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    wertpapierkredit-abzocke - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.03 22:51:01 von
    neuester Beitrag 08.01.03 17:08:00 von
    Beiträge: 8
    ID: 680.220
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      schrieb am 07.01.03 22:51:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      bin vor kurzem von der comdirect zu maxblue gewechselt, da die zinsen für einen wertpapierkreit weitaus günstiger sind. nach prüfung meiner depotunterlagen wurde mir von maxblue ein wertpapierkredit eingeräumt und mein alter kredit bei der comdirect abgelöst. dann folgte depottransfer usw.
      jetzt bekomme ich den kreditvertrag zugeschickt und falle aus allen wolken, denn entgegen der zusage eines kredits in höhe von x tausend läuft der kredit plötzlich nur noch über die hälfte der summe. begründung: die beleihungssätze hätten sich geändert. jetzt zahle ich plötzlich satte überziehungszinsen und maxblue droht mir mit zwangsliquidation. eine echte sauerei, denn ich habe das institut nur unter zusage der ursprünglichen kreditsumme gewechselt. ist so ein vorgehen rechtens? ich habe die zúsage über den ursprünglichen betrag schriftlich (e-mail), ist das ein beweismittel?
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 22:59:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Geschäftsmethoden der Deutschen Bank, typisch...

      hab auch ne Klage gegen diesen Verein laufen, locken mit günstigem Dispo aufm Geschäftskonto, rechnen 4 Quartale die
      falschen Zinsen ab (6 % mehr!), und nach ner schärferen Reklamation erhöhen sie die Zinsen um 4,5%, die sie dann auch falsch abrechnen. Nach dem Motto: wenn nicht reklamiert wird, wird verdient!

      Ein echter Sauladen!!!:mad:

      Gruß
      Beuer:D
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 23:02:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sorry, hab das wichtigste vergessen, zu deiner Frage:

      Schau mal in die Geschäftsbedingungen, da ist bestimmt ne Anpassungsklausel drin, d. h. dass die Bank jederzeit und ohne Angaben von Gründen die Bedingungen abändern kann.

      Steht bestimmt bei Dir auch drin, damit hast du rechtlich kaum ne Chance. Denk insbesondere an deren Riesenanwaltsapparat, Stichwort David gegen Goliath.

      Gruß
      Beuer:D
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 23:13:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      @jacomo1

      BM im Postfach.
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 23:26:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4 SEG2

      Kannste mir auch was schicken, wenns dieses Thema betrifft? Bin immer heiss auf neue Infos, um diesen Wi...
      eine rein zu drücken.


      Gruß
      Beuer:D

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      Avatar
      schrieb am 08.01.03 00:49:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      @jacomo1,

      stimmt denn die Behauptung von maxblue, daß sich die Beleihungssätze derart reduziert hätten?
      Wenn ich mich recht erinnere, waren die schon vor einem Jahr bei Auslandsaktien nur bei 20 % und damit drastisch unter z.B. Comdirect.
      Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß sich das nochmal auf nur 10 % halbiert haben soll?!

      Oder hat sich der Kurs Deiner Depotwerte halbiert? Dann wäre maxblue natürlich im Recht!
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 01:35:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      seit 1.1. ist so ziemlich alles anders bei Maxblue, u.a. 20 statt 15 Euro Ordergebühren usw...
      Bin deshalb von maxblue zu comdirect gewechselt, was ein Zufall ;)
      Gruß
      da mund
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 17:08:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Beuer # 3

      Wie solche Fälle rechtlich zu bewerten sind, kann bestimmt nur im einzelnen Fall insbesondere anhand konkreter Angaben zum Ablauf eingeschätzt werden. Die Angaben in Posting # 1 reichen dazu in keiner Weise aus. Einen Prozeß verliert man aber nicht schon wegen der Anwälte der Gegenseite. Stichwort "David gegen Goliath" ;)

      Man sollte in Betracht ziehen einfach alle (!) Unterlagen (Ausdrucke, AGB usw.) zusammenzupacken und bei einem Anwalt des Vertrauens eine Erstberatung (§ 20 Abs. 1 BRAGO) einholen. Die kostet grundsätzlich ohne Rücksicht auf den Wert bis max. ca. 179,00 € (ggf. zuzügl. Mehrwertsteuer) und sollte mehr Klarheit verschaffen. Sobald man aber z. B. nochmal nachfragt oder Schreiben gefertigt werden ist es keine Erstberatung mehr! Bei nur außergerichtlichen Tätigkeiten dürfen Anwälte grundsätzlich auch nach Studen abrechnen, was bei hohen Beträgen günstiger sein kann.


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