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    Pech in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienst - gibt es irgendwo Hilfe? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.01.03 18:35:27 von
    neuester Beitrag 03.02.03 18:19:48 von
    Beiträge: 6
    ID: 690.415
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      Avatar
      schrieb am 31.01.03 18:35:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer ist auch in einer Zusatzversorgungskasse/- einrichtung des öffentlichen Dienstes und hat als stichtagsbezogener Lediger (per 31.12.2001) eine Startgutschrift erhalten, die verglichen mit einem stichtagsbezogenen Verheirateten nur ca. eine 50% niedrigere Rentenanwartschaft ausweist.:confused:
      Innerhalb von sechs Monaten ist ein Widerspruch möglich.
      Mach dieser Sinn? Welche Begründung sollte man anführen?

      Oder habe ich, wie sehr wahrscheinlich viele andere einfach nur Pech und verstehe die Tarifexperten der Gewerkschaft nicht, welche dies dankenswerterweise für mich herausgeholt haben.:(
      Avatar
      schrieb am 31.01.03 19:32:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Widerspruch: Ledig, wegen dienstlicher Überlastung zum Wohle der Allgemeinheit .:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.01.03 21:30:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo dopp,

      als Beschäftigter einer Kommunalen Zusatzversorgungskasse kann ich Dir sagen, dass ein Widerspruch ggf. später sogar eine Klage vor einem ordentlichen Gericht gegen die Festlegung der Steuerklasse bei der Ermittlung der Startgutschrift wenig Aussicht auf Erfolg hat. Die Bestimmung der Steuerklasse 1 oder 3 ist bei der Ermittlung der Rentenanwartschaft Stand 31.12.2001 ausschließlich vom Familienstand (Stichtag ebf. 31.12.2001) abhängig. In Anlehnung an das zum 31.12.2001 abgeschaffte beamtenähnliche Gesamtversorgungssystem stellen die Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Startgutschriften teilweise noch auf alte berechnungsrelevante Regelungen ab. Hierzu gehört in Deinem Fall leider auch der Umstand, dass zum 31.12.2001 Ledige im Falle der Startgutschriftsermittlung nur die im Berechnungsfall ungünstige Steuerklasse 1 eingeräumt bekommen.
      Von einem Widerspruch würde ich Dir daher abraten.

      Du solltest Dir aber überlegen, ob nicht im Wege der betrieblichen Altersversorgung für Dich eine freiwillige Versicherung im Wege der Bruttoentgelt- oder Nettoentgeltumwandlung interessant sein könnte. Die in den letzten Monaten zu dieser Thematik von renommierten Wirtschaftsmagazinen (Capital, Finanztest etc.)herausgegebenen Veröffentlichungen zeigen eindeutig, dass unter Renditegesichtspunkten "Riester oder Eichel-Produkte" aus der freiwilligen Versicherung im Wege der betrieblichen Altersversorgung am besten abschneiden.

      Ärgere Dich nicht zu sehr. Es gibt Schlimmeres!

      Gruß
      Relic
      Avatar
      schrieb am 31.01.03 21:36:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      sorry, es muß natürlich dobb heißen

      Gruß
      Relic
      Avatar
      schrieb am 01.02.03 01:33:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich habe die Berechnung auch in dieser Woche bekommen. Die Bescheide sollen zum großen Teil falsch berechnet sein! Lege aber auf jeden Fall Widerspruch ein - um Fristen zu wahren.
      Genaueres weiß ich noch nicht!
      Bedenke bitte aber auch, daß es sich um eine Zusatz(!)versorgung handelt!

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      Avatar
      schrieb am 03.02.03 18:19:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke Relic.

      Natürlich gibt es Schlimmeres.

      Folgende Beispiele stellen Kollegen/innen zur Verfügung:

      Musterberechnung eines Stichtagsledigen per 31.12.2001
      Anwartschaft rund 200 Euro im Vergleich zu einem Verheirateten mit gleichen Einzahlungen und Einkommen zum Stichtag 420 Euro.
      Rentenunterschied pro Monat 220 Euro pro Jahr also 2640.
      Bei erwarteter Rentenzeit von nur 10 Jahren also 26400 Euro und bei erhoffter Rente über 15 Jahre 39600 Euro !!!

      Freudige Härtefälle sind z.B. ein Glückspilz der am 02.02.02 geheiratet hat, seine Hochzeitskosten wurden nachträglich schön erhöht.
      Anders erging es einem Kollegen, der sich dummerweise das Jahr 2001 zur Scheidung aussuchte, auch dieser wird nachträglich nocheinmal belastet, auch wenn ihm eine spätere Heirat gelingen sollte.

      Danke auch für die Anregung von Hattti bzgl. es ist nur eine Zusatzversorgung, aber ein 50 Jähriger wird die Differenz, die sich überraschend ergibt nur schwer mit zusätzlichem Sparen auffüllen können.


      Dobb, mit der Empfehlung an andere Betroffene sich auch mal Vergleichszahlen zu besorgen und dann viel Spaß und locker bleiben.:(


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