checkAd

    Freie Auswahl beim Firmennamen? Wer kann da helfen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.03.03 22:15:47 von
    neuester Beitrag 06.03.03 10:31:07 von
    Beiträge: 10
    ID: 704.382
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 786
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 22:15:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich will ne Firma gründen und überlege mir gerade einen schönen Namen.
      Es soll eine normale Personenfirma sein, keine GmbH, KG oder dergleichen.
      Muss mein Name im Firmennamen beinhaltet sein?
      Oder kann ich mich z.B. Deltasell nennen oder andere Phantasienamen?
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 22:20:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie wärs mit Dienstleister "Der Blödmannsgehilfe". :confused:
      Oder ist das zu direkt..:D
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 22:25:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ruf die IHK an. Die sagen Dir auch, ob der Name
      evtl. schon "besetzt" ist und dann suche im Netz, ob die passende Page noch frei ist.

      Laster
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 22:46:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      mir geht es nur darum, ob man Phantasienamen haben darf oder der Name im Firmenname beinhalten sein muss?
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 22:51:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei einer Personengesellschaft muss der Name an erster Stelle der Firmierung enthalten sein.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1845EUR -3,40 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 23:00:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      also würde z.B. " Müller Powersell" gehen?
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 23:03:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      du kannst den Namen der Firma selber bestimmen
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 23:33:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Firmierung muss lauten:

      Hans Müller
      Powersell
      Adresse
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 06:40:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Du kannst einen Fantasienamen verwenden wie Du willst.
      Er darf nur nicht mit bestehenden Marken kollidieren.
      Dies ist zu recherchieren beim Deutschen Patent und
      Markenamt -auch online: www.dpma.de
      Der Finanzamz/Behörden gegenüber tritt die Firma immer
      mit dem Inhabernamen auf.
      In den AGB ist der Inhaber/Anschrift auch zu erwähnen.
      BL
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 10:31:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Du kannst einen Phantasienamen wählen (kein geschützten, siehe oben). Wenn Du nicht beabsichtigst Deinen Betrieb im Handelsregister eintragen zu lassen, bist Du allerdings verpflichtet, auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, Deinen Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen anzugeben (§ 15 b Gewerbeordnung).

      ns


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Freie Auswahl beim Firmennamen? Wer kann da helfen