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    Fahren ohne Führerschein - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.02.03 14:00:17 von
    neuester Beitrag 10.02.03 16:59:45 von
    Beiträge: 22
    ID: 694.155
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      Avatar
      schrieb am 10.02.03 14:00:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was passiert eigentlich, wenn man (nicht ich) seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben musste, trotzdem weiter fährt und dann erwischt wird? Bekommt man seinen "Lappen" dann nie mehr wieder?
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 14:06:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Denke mal, dass Fahrzeug kann von der Polizei beschlagnahmt
      werden sowie eine MPU zu bestehen ist wohl in weite Ferne
      gerückt...


      h.e.l.l.o.
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 14:09:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      h.e.l.l.o.,
      in dem mir bekannten Fall waren es wohl "nur" etwas über 0.8 Promille, also wohl keine MPU-Gefahr. Ich habe denjenigen schon gewarnt, wegen fehlendem Versicherungsschutz etc.
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 14:11:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es handelt sich hierbei um eine Schwarzfahrt. Im Schadensfalle z.B. kann deine Haftpflichtversicherung in Regress ziehen und das kann sehr teuer werden. Zusätzlich gibt`s 7 Punkte und eine Verlängerung der Entzugsfrist.
      Genaueres unter http://www.strafzettel.de/index.html?/content/5.htm
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 14:12:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Droht dann evtl. Knast?
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      Avatar
      schrieb am 10.02.03 14:26:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      wenn du ohne führerschein einen schweren unfall, möglicherweise mit todesfolge machst, gehst du tausendprozentig in den knast. außerdem bist du für dein leben ruiniert, weil keine versicherung auch nur einen pfennig rausrückt.
      wenn es nicht dein auto ist, ist auch noch der halter dran.

      ich habe einen bekannten, handelsvertreter, der ohne führerschein war.

      er ist 250.000 km quer durch deutschland gefahren, weil es um seine existenz ging. immer mit der Angst, ihm fährt einer rein oder er kommt in eine polizeikontrolle.
      das ist auf dauer nervlich kaum auszuhalten.
      bei jedem polizisten, den du siehst oder bei jedem streifenwagen, der hinter dir herfährt, kriegst du die panik.

      ich kann jedem nur abraten, ohne führerschein zu fahren, egal aus welchem grund.

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 14:30:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      mein Onkel wurde nach Abnahme des Lappens 2mal erwischt, seitdem wartet er 10 jahre drauf, dass er es zurückbekommt
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 14:36:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallöchen,

      habe diesen Fall schon hinter mir und kann folgendes sagen : Wurde ohne Lappen von den selben Polizisten an einer Ampel stehend gesehen und natürlich wunderte man sich, wie ich nach meinen 2,96 Promillen schon wieder den Lappen haben könnte. Hatte ich natürlich nicht, also ging es vor Gericht. Es gab den erhobenen Zeigefinger, eine Strafe im 4-stelligen Bereich und das war es dann aber auch. Wäre ich dann uneinsichtig gewesen und nochmal erwischt worden, hätte es wohl Knast gegeben.
      Kann aber auch nur jedem raten, nocht ohne Lappen zu fahren, das könnte ein verhängnissvoller Fehler sein. Bei mir ging es noch glimpflich aus und es war mir wirklich eine Lehre,

      MfG Nolske
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 14:42:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      # 8

      willst du wirklich sagen, daß nicht auch deine sperrfrist verlängert worden ist?

      und kannst du ermessen, was passiert wäre, wenn du einen schweren unfall, vielleicht mit todesfolge verursacht hättest ?

      gruss

      hahnebüchen

      jede taxifahrt ist mit sicherheit viel günstiger !
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 14:42:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Nolske,
      hast du den Führerschein schon wieder?
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 14:56:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      @DerIrreVomZombiehof :

      Jo, habe ihn schon seit Aprl 1999 wieder, nachdem ich eine MPU und einen anchliessenden Kursus beim TÜV gemacht habe. Bezeichnenderweise gab die Psychologin der MPU diesen Kursus, es fehlt wohl noch einer auf Ihrer Liste ;-)
      MPU hatte ca. 700 un der Kursus ebenfalls ca. 700 DMark gekostet. Der Kursus geht über mindestens 5 Wochen, da man sonst nicht genügend Zeit hätte, das gelerte zu verarbeoten, aufzunehmen und umzusetzen, es gibt also keine Crash-Kurse. Kann nur jedem raten, die MPU rechtzeitig zu machen (mindestens 3 Monate vor Ablauf der Sperre), da man sonst unnötiger Weise noch länger warten muss. Auf die MPU wartet man in der Regel 6 Wochen und auf den Kursus auch, also locker mal eben 3 Monate Vorlauf.

      MfG Nolske
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 15:12:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      ...oder man fährt eben mal schnell für zwei tage nach holland,erhält dort gegen ausreichend bargeld einen beglaubigten zweitwohnsitz mit nachweis der letzten 12 monate und einen neuen,wunderschönen eu-führerschein.

      (allerdings ist mir genau so ein fall im engsten freundeskreis bekannt,wo die deutschen behörden nach einigen monaten diesen eu-schein als ungültig erklärten und einzogen.)
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 15:21:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo Stierprinz,
      ich habe mal in irgendeiner Autozeitschrift gelesen, dass das mit dem holländischen Führerschein die absolute Abzocke sein soll, genauso wie diese "privaten Vorbereitungskurse für MPUs".
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 15:29:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      # 12

      das kannst du vergessen.

      wenn du mit einem solchen führerschein erwischt wirst, ist es dasselbe wie o h n e.

      ich verstehe nicht, wie du so etwas hier bekanntgeben kannst !

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 15:40:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      @1 wo bist du denn her? bzw. der 0,8promille-kollege von dir...??!? ;)

      b_p
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 15:46:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      ganz einfach,
      weil es sich genau so wie ich es beschrieben habe bei meinem besten kumpel letztes jahr (2002) hier in bayern abgespielt hat.

      der eu-führerschein wurde ihm vor gericht mit der billigen erklärung abgenommen: "er kann nicht ausreichend nachweisen,dass er tatsächlich den gemeldeten wohnsitz in holland ausreichend genutzt hat,um das anrecht zu erlangen,einen führerschein in holland zu machen."

      der eu-führerschein selbst wurde nicht in seiner gültigkeit angezweifelt,nur die tatsache dass er in zu unrecht bekommen hat !

      darauf folgten weiter 6 monate sperre mit anschliessender mpu und neu gemachter fahrtauglichkeitsprüfung.
      beides hat er vor ca 4 wochen bestanden und hat seitdem wieder den ganz normal gültigen führerschein.
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 15:51:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      #1 Ich finde es immer wieder toll wie hilfsbereitschaft dür andere noch funktioniert,öffentlich wird immer das gegenteil behauptet.Ab und zu Outet sich auch jemand selbst gesoffen zu haben,aber solch Perverse sind relativ selten.;)
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 15:55:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich finde, die Strafe die Nolske da beschreibt ist viel zu lasch. Da könnte man sich ja echt überlegen, ob man nicht einfach weiter fährt. Auf einen vierstelligen Betrag kommt man ja mit evtl. häufigen Taxifahrten auch schnell. Die Wahrscheinlichkeit, dass man innerhalb eines halben Jahres mal angehalten wird, ist ja auch nicht so hoch.
      Ich wurde z.B. das letzte mal vor 8 Jahren angehalten.
      Also 1 Jahr Knast müsste es nach meinem Rechtsempfinden mindestens sein.
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 16:03:05
      Beitrag Nr. 19 ()
      @DerIrreVomZombiehof

      Es waren damals 60 Tagessätze und meine diversen Kredite wurden gnädigerweise vorher abgerechnet. Ausserdem hatte ich damals eine Arbeit 65Km von meinem Wohnsitz entfernt und musste mir dann ein Zimmer im Schwesternwohnheim nehmen, also eine richtige Butze, war wohl alles strafmildernd irgendwie. Ausserdem haben die mir wohl die Story geglaubt, ich hätte verschlafen und Stress auf der Arbeit, ausserdem viele Entlassungen zu der Zeit, also Panik, Auto stand vor der Tür, keinen Ausweg gewusst und gefahren. Habe mich natürlich einsichtig und froh darüber gezeigt, angehalten worden zu sein. Denn was hätte alles passieren können.....

      Ich fand die Strafe OK und habe daraus gelernt, also war sie wohl angemessen...

      MfG Nolske
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 16:03:58
      Beitrag Nr. 20 ()
      # 18

      besser du spielst roulette.

      ich wiederhole nochmal: wenn du ohne führerschein jemand tot fährst und du mußt nicht einmal unbedingt schuld sein, bis du im knast und ein leben lang ruiniert.

      und jemand tot fahren, z.bsp. kinder oder auf fußgängerüberwegen geht so schnell, so schnell kannst du garnicht gucken.

      gruss

      hanhebüchen
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 16:05:57
      Beitrag Nr. 21 ()
      dieses verhältniss ändert sich aber sehr schnell,wenn die zuständigen behörden wissen,dass du keinen führerschein mehr hast !
      bei meinem kumpel standen sie zb. mit zivil-auto in der strasse und haben darauf gewartet das sein auto um die ecke gefahren kommt...
      so wurde er des öfteren "rein zufällig" kontrolliert...
      allerdings saß da seine frau oder sonst wer am steuer...


      wenn man bedenkt,wieviel zeit und aufwand die deutsche polizei dafür betrieben hat,ihn beim fahren ohne schein zu erwischen... braucht man sich nicht wundern,dass so viele mörder und kinderschänder frei rumlaufen und nie gefasst werden.(nur mal so nebenbei angemerkt...)
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 16:59:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      So schnell geht`s nun auch nicht in den Bunker. Wenn du schuldlos am Unfall bist schon gar nicht, auch wenn du nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist. Es kommt immer auf den Einzelfall (und auf den Richter, bzw. dessen Laune) an, ob Fallbeil, Kerker oder nur ein paar Märker Strafe.


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