Man hört gar nichts mehr zum Thema: Integration von Ausländern - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.12.02 13:07:12 von
neuester Beitrag 26.12.02 15:24:52 von
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Mein Beitrag aus dem Reutlinger GA vom 17.12.2002
Ganz nah an schwersten Verbrechen
Drei Jahre hinter Gitter: Landgericht verurteilt Rädelsführer der Mössinger Bahnhofsclique
Mössingen. (vit) Zwei der Rädelsführer der Mössinger »Bahnhofsclique«, die für eine Vielzahl von Diebstählen und Körperverletzungen verantwortlich ist, müssen für drei Jahre hinter Gitter. Der dritte Angeklagte kam am Montag vor dem Tübinger Landgericht mit einer Bewährungsstrafe davon.
Begonnen hatte alles in der Raucherecke der Hauptschule in Mössingen. Dort war eine Gruppe von Jugendlichen durch ihr »sozial lästiges und bedrohliches Verhalten« aufgefallen, wie es Jugendgerichtshelfer Paul Kehrer am Montag beschrieb. Weil das Ordnungsamt auf dem Schulhof durchgriff, verlagerte die Gruppe, die teilweise bis zu 30 Mitglieder im Alter zwischen 13 und 20 Jahren hatte, ihren Treffpunkt Richtung Bahnhof.
Dort eskalierte die Situation schließlich so sehr, dass Ladenbesitzer Angst hatten, ihr Geschäft zu öffnen und sich manche Leute nicht mehr trauten, zum Bahnhof zu gehen, weil sie von den Jugendlichen angemacht wurden. Es gab Schlägereien, Beschimpfungen, aber auch die Zahl der Einbrüche in Mössingen stieg an. »Eine solche Häufung von Straftaten in einer Kleinstadt ist schon erstaunlich«, meinte Richter Helmut Hille-Brunke. Zumal es in Mössingen doch ein gutes Angebot an Jugendarbeit gebe.
Die Sache habe sich dann hochgeschaukelt, »bis ganz nah an schwerste Verbrechen«, erklärte der Richter. So planten zwei der jetzt in Tübingen angeklagten Jugendlichen, einen Pizzaboten zu überfallen und auszurauben. Kurz vor der Tat bekamen sie allerdings kalte Füße und machten sich aus dem Staub. Dieses geplante Verbrechen war auch der Grund, warum das Landgericht das Verfahren an sich zog. »Hier ging es nicht mehr um eine Schlägerei unter Gleichaltrigen, das hatte eine ganz neue Dimension«, stellte Hille-Brunke fest.
Dem kriminellen Spuk in Mössingen bereitete erst eine Sonderermittlungsgruppe der Polizei ein Ende, die über hundert Straftaten aufklärte. Die drei Angeklagten waren die treibenden Kräfte der Bahnhofsclique. Auf ihr Konto gehen die meisten Taten. Nicht alles wurde jetzt aber vor dem Landgericht verhandelt. Einige Fälle, die die Jugendlichen vor Gericht nicht zugegeben hatten, wurden jetzt eingestellt, um den Prozess nicht in die Länge zu ziehen.
Zwei der Angeklagten sind Brüder. Sie stammen aus einer Familie mit 14 Kinder, die inzwischen alle schon Bekanntschaft mit der Jugendgerichtshilfe gemacht haben. Viel bewirken konnte Kehrer bisher offensichtlich nicht. Die Familie, die aus dem arabischen Raum kommt, habe sich perfekt abgeschottet. Obwohl er die Kinder teilweise schon seit 15 Jahren als Jugendgerichtshelfer betreue, wisse er immer noch nicht, »was innerhalb der Familie passiert«. Gegen die Eltern läuft inzwischen ein Verfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
"Ich dachte die zahlen unsere Renten"
Die Mössinger Bahnhofsclique ist nicht die erste ihrer Art. Vor rund fünf Jahren gab es schon einmal eine ähnliche Gruppe, die der Polizei Probleme bereitete. Richter Hille-Brunke richtete deshalb an die Stadt Mössingen den Appell, die Jugendpflegerstelle nicht aufzugeben und die Streetwork-Arbeit weiterzuführen, damit es »nicht wieder eine neue Bahnhofsgruppe gibt«.
Es seien zum Teil zutiefst verabscheuungswürdige Taten gewesen, hielt Hille-Brunke den Angeklagten vor. Sie hatten etwa auch einen 64-jährigen Mann aus nichtigem Anlass niedergeschlagen und auf einen Arbeiter mit einer Luftdruckpistole geschossen und ihn verletzt.
Dass jetzt einer der Angeklagten »nur« eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren erhielt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, lag am Geständnis des 20-Jährigen. Er habe frühzeitig die Taten zugegeben und das mache sich jetzt eben bezahlt, sagte Hille-Brunke. Die beiden anderen Angeklagten brachten schon zu viele Vorstrafen mit, dass sich eine Bewährung von vorne herein ausschloss. Sie zeigten sich während des Prozesses auch nicht sonderlich einsichtig. Nun hätten sie die Chance während der Haft eine Ausbildung zu machen, betonte Hille-Brunke.
Ganz nah an schwersten Verbrechen
Drei Jahre hinter Gitter: Landgericht verurteilt Rädelsführer der Mössinger Bahnhofsclique
Mössingen. (vit) Zwei der Rädelsführer der Mössinger »Bahnhofsclique«, die für eine Vielzahl von Diebstählen und Körperverletzungen verantwortlich ist, müssen für drei Jahre hinter Gitter. Der dritte Angeklagte kam am Montag vor dem Tübinger Landgericht mit einer Bewährungsstrafe davon.
Begonnen hatte alles in der Raucherecke der Hauptschule in Mössingen. Dort war eine Gruppe von Jugendlichen durch ihr »sozial lästiges und bedrohliches Verhalten« aufgefallen, wie es Jugendgerichtshelfer Paul Kehrer am Montag beschrieb. Weil das Ordnungsamt auf dem Schulhof durchgriff, verlagerte die Gruppe, die teilweise bis zu 30 Mitglieder im Alter zwischen 13 und 20 Jahren hatte, ihren Treffpunkt Richtung Bahnhof.
Dort eskalierte die Situation schließlich so sehr, dass Ladenbesitzer Angst hatten, ihr Geschäft zu öffnen und sich manche Leute nicht mehr trauten, zum Bahnhof zu gehen, weil sie von den Jugendlichen angemacht wurden. Es gab Schlägereien, Beschimpfungen, aber auch die Zahl der Einbrüche in Mössingen stieg an. »Eine solche Häufung von Straftaten in einer Kleinstadt ist schon erstaunlich«, meinte Richter Helmut Hille-Brunke. Zumal es in Mössingen doch ein gutes Angebot an Jugendarbeit gebe.
Die Sache habe sich dann hochgeschaukelt, »bis ganz nah an schwerste Verbrechen«, erklärte der Richter. So planten zwei der jetzt in Tübingen angeklagten Jugendlichen, einen Pizzaboten zu überfallen und auszurauben. Kurz vor der Tat bekamen sie allerdings kalte Füße und machten sich aus dem Staub. Dieses geplante Verbrechen war auch der Grund, warum das Landgericht das Verfahren an sich zog. »Hier ging es nicht mehr um eine Schlägerei unter Gleichaltrigen, das hatte eine ganz neue Dimension«, stellte Hille-Brunke fest.
Dem kriminellen Spuk in Mössingen bereitete erst eine Sonderermittlungsgruppe der Polizei ein Ende, die über hundert Straftaten aufklärte. Die drei Angeklagten waren die treibenden Kräfte der Bahnhofsclique. Auf ihr Konto gehen die meisten Taten. Nicht alles wurde jetzt aber vor dem Landgericht verhandelt. Einige Fälle, die die Jugendlichen vor Gericht nicht zugegeben hatten, wurden jetzt eingestellt, um den Prozess nicht in die Länge zu ziehen.
Zwei der Angeklagten sind Brüder. Sie stammen aus einer Familie mit 14 Kinder, die inzwischen alle schon Bekanntschaft mit der Jugendgerichtshilfe gemacht haben. Viel bewirken konnte Kehrer bisher offensichtlich nicht. Die Familie, die aus dem arabischen Raum kommt, habe sich perfekt abgeschottet. Obwohl er die Kinder teilweise schon seit 15 Jahren als Jugendgerichtshelfer betreue, wisse er immer noch nicht, »was innerhalb der Familie passiert«. Gegen die Eltern läuft inzwischen ein Verfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
"Ich dachte die zahlen unsere Renten"
Die Mössinger Bahnhofsclique ist nicht die erste ihrer Art. Vor rund fünf Jahren gab es schon einmal eine ähnliche Gruppe, die der Polizei Probleme bereitete. Richter Hille-Brunke richtete deshalb an die Stadt Mössingen den Appell, die Jugendpflegerstelle nicht aufzugeben und die Streetwork-Arbeit weiterzuführen, damit es »nicht wieder eine neue Bahnhofsgruppe gibt«.
Es seien zum Teil zutiefst verabscheuungswürdige Taten gewesen, hielt Hille-Brunke den Angeklagten vor. Sie hatten etwa auch einen 64-jährigen Mann aus nichtigem Anlass niedergeschlagen und auf einen Arbeiter mit einer Luftdruckpistole geschossen und ihn verletzt.
Dass jetzt einer der Angeklagten »nur« eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren erhielt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, lag am Geständnis des 20-Jährigen. Er habe frühzeitig die Taten zugegeben und das mache sich jetzt eben bezahlt, sagte Hille-Brunke. Die beiden anderen Angeklagten brachten schon zu viele Vorstrafen mit, dass sich eine Bewährung von vorne herein ausschloss. Sie zeigten sich während des Prozesses auch nicht sonderlich einsichtig. Nun hätten sie die Chance während der Haft eine Ausbildung zu machen, betonte Hille-Brunke.
Wieviel % der in D lebenden Ausländer bezahlen überhaupt Renten- und Sozialbeiträge ?
jetzt sollte erstmal das Gericht entscheiden:
Schilys Denkmal wankt
Kippt Karlsruhe morgen das rot-grüne Zuwanderungsgesetz?
Berlin - Regierung und Opposition sind schon seit Wochen mitten in internen Strategie-Debatten - auch wenn sie es nicht zugeben: Was ist, wenn morgen das Einwanderungsgesetz vor dem Verfassungsgericht scheitert? Die Union verlangt weitere Zugeständnisse. Zwar sind Teile von Rot-Grün dazu nicht bereit, aber Innenminister Schily will die Reform nicht im Papierkorb landen sehen und würde Union und FDP weitere Schritte entgegenkommen müssen.
Zur Erinnerung: Bei der Bundesrats-Entscheidung am 22. März 2002 hing alles vom Votum der Großen Koalition Brandenburgs ab. Doch der damalige Ministerpräsident Stolpe (SPD) und Innenminister Schönbohm (CDU) hatten sich nicht einigen können. So ließ Stolpe Sozialminister Ziel für sich mit "Ja", antworten, Schönbohm sagte "Nein". Bundesratspräsident Wowereit hakte nach und fragte Stolpe, wie das Land Brandenburg abstimme. "Ja", sagte Stolpe. "Sie kennen meine Auffassung, Herr Präsident", brummte Schönbohm. Für Wowereit Beweis genug, dass Brandenburg dem Gesetz zugestimmt hatte. Eine Prozedur, die bei der Union einen Sturm der Entrüstung auslöste.
Gleich nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten am 20. Juni reichten die Unions-geführten Bundesländer Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, über die morgen entschieden wird. Noch haben sich Politiker der Regierungskoalition nicht über die Folgen eines Scheiterns geäußert. Doch natürlich wird Otto Schily, der sich mit diesem Gesetz ein Denkmal setzen wollte, alles daran setzen, sich seinen Platz in den Geschichtsbüchern zu sichern. Er wird am ehesten bereit sein, das Gesetz den Wünschen der Union so anzupassen, dass auch Stoiber, Koch und Co. zustimmen können, wird spekuliert.
Die Grünen würden im Falle des Falles Schilys Werk zur Not lieber bis zum St. Nimmerleinstag aufschieben, als der Union noch weitere Zugeständnisse zu machen. Und weil das Wirtschaftswachstum weiter sinkt und die Arbeitslosenzahlen steigen, ist nach Einsicht vieler Grüner die Zeit für neue Zuwanderungsregelungen im Moment ohnehin nicht überreif.
Für Michael Glos (CSU) wäre ein vom BVG abgeschmettertes Zuwanderungsgesetz "ein Sieg des Rechts". Andere Unionspolitiker halten es zumindest für ein willkommenes Geschenk für die Wahlkämpfe in Hessen und Niedersachsen. Bundestagspräsident Thierse (SPD) fürchtet, dass eine neue, "stark emotionalisierte" Ausländer-Debatte die Landtagswahlkämpfe prägen könnte.
Dass überhaupt ernsthaft über das Scheitern des Gesetzes nachgedacht wird, liegt an Verfassungsrichter Udo Di Fabio, vom für das Gesetz zuständigen Zweiten Senat. Er ist der Berichterstatter für das Urteil - und hat das vor einigen Wochen offenbar zu wörtlich genommen. Die Politiker, hatte der Richter durchblicken lassen, bekämen einen auf den Hut. Alle.
Da man aber von Di Fabio weiß, dass er Rot-Grün den Schlag auf den Kopf gönnt, kann man vermuten, dass der Senat gegen die Regierung und das Gesetz gestimmt hat.
Noch gelten zwei Optionen als wahrscheinlich: Ein Patt - vier gegen vier. Damit käme das Gesetz doch noch durch. Oder drei zu fünf - dann wäre es gescheitert. Bei vier zu vier hätten die Richter nach ihrem jeweiligen politischen Lager votiert. Bei drei zu fünf müsste einer ausgeschert sein. Ausgerechnet der Vorsitzende Richter Hassemer scheint zu wackeln.
Schilys Denkmal wankt
Kippt Karlsruhe morgen das rot-grüne Zuwanderungsgesetz?
Berlin - Regierung und Opposition sind schon seit Wochen mitten in internen Strategie-Debatten - auch wenn sie es nicht zugeben: Was ist, wenn morgen das Einwanderungsgesetz vor dem Verfassungsgericht scheitert? Die Union verlangt weitere Zugeständnisse. Zwar sind Teile von Rot-Grün dazu nicht bereit, aber Innenminister Schily will die Reform nicht im Papierkorb landen sehen und würde Union und FDP weitere Schritte entgegenkommen müssen.
Zur Erinnerung: Bei der Bundesrats-Entscheidung am 22. März 2002 hing alles vom Votum der Großen Koalition Brandenburgs ab. Doch der damalige Ministerpräsident Stolpe (SPD) und Innenminister Schönbohm (CDU) hatten sich nicht einigen können. So ließ Stolpe Sozialminister Ziel für sich mit "Ja", antworten, Schönbohm sagte "Nein". Bundesratspräsident Wowereit hakte nach und fragte Stolpe, wie das Land Brandenburg abstimme. "Ja", sagte Stolpe. "Sie kennen meine Auffassung, Herr Präsident", brummte Schönbohm. Für Wowereit Beweis genug, dass Brandenburg dem Gesetz zugestimmt hatte. Eine Prozedur, die bei der Union einen Sturm der Entrüstung auslöste.
Gleich nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten am 20. Juni reichten die Unions-geführten Bundesländer Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, über die morgen entschieden wird. Noch haben sich Politiker der Regierungskoalition nicht über die Folgen eines Scheiterns geäußert. Doch natürlich wird Otto Schily, der sich mit diesem Gesetz ein Denkmal setzen wollte, alles daran setzen, sich seinen Platz in den Geschichtsbüchern zu sichern. Er wird am ehesten bereit sein, das Gesetz den Wünschen der Union so anzupassen, dass auch Stoiber, Koch und Co. zustimmen können, wird spekuliert.
Die Grünen würden im Falle des Falles Schilys Werk zur Not lieber bis zum St. Nimmerleinstag aufschieben, als der Union noch weitere Zugeständnisse zu machen. Und weil das Wirtschaftswachstum weiter sinkt und die Arbeitslosenzahlen steigen, ist nach Einsicht vieler Grüner die Zeit für neue Zuwanderungsregelungen im Moment ohnehin nicht überreif.
Für Michael Glos (CSU) wäre ein vom BVG abgeschmettertes Zuwanderungsgesetz "ein Sieg des Rechts". Andere Unionspolitiker halten es zumindest für ein willkommenes Geschenk für die Wahlkämpfe in Hessen und Niedersachsen. Bundestagspräsident Thierse (SPD) fürchtet, dass eine neue, "stark emotionalisierte" Ausländer-Debatte die Landtagswahlkämpfe prägen könnte.
Dass überhaupt ernsthaft über das Scheitern des Gesetzes nachgedacht wird, liegt an Verfassungsrichter Udo Di Fabio, vom für das Gesetz zuständigen Zweiten Senat. Er ist der Berichterstatter für das Urteil - und hat das vor einigen Wochen offenbar zu wörtlich genommen. Die Politiker, hatte der Richter durchblicken lassen, bekämen einen auf den Hut. Alle.
Da man aber von Di Fabio weiß, dass er Rot-Grün den Schlag auf den Kopf gönnt, kann man vermuten, dass der Senat gegen die Regierung und das Gesetz gestimmt hat.
Noch gelten zwei Optionen als wahrscheinlich: Ein Patt - vier gegen vier. Damit käme das Gesetz doch noch durch. Oder drei zu fünf - dann wäre es gescheitert. Bei vier zu vier hätten die Richter nach ihrem jeweiligen politischen Lager votiert. Bei drei zu fünf müsste einer ausgeschert sein. Ausgerechnet der Vorsitzende Richter Hassemer scheint zu wackeln.
Was hilft es eigentlich der Rentenkasse in D, wenn ein Zuwanderer nach D mit zB 40 Jahren einwandert und dann mit 55 Jahren bereits in Frührente geht ?!
Vom statistischen Bundesamt gibt`s Zahlen, die belegen, dass sich die Zahl der in D lebenden Ausländer in den letzten 20 Jahren etwa verdoppelt hat, die Zahl der Ausländer, die Sozialabgaben bezahlen im gleichen Zeitraum jedoch um ca. 200.000 zurückgegaangen ist.
Was soll das den Sozialkassen bringen
(Sorry hab leider die Quelle -es war ein Printmedium- gerade nicht gefunden)
Was soll das den Sozialkassen bringen
(Sorry hab leider die Quelle -es war ein Printmedium- gerade nicht gefunden)
Ganz einfach die Zuwanderer sind doch der Grundstock für Rot/Grünwähler
#1
Alle abschieben! In anderen Ländern dieser Welt wären dies schon längst geschehen!
Wie lange wollen wir denn noch das halbe Ausland alimentieren und resozialisieren.
Wir brauchen die fleissigen Einwanderer, - nicht die faulen und korrupten!
Alle abschieben! In anderen Ländern dieser Welt wären dies schon längst geschehen!
Wie lange wollen wir denn noch das halbe Ausland alimentieren und resozialisieren.
Wir brauchen die fleissigen Einwanderer, - nicht die faulen und korrupten!
#1 + #7,
wir brauchen gar keine Zuwanderung.
Wenn wir ausländische Arbeitskräfte benötigen, können wir
es machen wie die Schweiz. Für 5 Jahre Arbeitsgenehmigung; evtl 3 Jahre Verlängerung- wenns Sinn macht- und zwar nur aus unserer Interessenlage.
Ende der Durchsage. !!!!
mfg und Frohe Weihnacht.
wir brauchen gar keine Zuwanderung.
Wenn wir ausländische Arbeitskräfte benötigen, können wir
es machen wie die Schweiz. Für 5 Jahre Arbeitsgenehmigung; evtl 3 Jahre Verlängerung- wenns Sinn macht- und zwar nur aus unserer Interessenlage.
Ende der Durchsage. !!!!
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