Abtretung Dänischer Lebensversicherung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.03.03 09:29:15 von
neuester Beitrag 20.03.03 13:21:24 von
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Hallo,
ich habe mir eine Sanierte Immobilie in Berlin gekauft. Als Zusatzsicherheit für die Finanzierung bei einer Bank vor Ort möchte ich eine Dänische Lebensversicherung einbringen (Die Versicherung ist die TRYG-Versicherung mit Sitz in Ballerup (Dänemark).
Die Lebensversicherung soll nur mit dem Rückkaufswert abgetreten werden, nicht für den Todesfall. Die Versicherungsgesellschaft sagt mir, dass dies nach Dänischem Steuerrecht nicht geht. Begründungen erhalte ich jedoch nicht.
Da ich kein fliesendes Dänisch rede. Ich arbeite für eine Dänische Firma im Außendienst in Deutschland, versteuere jedoch in Dänemark. Ist einem von euch Geldexperten eine Möglichkeit bekannt, diese Dänischen Lebensversicherungen zu zedieren/abzutreten.
Alternativ könnte ich die Versicherung kündigen. Hier würde jedoch 60 % pauschale Steuer anfallen. Gibt es hierzu eventuell Möglichkeiten. Für eine Kurze Info, auch wenn Ihr nicht mehr wisst wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Lothar Alb
ich habe mir eine Sanierte Immobilie in Berlin gekauft. Als Zusatzsicherheit für die Finanzierung bei einer Bank vor Ort möchte ich eine Dänische Lebensversicherung einbringen (Die Versicherung ist die TRYG-Versicherung mit Sitz in Ballerup (Dänemark).
Die Lebensversicherung soll nur mit dem Rückkaufswert abgetreten werden, nicht für den Todesfall. Die Versicherungsgesellschaft sagt mir, dass dies nach Dänischem Steuerrecht nicht geht. Begründungen erhalte ich jedoch nicht.
Da ich kein fliesendes Dänisch rede. Ich arbeite für eine Dänische Firma im Außendienst in Deutschland, versteuere jedoch in Dänemark. Ist einem von euch Geldexperten eine Möglichkeit bekannt, diese Dänischen Lebensversicherungen zu zedieren/abzutreten.
Alternativ könnte ich die Versicherung kündigen. Hier würde jedoch 60 % pauschale Steuer anfallen. Gibt es hierzu eventuell Möglichkeiten. Für eine Kurze Info, auch wenn Ihr nicht mehr wisst wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Lothar Alb
hi xelzbrod,
ich kann nur vermuten, das die leute quatsch reden.
der versicherungsgesellschaft ist es doch eigentlich egal wer im überlebensfall oder bei tod die kohle kassiert oder nicht. und ich schätze die ablaufsumme möchtest du als tilgung mit einbring???
also muss die bank damit einverstanden sein und nicht versicherer.
ich kann nur vermuten, das die leute quatsch reden.
der versicherungsgesellschaft ist es doch eigentlich egal wer im überlebensfall oder bei tod die kohle kassiert oder nicht. und ich schätze die ablaufsumme möchtest du als tilgung mit einbring???
also muss die bank damit einverstanden sein und nicht versicherer.
hallo y2k,
es geht hier halt nicht um die Ablaufleistung, sondern um den Rückkaufswert als Zusatzsicherheit. Dieser kann schon in 1-2 Jahren anfallen, falls ich nicht mehr zahlen kann. Dann wäre eine Kündigung vor Vertragsablauf nötig. Und das geht scheinbar bei diesen LV`s nicht.
Grüße
Lothar
es geht hier halt nicht um die Ablaufleistung, sondern um den Rückkaufswert als Zusatzsicherheit. Dieser kann schon in 1-2 Jahren anfallen, falls ich nicht mehr zahlen kann. Dann wäre eine Kündigung vor Vertragsablauf nötig. Und das geht scheinbar bei diesen LV`s nicht.
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