Ironischer Forenbeitrag beschäftigt Gericht - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.03.03 10:20:29 von
neuester Beitrag 28.03.03 10:46:54 von
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Ironischer Forenbeitrag gerät zur Realsatire
Geldstrafe wegen Billigung von Terroranschlägen
6.1.2003 - Wer in einem Online-Forum mit ironischer Absicht das Gegenteil von dem sagt, was er meint, muss damit rechnen, dass ihm seine Aussage wörtlich ausgelegt wird und sich dafür vor Gericht verantworten.
Ein Diskussionsbeitrag im Forum des Online-Magazins "Telepolis" könnte einen Nutzer teuer zu stehen kommen. In der Diskussion ging es um einen Bericht zu einem Massaker der afghanischen Nordallianz an einigen tausend Taliban-Gefangenen. Der Verfasser des Postings wendet sich gegen einen anderen Diskussionsbeitrag, der das vermeintliche Massaker gut heißt und deutet mit ironischem Unterton an, dass nach dieser Logik auch die Anschläge des 11. Septembers gut zu heißen seien.
Diese Ironie mochte die Staatsanwaltschaft Münster jedoch nicht nachvollziehen. Sie wirft dem Verfasser vor, `zumindest billigend in Kauf genommen` zu haben, dass der `unbefangene Leser` seine `Äußerungen als Billigung der Terroranschläge` verstehen könnte. Dies sei jedoch strafbar.
Das Amtsgericht Münster verhängte gegen den Verfasser des Beitrags eine Geldbuse von 30 Tagessätzen à 50 Euro. Da dieser widersprach, steht für diese Woche nun eine mündliche Verhandlung an.
Datenschutzrechtliche Bedenken
Interessant dürfte der Prozess unterdessen nicht nur wegen der Bewertung von Ironie in Online-Foren werden, sondern auch in puncto Datenschutz. Die Staatsanwaltschaft erhielt die Anschrift des Diskussionsteilnehmers über die von ihm verwendete IP-Adresse von T-Online. Doch T-Online hätte die IP-Adresse nach Ansicht des Angeklagten gar nicht speichern dürfen.
Der Angeklagte beruft sich dabei auf Parapraph 6 des Teledienstedatenschutzgesetzes, wo es heißt: `Zu löschen hat der Diensteanbieter Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt`. Da der Nutzer eine DSL-Flatrate hat, sei die IP-Adresse für die Abrechnung unerheblich und von daher sofort zu löschen.
Na das kann ja lustig werden
Quelle: http://www.xdial.de/news/meldung.asp?Id=6040
Geldstrafe wegen Billigung von Terroranschlägen
6.1.2003 - Wer in einem Online-Forum mit ironischer Absicht das Gegenteil von dem sagt, was er meint, muss damit rechnen, dass ihm seine Aussage wörtlich ausgelegt wird und sich dafür vor Gericht verantworten.
Ein Diskussionsbeitrag im Forum des Online-Magazins "Telepolis" könnte einen Nutzer teuer zu stehen kommen. In der Diskussion ging es um einen Bericht zu einem Massaker der afghanischen Nordallianz an einigen tausend Taliban-Gefangenen. Der Verfasser des Postings wendet sich gegen einen anderen Diskussionsbeitrag, der das vermeintliche Massaker gut heißt und deutet mit ironischem Unterton an, dass nach dieser Logik auch die Anschläge des 11. Septembers gut zu heißen seien.
Diese Ironie mochte die Staatsanwaltschaft Münster jedoch nicht nachvollziehen. Sie wirft dem Verfasser vor, `zumindest billigend in Kauf genommen` zu haben, dass der `unbefangene Leser` seine `Äußerungen als Billigung der Terroranschläge` verstehen könnte. Dies sei jedoch strafbar.
Das Amtsgericht Münster verhängte gegen den Verfasser des Beitrags eine Geldbuse von 30 Tagessätzen à 50 Euro. Da dieser widersprach, steht für diese Woche nun eine mündliche Verhandlung an.
Datenschutzrechtliche Bedenken
Interessant dürfte der Prozess unterdessen nicht nur wegen der Bewertung von Ironie in Online-Foren werden, sondern auch in puncto Datenschutz. Die Staatsanwaltschaft erhielt die Anschrift des Diskussionsteilnehmers über die von ihm verwendete IP-Adresse von T-Online. Doch T-Online hätte die IP-Adresse nach Ansicht des Angeklagten gar nicht speichern dürfen.
Der Angeklagte beruft sich dabei auf Parapraph 6 des Teledienstedatenschutzgesetzes, wo es heißt: `Zu löschen hat der Diensteanbieter Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt`. Da der Nutzer eine DSL-Flatrate hat, sei die IP-Adresse für die Abrechnung unerheblich und von daher sofort zu löschen.
Na das kann ja lustig werden
Quelle: http://www.xdial.de/news/meldung.asp?Id=6040
ja, und hetze für einen vom grundgesetz und strafgesetzbuch verbotenen angriffskrieg wir logischerweise belohnt. oder (noch)nicht?
rechtsblindheit scheint mitlerweile einziges anstellungskriterium für den justizdienst zu sein.
rechtsblindheit scheint mitlerweile einziges anstellungskriterium für den justizdienst zu sein.
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