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    HILFE zu ANHÖRUNGSBOGEN !!!!!!!! Alkohol im STEUER !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.01.03 15:00:22 von
    neuester Beitrag 06.01.03 15:19:15 von
    Beiträge: 22
    ID: 679.315
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      Avatar
      schrieb am 05.01.03 15:00:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine bekannte wurd SDilfester mit Alkohol am Steuer erwischt !! Jetzt hat sie einen Anhörungsbogen bekommen und soll sich dazu äussern ! Haben wir einen Specialisten im Board der weiß wie man sowas schreibt ???
      Wäre echt super !!!!!
      -----------------------------------------------------
      Sie führten im öffentlichen Verkehrsraum ein Kraftfahrzeug, obwohl Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht mehr in der Lage waren, das Kraftfahrzeug sicher zu führen. Sie befuhren mit dem o.g. PKW die Spellener Straße in Fahrtrichtung Frankfurter Straße.Von einer gedachten gerade verlaufenden Linie, wichen Sie mehrfach nach rechts und links ca. 1,5 m ab. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde in ihrer Atemluft deutlicher Alkoholgeruch festgestellt. Sie gaben an, dass diese Abweichungen aufgrund des ungewohnten PKW zurückzuführen sei. Sie selber würden nur einen Fiesta fahren. Ein freiwillig durchgeführter Alcotest verlief positiv (0,59 mg/I). Durch einen approbierten Arzt wurde ihnen auf der Polizeiwache in Voerde eine Blutprobe entnommen. Die Blutprobe wurde unter der auf der Hauptwache asserviert. Ihr
      Führerschein wurde sichergestellt. Die Weiterfahrt mit führerscheinpflichtigen Fahrzeugen wurde ihnen ausdrücklich untersagt.
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 15:05:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn sein steuer alkohol getrunken hat, kanns doch deinem bekannten egal sein :D :p
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 15:09:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Soll sie doch einfach behaupten, sich an nichts mehr
      erinnern zu können, weil sie so betrunken war!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 15:20:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...von wegen "bekannte"... :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 15:28:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      0,59 Atemalkohol dürfte über 1,1 BAK sein, so dass der FS für 9 Monate bis 1 Jahr weg bleiben dürfte.

      Normalerweise ist es egal, was er/sie jetzt schreibt. Da gibt es feste Sätze, wie die in Eurer Gegend sind, weiß ich nicht. Das einzige, was eventuell zur Verkürzung der Sperre hilft: sehr reumütig sein und möglichst vorher nie aufgefallen sein im Straßenverkehr.

      Im übrigen: selbst schuld. Ich bin froh um jeden, der als potentieller "Zum-Krüppel-" oder "Tot-Fahrer" kleiner Kinder oder anderer Menschen ausfällt. Da ist der Führerscheinentzug ja noch die mildere Form, andere landen am Straßenbaum.

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      Avatar
      schrieb am 05.01.03 15:31:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Gestern suchte auch schon jemand Hilfe für einen "Freund", der sich Filzläuse eingefangen hatte.
      Nach ca. 30 Postings mußte er dann zugeben, dass er es selber war!:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 15:37:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Was bedeutet denn 0,59 mg/l? Sind das unter 0,8 Promille?

      Hätte jedenfalls schlimmer kommen können:

      "Schöne" Bescherung oder die Polizei ist überall.

      Schiff auf Zickzackkurs:
      Schwer geladen hatte ein Binnenschiffer, der von der
      Wasserschutzpolizei in Hamburg bei einer Irrfahrt mit
      seinem Motorschiff auf der Norderelbe beobachtet wurde.
      Eine Blutprobe bei dem 63-jährigen Tschechen ergab 2,1
      Promille. Der Polizei war das Schiff aufgefallen, weil
      es mehrmals den Kurs änderte.

      Defekt stoppt Flucht
      Dortmund. Nur das technische Versagen seines Autos be-
      endete am Freitag die Unfallflucht-Serie eines 21
      Jahre alten Dortmunders. Er habe zunächst einen parkenden
      Wagen, anschließend ein Verkehrszeichen und danach einen
      Ampelmast gerammt, teilte die Polizei mit. Der betrun-
      kene Mann habe seine Crash-Fahrt nur deswegen nicht
      fortgesetzt, weil sein Auto laut Polizeibericht "nicht
      mehr so konnte wie der Fahrer wollte". Auch einen
      Führerschein hatte der 21-Jährige nicht. :laugh:

      mfG
      Dividendenstratege
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 15:39:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      ...normalerweise kommt es ungefähr hin, wenn man den Atemalkohol verdoppelt, um die BAK zu ermitteln. Natürlich nicht zu 100 %, aber überschlägig...
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 16:11:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      selber schuld, wer auch nur mit 0,1 promille erwischt wird soll bloss nicht jammern wenn etwas passiert. das weiss ja wohl jeder vorher was das für konsequenzen haben kann...
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 16:13:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      na, was gibts da noch zu sagen
      da kann sich wohl die bekante schlecht rausreden, wenn sie direkt erwischt wurde, versucht hats sie es ja bereits vor ort, also da wuerde ich mir ohne rechtsschz sogar eine verhandlung ersparen und mich reumuetig zeigen, falls ich es bin. die bekannte sollte dankbar sein, dass niemand zum krueppel gefahren wurde.
      und sie sollte sich sich damit abfinden, dass auf einen regelverstoss eben eine strafe erfolgt, hoffentlich haelt es sie ab fuer alle zukunft. :) :) :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 16:20:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      strafbefehl beantragen und gut is. und natürlich nix mehr saufen und dann fahren:O
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 16:34:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      garnichts ausfüllen, ab zum Anwalt...........
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 17:06:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      rechtschreipfehler,

      in der Rubrik Recht u. Steuer haste folgendes geschrieben


      1 von rechtschreipfehler 01.01.03 12:36:14 Beitrag Nr.: 8.201.874 8201874
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      Gestern haben die Uns angehalten ! Beim Blasen kamen 1,08 Promille raus !!!
      Was für eine Strafe gibt das und wie fällt eine Blutuntersuchung aus !! Ist der Alkoholwert im Blut höher oder niedriger als beim BLASEN ??

      Wir wollten mit dem Taxi nach haus aber eine Bekannte meinte Sie hätte nichts getrunken und wolle fahren !! Weil wir das glaubten haben wir die fahren lassen !!

      Dann kam die KONTROLLE und die böse Überraschung !!



      wieviel hast Du jetzt wirklich gehabt? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 17:30:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      @gaptrade

      Ich hatte bestimmt viel mehr aber bin nicht gefahren ! So besoffen kann man gar nicht sein um Silvester besoffen zu fahren !!

      AUf jden Fall hatte die gestern bescheid bekommen ! Laut Blutuntersuchung 1,13 Promille !!
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 17:32:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      tja, knapp über der 1,1 ist halt auch drüber. Wobei die Schlangenlinien auch sonst gereicht hätten.

      Selbst schuld ...
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 18:11:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      Obwohl diese alte versoffene Schnapsdrossel aus dieser Nummer sowieso nicht mehr unbeschadet rauskommt, sollte sie den Papierkram am besten einem Fachanwalt für Verkehrsrecht überlassen - hoffentlich ist sie rechtschutzversichert ?!

      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 18:21:00
      Beitrag Nr. 17 ()
      das wär doch mal ne geile Ausrede:

      Ich hab wirklich nichts getrunken, aber....

      9 von Mice 02.01.03 09:08:57 Beitrag Nr.: 8.205.126 8205126

      He, Leute,
      Wenn Ihr alle (4, 5 oder 6???) im Auto um 3 Promille habt und Gebläse nicht auf die höchste Stufe eingeschaltet ist dann kriegt armes Mädel locker during 1/4h um die 1.00 Promille von eure Fahne.
      Prost und Frohes Jahr
      Mice
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 19:34:39
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo,

      ich lese hier immer was von Rechtschutz. Die Übernahme wird
      mit Sicherheit von der Versicherung wegen Vorsatz
      abgelehnt. ( so ist es mir mal vor Jahren ergangen )

      Anhörungsbogen scheint mir überflüssig, die Fakten stehen
      ja fest.

      Mein Urteil damals bei ähnlicher Promillezahl :

      9 Mon. FEZ und ein Monats-Netto-Gehalt.:cry:

      Brauchte zur Verhandlung nicht zu erscheinen, Urteil wurde
      zugestellt. Seitdem bin ich geheilt...

      Gruß ps
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 20:44:56
      Beitrag Nr. 19 ()
      na 9 monate ist doch ertraeglich und das bischen knete.
      ausserdem faellt doch auch urlaub an, alles nicht so tragisch.
      anwalt wuerde ich nur nehmen, wenn noch was zu machen ist und die RSV die kosten uebernimmt. aber wenn nichts grenzwertiges am promillewert ist, was solls. da spart man uebrigens ne menge knete, wenn man sich eine mitfahrgelegenheit sucht
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 20:51:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      also nochmal zusammengefasst:

      über 1,1 promille mit ausfallerscheinungen, straftat, idr strafbefehl mit 40 bis 50 tagessätzen, ca. 8 -12 monate führerscheinentzug, führerschein muss neu beantragt werden, falls nicht schon einmal wegen alkohol erwischt ist keine mpu (vulgo: depperltest, idiotentest) erforerlich.
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 20:56:43
      Beitrag Nr. 21 ()
      genauer: über 1,1 ohne Ausfallerscheinungen oder unter 1,1 mit Ausfallerscheinungen

      in der Regel 30-40 Tagessätze und 9-12 Monate Führerscheinentzug. Ohne Besonderheiten im Strafbefehlswege ohne Verhandlung zu erledigen...
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 15:19:15
      Beitrag Nr. 22 ()
      vielleicht kannste ja den tagessatz druecken, musst doch sicherlich noch was abzahlen monatlich


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