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    ARD:15% auf Aktien u.Immobilien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.02 00:57:57 von
    neuester Beitrag 20.11.02 16:40:34 von
    Beiträge: 51
    ID: 661.235
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      Avatar
      schrieb am 18.11.02 00:57:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach Meldung der ARD-Tagesthemen hat die Koalitionrunde beschlossen, künftig Aktiengewinn und Gewinne aus Immobilienverkäfen mit pauschal 15% zu versteuern. Alle Fristen fallen weg. Eine Überschußrechnung soll möglich sein.
      J.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 01:11:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Meines Erachtens der erste Schritt in eine vernünftige Richtung.

      Zocken lohnt sich nun auch für die ehrlichen Börsianer, die bisher bis zu 48% an das Finanzamt gezahlt haben.

      Diese Regelung dürfte die Börse beleben,da ein Grossteil des Handels von Tradern ausgeführt wird, die die Aktien weniger als 1 Jahr halten.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 01:25:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi! Mit dieser Regelung wäre ich auch einverstanden! Vorrausgesetzt Überschussrechnung möglich!!!
      Denke, daß es sogar das börsengeschäft beflügeln würde!!!
      Salut
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 01:53:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vom Halbeinkünfteverfahren habt ihr auch noch
      nichts gehört, oder ? Die max 48 % sind seit Anfang
      2002 ohnehin passé.

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 07:16:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      aber das gilt doch nur für vermietete Immobilien oder?


      minni

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      Avatar
      schrieb am 18.11.02 07:47:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Guten Morgen,
      der Plan der Pauschalbesteuerung mit 15% erscheint auf den
      ersten Blick moderat und praktikabel. Doch sind die Kobolde
      der Umverteilung bereits in der Forderung begriffen, alle
      Einkunftarten sozialversicherungspflichtig zu erklären.

      Mfg
      plinsch
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 07:49:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Erstmal die Details dazu abwarten. Mit 15 % Pauschal könnt ich aber leben.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 08:21:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      15% auf Gewinne aus Aktien- und Immogeschäften.
      Aber was ist mit Optionsscheinen, Hebelprodukten?
      Im Halbeinkunfstverfahren sind OS auch ausgeschlossen und werden voll dem Einkommen hinzugerechnet.

      Die meisten Trader arbeiten ohnehin mit OS und immer mehr mit Turbos.
      Ich habe das Gefühl, dass man da anders (fies) damit verfahren wird.
      Aber eine allgemeine 15%-Regel würd ich begrüßen.

      Und eine Frage noch: Was meint ihr mit dieser Überschussrechnung?? würd mich mal interessieren.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 08:26:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Mehr ist leider noch nicht zu erfahren. ;)


      Montag, 18. November 2002
      "Moderate Lösung"
      Koalition einig über Aktiensteuer

      Nach wochenlangem Hin und Her hat sich die Regierungskoalition über ihr Vorgehen in puncto Spekulationssteuer geeinigt. SPD-Generalsekretär Olaf Scholz erklärte am Montagmorgen, dass künftig Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fondsanteilen und nicht selbst genutzten Immobilien mit 15 Prozent besteuert werden sollen.

      Scholz bezeichnete die Lösung im internationalen Vergleich als moderat. Die 15 Prozent seien viel weniger, als in anderen Ländern. Details nannte der SPD-Politiker nicht.

      Aus Regierungskreisen war am Wochenende verlautet, dass die Gewinne in der Lohnsteuererklärung angegeben und nicht etwa bei den Banken direkt erhoben werden sollen. Medien berichteten zudem, Stichtag für die neue Besteuerung solle der 21. Februar 2003 sein.

      Nach den derzeitig gültigen Regelungen müssen Aktiengewinne nur versteuert werden, wenn zwischen Kauf- und Verkaufszeitpunkt weniger als zwölf Monate liegen. Für Immobilien gilt eine Zeitspanne von zehn Jahren. Den aktuellen Spekulationen war eine Diskussion vorangegangen, den Besteuerungszeitraum für Aktien auf fünf Jahre auszuweiten.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 09:08:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ nihilnovum: Was hat das Halbeinkünfteverfahren mit dem Spitzensteuersatz zu tun :confused:. Das Halbeinkünfteverfahren bezieht sich auf Dividenden, nicht auf Kursgewinne.

      Im Gegensatz zu dem Murks, den die Regierung bisher gemacht hat, halte ich die Pauschalbesteuerung für gut. Sie ist praktikabel und rel. leicht umseztbar. Der techn. Aufwand für die Banken hält sich in Grenzen und das Bankgeheimnis bleibt gewahrt.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 09:20:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      Punk24: Du träumst. Das Bankgeheimnis wird definitiv aufgelöst.Alle die 2003 weiter traden werden dann vom Finanzamt bezüglich Gewinnen aus vergangenen Jahren reichlich Fragen gestellt bekommen.Durch die Kontrollmitteilungen erfährt das Finanzamt dann, wer mit Aktien handelt. Das ist der Trick bei der Geschichte. Ein kleines Zusatzgesetz wird dann dafür sorgen, dass der Finanzbeamte ohne bürokratischen Aufwand Einsicht in die Konten des Betreffenden erhält und somit Gewinne aus vergangenen Jahren ermitteln kann, die vielleicht nicht angegeben worden sind.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 09:26:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      NAchdem die regierung nunmehr innerhalb von drei Wochen drei verschiedene Verlautbarungen ( "Hüh! - Hott! Hüh!)gezielt lanciert hat, ist dies nun die dritte VAriante.

      Ich frage mich nur, warum das nicht bereits vor 4 JAhren gemacht wurde. Ein nur winziger Schritt in die richtige Richtung.


      Absolut konzeptionslose Idioten, Chaoten was da auf der regierungsbank sitzt.

      Es lohnt nicht , darüber jetzt zu diskutieren, weil sich Schröder - einem Alzheimer-PAtienten gleich - morgen schon nicht mehr um die heutigen Pläne kümmern wird.

      HAbt ihr bemerkt, wie in live-sendungen Regierungs-Politiker bei Äusserungen zumeist nur noch mit höhnischem gelächter bedacht werden? Und von den mittlerweile ungemein kritischen Journalisten aller Couleur mit zynischen, illusionslosen Kommentaren bedacht werden?

      Das schlimmste, was einem Themenkomplex passieren kann, ist es, von Schröder zur "Chefsache" erklärt zu werden - die absolut sichere Garantie, daß das Thema vermasselt oder gleich fallengelassen wird.

      Leute, am vergangenen Freitag war der Bundestag bei einer der wichtigsten Gesetzeslesungen ab 13:30 schlagartig nur noch zu ca. 20% besetzt - soviel zur Ernsthaftigkeit, mit der die Flachköpfe im Deutschen Bundestag die Bedrohung unseres Staates durch den sozialpolitischen GAU zur kenntnis nehmen.

      Nicht nur "Murphy´s Gesetz" gilt, es gilt auch "Schröder´s Gesetz" : dies besagt, daß von allen möglichen Ergebnissen mit traumwandlerischer Sicherheit das schlechtestmögliche verwirklicht wird.

      Gruß

      D.T.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 09:27:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      Welche Erträge unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren?
      Beim privaten Kapitalanleger gilt das Halbeinkünfteverfahren insbesondere für folgende inländische Erträge:
       Dividenden aus Aktien,
       Bezüge aus Genussscheinen mit Eigenkapitalcharakter, d.h. mit Beiteiligung am Gewinn und Liquidationserlös,
       Erträge aus GmbH-Anteilen,
       Erträge aus der Beteiligung an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.
      Ferner greift das Halbeinkünfteverfahren auch für
       Erträge aus der Beteiligung an ausländischen Kapitalgesellschaften (ausländische Dividenden).
      Die Konsequenz der künftig hälftigen Besteuerung dieser Kapitalerträge ist jedoch auch, dass die diesen zurechenbaren Werbungskosten, z.B. Depotgebühren, Finanzierungszinsen, nur noch zur Hälfte abzugsfähig sind.
      Gewinne/Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung der oben genannten Beteiligungsarten unterliegen ebenfalls dem Halbeinkünfteverfahren wenn sie Privatvermögen innerhalb der unverändert geltenden Frist von zwölf Monaten nach dem Erwerb erzielt werden.
      Sie sind nur zur Hälfte auf die jährliche Steuerfreigrenze von 512 Euro (Ledige) bzw. 1.024 Euro (zusammenveranlagte Verheiratete) anzurechnen oder anders ausgedrückt: Die Wirkung der Freigrenze verdoppelt sich
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 09:33:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Punkt24

      Nicht alle Wunden heilen gleich schnell. Das liegt am Halbeinkünfteverfahren. Es besagt, dass Dividenden nur zur Hälfte besteuert werden, und wird für ausländische Aktien bereits im Veranlagungszeitraum 2001 angewandt, bevor es 2002 auch für deutsche Aktien gilt. Entscheidend: Das Halbeinkünfteverfahren gilt auch für Spekulationsgewinne und -verluste.

      http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/sfn/buil…

      ----------------------------------------------------

      Entweder bist du ein notorischer Loser, der es verabsäumt hat, selbst seine Verluste in der Vergangenheit korrekt zu erklären, sprich dem Finanzamt zur späteren Verrechnung vor die Tür zu legen, oder du hast schlichtweg überhaupt keine Ahnung! :p
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 09:42:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Danke für die Richtigstellung Rockford :). WO lesen bidet ;)
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 12:57:26
      Beitrag Nr. 16 ()
      Koalition über 15 Prozent Wertpapier- und Immobiliensteuer einig

      Berlin (dpa) - Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Aktien, sonstigen Wertpapieren und Termingeschäften sowie vermieteten Immobilien werden künftig einheitlich pauschal mit 15 Prozent besteuert. Bei Anschaffung vor der - am 21. Februar 2003 geplanten - Verabschiedung des Steuerpakets im Bundestag werden 1,5 Prozent nicht auf den Wertzuwachs, sondern auf den Verkaufserlös erhoben. Diese Einzelheiten der Koalitionsvereinbarung vom Sonntagabend wurden am Montag aus Koalitionskreisen bestätigt.

      Gebäude und Grundstücke für eigene Wohnzwecke können wie bisher auch künftig steuerfrei veräußert werden. Anschaffungskosten von Immobilien müssen in Zukunft nicht mehr um Abschreibungen und Sonderabschreibungen gemindert werden. Damit vermindert sich tendenziell die Besteuerungsbasis.

      Die jetzt gefundene Regelung steht wie das gesamte Paket zum Abbau von Steuervorteilen unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Bundesrat. Die jetzige Unionsmehrheit will nach bisherigen Erklärungen weite Teile des Gesetzentwurfs zu Fall bringen, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen will.

      Bei Altfällen des Immobilien- oder Wertpapier-Erwerbs vor dem Stichtag der Verabschiedung im Bundestag ist ein Nachweis von Anschaffungskosten nicht erforderlich. Bei den 1,5 Prozent ist unterstellt, dass der Veräußerungsgewinn 10 Prozent der Anschaffungskosten ausmacht. Das entspricht dem künftigen Pauschalsteuersatz von 15 Prozent. Werden jedoch höhere Kosten belegt, mindern sie die Steuerschuld.

      Bei Neufällen müssen die Kreditinstitute die Veräußerungsgewinne über Kontrollmitteilungen an die Finanzbehörden melden. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Verlusten aus anderen Veräußerungen, nicht dagegen mit anderen Einkunftsarten wie Arbeits- Einkommen oder Mieteinnahmen verrechnet werden.

      ------------------------------------------------------

      ... und die Realverluste werden damit unter den Teppich gekehrt!
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:06:51
      Beitrag Nr. 17 ()
      Weshalb enthält das Steuervergünstigungsabbaugesetz keine Regelungen über die Senkung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages, Absenkung des Sparer-Freibetrages, Streichung der Steuerfreiheit von Abfindungen, Streichung des Altersentlastungsbetrages, Streichung des Freibetrages für Land- und Forstwirte, die Streichung derVergünstigungen von Betriebsveräusserungsgewinnen u.ä.?
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:11:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      #16

      tja, da wird wohl wieder mal ne Verfassungsklage fällig sein ;)
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:17:05
      Beitrag Nr. 19 ()
      #18
      Weswegen, weil die Steuern zu niedrig oder zu hoch sind?
      J.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:22:09
      Beitrag Nr. 20 ()
      #19

      irgendeinen Grund wird man in diesem "Schweizer Käse-Gesetz" schon finden. Ungleichbehandlung, etc. ;)
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:24:51
      Beitrag Nr. 21 ()
      Für Aktiengewinne gilt weiter das Halbeinkünfteverfahren, also 7,5%.
      J.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:28:35
      Beitrag Nr. 22 ()
      1,5 Prozent nicht auf den Wertzuwachs, sondern auf den Verkaufserlös erhoben.

      Ho, Ho

      das ist Dynamit. Es wird den gebeutelten Intershop, EMTv
      etc. Aktionär freuen, daß er bei Verkauf seines Verlust geplagten Investments nur 1,5% vom Verkaufserlös zahlen muß.

      Auch bei Immobilien kommt das gut. Wird die freuen, die
      im Osten investiert haben.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:30:05
      Beitrag Nr. 23 ()
      Auf Gewinne nicht auf Erlöse. Ab 2004?
      J.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 14:22:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      STEUERBESCHLÜSSE DER KOALITION

      Das ändert sich bei Wertpapieren und Immobilien

      Die Bundesregierung plant, Gewinne aus Aktien- und Immobiliengeschäften pauschal zu besteuern. SPIEGEL ONLINE dokumentiert die wichtigsten Änderungen im Überblick.

      Berlin - Wie Bundeskanzler Schröder an Montagmittag auf einer Pressekonferenz bestätigte, wird die Besteuerung von des Verkaufs von Wertpapieren und Immobilien völlig neu geregelt:

      Die bisher gültige Spekulationsfrist bei der Veräußerung von Wertpapieren und Immobilien entfällt. Bisher fielen für die Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren nur Steuern an, wenn der Verkäufer sind weniger als zwölf Monate in seinem Depot hatte. Bei Immobilien gilt derzeit noch eine Frist von zehn Jahren.

      Stattdessen wird ab dem 21. Februar 2003 auf Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und vermieteten Immobilien ein Steuersatz von 15 Prozent fällig - unabhängig davon, wie viel Zeit seit dem ursprünglichen Kauf vergangen ist.

      Es gilt das Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass nur die Hälfte des Gewinns aus Wertpapier- und Immobiliengeschäften mit 15 Prozent besteuert wird.

      Immobilien und Wertpapiere, die in der Übergangsfrist bis zum 21. Februar 2003 verkauft werden, sind nicht steuerfrei. Der Verkäufer muss 1,5 Prozent des gesamten Verkaufspreises an den Fiskus abführen. Ausnahme: Er kann nachweisen, dass er keinen Gewinn gemacht hat.

      Verluste aus Wertpapier- und Immobilengeschäften können geltend gemacht und mit den Gewinnen verrechnet werden. Verlustvorträge dürfen den Gewinn jedoch nur bis zur Hälfte schmälern. Eine maximaler Zeitraum, über den Verluste geltend gemacht werden dürfen, gibt es nicht.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 14:44:59
      Beitrag Nr. 25 ()
      Keine Reaktion, alle sprachlos, oder mit den Kauforders zu beschäftigt?
      J.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 15:00:49
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hi freaks,

      hört sich ja alles gut an, mit 15 % und halbeinkünfteverfahren könnte man ja gut leben.
      Aber es wird keine abgeltungssteuer sein, sondern eine pauschalierte einkommenssteuer.
      Damit fällt das Bankgeheimnis und wer sagt denn, dass man die steuersätze nicht im zuge der europäischen anpassung oder was es sonst für begründungen gibt, anhebt.

      ich traue den sozis nicht übern weg.

      grüße bimbes


      es scheint ja als herrsche freudenstimmung über die neue steuer. war schon gut gemacht, erst behaupten, alle fristen fallen und generell ist zum pers. einkommensteuersatz zu versteuern, dann zurückrudern und alle wollen eichel abküssen.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 15:30:38
      Beitrag Nr. 27 ()
      Wenn die Bank die Gewinnsteuer direkt abführt, liegt es in Deinem eigenen Interesse, dem Finanzamt Deine gezahlten Steuern anzugeben, weil Du sie mit Deinen Verlusten verrechnen willst
      J.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 16:09:27
      Beitrag Nr. 28 ()
      Im prinzip keine schlechte Lösung - es ist nur auffällig, daß man in der Hausse volle besteuerung inerhalb der Halbjahresfrist, dann halbe innerhalb der JAhresfrist und jetzt in der Baisse nur noch 1,5% des Erlöses haben will....

      DAmit ist die geltendmachung von größeren Verlusten unmöglich, die Besteiuerung von gewinnen sofort in Kraft.

      Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.... ;)

      Nun - im Prinzip ein richtiger Schritt.
      Kapitaleinkünfte müssen wie im Ausland auch in Zukunft zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur herhalten - das ist nur gerecht.

      Übrigens - wer wie ich seine Aktiengewinne ehrlich in der Vergangenheit angegeben und versteuert hat :mad: , sollte UNBEDINGT bei Erhalt eines Steuerbescheides fristwahrend EINSPRUCH hinsichtlich der versteuerung der Aktiengewinne einlegen, bis das Grundsatzurteil des bundesfinanzhofes/Bundesverfassungsgerichtes vorliegt.

      Da gibt es ziemlich gute Aussichten, sein geld zurückzubekommen!

      Ist relativ formlos, jeder Steuerberater weiß Bescheid! ;)

      Wie man an dem DAX sieht, ist nichts schlimmer, als Ungewissheit. Klare verhältnissse werden mit Kursgewinnen quittiert.

      Ich hoffe, wenigstens DAS hat schröder kapiert.

      desweiteren hoffe ich, daß die 1,5% bzw. 15% direkt als Quellensteuer von der Bank einbehalten werden - sonst ist eine explosive Zunahme der Verwaltungskosten vorprogrammiert.

      Die BAnken könnten ja aufgrund ihrer Daten Unterkonten ab dem Stichtag des gesetzes errichten, die die Einbehaltung der 15% mit wenig Aufwand sichern.

      NAchdem sie ja bekanntlich viele Milliarden an Beteiligungen unversteuert versilberten und auch keine Arbeitsplätze schufen, sondern vernichteten, sollten sie vorsichtig mit wehklagen über vermehrten Aufwand sein.... :mad:
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 21:21:07
      Beitrag Nr. 29 ()
      Es hat mich amüsiert wie unterschiedlich die neue Reglung aufgenommen wurde. Von "damit läßt sich leben" bis zu "die Sozen sind zu dumm, sie schenken uns bares Geld".
      Bekanntlich steckt der Teufel im Detail.
      Wenn die neue Regelung so in Kraft tritt, dann hat das fürs Finanzamt den Vorteil sie brauchen nicht mehr hinter dem Geld herlaufen. Das spart Personal.
      Die Banken ziehen automatisch vom Gewinn nach "first in first out" die 7,5% ab oder geben einen Verlustnachweis.(Die andere Möglichkeit die Banken ziehen von jedem Verkauf die 7,5% ab, der Kunde kann dann das andere mit dem Finanzamt klären).
      Gehen wir von der ersten Möglichkeit aus, es ist die vernüftigere, dann muß jeder der Verluste und Gewinne gemacht hat zum Finanzamt, um die zuviel gezahlten Steuern zurückzubekommen.
      Herr Zocker macht seine Einkommensteuerklärung fertig und ab zum Finanzamt, alle seine Konten, alle An-und Verkäufe aus 02.
      Nun hat aber Herr Zocker in den vorhergehenden Jahren niemals Gewinne angeben. Besteht da nicht ein Anfangsverdacht, das da etwas nicht stimmt. Das Finanzamt hat nun alle Daten, also schnell mal eine Überprüfung der Konten von Herrn Zocker für die letzten Jahre.
      Da kann der eine oder andere schon alt aussehen.
      Also lieber auf die Rückerstattung verzichten. Aber trotzdem hat das FA durch die Bankbenachrichtigungen alle Möglichkeiten, wenn irgendwer mal Langeweile hat, kurz einen Datenabgleich zu machen. Ich schätze einigen wird die Muffe flattern.
      Berufszocker werden auch Schwierigkeiten bekommen, wenn sie 50000,- Gewinn gemacht haben, und sonst nur 5000,- an anderen Einnahmen.
      Ich glaube im Steuerrecht gibt es eine Definition, daß man das von Beruf ist, womit man die meisten Eikünfte erziehlt.
      Es soll sogar Zocker geben, die Sozialhife bekommen haben.
      Ich finde für alle ehrlichen:mad:Steuerzahler eine relativ gute Regelung für beide Seiten.
      Die anderen soll das FA holen :D
      J.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 21:28:16
      Beitrag Nr. 30 ()
      Joerver, Banken werden sich nicht um Berechnungen kümmern. Das bleibt nach wie vor beim Anleger!
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 21:31:23
      Beitrag Nr. 31 ()
      Noch besser fürs FA.
      J.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 12:23:02
      Beitrag Nr. 32 ()
      Mittwoch, 20. November 2002
      Eichels Spekulationssteuer
      Schlupfloch für Großaktionäre


      Die angekündigte Spekulationssteuer wird nicht nur vieldiskutiert, sondern auch von allen Seiten gedreht und gewendet. Und siehe da: Wie die "Financial Times Deutschland " berichtet, entdeckten Finanzexperten nun ein neues Schlupfloch für Großaktionäre.

      Denn künftig soll der Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab einem Prozent nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden, sondern mit der neuen Pauschalsteuer auf Verkaufsgewinne.

      Bislang werden diese Gewinne nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Demnach wird der Erlös zwar nur zur Hälfte herangezogen, doch es gilt der persönliche Einkommenssteuersatz - der bei Spitzenverdienern über 50 Prozent steigen kann. Im Endeffekt ergibt sich damit eine Belastung von gut 25 Prozent.

      Bei der neuen Spekulationssteuer soll in der Übergangszeit bis zum 21. Februar 2003 pauschal ein Gewinn von zehn Prozent des Veräußerungserlöses unterstellt werden. Dieser wird wiederum mit 15 Prozent besteuert, woraus sich insgesamt nur noch eine Steuer von 1,5 Prozent auf den Veräußerungserlös ergibt.

      In der Finanzwelt wird das Schlupfloch mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Einerseits sei das natürlich für Großaktionäre ein enormer Vorteil, wenn es keine gesetzliche Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinaktionäre mehr gebe, hieß es. Andererseits entgehen der Regierung damit Milliardeneinnahmen, was wiederum die Effektivität einer solchen Steuer in Frage stelle.

      :laugh: Tolles Gesetz wirklich ! :mad:
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 12:35:37
      Beitrag Nr. 33 ()
      Gilt die neue Regelung nicht nur für Privatpersonen?
      J.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 12:39:25
      Beitrag Nr. 34 ()
      anscheinend nicht. Außerdem, wenn dies nur für die Übergangszeit gilt, können wir uns auf turbulente Zeiten am Dax gefaßt machen wenn die Jungs Ihr Tafelsilber auf den Markt schmeißen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 12:58:45
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ich bin mir sicher,dass Kapitalgesellschaften von der neuen Regulung nicht betroffen sind. Habe auch nichts gegenteiliges gelesen.

      Eine andere Sache habe ich gestern bei vwd gefunden:

      BMF: Aktienverluste mit Immobiliengewinnen verrechenbar
      (korrigierte Fassung)


      Berlin (vwd) - Im Zuge der von der Regierung geplanten Einführung einer pauschalierten Veräußerungsgewinnsteuer soll es innerhalb der von dieser Steuer betroffenen Einkommenskategorie eine unbeschränkte Verrechnung von Gewinnen und Verlusten geben. So sollen Verluste aus Wertpapieren mit Gewinnen aus Immobilien ebenso verrechnet werden können wie umgekehrt, wie das Bundesfinanzministerium (BMF) am Dienstag klarstellte. Diese Verluste seien auch "unbegrenzt vortragsfähig", sagte die Parlamentarische Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks am Dienstag in Berlin. Verluste könnten damit auch erst in späteren Jahren zur Geltung gebracht werden.



      Hendricks stellte auch klar, dass bei der geplanten Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Anlagen, die bereits vor dem geplanten Stichtag des Bundestagsbeschlusses bestanden, nicht das Halbeinkünftverfahren Anwendung finden soll. "Das Halbeinkünfteverfahren wird auf neue Fälle beschränkt," unterstrich Hendricks. Da dieses Verfahren erst seit 2002 gelte, werde es für "Altfälle" nicht angewandt. Das BMF beinde sich mit dieser Argumentation "auf der sicheren Seite", meinte Hendricks. Für "Altfälle" greift damit ein Satz von 15 Prozent auf einen typisierten Wert, der mit zehn Prozent vom Verkaufserlös angesetzt wird.



      Mit Blick auf diese typisierte Annahme eines Gewinns in Höhe von zehn Prozent des Veräußerungserlöses hob Hendricks hervor, dass von dieser nur in dem Fall ausgegangen werde, dass kein tatsächlich niedrigerer Gewinn nachgewiesen wird. "Es besteht die Möglichkeit, niedrigere Gewinne nachzuweisen", betonte Hendricks. Dies könne durch die entsprechenden Kauf-Unterlagen oder möglicherweise auch durch Bankbelege erfolgen.


      +++ Andreas Kißler
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 13:15:36
      Beitrag Nr. 36 ()
      Er hat`s gerade nochmal gemerkt: :laugh:

      Mittwoch, 20. November 2002
      Kein Bonus für Großaktionäre
      Eichel stopft das Schlupfloch


      Die Freude der Großaktionäre währte nur kurz. Die Bundesregierung hat das Steuerpaket von Bundesfinanzminister Hans Eichel inklusive Spekulationssteuer zwar gebilligt - aber mit einer Änderung. Auf die vorgesehene Streichung des Paragrafen 17 des Einkommenssteuergesetzes wurde verzichtet.

      Damit hat die Bundesregierung in letzter Minute ein mögliches Schlupfloch für Großaktionäre gestopft. Die "Financial Times Deutschland" hatte am Morgen mit einem Bericht über die möglichen Folgen der Steuerpläne für Furore und eine Verschiebung der Pressekonferenz gesorgt.

      Wie die Zeitung berichtete, hatten Finanzexperten das Schlupfloch entdeckt. Dem ursprünglichen Entwurf zufolge sollte künftig der Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab einem Prozent nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz belegt werden, sondern mit der neuen Pauschalsteuer auf Verkaufsgewinne. Wäre also Paragraf 17 gestrichen worden, hätte Paragraf 23 des Einkommenssteuergesetzes gegriffen - die Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinaktionären wäre weggefallen.

      Die neue Spekulationssteuer hätte den Großaktionären enorme, geldwerte Vorteile gebracht. Denn die Pauschalsteuer sieht vor, dass in der Übergangszeit bis zum 21. Februar 2003 pauschal ein Gewinn von zehn Prozent des Veräußerungserlöses unterstellt wird. Dieser wird wiederum mit 15 Prozent besteuert, woraus sich insgesamt nur noch eine Steuer von 1,5 Prozent auf den Veräußerungserlös ergibt.

      In der Finanzwelt war das drohende Schlupfloch mit gemischten Gefühlen aufgenommen worden. Einerseits wäre es für Großaktionäre ein Riesenvorteil, wenn es keine gesetzliche Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinaktionäre mehr gebe, hieß es. Andererseits entgingen der Regierung damit Milliardeneinnahmen, was wiederum die Effektivität einer solchen Steuer in Frage stelle.

      Jetzt gilt für Großaktionäre mit Beteiligungen ab ein Prozent an Kapitalgesellschaften also wieder die alte Regelung. Die Gewinne werden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Demnach wird der Erlös zwar nur zur Hälfte herangezogen, doch es gilt der persönliche Einkommenssteuersatz - der bei Spitzenverdienern über 50 Prozent steigen kann. Im Endeffekt ergibt sich damit eine Belastung von gut 25 Prozent.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 13:48:43
      Beitrag Nr. 37 ()
      Der letzte Absatz verwirrt mich. Pauschalsteuer oder Abgeltungssteuer von 15% bzw.1,5%, also keine Verrechnung mit dem persölichen Steuersatz bei Privatpersonen, oder Abschlagsteuer als Vorrauszahlung auf die endgültige Steuer.(§§43ff.EStG).
      Beispiele für Pauschalsteuer EStG. §§40,2 40a 40b oder die 1% Regelung bei Firmenwagen udg.
      J.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 14:46:06
      Beitrag Nr. 38 ()
      DAs ist ja an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten, was da an handwerklich schlechter Arbeit abgeliefert wird.

      Wer dachte, die Schnitzer der vorhergehenden legislaturperiode wären nicht mehr zu toppen, der ist nun eines anderen belehrt worden... :rolleyes:

      Übrigens eine dümmliche Unart aller Parteien, die durch handwerkliche Unprofessionalität unsauberen gesetzesbestimmungen zu entschuldigen, indem man grobe gesetzgeberische fehler als "Steuerschlupflöcher" bezeichnet.

      Nicht der, der durchschlüpft, sondern derjenige, der sie fabriziert, gehört an den Pranger.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 14:51:19
      Beitrag Nr. 39 ()
      Es sind noch einige fragen offen. Was gilt §23EStG. oder Pauschalbesteuerung?
      Nur die aufgeregte Diskussion über halbfertige Regelungen ist der Sache nicht dienlich.
      I.A. ist wohl nichts anderes zu erwarten.
      J.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 14:55:25
      Beitrag Nr. 40 ()
      #39

      was erwartest denn du von dieser Regierung ? also ich mittlerweile nix mehr :(
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 14:59:58
      Beitrag Nr. 41 ()
      Es besteht überhaupt kein Vertrauen in die Politik. Das sehe ich als Hauptursache. Aber wie willst Du das ändern?
      Oder will überhaupt irgendjemand irgendwas ändern?
      J.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 15:02:00
      Beitrag Nr. 42 ()
      #41

      wie sollen wir denn was ändern ? wir sind doch nur Stimmvieh und sonst nix. Ne Demokratie nach Schweizer Vorbild wäre nach meinem Geschmack, ist aber nicht durchsetzbar da unsere Herren alleine darüber entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 15:06:14
      Beitrag Nr. 43 ()
      Was würde dann passieren, wenn allein diejenigen hier im Board, die nur polemisieren, aber von Grundlagen keine Ahnung haben, auch noch über die komplizierten Sachverhalte abstimmen sollten?
      J.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 15:10:05
      Beitrag Nr. 44 ()
      #43

      sieh dir die Schweiz an, dann weißt du es. Ich bin mir sicher das da auch nicht nur tolle Fachleute in der Bevölkerung zu finden ist. ;)
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 15:10:25
      Beitrag Nr. 45 ()
      Die Fondsbranche hat zu früh gejubelt

      Fondsbesitzer sollen auf Wertzuwachs der Fonds jedes Jahr Einkommensteuer zahlen

      ham. FRANFKURT, 19. November. Die Fondsindustrie hat angesichts der angeblich entschärften Steuerpläne der Bundesregierung zu früh aufgeatmet. Denn der jüngste Kabinettsentwurf der Bundesregierung enthält gravierende Benachteiligungen des Fondsanlegers gegenüber dem Direktanleger. Deshalb fordert die Fondsbranche jetzt eine "schleunige Reparatur des verunglückten Gesetzentwurfs", der allerdings schon am heutigen Dienstag vom Kabinett verabschiedet werden soll.

      Das Bundesfinanzministerium hat gleichwohl angekündigt, mit der Fondsindustrie das Gespräch zu suchen. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Hendricks hat am Dienstag abermals betont, es werde keine Doppelbesteuerung von Fonds geben. Die Fonds müßten realisierte Kursgewinne nicht versteuern. Auch soll für inländische Aktienfonds das Halbeinkünfteverfahren gelten, so daß Besitzer dieser Fonds, die einen Veräußerungsgewinn erzielen, nur den halben Gewinn pauschal mit 15 Prozent versteuern müssen. Allerdings soll der Anleger, der jahrelang Fondsanteile hält, jedes Jahr die vom Fonds innerhalb eines Jahres realisierten Kursgewinne versteuern - und zwar nicht pauschal mit dem niedrigen Steuersatz von 15 Prozent, sondern mit seinem individuellen Einkommensgrenzsteuersatz, der zuzüglich Solidaritätszuschlag 50 Prozent betragen kann. Der einzige Ausweg für den Anleger: Er verkauft künftig vor Ende des Fondsgeschäftsjahres wieder. Falls er dann einen Wertzuwachs realisiert, muß er diesen lediglich mit 15 Prozent versteuern, weil es bei inländischen Fonds keine Doppelbesteuerung geben soll.

      Der im Gesetzentwurf vertretenen Auffassung zufolge ist es wegen der Gleichbehandlung der Anteilsscheininhaber von Fonds mit den Direktanlegern erforderlich, vom Fonds erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren zeitnah beim Anteilsscheininhaber zu besteuern, gleich ob diese ausgeschüttet oder vom Fonds thesauriert werden. "Diese Lücke wird mit dem Gesetzentwurf geschlossen", heißt es in dem Entwurf. Und später: "Die pauschale Besteuerung (mit einem Steuersatz von 15 Prozent) ist nicht anzuwenden. Sie wäre nicht sachgerecht, da es sich bei Veräußerungsgewinnen des Fonds um Erträge aus der laufenden Geschäftstätigkeit handelt."

      Tatsächlich wird der Fondsanleger durch die Besteuerung der jährlichen Wertzuwäche des Fonds mit seinem Einkommensgrenzsteuersatz nicht mit dem Direktanleger gleichgestellt sondern stark benachteiligt. Dies zeigt ein Rechenbeispiel eindrucksvoll (Kasten). Die Benachteiligung wird dadurch etwas gemildert, daß der Fondsanleger in früheren Jahren gezahlte Steuern auf Veräußerungsgewinne bei inländischen Fonds angerechnet bekommt. Dies gilt allerdings nicht für ausländische Fonds. Hier findet auch bei reinen Aktienfonds das Halbeinkünfteverfahren keine Anwendung, so daß auf den vollen Veräußerungsgewinn 15 Prozent Steuer zu zahlen sind. Zudem ist bisher offenbar keine Anrechnung von zuvor schon durch den Anleger gezahlter Steuer vorgesehen.

      Manche Fondsanleger zahlen das Siebenfache

      Fall 1: Der Direktanleger kauft eine Aktie für 100 Euro und verkauft sie später für 150 Euro. Er zahlt 15 Prozent pauschale Steuer auf den halben Veräußerungsgewinn, also 3,75 Euro.

      Fall 2: Der Fondsanleger erwirbt den Anteil eines inländischen Fonds zu 100 Euro. Der Fonds kauft dann eine Aktie zu 100 Euro. Diese Aktie wird später durch den Fonds zu 150 Euro veräußert. Verkauft der Anleger vor Ende des Fondsgeschäftsjahres, zahlt er wie in Fall 1 auf den halben Veräußerungsgewinn 15 Prozent, also 3,75 Euro. Hält er den Fondsanteil, bis das Geschäftsjahr des Fonds endet, thesauriert der Fonds den Veräußerungsgewinn. Anschließend gibt der Anleger den Fondsanteil zu 150 Euro zurück. Im Zuge der Thesaurierung muß der Anleger die Hälfte des auf Fondsebene angefallenen Veräußerungsgewinns von 50 Euro mit dem persönlichen Steuersatz (angenommen 40 Prozent) versteuern. Seine Steuerlast beträgt 10 Euro.

      Fall 3: Der Aktienfonds ist im Ausland aufgelegt. Weil das Halbeinkünfteverfahren nicht gilt, versteuert der Anleger bei Veräußerung vor Ende des Fondsgeschäftsjahres den vollen Veräußerungsgewinn mit 15 Prozent. Behält er seinen Fondsanteil länger, muß der Anleger den gesamten im Zuge der Thesaurierung auf Fondsebene erzielten Veräußerungsgewinn von 50 Euro mit seinem Einkommensgrenzsteuersatz (angenommen 40 Prozent) versteuern. Im Rahmen der Thesaurierung fallen also Steuern von 20 Euro an. Da für ausländische Fonds offenbar keine Anrechnungslösung besteht, wird der Veräußerungsgewinn bei Verkauf des Fondsanteils durch den Anleger erneut besteuert, und zwar nunmehr mit 15 Prozent. Für den Anleger fallen so weitere Steuern von 7,50 Euro an. Die Gesamtsteuerlast ist 27,50 Euro. (ham.)

      Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.11.2002, Nr. 270 / Seite 23
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 15:37:21
      Beitrag Nr. 46 ()
      Es ist noch nicht lang her ,da hat der letzte Kanton das Frauenwahlrecht eingeführt.
      Sie entscheiden auch nicht über alles, sie haben auch noch ein Parlament und ne Regierung.
      J.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 15:46:06
      Beitrag Nr. 47 ()
      Die Fonds-Branche hat es gerade nötig, sich zu beklagen... :mad:

      Die haben lustig jahrzehntelang innerhalb der Spekufrist verkauft und nicht einen Cent Steuern bezahlt.. eine unglaubliche Bevorteilung gegenüber dem normalen Anleger, die m.E. nach wie vor nicht verfassungskonform ist.

      Der einzige, der Steuern (und viel Lehrgeld :D )zahlte, war unsereiner: Die steuerehrlichen Bürgerdeppen.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 15:52:14
      Beitrag Nr. 48 ()
      Ja und? Die steuerehrlichen Bürgerdeppen haben schließlich auch davon profitiert. Ein Fonds existiert ja nicht zum Selbstzweck.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 16:14:39
      Beitrag Nr. 49 ()
      @ pringle

      Also, wenn die unterschreitung der Spekufrist eine steuerpflicht nach sich zieht, dann erklär´mir mal, wieso ich bei beteiligung an einem Fonds steurfrei bleibe und bei den gleichen Transaktionen alles versteuern muss, wenn das ein Fonds für mich macht, bitte sehr?

      Das ist nix anderes als eine Subventionierung der Banken gewesen, die auf diese Art mit ihren Fonds stets gegenüber den anderen MArktteilnehmern Vorteile hatten - und sich das fürstlich bezahlen ließen. z.B. mit 5% Fondsgebühren, um den Index zu underperformen... :D

      Der Fonds hätte selbstverständlich Steuern zahlen müssen, ist doch klar. Und hätten nur die um die Steuern bereinigten und mit Verlusten verrechneten Gewinne weitergeben dürfen. Oder ist die Spekusteuer nur für unabhängige, kleine MArktteilnehmer?

      Ausserdem hat dieses Zocken der Fonds - Verkauf im Zusammenspiel mit den "Kaufempfehlungen" der "Analysten" aus eigenem HAus zur Unehrlichkeit geradezu "verpflichtet" ...
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 16:15:50
      Beitrag Nr. 50 ()
      Insofern ist ein Fonds selbstverständlich selbstzweck - allerdings nicht des Kunden, sondern der Bank.... also, wer DAS noch nicht begriffen hat....:laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 16:40:34
      Beitrag Nr. 51 ()
      Der Her hat`s gegeben (Riester), der Herr hat`s genommen.
      _____________________________________________

      Wie Hans Eichel Fondssparer benachteiligt

      Von Thomas Hillenbrand

      Die Regierung hat eine neues bürokratisches Monstrum geschaffen: Finanzminister Hans Eichel (SPD) will Investmentfonds demnächst nach einem komplizierten Verfahren besteuern. Das neue Modell ist nicht nur unübersichtlich - es wird Fondssparer gegenüber anderen Anlegern außerdem stark benachteiligen.

      Hamburg - Die grüne Finanzexpertin Christine Scheel zog - wieder einmal - die Notbremse. Am Mittwochmittag bemühte sie sich, den Vorschlag des Bundesfinanzministeriums zur Besteuerung von Investmentfonds als alleiniges Werk Hans Eichels darzustellen. Die Grünen trügen das Konzept nicht mit. "Wir müssen zu einer anderen Lösung kommen", sagte die Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses. "Das ist ein hoch kompliziertes Verfahren und führt zu erheblich mehr Verwaltungsaufwand", so Scheel.
      Anfang der Woche hatten Eichel und Bundeskanzler Gerhard Schröder ihre Pläne zur Besteuerung von Wertpapieren vorgestellt. Und die sehen folgendermaßen aus: Wer ab dem 21. Februar 2003 Wertpapiere erwirbt, muss bei einem späteren Verkauf auf den realisierten Gewinn eine pauschale Steuer von 15 Prozent zahlen. Bei Aktien und anderen Dividendenpapieren gilt dabei das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass die Steuer lediglich auf die Hälfte des erwirtschafteten Gewinns fällig wird - der tatsächliche Steuersatz liegt dann bei 7,5 Prozent.

      Nur auf den ersten Blick simpel

      Das klingt einfach, gälte aber nur für Aktien oder andere Wertpapiere, die Anleger direkt halten. Bei Aktienfonds soll eine wesentlich kompliziertere Regelung greifen, die aus zwei Teilen besteht. Erstens: Anleger müssen beim Verkauf ihrer Fondsanteile die oben beschriebene pauschale Steuer auf den Gewinn entrichten. Für reine Aktienfonds soll die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren mit dem Pauschalsatz von 15 Prozent - also effektiv 7,5 Prozent - erfolgen, für Rentenfonds soll die Besteuerung bei 15 Prozent liegen.

      Aber auch, wer seinen Fonds über einen langen Zeitraum hält, um Vermögen anzusparen, muss zahlen. Nach Eichels Modell sollen auch Gewinne aus internen Umschichtungen, die der Fondsmanager vornimmt, versteuert werden. Ebenfalls steuerpflichtig sind nach den Plänen Zinsen oder Dividenden, die der Fonds ausschüttet, aber auch wieder im Fonds angelegte Gewinne (so genannte Thesaurierung). Hierauf muss der Anleger seinen persönlichen Einkommensteuersatz entrichten. Dabei wird wiederum zwischen Fonds auf Aktienbasis und anderen Anlageformen unterschieden. Für deutsche Aktienfonds gilt das Halbeinkünfteverfahren, für die meisten anderen Fonds nicht.

      Hinzu kommt bei dem Verfahren noch eine gesonderte Regelung für Fondsanteile, die schon vor dem 21. Februar 2003 gekauft wurden, aber erst nach diesem Datum veräußert werden. Für sie wird ein pauschaler Gewinn von zehn Prozent unterstellt, der zu 15 Prozent besteuert wird.

      Doppelt gemoppelt

      Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sollen diese beiden Vorgänge - die Besteuerung des Fonds-Verkaufsgewinns sowie die Besteuerung auf Fondsebene - miteinander steuerlich verrechnet werden. Wie genau dies geschehen soll, ist noch unklar. Der bürokratische Mehraufwand dürfte auf jeden Fall erheblich sein. Ebenfalls unklar ist, wie sich die Regelung für Fonds auf Sparpläne für private Altersvorsorge (Riester-Rente) auswirkt. Das Bundesfinanzministerium beantwortete eine telefonische Bitte um Stellungnahme nicht.

      Der Bundesverband Investment- und Asset Management (BVI) erwartet, dass es für die 15 Millionen Fondssparer in Deutschland zu Doppelbesteuerungen kommen wird - trotz geplanten Verfahrens, mit dem die beiden Besteuerungsverfahren gegeneinander verrechnet werden sollen. "Wir sind sehr enttäuscht", so Hauptgeschäftsführer Stefan Seip.

      Siebenfache Steuerbelastung

      Zudem benachteilige das neue Verfahren Fondssparer eklatant gegenüber Anlegern, die direkt in Einzelwerte investierten, so Seip. Zu diesem Ergebnis kommt auch die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Das Blatt hat errechnet, dass ein Fondsanleger im ungünstigsten Fall mehr als sieben Mal so hoch besteuert wird wie ein Investor, der direkt in eine Aktie investiert hat.


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