Pfändungsfreibetrag bei Betrug? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.02.03 18:08:51 von
neuester Beitrag 11.02.03 01:54:18 von
neuester Beitrag 11.02.03 01:54:18 von
Beiträge: 13
ID: 693.835
ID: 693.835
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.298
Gesamt: 1.298
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 10811 | |
vor 1 Stunde | 6208 | |
vor 56 Minuten | 5821 | |
heute 20:22 | 3551 | |
vor 1 Stunde | 3390 | |
vor 56 Minuten | 3160 | |
vor 55 Minuten | 3014 | |
vor 1 Stunde | 2499 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 2. | 18.719,00 | -0,23 | 156 | |||
2. | 8. | 10,550 | +2,23 | 86 | |||
3. | 3. | 159,31 | +2,58 | 76 | |||
4. | 1. | 0,1990 | -8,72 | 64 | |||
5. | 26. | 5,6405 | +106,61 | 61 | |||
6. | 18. | 12,365 | +49,70 | 50 | |||
7. | 9. | 29,84 | +86,47 | 41 | |||
8. | Neu! | 0,1070 | -24,65 | 40 |
Wie schon berichtet habe ich Anzeige gegen einen Schuldner, welcher sich von mir einen 5-stelligen Betrag unter Nennung falscher Sicherheiten/Verwendungszwecke/Rüchzahlungsmöglichkeiten erschlichen hat, erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat mir mitgeteilt, daß ein Strafverfahren wegen Betruges eingeleitet wird. Da ich ausreichend Beweise habe und der Schuldner meine Angaben bestätigt hat, kann ich von einer Verurteilung ausgehen. Folgende Fragen:
1. Ab welchem Strafmaß kann der Sch. sich nicht in die Privatinsolvenz retten?
2. Stimmt es das die Forderung dann 30 Jahre bestand hat und wie wird sie verzinst?
3. Gilt weiterhin der ges. Pfändungsfreibetrag?
4. Haften die Kinder des Schuldners?
5. Ändert eine Verurteilung sonst noch was an dem weiteren Verfahren (EV u. Zwangsvollstreckung wurden bereits durchgeführt)
Für Antworten auch auf Teilfragen, danke im voraus.
1. Ab welchem Strafmaß kann der Sch. sich nicht in die Privatinsolvenz retten?
2. Stimmt es das die Forderung dann 30 Jahre bestand hat und wie wird sie verzinst?
3. Gilt weiterhin der ges. Pfändungsfreibetrag?
4. Haften die Kinder des Schuldners?
5. Ändert eine Verurteilung sonst noch was an dem weiteren Verfahren (EV u. Zwangsvollstreckung wurden bereits durchgeführt)
Für Antworten auch auf Teilfragen, danke im voraus.
zu 2
der Titel gilt 30 Jahre und wir mit dem banküblichen Zins verzinst.
der Titel gilt 30 Jahre und wir mit dem banküblichen Zins verzinst.
zu 4
nur wenn der Erbe das Erbe antritt (so tritt er in die Rechte und Pflichten des Verstorbenene ein)
(vermutlich wird er es aber ausschlagen) dann gibts nichts mehr l
nur wenn der Erbe das Erbe antritt (so tritt er in die Rechte und Pflichten des Verstorbenene ein)
(vermutlich wird er es aber ausschlagen) dann gibts nichts mehr l
1
soweit ich weiß muß er einen Offenbacher machen und damit 7 Jahre leben.
Mußt Dich aber noch mal erkundigen.
Ich würde es mit Löhnpfändung probieren
zanker
soweit ich weiß muß er einen Offenbacher machen und damit 7 Jahre leben.
Mußt Dich aber noch mal erkundigen.
Ich würde es mit Löhnpfändung probieren
zanker
#zanker
Der Held wohnt wieder bei Mama und Papa, eine EV ergab keinerlei Vermögen, wird von den "Eltern unterhalten"!
Scheisse, der Typ hatte vor ein paar Jahren noch ein abbezahltes Haus, ein EK von 4.000,-- €/Monat, PKV und keine Schulden. Nun hat er nur noch Miese und niemand weiß warum und woher! Drogen sieht man ihm nicht an, Spielsucht zweifelhaft, Verspekulieren führt nur schwer zu Schulden (Bankabsicherung). Hoffe er muss bei der Verhandlung mit der Wahrheit raus.
Der Held wohnt wieder bei Mama und Papa, eine EV ergab keinerlei Vermögen, wird von den "Eltern unterhalten"!
Scheisse, der Typ hatte vor ein paar Jahren noch ein abbezahltes Haus, ein EK von 4.000,-- €/Monat, PKV und keine Schulden. Nun hat er nur noch Miese und niemand weiß warum und woher! Drogen sieht man ihm nicht an, Spielsucht zweifelhaft, Verspekulieren führt nur schwer zu Schulden (Bankabsicherung). Hoffe er muss bei der Verhandlung mit der Wahrheit raus.
@hossinger
habe auch einen Fall laufen
sind noch ca 5 000Euro offen (seine Bank hatte mir mal 2500 überwiesen)
geht jetzt schon seid 1996
aber hab ich auf ein extra Konto gebucht
ist auch so ein Mamasohn (Versager einfach)
Gruß zanker
habe auch einen Fall laufen
sind noch ca 5 000Euro offen (seine Bank hatte mir mal 2500 überwiesen)
geht jetzt schon seid 1996
aber hab ich auf ein extra Konto gebucht
ist auch so ein Mamasohn (Versager einfach)
Gruß zanker
Zu #1: Auf das Strafmass kommt es nicht an. Forderungen wegen unerlaubten Handlungen fallen nicht in das Insolvenzverfahren. Du musst aber im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen, dass es sich um Forderungen aus unerlaubter Handlung handelt.
hey nataly
grüß Dich
zanker
grüß Dich
zanker
Banküblicher Zins ??? Doch nur, wenn man deswegen einen Kredit aufnehmen muß.
Außerdem mußt Du alle vier Jahre einen Vollstreckungsversuch machen. Zinsen aus titulierten Forderungern verjähren, wenn nicht alle vier Jahre ein Vollstreckungsversuch erfolgt.
Forsche nach, was aus dem Haus geworden ist. Bei Schenkungen und Verkäufen müssen Fristen beachtet werden.
Ansonsten sind sie nicht rechtens.
Außerdem nützt Dir eine Lohnpfändung auch nichts, wenn er z.B. zu Beginn einer Arbeitsaufnahme den pfändbaren Anteil des Nettolohns an Dritte abtritt.
Was glaubst Du, warum so viele Mütter vergebens den Kinderunterhalt versuchen zu bekommen? Weil es genug Schlupflöcher gibt.
Außerdem mußt Du alle vier Jahre einen Vollstreckungsversuch machen. Zinsen aus titulierten Forderungern verjähren, wenn nicht alle vier Jahre ein Vollstreckungsversuch erfolgt.
Forsche nach, was aus dem Haus geworden ist. Bei Schenkungen und Verkäufen müssen Fristen beachtet werden.
Ansonsten sind sie nicht rechtens.
Außerdem nützt Dir eine Lohnpfändung auch nichts, wenn er z.B. zu Beginn einer Arbeitsaufnahme den pfändbaren Anteil des Nettolohns an Dritte abtritt.
Was glaubst Du, warum so viele Mütter vergebens den Kinderunterhalt versuchen zu bekommen? Weil es genug Schlupflöcher gibt.
§ 850 f Abs. 2 ZPO
Der Deliktsgläubiger kann auf Antrag bevorzugt in das Einkommen des Schuldners pfänden wie ein Unterhaltsgläubiger gem. § 850 d ZPO, also ohne Rücksicht auf die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen der Tabelle zu § 850 c Abs. 3 ZPO.
Es wird hierbei ein unpfändbarer Betrag durch das Gericht bestimmt, den der Schuldner für seinen notwendigen Unterhalt braucht + Betrag für evtl. Unterhaltspflichten.
Für eine Person ohne weitere Unterhaltsverpflichtungen:
z.B. doppelter Sozialhilfeeckregelsatz zzgl. 20 % Pauschale, rund 600 bis 650 €.
Zum Vergleich: Nach der Pfändungstabelle beträgt der unpfändbare Grundbetrag bereits 930,00 € !
Also eine nicht zu verachtende Besserstellung des Deliktsgläubigers ist möglich !
.
Der Deliktsgläubiger kann auf Antrag bevorzugt in das Einkommen des Schuldners pfänden wie ein Unterhaltsgläubiger gem. § 850 d ZPO, also ohne Rücksicht auf die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen der Tabelle zu § 850 c Abs. 3 ZPO.
Es wird hierbei ein unpfändbarer Betrag durch das Gericht bestimmt, den der Schuldner für seinen notwendigen Unterhalt braucht + Betrag für evtl. Unterhaltspflichten.
Für eine Person ohne weitere Unterhaltsverpflichtungen:
z.B. doppelter Sozialhilfeeckregelsatz zzgl. 20 % Pauschale, rund 600 bis 650 €.
Zum Vergleich: Nach der Pfändungstabelle beträgt der unpfändbare Grundbetrag bereits 930,00 € !
Also eine nicht zu verachtende Besserstellung des Deliktsgläubigers ist möglich !
.
#zpo
Danke sowas habe ich gesucht, die Forderung besteht dann tatsächlich 30 Jahre?
Danke sowas habe ich gesucht, die Forderung besteht dann tatsächlich 30 Jahre?
#9
du darfst keinen dispo anrechnen (es wird ein günstiger zins gefordert)
zanker
du darfst keinen dispo anrechnen (es wird ein günstiger zins gefordert)
zanker
zur frage
1 gundsätzlich egal
2 a denk aber an restschuldbefreiung, je nachdem 5 oder
......7 jahre
2 b was steht im titel
4 antwort 3 weitgehend richtig
5 kann evtl. vom titel abhängen
zur antwort
2 falsch, richtet sich grundsätzlich nach titel
3 weitgehend richtig gemeint
4 betr. wohl frage 2, vgl. oben
7 nicht einfach unerlaubte handlung, sondern vorsätzliche
....unerlaubte handlung,was steht im titel? wurde doch
.....nicht ein notariellesw schuldanerkenntnis abgegeben,
......der alte trick?
9 viele gute ansätze, viel falsch! nicht auf neue vollst-
....sreckung kommt es an, sondern auf neue titulierung.
.....ist aber auch nicht allen anwälten bekannt.
.....geht hier ja nicht um verwirkung
.....früheres anfechtungsgesetz ist jetzt teil der
.....insolvenzordnung usw.
10. dürfte richtig sein, ohne letzte garantie
12 leider daneben
meine antwort ist auch noch unvollständig, geh doch zum
anwalt deines vertrauens.
1 gundsätzlich egal
2 a denk aber an restschuldbefreiung, je nachdem 5 oder
......7 jahre
2 b was steht im titel
4 antwort 3 weitgehend richtig
5 kann evtl. vom titel abhängen
zur antwort
2 falsch, richtet sich grundsätzlich nach titel
3 weitgehend richtig gemeint
4 betr. wohl frage 2, vgl. oben
7 nicht einfach unerlaubte handlung, sondern vorsätzliche
....unerlaubte handlung,was steht im titel? wurde doch
.....nicht ein notariellesw schuldanerkenntnis abgegeben,
......der alte trick?
9 viele gute ansätze, viel falsch! nicht auf neue vollst-
....sreckung kommt es an, sondern auf neue titulierung.
.....ist aber auch nicht allen anwälten bekannt.
.....geht hier ja nicht um verwirkung
.....früheres anfechtungsgesetz ist jetzt teil der
.....insolvenzordnung usw.
10. dürfte richtig sein, ohne letzte garantie
12 leider daneben
meine antwort ist auch noch unvollständig, geh doch zum
anwalt deines vertrauens.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
153 | ||
88 | ||
74 | ||
64 | ||
60 | ||
47 | ||
40 | ||
39 | ||
38 | ||
33 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
28 | ||
24 | ||
22 | ||
19 | ||
18 | ||
18 | ||
18 | ||
18 | ||
17 | ||
17 |