte doch erst bei Liefeung und Leistung als Umsatz ausgewiesen werden.
      Avatar
      schrieb am 14.11.02 16:31:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      hamburger

      selbsterstellte Software kann nach HGB nicht aktiviert werden, nach IAS 38 in Verbindung mit IAS 36 hingegen unter
      bestimmten Voraussetzungen schon.


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