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    PKV ab 01.02.03 Versicherungspflichtgrenze ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.01.03 20:47:55 von
    neuester Beitrag 23.01.03 11:37:08 von
    Beiträge: 4
    ID: 686.367
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      Avatar
      schrieb am 22.01.03 20:47:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ein Kollege von mir hat im Dezember 2002 seine GKV zum 31.01.03 gekündigt und ist in die PKV ( Central ) gewechselt. Er hat auch schon seine Police etc bekommen.

      Jetzt hat er von unserem Lohnbüro eine Absage erteilt bekommen, da die sagen er hätte auch schon im Jahr 2002 über der Versicherungspflichtgrenze von 3825 € liegen müssen, da diese angeblich rückwirkend Gültigkeit hat ?!?

      Er muss nun in der GKV bleiben und muss hoffen, dass er zum 01.01.04 über der dann gültigen Grenze liegt.

      Kann von Euch jemand sagen, ob diese alles rechtmässig ist, bzw. ob das Lohnbüro gesetzeswidrig gehandelt hat ?

      Grüße Gerry
      Avatar
      schrieb am 22.01.03 21:09:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Gerry,

      Die Leute haben richtig gehandelt.
      Dein Kollege muß im Jahr 2002 über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben, damit er 2003 in die PKV wechseln kann.

      Ich schicke Dir dazu eine PDF, ist demnächst auch auf meiner Homepage abrufbar.
      Avatar
      schrieb am 23.01.03 10:59:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und wie sieht es aus wenn Berufseinsteiger ist?
      Avatar
      schrieb am 23.01.03 11:37:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      wenn er im laufenden Jahr über der Pflichtgrenze liegt, endet seine Versicherungspflicht zum 31.12., er muß dann aber auch für das laufende und kommende Jahr die Jahresentgeldgrenze überschreiten.


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