Wie formuliere ich diesen Einspruch?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.12.02 11:59:20 von
neuester Beitrag 09.04.03 12:40:43 von
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Guten Tag
Das FA hat mir jetzt endlich die Bescheide für 2000 und 2001 zukommen lassen.
Auf dem Bescheid für 2001 findet sich unter "Weitere Erläuterungen":
"Die negativen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, konnten aus technischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Bitte legen Sie gegen den ergehenden Bescheid Einspruch ein. Die Bearbeitung wird dann zum späteren Zeitpunkt nachgeholt."
Ok, von den technischen Problemen hatte ich ja schon im Gespräch mit dem Sachbearbeiter erfahren. Wie formuliere ich jetzt diesen Einspruch?? Vll. ist es simpel, aber ich mach das zum ersten Mal und möchte nicht unbedingt etwas falsch machen, was mir später zum Nachteil dienen könnte...
Ach ja, und so recht verstanden habe ich das Ganze auch nicht. Es geht ja wohl um die Verluste aus 2001, die teils mit den Gewinnen aus pr.Ver.gesch.in 2001 gegengerechnet wurden, teils sich als Verlustvortrag für 2002 vortragen lassen. Hätte jetzt eigentlich so etwas wie eine "Feststellung des (übriggebliebenen) Verlustvortrages für 2002" stattfinden müssen, und dieses ist jetzt das, was ich mit dem Einspruch erwirken möchte??
bitterblue
Das FA hat mir jetzt endlich die Bescheide für 2000 und 2001 zukommen lassen.
Auf dem Bescheid für 2001 findet sich unter "Weitere Erläuterungen":
"Die negativen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, konnten aus technischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Bitte legen Sie gegen den ergehenden Bescheid Einspruch ein. Die Bearbeitung wird dann zum späteren Zeitpunkt nachgeholt."
Ok, von den technischen Problemen hatte ich ja schon im Gespräch mit dem Sachbearbeiter erfahren. Wie formuliere ich jetzt diesen Einspruch?? Vll. ist es simpel, aber ich mach das zum ersten Mal und möchte nicht unbedingt etwas falsch machen, was mir später zum Nachteil dienen könnte...
Ach ja, und so recht verstanden habe ich das Ganze auch nicht. Es geht ja wohl um die Verluste aus 2001, die teils mit den Gewinnen aus pr.Ver.gesch.in 2001 gegengerechnet wurden, teils sich als Verlustvortrag für 2002 vortragen lassen. Hätte jetzt eigentlich so etwas wie eine "Feststellung des (übriggebliebenen) Verlustvortrages für 2002" stattfinden müssen, und dieses ist jetzt das, was ich mit dem Einspruch erwirken möchte??
bitterblue
erst mal formlosen einspruch einlegen um die monatsfrist ein zu halten. begründung kann nachgeliefert werden.
mfg
mfg
@ dahool
warum soll ich die Begründung nachliefern?
Kann ich nicht den Einspruch so begründen, daß die negativen Einkünfte nicht berücksichtigt wurden??
bitterblue
warum soll ich die Begründung nachliefern?
Kann ich nicht den Einspruch so begründen, daß die negativen Einkünfte nicht berücksichtigt wurden??
bitterblue
bitterblue, für mich liest sich das Schreiben vom FA so: "Wir konnten Ihre Steuererklärung nicht vollständig bearbeiten und wollen es auch nicht mehr. Verklagen Sie uns bitte, dann machen wir weiter."
Dir geht es aber nicht um die seltsame Vorgehensweise des FA sondern um deinen Verlustvortrag. Also Antwort an das FA ungefähr so: "Hiermit erhebe ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid für 2001. Ich erwarte, daß € .... als Verlustvortrag festgestellt werden." Ausgeklügelte Formulierungen sind nicht nötig.
PS In deiner Zeile: .... teils mit den Gewinnen aus pr.Ver.gesch. in 2001 gegengerechnet .... muß 2001 wahrscheinlich durch 2000 ersetzt werden.
Dir geht es aber nicht um die seltsame Vorgehensweise des FA sondern um deinen Verlustvortrag. Also Antwort an das FA ungefähr so: "Hiermit erhebe ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid für 2001. Ich erwarte, daß € .... als Verlustvortrag festgestellt werden." Ausgeklügelte Formulierungen sind nicht nötig.
PS In deiner Zeile: .... teils mit den Gewinnen aus pr.Ver.gesch. in 2001 gegengerechnet .... muß 2001 wahrscheinlich durch 2000 ersetzt werden.
"Feststellung des (übriggebliebenen) Verlustvortrages für 2002"
Der verbleibende Verlustvortrag wird nicht "für 2002" sondern auf das Ende (zum 31.12.) des Verlustentstehungsjahrs (hier wohl 2001) festgestellt.
Der verbleibende Verlustvortrag wird nicht "für 2002" sondern auf das Ende (zum 31.12.) des Verlustentstehungsjahrs (hier wohl 2001) festgestellt.
Das Posting #1 ist schwer verständlich. Bitte trage nach, in welchen Jahren Speku-Verluste entstanden sind. Was war in 2000? Hattest du da Speku-Gewinne oder Verluste? In 2001 hattest du wohl Verluste? Um eine Verrechnung von Speku-Verlusten und Speku-Gewinnen innerhalb eines Kalenderjahres kann es hier nicht gehen, dieses Verrechnung wird immer vorgenommen und wurde vom Finanzamt mit absoluter Sicherheit auch nicht abgelehnt. Mit Speku-Gewinn oder Verlust ist nur das Ergebnis unter dem Strich eines gesamten Kalenderjahrs gemeint.
Ich gehe mal davon aus, dass im Veranlagungszeitraum 2001 Verluste aus Spekulationsgeschäften mit Aktien ausländischer Aktiengesellschaften erzielt wurden. Diese Einkünfte (auch negativ) unterliegen bereits im Veranlagungszeitraum 2001 dem Halbeinkünfteverfahren.
Die Finanzverwaltung hat es anscheinend versäumt, die EDV bereits für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2001 an das Halbeinkünfteverfahren anzupassen (kein Wunder, die Regelung wurde erst kurz vor Beginn des VZ 2001 eingeführt und das Problem tritt erst bei Bearbeitung der Erklärungen 2001 also in 2002 auf und das Halbeinkünfteverfahren gilt nicht für alle Einkünfte des VZ 2001 sondern hauptsächlich für Einkünfte des VZ 2002 abhängig vom Abschluss (Ende) des Wirtschaftsjahres deutscher Kapitalgesellschaften). Auf jeden Fall wird eine Ermittlung erst in 2003 möglich sein, deswegen der Hinweis des Bearbeiters des Finanzamtes.
Dieser hat seinen (ausnahmsweise wohl nicht maschinellen Hinweis) offensichtlich etwas "unglücklich" formuliert und "an nicht ganz richtiger Stelle" angebracht.
Ich glaube nícht, dass ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid erforderlich ist. Auch gehe ich davon aus, dass (für Sie im VZ 2001 unglücklicherweise) im Ergebnis nur negative Einkünfte aus Spekulationsgeschäften angefallen sind. Es wird also noch einen gesondert mittels Einspruch anfechtbaren "Grundlagenbescheid" über die Feststellung des Verlustvortrages geben. Diesen müssen Sie mittels Einspruch anfechten, damit in 2003 die Verluste nachträglich auf den 31.12.2001 in richtiger Höhe festgestellt werden können.
Sollten Sie negative Einkünfte aus nicht im Ausland ansässigen Gesellschaften in 2001 erzielt haben, sollten Sie auch darauf achten, dass diese nicht nach dem Halbeinkünfteverfahren angesetzt werden.
Sollte ich mich irren, wäre ich für eine kurze Info dankbar.
MFG TOBI
Die Finanzverwaltung hat es anscheinend versäumt, die EDV bereits für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2001 an das Halbeinkünfteverfahren anzupassen (kein Wunder, die Regelung wurde erst kurz vor Beginn des VZ 2001 eingeführt und das Problem tritt erst bei Bearbeitung der Erklärungen 2001 also in 2002 auf und das Halbeinkünfteverfahren gilt nicht für alle Einkünfte des VZ 2001 sondern hauptsächlich für Einkünfte des VZ 2002 abhängig vom Abschluss (Ende) des Wirtschaftsjahres deutscher Kapitalgesellschaften). Auf jeden Fall wird eine Ermittlung erst in 2003 möglich sein, deswegen der Hinweis des Bearbeiters des Finanzamtes.
Dieser hat seinen (ausnahmsweise wohl nicht maschinellen Hinweis) offensichtlich etwas "unglücklich" formuliert und "an nicht ganz richtiger Stelle" angebracht.
Ich glaube nícht, dass ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid erforderlich ist. Auch gehe ich davon aus, dass (für Sie im VZ 2001 unglücklicherweise) im Ergebnis nur negative Einkünfte aus Spekulationsgeschäften angefallen sind. Es wird also noch einen gesondert mittels Einspruch anfechtbaren "Grundlagenbescheid" über die Feststellung des Verlustvortrages geben. Diesen müssen Sie mittels Einspruch anfechten, damit in 2003 die Verluste nachträglich auf den 31.12.2001 in richtiger Höhe festgestellt werden können.
Sollten Sie negative Einkünfte aus nicht im Ausland ansässigen Gesellschaften in 2001 erzielt haben, sollten Sie auch darauf achten, dass diese nicht nach dem Halbeinkünfteverfahren angesetzt werden.
Sollte ich mich irren, wäre ich für eine kurze Info dankbar.
MFG TOBI
Vielen Dank für Eure Antworten!
@ NATALY
in 2000 Spekugewinne sowie Kapitalerträge.
in 2001 Spekuverluste
beides "unter dem Strich"
Für 2000 ergab sich eine Steuernachzahlung, für die mit Hinweis auf Verluste in 2001 Stundung beantragt wurde; nach Feststellung des Verlustrücktrages auf 2000 habe ich jetzt für 2000 eine Erstattung bekommen.
ich hoffe, ich habe das jetzt verständlicher dargestellt, bin in der Terminologie nur zeitweise und immer nur gezwungenermaßen zuhause...
@ Tobistorm
genau so ist es, sie haben ein EDV-Problem, und deshalb mußte ich auf den Bescheid 2001 auch 9 Monate warten.
In einem Telefonat wiederholte mir der Sachbearbeiter gestern auch nur, daß ich einfach formlosen Einspruch einlegen sollte. Dies habe ich jetzt auch (sicherheitshalber und mit dem entsprechenden Hinweis auf die Erläuterung im Bescheid 2001) getan.
"Es wird also noch einen gesondert mittels Einspruch anfechtbaren "Grundlagenbescheid" über die Feststellung des Verlustvortrages geben." Soweit ich den Sachbearbeiter richtig verstanden habe, wird dieser erst dann erstellt, wenn die EDV endlich in der Lage ist, die betreffenden negativen Einkünfte (HEV) zu berücksichtigen. Damit das auch so geschieht, sollte ich halt jetzt schon Einspruch einlegen.
Danke auch für den Hinweis, darauf zu achten, daß neg. Einkünfte aus dem Inland nicht nach dem HEV angesetzt werden.
Da werd ich wohl hier wieder einige Abende zuhause sitzen und herumrechnen müssen.... *graus*
bitterblue
@ NATALY
in 2000 Spekugewinne sowie Kapitalerträge.
in 2001 Spekuverluste
beides "unter dem Strich"
Für 2000 ergab sich eine Steuernachzahlung, für die mit Hinweis auf Verluste in 2001 Stundung beantragt wurde; nach Feststellung des Verlustrücktrages auf 2000 habe ich jetzt für 2000 eine Erstattung bekommen.
ich hoffe, ich habe das jetzt verständlicher dargestellt, bin in der Terminologie nur zeitweise und immer nur gezwungenermaßen zuhause...
@ Tobistorm
genau so ist es, sie haben ein EDV-Problem, und deshalb mußte ich auf den Bescheid 2001 auch 9 Monate warten.
In einem Telefonat wiederholte mir der Sachbearbeiter gestern auch nur, daß ich einfach formlosen Einspruch einlegen sollte. Dies habe ich jetzt auch (sicherheitshalber und mit dem entsprechenden Hinweis auf die Erläuterung im Bescheid 2001) getan.
"Es wird also noch einen gesondert mittels Einspruch anfechtbaren "Grundlagenbescheid" über die Feststellung des Verlustvortrages geben." Soweit ich den Sachbearbeiter richtig verstanden habe, wird dieser erst dann erstellt, wenn die EDV endlich in der Lage ist, die betreffenden negativen Einkünfte (HEV) zu berücksichtigen. Damit das auch so geschieht, sollte ich halt jetzt schon Einspruch einlegen.
Danke auch für den Hinweis, darauf zu achten, daß neg. Einkünfte aus dem Inland nicht nach dem HEV angesetzt werden.
Da werd ich wohl hier wieder einige Abende zuhause sitzen und herumrechnen müssen.... *graus*
bitterblue
Ach so!!
Ist es denn eigentlich erforderlich, daß ich in dem Einspruch eine Höhe des erwarteten Verlustvortrages angebe??
Ich habe den Einspruch erstmal nur mit der Nicht-Berücksichtigung der neg. Einkünfte, die dem HEV unterliegen, begründet und auf die entsprechende Erläuterung in dem Bescheid verwiesen ... reicht das aus? Wollte den Brief eigentlich heute nachm. dorthin schleppen.
bitterblue
Ist es denn eigentlich erforderlich, daß ich in dem Einspruch eine Höhe des erwarteten Verlustvortrages angebe??
Ich habe den Einspruch erstmal nur mit der Nicht-Berücksichtigung der neg. Einkünfte, die dem HEV unterliegen, begründet und auf die entsprechende Erläuterung in dem Bescheid verwiesen ... reicht das aus? Wollte den Brief eigentlich heute nachm. dorthin schleppen.
bitterblue
bitterblue, die von dir erwartete Höhe des Verlustvortrages ist völlig unwichtig. Ich hätte sie nur angegeben für den (unwahrscheinlichen) Fall, daß der Bearbeiter deiner Steuer die Sache abnicken möchte.
Hi bitterblue,
in welchem (Bundes)Land befindet sich eigentlich Dein Finanzamt.
Ich kenn diese Probleme allenfalls bis Februar/März diesen Jahres. Die technischen Probleme dürfte doch auch die Finanzverwaltung Deines Bundeslandes überwunden haben.
cu
pegru
in welchem (Bundes)Land befindet sich eigentlich Dein Finanzamt.
Ich kenn diese Probleme allenfalls bis Februar/März diesen Jahres. Die technischen Probleme dürfte doch auch die Finanzverwaltung Deines Bundeslandes überwunden haben.
cu
pegru
@ pegru
Niedersachsen hinkt offenbar hinterher
Niedersachsen hinkt offenbar hinterher
@bitterblue
Hallo,
ich habe ein sehr ähnliches Problem wie Du, auch in Niedersachsen. Allerdings steht bei mir am Ende des Bescheids folgender Passus:
"Der Bescheid ist vorläufig hinsichtlich der dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten.
Aufgrund der ungeklärten Rechtslage ist ein Berücksichtigung dieser Verluste aus technischen Gründen zur Zeit nicht möglich.
Um die weiter Bearbeitung der Steuererklärung nicht unnötig zu verzögern, erfolgt die Veranlagung ohne Berücksichtigung dieser Veräußerungsverluste. Eine Änderung des Bescheides erfolgt nach Klärung von Amts wegen. Ein Einspruch ist insofern nicht erforderlich."
Aufgrund der grammatischen Fehler im Text gehe ich davon aus, dass er nicht vom System vorgegeben ist. Wenigstens brauche ich keinen Einspruch einzulegen.
Was das heißen soll ... ungeklärte Rechtslage ... aus technischen Gründen ... könnte ich mir bisher nicht erklären. Die Sache mit dem Softwareproblem wäre allerdings eine Erklärung.
Vielleicht können wir ja über den Thread in Verbindung bleiben, was die Lösung unseres Problems angeht.
Viel Glück
Easybroker
Hallo,
ich habe ein sehr ähnliches Problem wie Du, auch in Niedersachsen. Allerdings steht bei mir am Ende des Bescheids folgender Passus:
"Der Bescheid ist vorläufig hinsichtlich der dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten.
Aufgrund der ungeklärten Rechtslage ist ein Berücksichtigung dieser Verluste aus technischen Gründen zur Zeit nicht möglich.
Um die weiter Bearbeitung der Steuererklärung nicht unnötig zu verzögern, erfolgt die Veranlagung ohne Berücksichtigung dieser Veräußerungsverluste. Eine Änderung des Bescheides erfolgt nach Klärung von Amts wegen. Ein Einspruch ist insofern nicht erforderlich."
Aufgrund der grammatischen Fehler im Text gehe ich davon aus, dass er nicht vom System vorgegeben ist. Wenigstens brauche ich keinen Einspruch einzulegen.
Was das heißen soll ... ungeklärte Rechtslage ... aus technischen Gründen ... könnte ich mir bisher nicht erklären. Die Sache mit dem Softwareproblem wäre allerdings eine Erklärung.
Vielleicht können wir ja über den Thread in Verbindung bleiben, was die Lösung unseres Problems angeht.
Viel Glück
Easybroker
Hallo Easybroker,
ich weiß auch nicht so recht, was in Niedersachsen los ist beim FA
Von mir wollen sie einen Einspruch, von Dir nicht... mysteriös.
Und von der "ungeklärten Rechtslage" hat man mir am Telefon auch was erzählt, bis ich mal näher nachhakte - da wurde dann zugegeben, daß sie mit ihrer EDV nicht so recht klarkommen.
Egal, ich habe jetzt meinem Einspruch abgegeben u. bin gespannt, wie´s weitergeht.
Ich meld mich hier, wenn es was Neues gibt!
bitterblue
ich weiß auch nicht so recht, was in Niedersachsen los ist beim FA
Von mir wollen sie einen Einspruch, von Dir nicht... mysteriös.
Und von der "ungeklärten Rechtslage" hat man mir am Telefon auch was erzählt, bis ich mal näher nachhakte - da wurde dann zugegeben, daß sie mit ihrer EDV nicht so recht klarkommen.
Egal, ich habe jetzt meinem Einspruch abgegeben u. bin gespannt, wie´s weitergeht.
Ich meld mich hier, wenn es was Neues gibt!
bitterblue
@ bitterblue
hallo,
ich habe gerade Post von meinem FA bekommen, wonach meine
in 2001 errechneten Verluste, also auch die aus Geschäften nach dem halbeinkünfteverfahren, komplett auf die Gewinne in 2000 angerechnet werden können. Jetzt fehlt nur noch der revidierte Bescheid für 2002. Aber es sieht ganz gut aus.
Easybroker
hallo,
ich habe gerade Post von meinem FA bekommen, wonach meine
in 2001 errechneten Verluste, also auch die aus Geschäften nach dem halbeinkünfteverfahren, komplett auf die Gewinne in 2000 angerechnet werden können. Jetzt fehlt nur noch der revidierte Bescheid für 2002. Aber es sieht ganz gut aus.
Easybroker
hmh... 5 Wochen vergangen und noch keine Reaktion auf meinen Einspruch.
hab immer noch nix erhalten vom FA... was ergibt sich daraus für eine Konsequenz und sollte ich dort besser mal "anmahnen" ???
bitterblue
erbarmt sich denn gar keiner...?
Wozu drängeln? Es geht doch um nichts. Bei der nächsten Steuererklärung würde ich auf den noch nicht amtlich festgestellten Verlust hinweisen.
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