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    Kosten für Besuch einer HV steuerlich geltend machen ????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.03.03 11:22:47 von
    neuester Beitrag 17.03.03 20:22:54 von
    Beiträge: 18
    ID: 708.336
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      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:22:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo , wer kann mir helfen ?

      Wo kann man nachlesen oder weiss es jemand , welche Unterlagen fürs Finanzamt , ich brauche und was ich geltend machen kann , wenn ich eine Hauptversammlung besuche , die ca. 300 km von meinem Wohnort entfernt ist .


      Also die Karte der Hauptversammlung wird auf jeden Fall gebraucht , aber wie sieht es mit Tankquittung ( bei Anreise mit PKW ) aus ,oder wird pro Km ein pauschaler Betrag in Ansatz gebracht und kann ich eine Übernachtung vor dem Tag der HV und eine am Tag der HV geltend machen ??


      Vielen Dank schon im voraus .
      wombat01
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:36:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi,

      normalerweise bekommst Du von der AG eine Teilnahmebestätigung für´s Finanzamt.....die Fahrt kannst Du auf jeden fall geltend machen....aber ob Du 2 Übernachtungen durchbekommst... daran zweifle ich..... willst Du deinen Stadturlaub von der Steuer absetzen?
      Für´s finanzamt brauchst Du die bestätigung, die Hotelrechnung und die gefahrenen Km zum üblichen Satz.

      Gruß Hans
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:43:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Für den Besuch einer Hauptversammlung können Fahrt- Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskoten abgesetzt werden, d.h. das Ganze wird wie eine Dienstreise abgerechnet.
      Ein Tankbeleg macht wenig Sinn, abgreechnet wird mit Kilometerpauschale (0,30€ / km)
      Ich neheme allerdings an, daß das Finazamt bei einer Entfernung von 300km und zwei Übernachtungen vielleicht doch Schwierigkeiten macht und andere Motive für die Reise unterstellt. Ich würde deshalb die Kirche im Dorf lassen und nur eine Übernachtung ansetzen.
      .
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 12:25:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn du 100 Aktien à 1 € hast und die Gesellschaft keine Dividende ausschüttet, wirst du Probleme nit dem FA bekommen.
      Wenn du aber eine entsprechende Dividende erhältst und auf Dauer gesehen die Dividenden die Ausgaben übersteigen, dann klappt es auch mit dem FA.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 17:03:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4
      Es ist nicht erforderlich, dass die Dividenden auf Dauer die Ausgaben übersteigen.
      Auch erwartete Wertsteigerungen der Aktien können mit einbezogen werden!
      http://www.apollo-intermedia.de/steuern/10.html

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      Avatar
      schrieb am 16.03.03 17:58:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Interessantes Urteil, muss zugeben, dass ich es noch nicht kannte.
      Soviel ich weiß, verlangt die derzeitige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass die Erträge (= Dividenden!!!) aus der Aktienanlage auf Dauer gesehen die Ausgaben übersteigen. Unschädlich ist dabei, wenn Kurssteigerungen "in Kauf" genommen werden.
      Ohne Aussicht auf steuerpflichtige Dividenden können demnach keine Werbungskosten angesetzt werden.

      Ob das Urteil des Saarländischen FG bestandskräftig geworden ist, weiß ich nicht. Wie der BFH hierzu Stellung nehmen wird oder würde, weiß ich ebenfalls nicht.

      Vielleicht hat auch jemand außerhalb des Saarlands Glück mit seinem Finanzamt.

      Nach meiner Meinung keine Werbungskosten bei auf Dauer (!!!!) ertragsloser AG!.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 18:00:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielleicht sollte uns wombat mal sagen, welche Aktien in welcher Zahl mit welcher Dividende hier betroffen sind.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 18:21:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Erstmal danke für die Antworten .
      Das wichtigste ist beantwortet , nämlich das es für die Fahrt eine Pauschale gibt , also brauche ich die Tankrechnungen nicht aufheben .


      Es gibt natürlich Dividende ( Daimler ) und die Einkünfte daraus übersteigen den Wert von Fahrt und eventueller Übernachtung , also mache ich auf jeden Fall ( zumindest dieses Jahr Gewinn ) .


      @Hansjoerg
      das hast du richtig herausgestellt , ich will damit gleich ein paar Tage Urlaub verbinden .
      Aber ich hätte nur die Fahrtkosten und eventuell max. 2 Übernachtungen angesetzt .
      Eine der letzten HV von Daimler ging bis nach 23.00 Uhr , dann ist es wohl nicht mehr zumutbar noch heim zu fahren , falls es wieder so lange dauern sollte und ich kenns bei mir aus der Firma , bei der ich angestellt bin , das ich eine Übernachtung bekomme , wenn ich eher als eine bestimmte Uhrzeit losfahren müsste um pünktlich vor Ort zu sein , bei ca. 300 km , kann man wohl von 4 Stunden Fahrzeit ausgehen , also Beginn der Veranstaltung 10:00 Uhr , Abfahrtszeit 06:00 Uhr , das wäre wohl noch tragbar , aber man will ja ein paar Minuten eher da sein .

      Ich muss aber noch sagen , das ich auch die letzten Jahre dort war und mir der ganze Kram viel zu aufwendig war ( bisher hatte ich die Aktien immer länger als ein Jahr und die Dividende war geringer als der Freibetrag ), also hab ichs nicht angesetzt , nur wenn ich sowieso eine Erklärung machen muss , kann ichs auch ansetzen .



      wombat01
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 17:21:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bzgl. der Übernachtung ist wichtig, dass es für Übernachtung in D keine Pauschalbeträge gibt, Du brauchst also eine Hotelrechnung und pennen bei der Oma ist nicht (zumindest nicht steuerrelevant).
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 17:56:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nach KONZ geht Pennen bei der Oma doch. Sie muss aber eine Rechnung ausstellen. Die Mieteinnahmen muss die Oma nicht versteuern, da Einkünfte aus der gelegentlichen Vermietung von 1 bis 2 Räumen bis zu 500 EUR/Jahr aus Vereinfachungsgründen steuerfrei bleiben. (Meist wird die Oma ohnehin unter dem Grundfreibetrag liegen).
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 19:06:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      für die Übernachtung hätte ich schon eine Quittung vorgelegt , das wichtigste war , wie schon gesagt , wie man die Fahrtkosten abrechnet mit dem eigenen Wagen , aber trotzdem noch mal vielen Dank an alle .



      wombat01
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 19:56:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      @wombat: In der deutschen Sprache gibt es neben dem Wort das auch noch das Wort dass (frühere Schreibweise: daß .
      In Posting #8 hast du an 3 Stellen das statt dass geschrieben.
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 20:06:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      okay Nataly ich geb mich geschlagen , aber immer wenn ich soviel schreibe achte ich nicht unbedingt darauf oder ich wusste es nicht besser , kannst du mir noch mal verzeihen ?


      wombat01
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 20:12:53
      Beitrag Nr. 14 ()
      Klar:)
      War nur als Hinweis gedacht. Wahrscheinlich lebst du in Norddeutschland, wo das und dass gleich ausgesprochen werden. In Süddeutschland macht man einen Unterschied.
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 20:17:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      ist auch so angekommen , aber ich wohne eher in der Mitte und wie schon gesagt , immer wenn ich etwas mehr schreibe , nehme ich es hier manchmal nicht so genau .
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 20:18:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      ist auch so angekommen , aber ich wohne eher in der Mitte und wie schon gesagt , immer wenn ich etwas mehr schreibe , nehme ich es hier manchmal nicht so genau .
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 20:19:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      ist auch so angekommen , aber ich wohne eher in der Mitte und wie schon gesagt , immer wenn ich etwas mehr schreibe , nehme ich es hier manchmal nicht so genau .
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 20:22:54
      Beitrag Nr. 18 ()
      sorry , sollte nur einmal erscheinen !!


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