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    Gewaltandrohung bei Entführern. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.03.03 11:57:03 von
    neuester Beitrag 03.03.03 16:03:46 von
    Beiträge: 35
    ID: 702.851
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      schrieb am 01.03.03 11:57:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das ist doch echt zum Kotzen.

      Warum kann man einem solchen Schwein, der ein Kind entführt hat unter Androhung (oder Ausübung) von Gewalt den Aufenthaltsort des Opfers nicht entlocken.

      Der Entführer gehört doch Windelweich geschlagen.

      Und nun zetteln Pseudo-Humane (wie sind doch ein Rechtsstaat) eine hirnrissige Diskussion an.

      Dem Polizisten gehört ein Orden verliehen für Zivilcourage.
      Er hat seinen gut bezahlten Job aufs Spiel gesetzt da er genau wusste, daß mit der Gewaltandrohung gegen die Dienstvorschrift verstösst.


      :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 12:09:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das kind kann doch ruhig in einem Erdloch verrecken, hauptsache der "Rechtsstaat" lebt!
      :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 12:29:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      und als nächstes wird die Todesstrafe gefordert :mad:
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 12:30:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      steht die Leitung zum Hirn noch?
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 12:32:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Great, du hast doch nen Rad ab.:mad:

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      Avatar
      schrieb am 01.03.03 12:34:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Also wirklich, so weit kommt es noch.
      Wenn, dann sollte man die Eltern schlagen und quälen!!
      Sie haben schließlich das Kind in die Welt gesetzt und somti den Täter erst zu dieser Tat verleitet.

      Der arme Täter muss mit allen Mitteln, die dieses Land zu bieten hat geschützt werden.

      Die Täter sind die eigentlichen Opfer.

      Um die Pseudo-Opfer muss sich niemand kümmern.

      Die Todesstrafe für Mörder? Also bitte, wieso dass denn? Die Mörder muss man belohnen. Es ist doch egal, wieviel Leben sie auf dem Gewissen haben.

      Alle Macht den Straftätern! Keine Gnade mit den Opfern!:mad:

      DER SCHWARZE RING
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 12:35:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Truebseetaucher
      Deine ID ist Programm :mad:
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 12:44:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich kann diese Folterfreunden nur wünschen,daß sie dann mal zu unrecht eines Vergehens beschuldigt werden.

      Nach der Folter werden sie alles aussagen,was der Frager hören will,nur um das nicht nochmal durchzumachen.


      Und dann...

      Wie war das noch mit der Todesstrafe???
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 12:54:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich wünsche denen, die sich hier als "schützt die Täter"-Poster zu erkennen geben NICHT, dass Ihre Kinder oder andere Angehörige zu den nächsten Opfern gehören.

      Sollte das leider dann doch passieren hoffe ich, dass sie sich enstprechend Ihrer jetztigen Haltung mit dem Täter solidarisieren werden und ihn auch dann noch liebevoll in den Arm nehmen werden, während ihr Kind gerade jämmerlich in einer Holzkiste unter der Erde verreckt.:mad:

      DER SCHWARZE RING

      (Man sollte zudem die Gitterstäbe vor den Fenstern in den brutalen Strafanstalten entfernen, Wächter entwaffnen und mehr Freigang für Mörder, Sexualverbrecher und anderen Schwerverbrecher fordern! Diese gemeinen Haftanstalten gerade in Deutschland sind wirklich Sanierungsfälle!)
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 12:59:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Trübseetaucher können nicht besonders weit sehen,gelle?:D
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 13:00:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      #1,2,6

      Ihr würdet bestimmt auch dafür sein, dass lieber 10 Unschuldige gehenkt werden, statt dass ein Schuldigen laufen gelassen wird.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 13:04:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      na in diesem Thread schein ja noch ne Menge Restalolol vom nächtlichen Komasaufen im Spiel zu sein !

      Ich enpfehle einen halben Liter kalte Kuhmilch, das klumpt den Alolol und der läßt sich dann besser ausscheiden !



      :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 13:12:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich habe mich nicht PRO Todesstrafe geäußert, also bitte keine dämlichen Unterstellungen. Danke!

      Härtere Verhörmethoden sind jedoch absolut richtig und wünschenswert. Wie weit man dort gehen sollte, muss im Einzelfall entschieden werden. Ist bewiesen, dass der zu Verhörende der Täter ist, dann können meiner Meinung nach die Verhörmethoden durchaus auch Folter beinhalten.

      Und all denen, die sich dagegen aussprechen sei das oben Geschriebene NICHT gewünscht!

      DER SCHWARZE RING
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 13:18:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Truebseetaucher
      solltest du mit "bewiesen" Indizien meinen, dann ist aber immer noch offen, ob der "Überführte" auch der Täter ist. Es gab in der Vergangenheit bereits einige Verurteilungen aufgrund von "Indizien" und Jahre später stellte sich heraus, dass der Falsche eingesperrt wurde.

      Geständnis unter Folter zu erpressen, führt dazu, dass der Verhörte alles gesteht, nur um seine Ruhe zu haben. Täter läuft weiterhin frei rum. Ist es das, was du möchtest?

      Im übrigen ist es m. E. ein kleiner Schritt von Folter zur Todesstrafe, nach dem Motto warum soll der Täter leben, wenn sein Opfer tot ist?
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 13:36:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ihr Pseudomoralapostel.

      Es kann doch nicht sein, daß der Täter mit Samthandschuhen angefasst wird, während das Kind in einem Erdloch verreckt.


      :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 13:39:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      Im Fall des Frankfurter Polizisten hätte ich mit Sicherheit genauso gehandelt.Es ging schliesslich darum,den Aufenthaltsort des vermeintlich noch lebenden Kindes zu ermitteln,während der Täter nicht bereit war ,diesen preiszugeben.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 13:50:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      The_Great_One
      du befürwortest also, dass jeder Verdächtige gefoltert werden soll.

      Beispiel: Eine Bekannte hatte vor vielen Jahren häufiger Besuch von der Kriminalpolizei. Aufgrund von Hinweisen wurde sie in unmittelbaren Zusammenhang mit einer Kindesentführung gebracht, Personen- und KFZ-Beschreibung passte. Obwohl sie ein Alibi hatte, zählte sie erstmal zum Kreis der Verdächtigen. Die Polizei ging bei ihr ein und aus. Die Täter wurden Jahre später gefunden und verurteilt. Was wäre passiert, wenn man diese Frau gefoltert hätte? Man hätte vermutlich ein Geständnis erhalten und nicht weiter nach den Tätern gesucht. Folter ist der falsche Weg!

      Auch vor dem Hintergrund, dass die Polizei immer unter extremen Druck steht, Gewaltverbrechen schnellstmöglich aufzuklären, könnte Folter ein bequemer Weg sein, Erfolge zu vermelden.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 13:52:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wenn es darum geht, Leben zu bewahren und zu schützen, sind solche Methoden absolut richtig und notwendig.

      Geständnisse auch unter Folter, erweisen sich nach Überprüfung ja sehr schnell als richtig oder falsch.

      Was ich möchte:
      Das solche Taten, wir wie sie leider schon zu oft miterleben mussten, möglicherweise verhindert werden können, durch weitaus härtere Verhörmethoden. Durch eine bundesweite Kartei aller Straftäter usw. Bei Straftätern darf es keine falsche Rücksichtnahme mehr geben.

      Die Todesstrafe wünsche ich mir, trotz mehrfacher Unterstellungen, nicht. Diese Verbrecher sollen ihr Leben lang büßen und müssten sich wünschen, dass die Todesstrafe wieder eingeführt wird. Bei unseren lächerlichen und niedlichen Haftbedingungen ist ein Knastaufenthalt leider heutzutage eher ein Wellnessurlaub. Auch hier müsste man handeln und die Haftbedingungen für Gewaltverbrecher massiv verschlechtern. Freigang und Bewährung dürfte es für solche Täter schon gar nicht geben.

      Aber was solls, es wird immer Typen geben, die meinen, man müsse die Täter schützen. An die Opfer denken diese geistig Verelendeten leider sowieso nie. Es sei denn, sie werden selbst Opfer.

      DER SCHWARZE RING
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 13:56:46
      Beitrag Nr. 19 ()
      Das Beispiel aus #17 ist totaler Blödsinn.
      Niemand soll bei Anfangsverdacht gefoltert werden.
      Sollte die Person ein Alibi haben, so wird erstmal das geprüft. Dann hängt es ja auch davon ab, ob diese Person aussagt oder nicht. Aussagen kann man prüfen usw.
      Sollte die Person nicht kooperativ sein, sollte man die Kooperationsbereitschaft schon fördern durch gezielte Maßnahmen.

      StellaLuna sollte diese vielen Unterstellungen unterlassen. Idiotische Beispiele helfen zudem niemandem.


      Nochmals: Wenn es noch eine Möglichkeit gibt, einem möglichen Opfer das Leben zu retten und ein potentieller Täter die Aussage verweigert, sind Foltermethoden absolut wünschenswert.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 14:03:27
      Beitrag Nr. 20 ()
      "Das Beispiel aus #17 ist totaler Blödsinn."

      Stimmt.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 14:10:09
      Beitrag Nr. 21 ()
      @The_Great_One

      Wie siehts aus mit: jeder hat so lange als unschuldig zu gelten, bis ihm ein Gericht schuldig gesprochen hat?
      Wenn es um das Leben eines Kindes geht, darf deiner Meinung nach gefoltert werden? Und Wenn das Opfer ein Erwachsener ist? Wo ist die Grenze und wer legt fest, ab wievielen Indizien Folter erlaubt ist? Und dann gibt es noch den Grundsatz, dass niemand sich selbst belasten muss. Wenn also gegen diesen Grundsatz verstossen wird, sind dann diese Aussagen vor Gericht verwendbar und alle durch diese Aussage gefundenen Beweise? Die vorhandenen Gesetze sollen die Bürger vor staatlicher Willkür schützen und wenn daran gerüttelt wird, Gute Nacht Rechtsstaat!

      Neonjaeger
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 14:34:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      willkommen im mittelalter :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 14:46:58
      Beitrag Nr. 23 ()
      Man sollte lieber den genetischen Fingerabdruck DNS jeden Bürgers in einer zentralen Gendatei speichern,solltet mal sehen wieviele Verbrechen mit einem Schlag aufgeklärt werden und wie Abschreckend das für potenzielle Täter wirkt!
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 15:00:17
      Beitrag Nr. 24 ()
      Richtig Investor.de

      nur Vorsicht, gleich kommen die Datenschützer! Man muss doch nun nicht wirklich mal die Täter schützen. Die Armen, sind so wehrlos. Ob ein Opfer leiden muss oder vielleicht durch solche Dateien oder eben auch durch Folter gerettet werden kann, ist eben ein Rückschritt in´s Mittelalter :rolleyes:

      greatmr, auch Dir wünsche ich NICHT so eine Situation, wie vorhin von mir beschrieben. Falls sie dennoch eintreten soll, bleib schön ruhig und sei lieb zum möglichen Täter.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 15:07:16
      Beitrag Nr. 25 ()
      taucher

      es geht schlicht und ergreifend um die frage, wer da wo eine grenze ziehen will. so abwegig ist das beispiel in nr. 17 nämlich gar nicht. wenn folter zugelassen werden würde, dauert es nicht lange, bis genau das passieren wird.

      natürlich kann ich es menschlich nachvollziehen, was dich bewegt und sehe es eigentlich genauso. aber man kann nicht ein unrecht wieder gut machen indem man selbst unrecht begeht.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 15:11:35
      Beitrag Nr. 26 ()
      Geht es hier um Täterschutz oder um Opferschutz.
      Ich bin für letzteres und zwar mit allen Mitteln.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 15:13:14
      Beitrag Nr. 27 ()
      #24
      Das heißt aber nicht das ich der Folter zustimme!!!
      Der Polizei sollten nur bei Ermittlungen von Kapitalverbrechen mehr Rechte und Möglichkeiten eingeräumt werden.Die Zentrale Erfassung des genetischen Fingerabdrucks aller Bürger würde Ermittlungen schneller zum Ziel führen!!
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 15:27:45
      Beitrag Nr. 28 ()
      Habe ich nicht gesagt investor!

      Das Beispiel aus #17 ist idiotisch, weil es in diesem Fall nie zur Folter gekommen wäre.

      Es geht um die Fälle, wo sich die Täter weigern, Aussagen über den Verbleib von möglicherweise noch lebenden Opern zu machen.

      Und meiner Meinung nach ist Folter in diesen Fällen absolut richtig.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 15:29:00
      Beitrag Nr. 29 ()
      Wenn jemand den Aufenthaltsort nicht preisgibt, da er dann sozusagen seine Täterschaft zugibt, dann würde ich es aus ihm herausprügeln.

      Die Folter sollte vom Staatsanwalt angeordnet werden, wie z.B. ein Durchsuchungsbefehl.

      Und es geht nicht darum z.B. einen Autodieb unter Folter zu einen Geständnis zu bringen.
      Sondern. speziell bei Entführung, Mord oder Kindesmisshandlung.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 16:18:42
      Beitrag Nr. 30 ()
      #26

      Nur Gerichte entscheiden, ob jemand ein Täter ist. Niemand sonst! Wo ziehst du die Grenze, ab wann Folter erlaubt sein könnte? Ein Punktesystem, bei dem ab 100 Punkten gefoltert werden darf? Und passiert, wenn ein Unschuldiger gefoltert wurden, hat er dann Pech gehabt?
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 16:47:05
      Beitrag Nr. 31 ()
      V12
      Das Leben schreibt mitunter "blöde" Geschichten, ist aber Realität gewesen, leider!

      Vergessen werden darf nicht, dass die Polizei bei derartigen Kapitalverbrechen unter einem enormen Druck steht, den Täter dingfest zu machen, und um dies schnellstmöglich zu gewährleisten müßten dann alle Verdächtigen erstmal einer "Feuerprobe" unterzogen werden.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 17:42:17
      Beitrag Nr. 32 ()
      Letztendlich muß der Staat abwegen was er erlaubt und was er nicht erlaubt !

      Dem Stat ist klar, das viele Endscheidungen keine Einzelschicksale berücksichteigen sondern langfristige Entwicklungen, übergeordneten Ziele zu dienen haben.

      Deshalb kann der Verzicht auf die Anwendung der Folter im Einzelfall dem Opfer zum Verhähngnis werden.

      Auf der anderen Seite z.B. ist z.B. der Verzicht auf ein Tempolimit auf Autobahnen auch verantwortlich für eine große Anzahl von Opfern - einer weit größeren Zahl als die durch den Verzicht auf Folter in Kauf genommene Opferzahl.

      Persönlich halte ich ein Tempolimit für durchaus begrüßenswert - wenn man denn schon philantrophisch-human tätig werden will - dagegen ist ein Aufheben des Folterverbotes eher ein Rückschritt in geistige Umnachtung - auch wenn es in Einzelfällen zu schrecklichen Opfern kommen mag.

      Man komme mir jetzt nicht mit : aber wenn dein Kind.......
      .....würde ich den Täter in die Finger bekommen, dann würde ich ihn über kleiner Flamme rösten, aber ich sehe ein wenn sich der Staat der Anwendung der Folter enthalten will - es geht um mehr als das Schicksal meines Kindes und mein eigenes.
      Avatar
      schrieb am 03.03.03 09:31:24
      Beitrag Nr. 33 ()
      Man kann dies durchaus von Fall zu Fall abschätzen, ob Folter angebracht ist oder nicht.

      Ausserdem wie sieht es dann mit Beugehaft aus, die müsste dann auch verboten werden, oder.

      The_great_one
      Avatar
      schrieb am 03.03.03 15:49:53
      Beitrag Nr. 34 ()
      Bei der Vernehmung von Mohammed werde «jeder mögliche Druck» angewendet, um ihm Informationen über geplante Terroranschläge zu entlocken, sagte ein US-Geheimdienstbeamter dem Fernsehsender CNN.

      Was glaubt ihr ist hier mit "jeder mögliche Druck" gemeint.
      :D :D
      Avatar
      schrieb am 03.03.03 16:03:46
      Beitrag Nr. 35 ()
      Wer soll das abschätzen können? Der Polizist, welcher mit seinem Latein am Ende ist?
      Wie wäre es mit der Folter, um an größe hinterzogene Vermögen zu gelangen, immerhin werden bei uns Eigentumsdelikte stärker geahndet als Gewaltätigkeiten?

      Diese Diskussion ist völlig daneben.


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