Wortlaut der Klage gegen den Lügenkanzler !!! Ja, wir gehen auf díe Straße !! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.11.02 12:58:04 von
neuester Beitrag 30.11.02 15:13:13 von
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Strafanzeige gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder, Berlin und Hans Eichel, Berlin wegen Betruges zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland
Der angezeigte Gerhard Schröder ist nach den letzten Bundestagswahlen erneut zum Bundeskanzler gewählt worden. Vor den Wahlen erklärte dieser bzw. der angezeigte Eichel, daß Steuern und Abgabenerhöhungen bei der bestehenden Wirtschaftslage nicht angebracht seien und nicht erfolgen würden.
“Es wird keine Steuererhöhungen geben. Die Steuerbelastung wird nicht steigen, sondern sinken“, so Hans Eichel im Handelsblatt am 15.04.2002.
“Wir machen keine Schulden, daß haben wir immer klar gemacht, wir weichen nicht in Schulden aus“, so Hans Eichel am 01.09.2002 in der ARD-Sendung “Christiansen“.
“Steuererhöhungen sind in der jetzigen konjunkturellen Situation ökonomisch unsinnig, und deswegen ziehen wir sie auch nicht in Betracht“, so Gerhard Schröder in der ARD am 26.07.2002.
“Wir halten die Rentenbeiträge langfristig stabil“, SPD-Anzeige, Frankfurter Rundschau, 18.06.2002
Nach der Wahl werden solche Erhöhungen nun sofort in Angriff genommen, wie
- erweiterte Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne von Wertpapieren
- die Abschaffung der Umsatzsteuerermäßigung bei bestimmten landwirtschaftlichen Vorprodukten und anderen Leistungen
- Erhöhung Stromsteuersatz für produzierendes Gewerbe
- teilweise Streichung und Kürzung der Eigenheimzulage
- Besteuerung von Erdgas
- private Nutzung von Dienstwagen wird pauschal höher besteuert
- Erhöhung Rentenbeitragssatz auf 19,5%, Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
Der Finanzminister erklärte (vor der Wahl), die Kriterien der EU würden erfüllt, er wußte, daß er die Unwahrheit sagte und hielt die Zahlen zurück.
Ein schlüssiges Programm ist bei der Regierung nicht zu erkennen. Sie wundert sich selbst, daß die Unwahrheiten ihr tatsächlich geglaubt wurden und zur Macht verholfen haben.
In diesem Zusammenhang liegt der Verdacht nahe, daß diese Unwahrheiten, die auch geglaubt worden sind, verbreitet wurden, um sich selber die gut dotierten Regierungssessel zu erhalten.
Auf diese Position hätten weder der Bundeskanzler noch seine Minister einen Anspruch, wenn sie vor der Wahl zumindest ansatzweise die zutreffenden Tatsachen und Informationen geäußert hatten. Aufgrund des knappen Wahlausgangs kann davon ausgegangen wer den, daß die Regierungskoalition nicht die erforderlichen Stimmen erhalten hätte, um erneut den Bundeskanzler oder Minister stellen zu können. Dies wird durch die Umfrageergebnisse bestätigt, welche nach der Wahl durchgeführt wurden.
Die für den Betrug im Sinne des § 263 StGB erforderliche Täuschungshandlung muß zu einer Irrtumserregung führen oder einen bestehenden Irrtum aufrecht erhalten.
Die zunächst erforderliche Täuschungshandlung gegenüber den Wählern ist u.a. durch die Angezeigten vielfältig bewußt und anhaltend vorgenommen worden, indem vorsätzlich falsche Zahlen und Fakten z. B. zur Finanzsituation und wirtschaftlichen Situation des Bundes verbreitet wurden, die zutreffend Daten aber verschwiegen wurden. Hierdurch entstand bei den Wählern der Irrtum bzw. wurde aufrecht erhalten, daß die jetzige Regierung und damit die Angezeigten die Steuern nicht erhöhen würden, den Geldwert stabil halten und die Verschuldung entsprechend den Grenzen von Maastricht halten würden.
Hieran ändert auch nichts, daß der Wähler selbst keine Vermögensverfügung trifft, die zu einem Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB führt. Mit Abgabe der Stimmzettel auf Grund der Täuschung für den falschen Kandidaten bzw. Partei tritt aber die Vermögensverfügung und der Schaden automatisch ein. Es kommen als Folge der durch Täuschung und Irrtumserregung erzielten (falschen) Stimmabgabe automatisch die Personen, die in Wirklichkeit nicht gewollt sind, in den Genuß der Mininstergehälter und eine ungeeingnete und nicht wirklich erwünschte Regierung schädigt die Volkswirtschaft nachhaltig, bekommt für mangelhafte Arbeit viel Geld.
Die Komponente der persönlichen Bereicherung beim Machterhalt durch Irrtumserregung beim Wähler ist klar ersichtlich. Insofern ist der Vermögensbegriff des § 263 StGB entsprechend weit auszulegen. Es wäre unerträglich, wenn ansonsten eine erhebliche Lücke im Rechtsschutzssystem der das Vermögen schützenden Strafvorschriften bestünde und Politiker durch Vorenthaltung und Verfälschung nur diesen zugänglichen Daten und Informationen den Wähler ohne jede Sanktionsmöglichkeit betrügen könnten, nicht zuletzt um sich hierdurch persönlich zu bereichern. Es bestünde ansonsten die Gefahr, daß der Wähler zukünftig überhaupt nicht mehr wählen geht.
Offensichtlich wollen die Angezeigten die Wähler sowohl für dumm verkaufen als auch sich persönlich bereichern, weswegen ich mich zu dieser Strafanzeige wegen Wahlbetrug entschlossen habe.
Hesel, den 07.11.2002
Der angezeigte Gerhard Schröder ist nach den letzten Bundestagswahlen erneut zum Bundeskanzler gewählt worden. Vor den Wahlen erklärte dieser bzw. der angezeigte Eichel, daß Steuern und Abgabenerhöhungen bei der bestehenden Wirtschaftslage nicht angebracht seien und nicht erfolgen würden.
“Es wird keine Steuererhöhungen geben. Die Steuerbelastung wird nicht steigen, sondern sinken“, so Hans Eichel im Handelsblatt am 15.04.2002.
“Wir machen keine Schulden, daß haben wir immer klar gemacht, wir weichen nicht in Schulden aus“, so Hans Eichel am 01.09.2002 in der ARD-Sendung “Christiansen“.
“Steuererhöhungen sind in der jetzigen konjunkturellen Situation ökonomisch unsinnig, und deswegen ziehen wir sie auch nicht in Betracht“, so Gerhard Schröder in der ARD am 26.07.2002.
“Wir halten die Rentenbeiträge langfristig stabil“, SPD-Anzeige, Frankfurter Rundschau, 18.06.2002
Nach der Wahl werden solche Erhöhungen nun sofort in Angriff genommen, wie
- erweiterte Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne von Wertpapieren
- die Abschaffung der Umsatzsteuerermäßigung bei bestimmten landwirtschaftlichen Vorprodukten und anderen Leistungen
- Erhöhung Stromsteuersatz für produzierendes Gewerbe
- teilweise Streichung und Kürzung der Eigenheimzulage
- Besteuerung von Erdgas
- private Nutzung von Dienstwagen wird pauschal höher besteuert
- Erhöhung Rentenbeitragssatz auf 19,5%, Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
Der Finanzminister erklärte (vor der Wahl), die Kriterien der EU würden erfüllt, er wußte, daß er die Unwahrheit sagte und hielt die Zahlen zurück.
Ein schlüssiges Programm ist bei der Regierung nicht zu erkennen. Sie wundert sich selbst, daß die Unwahrheiten ihr tatsächlich geglaubt wurden und zur Macht verholfen haben.
In diesem Zusammenhang liegt der Verdacht nahe, daß diese Unwahrheiten, die auch geglaubt worden sind, verbreitet wurden, um sich selber die gut dotierten Regierungssessel zu erhalten.
Auf diese Position hätten weder der Bundeskanzler noch seine Minister einen Anspruch, wenn sie vor der Wahl zumindest ansatzweise die zutreffenden Tatsachen und Informationen geäußert hatten. Aufgrund des knappen Wahlausgangs kann davon ausgegangen wer den, daß die Regierungskoalition nicht die erforderlichen Stimmen erhalten hätte, um erneut den Bundeskanzler oder Minister stellen zu können. Dies wird durch die Umfrageergebnisse bestätigt, welche nach der Wahl durchgeführt wurden.
Die für den Betrug im Sinne des § 263 StGB erforderliche Täuschungshandlung muß zu einer Irrtumserregung führen oder einen bestehenden Irrtum aufrecht erhalten.
Die zunächst erforderliche Täuschungshandlung gegenüber den Wählern ist u.a. durch die Angezeigten vielfältig bewußt und anhaltend vorgenommen worden, indem vorsätzlich falsche Zahlen und Fakten z. B. zur Finanzsituation und wirtschaftlichen Situation des Bundes verbreitet wurden, die zutreffend Daten aber verschwiegen wurden. Hierdurch entstand bei den Wählern der Irrtum bzw. wurde aufrecht erhalten, daß die jetzige Regierung und damit die Angezeigten die Steuern nicht erhöhen würden, den Geldwert stabil halten und die Verschuldung entsprechend den Grenzen von Maastricht halten würden.
Hieran ändert auch nichts, daß der Wähler selbst keine Vermögensverfügung trifft, die zu einem Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB führt. Mit Abgabe der Stimmzettel auf Grund der Täuschung für den falschen Kandidaten bzw. Partei tritt aber die Vermögensverfügung und der Schaden automatisch ein. Es kommen als Folge der durch Täuschung und Irrtumserregung erzielten (falschen) Stimmabgabe automatisch die Personen, die in Wirklichkeit nicht gewollt sind, in den Genuß der Mininstergehälter und eine ungeeingnete und nicht wirklich erwünschte Regierung schädigt die Volkswirtschaft nachhaltig, bekommt für mangelhafte Arbeit viel Geld.
Die Komponente der persönlichen Bereicherung beim Machterhalt durch Irrtumserregung beim Wähler ist klar ersichtlich. Insofern ist der Vermögensbegriff des § 263 StGB entsprechend weit auszulegen. Es wäre unerträglich, wenn ansonsten eine erhebliche Lücke im Rechtsschutzssystem der das Vermögen schützenden Strafvorschriften bestünde und Politiker durch Vorenthaltung und Verfälschung nur diesen zugänglichen Daten und Informationen den Wähler ohne jede Sanktionsmöglichkeit betrügen könnten, nicht zuletzt um sich hierdurch persönlich zu bereichern. Es bestünde ansonsten die Gefahr, daß der Wähler zukünftig überhaupt nicht mehr wählen geht.
Offensichtlich wollen die Angezeigten die Wähler sowohl für dumm verkaufen als auch sich persönlich bereichern, weswegen ich mich zu dieser Strafanzeige wegen Wahlbetrug entschlossen habe.
Hesel, den 07.11.2002
du hast aber eine steuererhöhung vergessen
besteuerung der kinderüberraschunseier
besteuerung der kinderüberraschunseier
#1 Sehr schön, aber leider Zeitverschwendung. Die Lüge ist anerkannter Bestandteil der Politik und damit straffrei.
Die haben doch einen an der "Waffel" ich mag mich schon nicht mehr aufregen.
Dieser Klüngel ist allgemeingefährlich.
Dieser Klüngel ist allgemeingefährlich.
Demokratie sollte in deutschland besser als Abzockerkratie bezeichnet werden. Gewerkschaften, Politiker und die Superreichen ziehen den Arbeitern und dem Mittelstand die Hosen aus!
Schröder wird Preisträger! "Flachmann des Jahres 2002"
Später mehr zur neuesten Marketing-Aktion! Und nun ratet mal, was da drin sein wird....
Ich persönlich tippe auf "Kleiner Feigling"
Oder "letztes Hemd", "last D-Shird" ( für unsere sächsischen Freunde... )
"FOCUS online: Drohbriefe belasten den Kanzler
Gerhard Schröder hat Angst um seine Familie, denn in letzter Zeit flattert immer häufiger fiese Post ins Haus. Die Drohungen seien Folge politischer „Hetze“ und „offener Ehrabschneiderei“ durch die Boulevard-Presse, beklagte sich der SPD-Chef am Freitagabend in der ARD. „Das, was wir gegenwärtig an unverkennbaren Drohbriefen kriegen, das schlägt dem Fass den Boden aus.“
Er sei sehr für harte Kritik der Presse an Politikern, wenn sie etwas Falsches oder vermeintlich Falsches täten, so der Kanzler. „Aber das, was es gegenwärtig in weiten Teilen der Boulevard-Presse an offener Ehrabschneiderei, nicht nur mir gegenüber, sondern Politikerinnen und Politikern insgesamt gegenüber gibt, das schadet der demokratischen Kultur in Deutschland.“
Weitaus belastender als alles andere sei, „dass diese Art von Hetze und ihre Folgen bis weit in den Familienbereich hineingeht“, sagte Schröder. Das seien Menschen, die sich emotional weniger schützten könnten, obwohl sie zum Glück gut bewacht seien.
29.11.02, 17:24 Uhr "
Die Wähler belügen und betrügen schadet der politischen Kultur natürlich überhaupt nicht ...
Später mehr zur neuesten Marketing-Aktion! Und nun ratet mal, was da drin sein wird....
Ich persönlich tippe auf "Kleiner Feigling"
Oder "letztes Hemd", "last D-Shird" ( für unsere sächsischen Freunde... )
"FOCUS online: Drohbriefe belasten den Kanzler
Gerhard Schröder hat Angst um seine Familie, denn in letzter Zeit flattert immer häufiger fiese Post ins Haus. Die Drohungen seien Folge politischer „Hetze“ und „offener Ehrabschneiderei“ durch die Boulevard-Presse, beklagte sich der SPD-Chef am Freitagabend in der ARD. „Das, was wir gegenwärtig an unverkennbaren Drohbriefen kriegen, das schlägt dem Fass den Boden aus.“
Er sei sehr für harte Kritik der Presse an Politikern, wenn sie etwas Falsches oder vermeintlich Falsches täten, so der Kanzler. „Aber das, was es gegenwärtig in weiten Teilen der Boulevard-Presse an offener Ehrabschneiderei, nicht nur mir gegenüber, sondern Politikerinnen und Politikern insgesamt gegenüber gibt, das schadet der demokratischen Kultur in Deutschland.“
Weitaus belastender als alles andere sei, „dass diese Art von Hetze und ihre Folgen bis weit in den Familienbereich hineingeht“, sagte Schröder. Das seien Menschen, die sich emotional weniger schützten könnten, obwohl sie zum Glück gut bewacht seien.
29.11.02, 17:24 Uhr "
Die Wähler belügen und betrügen schadet der politischen Kultur natürlich überhaupt nicht ...
hi,
soweit wie ich weiß genießen in deutschland bundestagsabgeordnete immunität. also was soll der ganze scheiß, reine zeitverschwendung deinerseits.
reich doch mal eine klage ein, die lachen dich doch aus.
mfg bad boy bill
soweit wie ich weiß genießen in deutschland bundestagsabgeordnete immunität. also was soll der ganze scheiß, reine zeitverschwendung deinerseits.
reich doch mal eine klage ein, die lachen dich doch aus.
mfg bad boy bill
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