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    Fahrgemeinschaft steuerlich absetzbar ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.12.02 15:08:25 von
    neuester Beitrag 04.12.02 15:30:16 von
    Beiträge: 5
    ID: 669.007
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      Avatar
      schrieb am 04.12.02 15:08:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Seit einiger Zeit nehme ich meinen Kollegen mit zur Arbeit (ca. 5km Umweg, bis zur Arbeitsstätte dann ca. insgesamt 50km (einfach)), der wegen Trunkenheit seinen Lappen verloren hatte. Habe ich eine Möglichkeit dies steuerlich geltend zu machen ?

      Danke!
      TW
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 15:17:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Moin Torwächter,

      wie soll das denn gehen??

      Du kannst deine Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen, das kann dein Kollege auch machen. Insofern hat dein Kollege einen steuerlichen Vorteil, wenn Du ihn kostenlos abholst.

      Eine Fahrgemeinschaft im eigentlichen Sinne liegt bei euch ja nicht vor, denn dann würde einmal er und einmal du fahren, wobei dann jeder die vollen Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen könnte.

      Von daher müsstest du die dann schon von deinem Kumpel einen Fahrtkostenzuschuss geben lassen. Dadurch verringern sich deine Benzinkosten, du kannst aber trotzdem die vollen Fahrtkosten in Anrechnung bringen.

      Ansonsten gibt es keine Möglichkeit, deine Chauffeurdienste steuerlich geltend zu machen!!!
      Grüße

      Crypti
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 15:24:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      @#2
      Hatte ich auch so gelesen, aber es gibt vielleicht immer irgendwer der irgendeinen Trick kennt.

      Dann hoffe ich eben auf ein dickes Weihnachtsgeschenk von meinem Mitfahrer.
      Vielleicht gehen wir einen Trinken, wenn er seinen Führerschein wieder hat. ;)
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 15:26:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      die kürzeste strecke ja
      den umweg nein
      schließlich macht er seinen weg ja auch geltend
      und zahlt etwas an dich

      lalli1
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 15:30:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sowohl der Kollege als auch du können die Entfernungspauschale als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen.


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