Fahrgemeinschaft steuerlich absetzbar ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.12.02 15:08:25 von
neuester Beitrag 04.12.02 15:30:16 von
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ID: 669.007
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Seit einiger Zeit nehme ich meinen Kollegen mit zur Arbeit (ca. 5km Umweg, bis zur Arbeitsstätte dann ca. insgesamt 50km (einfach)), der wegen Trunkenheit seinen Lappen verloren hatte. Habe ich eine Möglichkeit dies steuerlich geltend zu machen ?
Danke!
TW
Danke!
TW
Moin Torwächter,
wie soll das denn gehen??
Du kannst deine Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen, das kann dein Kollege auch machen. Insofern hat dein Kollege einen steuerlichen Vorteil, wenn Du ihn kostenlos abholst.
Eine Fahrgemeinschaft im eigentlichen Sinne liegt bei euch ja nicht vor, denn dann würde einmal er und einmal du fahren, wobei dann jeder die vollen Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen könnte.
Von daher müsstest du die dann schon von deinem Kumpel einen Fahrtkostenzuschuss geben lassen. Dadurch verringern sich deine Benzinkosten, du kannst aber trotzdem die vollen Fahrtkosten in Anrechnung bringen.
Ansonsten gibt es keine Möglichkeit, deine Chauffeurdienste steuerlich geltend zu machen!!!
Grüße
Crypti
wie soll das denn gehen??
Du kannst deine Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen, das kann dein Kollege auch machen. Insofern hat dein Kollege einen steuerlichen Vorteil, wenn Du ihn kostenlos abholst.
Eine Fahrgemeinschaft im eigentlichen Sinne liegt bei euch ja nicht vor, denn dann würde einmal er und einmal du fahren, wobei dann jeder die vollen Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen könnte.
Von daher müsstest du die dann schon von deinem Kumpel einen Fahrtkostenzuschuss geben lassen. Dadurch verringern sich deine Benzinkosten, du kannst aber trotzdem die vollen Fahrtkosten in Anrechnung bringen.
Ansonsten gibt es keine Möglichkeit, deine Chauffeurdienste steuerlich geltend zu machen!!!
Grüße
Crypti
@#2
Hatte ich auch so gelesen, aber es gibt vielleicht immer irgendwer der irgendeinen Trick kennt.
Dann hoffe ich eben auf ein dickes Weihnachtsgeschenk von meinem Mitfahrer.
Vielleicht gehen wir einen Trinken, wenn er seinen Führerschein wieder hat.
Hatte ich auch so gelesen, aber es gibt vielleicht immer irgendwer der irgendeinen Trick kennt.
Dann hoffe ich eben auf ein dickes Weihnachtsgeschenk von meinem Mitfahrer.
Vielleicht gehen wir einen Trinken, wenn er seinen Führerschein wieder hat.
die kürzeste strecke ja
den umweg nein
schließlich macht er seinen weg ja auch geltend
und zahlt etwas an dich
lalli1
den umweg nein
schließlich macht er seinen weg ja auch geltend
und zahlt etwas an dich
lalli1
Sowohl der Kollege als auch du können die Entfernungspauschale als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen.
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