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    Wie wird man Testamentsvollstrecker/Nachlasspfleger - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.01.03 10:26:59 von
    neuester Beitrag 15.01.03 12:49:04 von
    Beiträge: 7
    ID: 682.431
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      schrieb am 14.01.03 10:26:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn man es professionell machen möchte, gibt es da einen Ausbildungsgang, oder gehört da `nur` ein guter Leumund dazu?
      Avatar
      schrieb am 14.01.03 10:40:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zum Vormundschaftsgericht gehen und mit den für Nachlasssachen zuständigen Richtern sprechen. Keine Ausbildung notwendig. Zweckmäßig sind kaufmännische und juristische Kenntinsse, aber kein muss.

      Man wird vom Vormungschaftsrichter im Einzelfall bestellt.

      Zur Info: Das Institut der Vormundschaft wurde vor einigen Jahren durch die Pflegschaft ersetzt. Aber es heißt wohl noch immer Vormundschaftsgericht ect.
      Avatar
      schrieb am 14.01.03 11:05:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke, aber gibt es dafür irgendwo Ausbildungskurse etc.?

      Ich mache das gerade in einem Einzelfall im privaten Bereich, habe gehört, dass es sowas auch ganz professionell gäbe und könnte mir gut vorstellen, das auch beruflich zu machen, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ich da einfach zum Vormundschaftsgericht marschieren kann und mehr oder weniger anstandslos einen Klienten bekomme, auch wenn ich noch so ehrlich und vertrauenserweckend ausschaue.
      Irgendeinen Stempel muss man doch hierzulande immer haben:confused: ?
      Avatar
      schrieb am 14.01.03 11:12:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es gibt keinen Stempel oder irgendeine art von Ausbildung. Mag sein, dass es juristische Seminare mit diesem Thema gibt. Schau mal www.erbrecht.de. Das Problem könnte sein, dass die Richter ermal ihre alten "Kunden" bedienen.
      Avatar
      schrieb am 14.01.03 11:14:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Da gibts einen Testamentsvollstreckerlehrgang.

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      Avatar
      schrieb am 14.01.03 11:20:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Quelle www.erbrecht.de

      Seminare, Workshops, Symposien



      DVEV-Testamentsvollstreckerlehrgang

      Der Testamentsvollstrecker ist Treuhänder des hinterlassenen Vermögens und zugleich Inhaber eines privaten Amtes. Damit ist eine große Verantwortung verbunden. Die sich bei der Ausübung des Amtes ergebenen Probleme sind oftmals vielgestaltig und schwierig. Nicht nur juristischer Sachverstand ist gefordert, sondern auch Verhandlungsgeschick, oft auch kaufmännische Fähigkeiten. Trotzdem kann nach unserem heutigen Recht im Prinzip jeder zum Testamentsvollstrecker berufen werden. Dafür, dass dann dieses Amt in optimaler weise bewältigt wird, will die Veranstaltung eine praxisorientierte Schulung geben. Als Abschluss des Lehrgangs besteht die Möglichkeit an einem Testat über das erworbene Wissen teilzunehmen und hierüber einen Befähigungsnachweis zu erwerben, der die erlangte Qualifikation dokumentiert. Bei erfolgreichem Testat wird der Teilnehmer in die DVEV-Testamentsvollstreckerliste aufgenommen.
      Die theoretischen Grundlagen der Testamentsvollstreckung
      Die richtige Abfassung der Testamentsvollstreckung in der Verfügung von Todeswegen
      Das praktische und wirtschaftliche notwendige Wissen über die Amtsausübung
      Die Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich
      Die Testamentsvollstreckung beim Behindertentestament
      Referenten:
      Notar Dr. Jörg Mayer, Pottenstein
      Der Referent ist Autor zahlreicher Publikationen im Erbrecht, so u. a. des Werkes „Testamentsvollstreckung“ und Kommentator des „Staudinger“.

      Rechtsanwalt Michael Bonefeld, München
      Der Referent ist Schriftleiter der ZErb und Autor zahlreicher Publikationen im Erbrecht, so unter anderem Mitautor der Arbeitshilfe „Erbrecht und Steuerrecht“, „Der Erbprozess“ und „Testamentsvollstreckung“.

      Datum: 23. und 24. Mai 2003, täglich 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr

      Ort/Hotel: Bad Brückenau, Dorint Parkhotel

      Gebühr:
      € 460,– DVEV-Mitglied
      € 600,– Nichtmitglied

      Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen USt.
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      schrieb am 15.01.03 12:49:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Acri
      Danke für die Infos. Das mit dem Bedienen der alten Kunden ist eigentlich das größte Hindernis, was mich noch zögern läßt. Schau`ng ma`mal.


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