Wer ist Experte und kann mir einen Rat geben? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.02.03 11:40:50 von
neuester Beitrag 28.03.03 07:59:40 von
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Kann mein ehemaliger Steuerberater die, nicht erbrachte, Leistungen in Rechnung stellen? Es geht um Fibu(Finanzbuchaltung) 2001. Er will jetzt Fibu Leistungen von 1.Jan. bis 31.3.2001, in Rechnung stellen.
Wann kann er das Geld einteiben? muss er nicht nachweisen, dass er in der Zeitraum Fibu Leistungen erbracht hat?
Der Steuerberater war gekündigt zum 31.12.2000; dies ignoriert er, da die Kündigung von seinem ehemaligen Mitarbeiter nicht registriert wurde.
PS: Der Taxen-Betrieb wurde am 1.10.1999 gewerblich angemeldet. Er hat seit 1.1.2001 nur auf dem Papier existiert und wurde am 30.6.2001 endgültigt geschlossen.
Wäre dankbar, wenn Ihr schreibt wo es solche Foren gibt.
Wann kann er das Geld einteiben? muss er nicht nachweisen, dass er in der Zeitraum Fibu Leistungen erbracht hat?
Der Steuerberater war gekündigt zum 31.12.2000; dies ignoriert er, da die Kündigung von seinem ehemaligen Mitarbeiter nicht registriert wurde.
PS: Der Taxen-Betrieb wurde am 1.10.1999 gewerblich angemeldet. Er hat seit 1.1.2001 nur auf dem Papier existiert und wurde am 30.6.2001 endgültigt geschlossen.
Wäre dankbar, wenn Ihr schreibt wo es solche Foren gibt.
In erster Linie ist zu klären, ob die Kündigung zum 31.12. nach dem Buchführungsvertrag möglich war und falls ja, ob die Kündigung dem Steuerberater fristgerecht zugegangen ist.
Falls sie fristgerecht zugegangen ist, spielt es keine Rolle, ob der Mitarbeiter des Steuerberaters die Kündigung verschlampt hat.
Was kann er eigentlich noch in Rechnung stellen, wenn in 2000 keine Geschäftsvorfälle mehr angefallen sind? Höchstens eine Grundpauschale.
Welche Eintreibungsmöglichkeiten hat er?
Er benötigt einen sog. Titel. Urteil des Amtsgerichts, Vollstreckungsbescheid.
Für`s Erste reichts wohl, oder?
cu
pegru
Falls sie fristgerecht zugegangen ist, spielt es keine Rolle, ob der Mitarbeiter des Steuerberaters die Kündigung verschlampt hat.
Was kann er eigentlich noch in Rechnung stellen, wenn in 2000 keine Geschäftsvorfälle mehr angefallen sind? Höchstens eine Grundpauschale.
Welche Eintreibungsmöglichkeiten hat er?
Er benötigt einen sog. Titel. Urteil des Amtsgerichts, Vollstreckungsbescheid.
Für`s Erste reichts wohl, oder?
cu
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