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    Geltungsbereich des KStG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.03.03 11:39:04 von
    neuester Beitrag 05.03.03 12:54:16 von
    Beiträge: 2
    ID: 704.087
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      schrieb am 05.03.03 11:39:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liegen die Büros einer Firma auf dem Gelände der US-Kasernen, die sich auf deutschem Boden befinden, im Inland iSd. § 1 I + III KStG?

      Wer kann mir bei dieser Frage weiterhelfen?
      Danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 12:54:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ähnlich wie im Einkommensteuergesetz wird mangels Definition im KStG Inland identisch sein mit dem Geltungsbereich des Grundgesetzes. Also liegen die Büros im Inland.

      Eine Sonderregelung könnte sich allenfalls im NATO-Truppenstatut finden. Ansonsten bitte auch das Abkommen der USA - BRD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beachten.

      Gruß
      Acri


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