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    SpekuSteuern werden auch ohne Gewinn festgesetzt! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.02 17:24:28 von
    neuester Beitrag 19.11.02 17:00:28 von
    Beiträge: 15
    ID: 661.645
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      Avatar
      schrieb am 18.11.02 17:24:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Regelung für Altfälle besagt doch folgendes:

      Ob einer ein Einkommen hat oder nicht, ist dem Staat egal.

      Mit dem geplanten Gesetz weist die Regierung die Finanzbeamten an, ohne Prüfung, ob überhaupt ein Einkommen im Kalenderjahr bezogen wurde, Einkommensteuern festzusetzen. Sollte der Steuerpflichtige nicht beweisen können, dass er keine Einkünfte (keinen Gewinn) erziehlt hat, muss er eben zahlen.

      Das nenne ich Rechtsstaat.

      Das ist wie mit der 1% Regelung bei BetriebsPKW`s. Könnt ihr kein Fahrtenbuch vorliegen müsst ihr eben die 1%, ach nein 1,5% Regelung erdulden.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 18:37:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Acri,
      kennst Du dich mit den privat genutzten Firmenwagen aus?
      Also ich habe leider keinen. Ich kann mir aber auch nicht ganz vorstellen, daß es ein Drama ist, jetzt 1,5% anstatt 1%
      monatlich zu versteuern. Aber wie gesagt, in dieser Thematik bin ich absoluter Laie.

      Angenommen der Firmenwagen kostet 25000 Euro.
      Bisher waren zu versteuern 250 Euro, ergo ca. 125Euro(wenn überhaupt) Einkommensteuer.
      In Zukunft werden 375Euro, also 187,5 Euro fällig.
      Klar, ein Unterschied von 62,5 Euro.

      In unserer Firma ist es (soweit mir bekannt) folgendermasen:
      Man zahlt selbst keine Kfz-Steuer, -versicherung, Inspektionen usw.(Reparaturen?), selbst eine eigene Tankstelle haben wir.

      Ich selbst fahre einen 15 Jahre alten Golf(den benötige ich hauptsächlich, um zu meinem Arbeitsplatz zu kommen. Einfache Wegstrecke 40km).
      Für mich einfachen Arbeiter bedeutet dies ca. 500Euro Vers.,
      370 Euro Kfz-Steuer, ca. 1000 Euro Diesel + Verschleißteile und Reparaturen.
      Natürlich bekomme ich über die Einkommensteuererklärung wieder ca. 900 Euro zurück, aber wer fährt leztendlich besser? Ich sicherlich nicht(15jähriger Golf - neuer Audi A4)!

      Noch zu erwähnen wäre vielleicht:
      Ein Arbeiter bekommt in unserer Firma keinen Firmen-PKW,
      da mußt Du schon Angestellter sein(Gehaltsgruppe 6 oder 7),
      was wiederum bedeutet, das derjenige ca. 35-50% mehr Brutto
      im Monat bekommt, als ich.

      Was also ist an dieser neuen Regelung so schlimm?
      Nichts gegen Firmen-PKWs, solange der Angestellte während der Arbeitszeit Dienstfahrten unternimmt, aber wenn er ihn privat nutzt, soll er in etwa genauso viel dafür zahlen, wie ich für meinen Privat-PKW.(punkt)

      mfg
      loctite496
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 19:12:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Für einen Firmenwagen, müssen wir hart arbeiten. Du Neider!!:lick:
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 19:24:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi Stutti2000,
      jaja, für Firmenwagen müssen Angestellte hart arbeiten(lol).
      Hast Du schonmal wirklich hart(körperlich+geistig) gearbeitet?
      Bisher hat wohl Vati(bzw. seine Kohle) dich davor bewahrt.
      Wahrscheinlich hat dir Papi auch eingebleut, das es das gar nicht gibt, körperlich und geistig hart zu arbeiten.
      Denn die Arbeiter arbeiten nur körperlich und die Angestellten nur geistig, oder wie? Wahrscheinlich musst du in Papis Firma gar nichts tun und kriegst trotzdem deinen Firmenwagen.

      mfg
      loctite496
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 19:57:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      @loctite496
      die 1% werden pro monat gerechnet!!

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      Avatar
      schrieb am 18.11.02 20:08:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      um auf das beispiel 25000Euro zurückzukommen.
      pro monat zuvor 250euro jetzt 375euro das pro monat macht im jahr 4500euro die man versteuern muss also 1500 mehr als im jahr zuvor.es spielt dann auch keine rolle ob das auto schrottreif ist es gilt immer der neupreis.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 21:05:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      :D 1% ist nur die halbe Wahrheit, dazu kommen noch 0,03% des Neuwertes pro Kilometer von der Wohnung zur Arbeitsstätte. Macht bei einem Passat TDI locker 550 Euro im Monat die zusätzlich zu versteuern sind, bei 26 Km Entfernung.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 10:30:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      @loctite

      offensichtlich kennst du nur die halbe Wahrheit.

      Mag sein, daß es nicht so schlimm ist, wenn du wirklich ein Fahrzeug gestellt bekommst.

      Aber diese Regelung gilt auchfür alle Selbstständigen, die ein Fahrzeug geschäftlich verwenden (also praktisch jeder Selbstständige!

      Jetzt überlege mal, wenn du als Selbstständiger dir ein gebrauchtes Fahrzeug für sagen wir 15.000 Euro kaufst (Neuwert 25.000) und du fährst das Fahrzeug 5 Jahre.

      Dann kannst du also 3.000 Euro pro Jahr als Abschreibung ansetzen.

      Witzigerweise wird dir aber nach der alten Regelung bereits
      1% pro Monat als Privatnutzung angerechnet. Macht 3000 Euro pro Jahr (250x12). Nach der
      neuen Regelung aber 1,5% (entspricht 4.500 Euro pro Jahr)!!!

      D.h. du wirst mehr versteuern, als du jemals abschreiben kannst!!!

      Und wehe, du erzielst noch einen Erlös, wenn du den Wagen nach 5 Jahren verkaufst! Auch den wirst du versteuern müssen.


      Mein Fazit:

      Das ist Betrug an einer Gruppe, die sich mangels Lobby nicht wehren kann!
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 11:25:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8: konkretes beispiel, nämlich meins.
      ich bin freiberufler mit ständig wechselnden einsatzorten, fahre ca. 200km dienstlich pro tag. ausserdem ist nachweislich noch ein privatfahrzeug mit 20.000 km pro jahr vorhanden.

      das fa genehmigt mir einen wagen auf 54 monate. 54 x 1.5% = 81%!!! vom brutto (incl. mwst), die ich der abschreibung wieder steuerlich als geldwerten vorteil gegenrechnen muss. "netto" bleiben aber nur ca. 86% des kaufpreises nach abzug der mwst übrig, die mwst kann man seit rot/grün hier auch nur noch hälftig geltend machen.
      das bedeutet vom netto des kfz kann ich mal gerade 5% für ein produktionsmittel steuerlich geltend machen...

      in meinem fall bedeutet das, dass ich zu den 200km täglich dienstlich noch jeden tag 3800km privat fahren müsste, damit der steuerliche ansatz stimmt. das nenne ich wahre steuergerechtigkeit!!! :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 11:50:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Karl

      Melde das Auto privat auf Dich an und lass Dir von der Deiner Fa. 30 Cent p. KM steuerfrei ausbezahlen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 12:13:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      mpk, du verstehst nicht: ich bin freiberufler, das auto ist auf mich angemeldet. und die pauschale von 30cent macht das amt bei der menge kilometer nicht mit. genau das hatte ich schon vor jahren mit einem privatfahrzeug versucht, da kamen die mit "führt zu einer unzutreffenden besteuerung" und wollten es einkürzen.

      da führe ich lieber ein genaues fahrtenbuch (man hat ja auch sonst nix zu tun), bescheisse noch ein wenig da drin (dir wollen es ja so) und dann siehts besser aus... :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 12:26:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      oder wie wäre es mit meinem eigenen Beispiel, da oben ein A4 genannt wird.

      ich zahle im Moment knapp €700 netto für mein Fahrzeug im Monat inkl. priv. Nutzung (etwas mehr als die Hälfte für die Fahrtstrecke zu meiner Fa. 45km).
      Bin im Vertrieb, da darf ich leider nicht mit meinem privaten 15 jährigen Golf bei meinem Kunden auftauchen - glaube auch nicht, daß der lange die 80 T Kilometer (da bleibt nicht viel Zeit und Lust für die private Nutzung!) im Jahr aushält.

      Schnellkleber, was mache ich dann nächste Jahr? Mich freuen? In Innendienst - ohne Auto - versetzen lassen?


      :(
      Tomato
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 13:44:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      #9 Karl

      ich verstehe nicht, wie kann das Finanzamt einen geldwerten Vorteil für Privatnutzung unterstellen, wenn ein Privatwagen vorhanden ist?
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 16:25:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      ...das machen die aber. und das traurige daran ist, dass sie damit durchkommen... :(
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 17:00:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      #14 Karl

      Dann mußt Du halt in den sauren Apfel beißen und ein Fahrtenbuch führen, dann brauchst Du wirklich nur die mit diesem Wagen privat gefahrenen Kilometer zu versteuern. Das ist zwar nervig, man gewöhnt sich aber daran, und bei Dir dürfte sich das doch mehr als lohnen.


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