checkAd

    Wichtig! Eigenheimzulage! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.04.03 17:04:42 von
    neuester Beitrag 07.04.03 17:39:15 von
    Beiträge: 2
    ID: 717.969
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 731
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.04.03 17:04:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an Alle!

      Fall:

      Kauf Wohnung im Oktober 2002
      Einzug März 2004

      Welche Jahre werden zur Einkommensberechnung herangezogen?

      Vielen Dank!

      Philipp
      Avatar
      schrieb am 07.04.03 17:39:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi,

      würde mal sagen 2004 (Jahr des Einzugs) + 2003. So würde ich jedenfalls den EigZulG § 5 auslegen.

      Gesetzestext findest Du unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eigzulg/inhalt.html (hab leider keine Ahnung, wie man Links einbindet).

      Gruß

      Santa


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wichtig! Eigenheimzulage!