checkAd

    Muttergesellschaft - Pflichten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.03.03 17:47:24 von
    neuester Beitrag 25.03.03 18:59:02 von
    Beiträge: 2
    ID: 712.382
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 406
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 25.03.03 17:47:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir jemand sagen, ob der Begriff "Muttergesellschaft"
      juristisch exisiert und welche Vorraussetzungen für ihn gelten?

      Darf einer "Tochtergesellschaft" eine staatliche Förderung
      aberkannt werden, wenn sie ein "reiches Mutterunternehmen" hat? Z.B. Hilfeleistungen für das Hochwasser im Osten?

      Hoffe es kann jemand helfen!
      Avatar
      schrieb am 25.03.03 18:59:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      die muttergesellschaft ist der eigentümer (=gesellschafter) der tochter.
      u.u nicht einmal alleiniger eigentümer, sondern nur mehrheitlich.

      bezüglich förderung hängt es von den bestimmungen ab.
      aberkennung, nur weil die mutter reich ist könnte gegen den gleichheitsgrundsatz verstoßen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Muttergesellschaft - Pflichten