Bittere Niederlage für Rot-Grün beim Zuwanderungsgesetz ! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.12.02 16:24:39 von
neuester Beitrag 19.12.02 00:57:01 von
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rot und vor allem grün wollten ihr zuwanderungsgesetz mit undemokratischen mitteln durchboxen - nun wurden sie vom bundesverfassungsgericht gestoppt.
dies stellte fest, daß die stimmenauszählung von wowereit (spd) bei der abstimmung im bundesrat nicht korrekt war.
nun wollen die grünen den identischen geseztentwurf nocheinmal im bundestag und dann auch im bundesrat zur abstimmung bringen.
die grünen haben nichts gelernt , schlimmer noch die grünen wollen ihre undemokratische strategie weiter fortsetzen.
der rot-grünen chaostruppe fällt es schwer auf die cdu und fdp zuzugehen , weil sie dann noch einmal ihre niederlage einzugestehen müßten.
dies stellte fest, daß die stimmenauszählung von wowereit (spd) bei der abstimmung im bundesrat nicht korrekt war.
nun wollen die grünen den identischen geseztentwurf nocheinmal im bundestag und dann auch im bundesrat zur abstimmung bringen.
die grünen haben nichts gelernt , schlimmer noch die grünen wollen ihre undemokratische strategie weiter fortsetzen.
der rot-grünen chaostruppe fällt es schwer auf die cdu und fdp zuzugehen , weil sie dann noch einmal ihre niederlage einzugestehen müßten.
Die CDU/CSU zeigt sich verhandlungsbereit und will
,dass das Zuwanderungsgesetz in den entscheidenden Punkten
nachgebessert wird (Begrenzung der Zuwanderung, keine
Ausweitung der Zuwanderung aus humanitären Gründen und,und), während sich Rot/GRün weiterhin starrsinnig
bleibt. Dann wird das Zuwanderungsgesetz´natürlich
zum Wahlkampfthema in Hessen und Niedersachsen, denn
diese Wahlen entscheiden über die Zusammensetzung des Bundesrates und daher auch über das Zuwanderungsgesetz.
Die Wähler sollen entscheiden und nicht die rot/grünen Ideologen !!!
,dass das Zuwanderungsgesetz in den entscheidenden Punkten
nachgebessert wird (Begrenzung der Zuwanderung, keine
Ausweitung der Zuwanderung aus humanitären Gründen und,und), während sich Rot/GRün weiterhin starrsinnig
bleibt. Dann wird das Zuwanderungsgesetz´natürlich
zum Wahlkampfthema in Hessen und Niedersachsen, denn
diese Wahlen entscheiden über die Zusammensetzung des Bundesrates und daher auch über das Zuwanderungsgesetz.
Die Wähler sollen entscheiden und nicht die rot/grünen Ideologen !!!
Jetzt sieht man Schröder nicht vor den Kameras.Hätte die SPD gewonnen,wäre Schröder auf allen Kanälen zu sehen.
!
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Dass bei dieser Angelegenheit das BVG eingeschaltet werden musste,ist ein Stück
aus dem Tollhaus BRD.
Im Grundgesetz ist festgeschrieben, dass die Stimmen eines Landes nur einheitlich
abgegeben werden dürfen.
Jedem zwölfjährigen Schüler, der lesen kann, ist nach einer Sekunde klar, dass damit
die Stimme des Landes Brandenburg ungültig war.
Um das festzustellen, brauchen unseren Herren Volksvertreter Monate,um sich das von
acht hochrangigen (und hochbezahlten) Richtern bestätigen zu lassen.
Unser Bundespräsident, ein gewisser Bruder Johannes, begrüßt das Urteil zu dem Gesetz,
das er selbst unterschrieben hat, weil damit Klarheit über das Abstimmungsverhalten der
Länder im Bundesrat geschaffen worden sei. Hat diese Pfeife eigentlich schon mal das
Grundgesetz gelesen?
Gut gefällt mir auch der Kommentar des Ex-RAF-Anwaltes Schily, der betont, dass sich das
Urteil nur auf das Zustandekommen, nicht auf den Inhalt des Gesetzes beziehe. Welchem
Vollidioten will er eigentlich diese Selbstverständlichkeit erklären? Ist er der Meinung,
dem dummen Volk sei nicht bekannt, dass das BVG mit dem Inhalt von Gesetzen absolut
nichts zu tun hat.
ARMES DEUTSCHLAND; DAS SIND DEINE FÜHRER!!!!
Ich muss jetzt eine Flasche Rotwein trinken, um mich ein bisschen zu benebeln.
aus dem Tollhaus BRD.
Im Grundgesetz ist festgeschrieben, dass die Stimmen eines Landes nur einheitlich
abgegeben werden dürfen.
Jedem zwölfjährigen Schüler, der lesen kann, ist nach einer Sekunde klar, dass damit
die Stimme des Landes Brandenburg ungültig war.
Um das festzustellen, brauchen unseren Herren Volksvertreter Monate,um sich das von
acht hochrangigen (und hochbezahlten) Richtern bestätigen zu lassen.
Unser Bundespräsident, ein gewisser Bruder Johannes, begrüßt das Urteil zu dem Gesetz,
das er selbst unterschrieben hat, weil damit Klarheit über das Abstimmungsverhalten der
Länder im Bundesrat geschaffen worden sei. Hat diese Pfeife eigentlich schon mal das
Grundgesetz gelesen?
Gut gefällt mir auch der Kommentar des Ex-RAF-Anwaltes Schily, der betont, dass sich das
Urteil nur auf das Zustandekommen, nicht auf den Inhalt des Gesetzes beziehe. Welchem
Vollidioten will er eigentlich diese Selbstverständlichkeit erklären? Ist er der Meinung,
dem dummen Volk sei nicht bekannt, dass das BVG mit dem Inhalt von Gesetzen absolut
nichts zu tun hat.
ARMES DEUTSCHLAND; DAS SIND DEINE FÜHRER!!!!
Ich muss jetzt eine Flasche Rotwein trinken, um mich ein bisschen zu benebeln.
@Reisegeier #5
Im Grundgesetz ist festgeschrieben, dass die Stimmen eines Landes nur einheitlich
abgegeben werden dürfen.
Jedem zwölfjährigen Schüler, der lesen kann, ist nach einer Sekunde klar, dass damit
die Stimme des Landes Brandenburg ungültig war.
Richtig!
Unser Bundespräsident, ein gewisser Bruder Johannes, begrüßt das Urteil zu dem Gesetz,
das er selbst unterschrieben hat, weil damit Klarheit über das Abstimmungsverhalten der
Länder im Bundesrat geschaffen worden sei.
Sowas von schwachsinnig. Sowas gibts ja gar nicht.
Das wäre ja gerade so, als würde ich meinen Nachbarn mit einem Kreuzschlitzschraubendreher erstechen, um endlich mal feststellen lassen zu können, ob das Mord ist. Daß man das nicht mit einem Messer machen darf, ist klar. Aber mit Kreuzschlitzschraubendreher? Darüber muß erstmal Klarheit geschaffen werden.
Gut gefällt mir auch der Kommentar des Ex-RAF-Anwaltes Schily, der betont, dass sich das
Urteil nur auf das Zustandekommen, nicht auf den Inhalt des Gesetzes beziehe.
Diese klugen Kommentare schlagen dem Fass den Boden aus. Wie geistreich, darauf hinzuweisen, daß das Gericht nicht zu dem Inhalt des Gesetzes Stellung genommen habe. Genauso gut hätten diese Schlaumeier erwähnen können, daß das Gericht sich nicht zu den gefärbten Haaren des Kanzlers geäußert habe.
Warum, um Himmels willen, sollte das Gericht zu einer Sache urteilen, die gar nicht zur Debatte stand?
ARMES DEUTSCHLAND; DAS SIND DEINE FÜHRER!!!!
Ich bin der Meinung, nicht alle "Führer" sind dermaßen dumm. Bedenklich sind die Vorgänge allemmal.
Ich muss jetzt eine Flasche Rotwein trinken, um mich ein bisschen zu benebeln.
Prost!
Im Grundgesetz ist festgeschrieben, dass die Stimmen eines Landes nur einheitlich
abgegeben werden dürfen.
Jedem zwölfjährigen Schüler, der lesen kann, ist nach einer Sekunde klar, dass damit
die Stimme des Landes Brandenburg ungültig war.
Richtig!
Unser Bundespräsident, ein gewisser Bruder Johannes, begrüßt das Urteil zu dem Gesetz,
das er selbst unterschrieben hat, weil damit Klarheit über das Abstimmungsverhalten der
Länder im Bundesrat geschaffen worden sei.
Sowas von schwachsinnig. Sowas gibts ja gar nicht.
Das wäre ja gerade so, als würde ich meinen Nachbarn mit einem Kreuzschlitzschraubendreher erstechen, um endlich mal feststellen lassen zu können, ob das Mord ist. Daß man das nicht mit einem Messer machen darf, ist klar. Aber mit Kreuzschlitzschraubendreher? Darüber muß erstmal Klarheit geschaffen werden.
Gut gefällt mir auch der Kommentar des Ex-RAF-Anwaltes Schily, der betont, dass sich das
Urteil nur auf das Zustandekommen, nicht auf den Inhalt des Gesetzes beziehe.
Diese klugen Kommentare schlagen dem Fass den Boden aus. Wie geistreich, darauf hinzuweisen, daß das Gericht nicht zu dem Inhalt des Gesetzes Stellung genommen habe. Genauso gut hätten diese Schlaumeier erwähnen können, daß das Gericht sich nicht zu den gefärbten Haaren des Kanzlers geäußert habe.
Warum, um Himmels willen, sollte das Gericht zu einer Sache urteilen, die gar nicht zur Debatte stand?
ARMES DEUTSCHLAND; DAS SIND DEINE FÜHRER!!!!
Ich bin der Meinung, nicht alle "Führer" sind dermaßen dumm. Bedenklich sind die Vorgänge allemmal.
Ich muss jetzt eine Flasche Rotwein trinken, um mich ein bisschen zu benebeln.
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