Freie Auswahl beim Firmennamen? Wer kann da helfen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.03.03 22:15:47 von
neuester Beitrag 06.03.03 10:31:07 von
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ich will ne Firma gründen und überlege mir gerade einen schönen Namen.
Es soll eine normale Personenfirma sein, keine GmbH, KG oder dergleichen.
Muss mein Name im Firmennamen beinhaltet sein?
Oder kann ich mich z.B. Deltasell nennen oder andere Phantasienamen?
Es soll eine normale Personenfirma sein, keine GmbH, KG oder dergleichen.
Muss mein Name im Firmennamen beinhaltet sein?
Oder kann ich mich z.B. Deltasell nennen oder andere Phantasienamen?
Wie wärs mit Dienstleister "Der Blödmannsgehilfe".
Oder ist das zu direkt..
Oder ist das zu direkt..
Ruf die IHK an. Die sagen Dir auch, ob der Name
evtl. schon "besetzt" ist und dann suche im Netz, ob die passende Page noch frei ist.
Laster
evtl. schon "besetzt" ist und dann suche im Netz, ob die passende Page noch frei ist.
Laster
mir geht es nur darum, ob man Phantasienamen haben darf oder der Name im Firmenname beinhalten sein muss?
Bei einer Personengesellschaft muss der Name an erster Stelle der Firmierung enthalten sein.
also würde z.B. " Müller Powersell" gehen?
du kannst den Namen der Firma selber bestimmen
Die Firmierung muss lauten:
Hans Müller
Powersell
Adresse
Hans Müller
Powersell
Adresse
Du kannst einen Fantasienamen verwenden wie Du willst.
Er darf nur nicht mit bestehenden Marken kollidieren.
Dies ist zu recherchieren beim Deutschen Patent und
Markenamt -auch online: www.dpma.de
Der Finanzamz/Behörden gegenüber tritt die Firma immer
mit dem Inhabernamen auf.
In den AGB ist der Inhaber/Anschrift auch zu erwähnen.
BL
Er darf nur nicht mit bestehenden Marken kollidieren.
Dies ist zu recherchieren beim Deutschen Patent und
Markenamt -auch online: www.dpma.de
Der Finanzamz/Behörden gegenüber tritt die Firma immer
mit dem Inhabernamen auf.
In den AGB ist der Inhaber/Anschrift auch zu erwähnen.
BL
Du kannst einen Phantasienamen wählen (kein geschützten, siehe oben). Wenn Du nicht beabsichtigst Deinen Betrieb im Handelsregister eintragen zu lassen, bist Du allerdings verpflichtet, auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, Deinen Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen anzugeben (§ 15 b Gewerbeordnung).
ns
ns
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