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    Bittere Niederlage für Rot-Grün beim Zuwanderungsgesetz ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.12.02 16:24:39 von
    neuester Beitrag 19.12.02 00:57:01 von
    Beiträge: 6
    ID: 674.982
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      schrieb am 18.12.02 16:24:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      rot und vor allem grün wollten ihr zuwanderungsgesetz mit undemokratischen mitteln durchboxen - nun wurden sie vom bundesverfassungsgericht gestoppt.

      dies stellte fest, daß die stimmenauszählung von wowereit (spd) bei der abstimmung im bundesrat nicht korrekt war.

      nun wollen die grünen den identischen geseztentwurf nocheinmal im bundestag und dann auch im bundesrat zur abstimmung bringen.
      die grünen haben nichts gelernt , schlimmer noch die grünen wollen ihre undemokratische strategie weiter fortsetzen.

      der rot-grünen chaostruppe fällt es schwer auf die cdu und fdp zuzugehen , weil sie dann noch einmal ihre niederlage einzugestehen müßten.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 16:34:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die CDU/CSU zeigt sich verhandlungsbereit und will
      ,dass das Zuwanderungsgesetz in den entscheidenden Punkten
      nachgebessert wird (Begrenzung der Zuwanderung, keine
      Ausweitung der Zuwanderung aus humanitären Gründen und,und), während sich Rot/GRün weiterhin starrsinnig
      bleibt. Dann wird das Zuwanderungsgesetz´natürlich
      zum Wahlkampfthema in Hessen und Niedersachsen, denn
      diese Wahlen entscheiden über die Zusammensetzung des Bundesrates und daher auch über das Zuwanderungsgesetz.
      Die Wähler sollen entscheiden und nicht die rot/grünen Ideologen !!!
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 17:54:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Jetzt sieht man Schröder nicht vor den Kameras.Hätte die SPD gewonnen,wäre Schröder auf allen Kanälen zu sehen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 22:02:09
      !
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      Avatar
      schrieb am 18.12.02 22:59:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dass bei dieser Angelegenheit das BVG eingeschaltet werden musste,ist ein Stück
      aus dem Tollhaus BRD.
      Im Grundgesetz ist festgeschrieben, dass die Stimmen eines Landes nur einheitlich
      abgegeben werden dürfen.
      Jedem zwölfjährigen Schüler, der lesen kann, ist nach einer Sekunde klar, dass damit
      die Stimme des Landes Brandenburg ungültig war.

      Um das festzustellen, brauchen unseren Herren Volksvertreter Monate,um sich das von
      acht hochrangigen (und hochbezahlten) Richtern bestätigen zu lassen.
      Unser Bundespräsident, ein gewisser Bruder Johannes, begrüßt das Urteil zu dem Gesetz,
      das er selbst unterschrieben hat, weil damit Klarheit über das Abstimmungsverhalten der
      Länder im Bundesrat geschaffen worden sei. Hat diese Pfeife eigentlich schon mal das
      Grundgesetz gelesen?
      Gut gefällt mir auch der Kommentar des Ex-RAF-Anwaltes Schily, der betont, dass sich das
      Urteil nur auf das Zustandekommen, nicht auf den Inhalt des Gesetzes beziehe. Welchem
      Vollidioten will er eigentlich diese Selbstverständlichkeit erklären? Ist er der Meinung,
      dem dummen Volk sei nicht bekannt, dass das BVG mit dem Inhalt von Gesetzen absolut
      nichts zu tun hat.
      ARMES DEUTSCHLAND; DAS SIND DEINE FÜHRER!!!!
      Ich muss jetzt eine Flasche Rotwein trinken, um mich ein bisschen zu benebeln.

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      Avatar
      schrieb am 19.12.02 00:57:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Reisegeier #5

      Im Grundgesetz ist festgeschrieben, dass die Stimmen eines Landes nur einheitlich
      abgegeben werden dürfen.
      Jedem zwölfjährigen Schüler, der lesen kann, ist nach einer Sekunde klar, dass damit
      die Stimme des Landes Brandenburg ungültig war.


      Richtig!


      Unser Bundespräsident, ein gewisser Bruder Johannes, begrüßt das Urteil zu dem Gesetz,
      das er selbst unterschrieben hat, weil damit Klarheit über das Abstimmungsverhalten der
      Länder im Bundesrat geschaffen worden sei.


      Sowas von schwachsinnig. Sowas gibts ja gar nicht.
      Das wäre ja gerade so, als würde ich meinen Nachbarn mit einem Kreuzschlitzschraubendreher erstechen, um endlich mal feststellen lassen zu können, ob das Mord ist. Daß man das nicht mit einem Messer machen darf, ist klar. Aber mit Kreuzschlitzschraubendreher? Darüber muß erstmal Klarheit geschaffen werden.


      Gut gefällt mir auch der Kommentar des Ex-RAF-Anwaltes Schily, der betont, dass sich das
      Urteil nur auf das Zustandekommen, nicht auf den Inhalt des Gesetzes beziehe.


      Diese klugen Kommentare schlagen dem Fass den Boden aus. Wie geistreich, darauf hinzuweisen, daß das Gericht nicht zu dem Inhalt des Gesetzes Stellung genommen habe. Genauso gut hätten diese Schlaumeier erwähnen können, daß das Gericht sich nicht zu den gefärbten Haaren des Kanzlers geäußert habe.
      Warum, um Himmels willen, sollte das Gericht zu einer Sache urteilen, die gar nicht zur Debatte stand?


      ARMES DEUTSCHLAND; DAS SIND DEINE FÜHRER!!!!

      Ich bin der Meinung, nicht alle "Führer" sind dermaßen dumm. Bedenklich sind die Vorgänge allemmal.


      Ich muss jetzt eine Flasche Rotwein trinken, um mich ein bisschen zu benebeln.

      Prost!


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